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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LouiLoui93 am 13.05.2024 10:27

Titel: Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: LouiLoui93 am 13.05.2024 10:27
Guten Morgen an alle,

ich möchte gerne meine aktuellen Erfahrungen und Herausforderungen mit euch teilen und hoffe auf eure Unterstützung und Ratschläge.

Derzeit befinde ich mich in einer Dienststelle, in der ich in der Entgeltgruppe 9b (Masterabschluss ist vorhanden!) eingruppiert bin und mich hauptsächlich mit Fachbereichen wie GM beschäftige. Leider ist meine Dienststelle für einen anderen Bereich bekannt, weshalb es mir nicht möglich ist, übergreifende Tätigkeiten innerhalb meiner Behörde auszuüben.

In letzter Zeit habe ich mich mit meinem aktuellen Abschluss für eine Stelle im ehemaligen Höheren Dienst (Entgeltgruppe 13-15) außerhalb meiner aktuellen Dienststelle beworben, und zwar als stellvertretender Referent. Nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen eingereicht hatte, wurde ich kurz darauf kontaktiert und nach meiner aktuellen Eingruppierung gefragt, was ich ehrlich beantwortet habe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass eine Berücksichtigung für das laufende Bewerbungsverfahren nicht möglich sei, da ich mit meiner aktuellen Entgeltgruppe nicht die Möglichkeit habe, mich auf eine Stelle ab Entgeltgruppe 13 zu bewerben. Dies, obwohl ich die Qualifikation eines Masterabschlusses und die erforderliche Fachrichtung für diesen Bereich erfülle, wie auch in der Stellenausschreibung beschrieben wurde.

Ich frage mich nun, wie es sein kann, dass meine aktuelle Eingruppierung ein Ausschlusskriterium darstellt, obwohl ich die erforderlichen Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle besitze. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Hinweise geben?  :-\

In Anbetracht meiner aktuellen Situation sehe ich mich in einer Sackgasse, da ich keine Möglichkeiten habe, mich mit meinen aktuellen Qualifikationen und meiner derzeitigen Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge.  :)

Viele Grüße
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: troubleshooting am 13.05.2024 10:42
Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: LouiLoui93 am 13.05.2024 11:08
Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.





Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: troubleshooting am 13.05.2024 11:39
Dann macht es tatsächlich keinen Sinn. Anders herum, ein externer Bewerber ist ja dann bisher gar nicht eingruppiert und wäre erst recht auszuschließen.

Steht denn irgendetwas in der Stellenbeschreibung, womit der Ausschluss begründet wird? Weil, es müsste ja etwas, wie geschrieben (bewerben können sich ...). Ohne eine solche Einschränkung sehe ich keine Begründung für den Ausschluss. Und, selbst mit ... siehe Eingangssatz.

Btw, du kannst natürlich den Ausschluss anfechten. Aber, ganz ehrlich: Die Stelle solltest du abhaken.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Sepp0rl am 13.05.2024 11:55
Das ist DIE größten Lektionen in meinem bisherigem Leben. Ich habe einen Masterabschluss und den Fehler begangen zunächst eine Stelle in E11 anzunehmen.

Bei  externen Bewerbungen, darf ich mir das auch immer wieder anhören, dass ich ja bisher nur im gD gearbeitet habe und daher für E13+ nicht in Frage komme. Hinzu kommt, dass mein aktueller AG alles dafür tut, dass meine Stelle auch im gD bleibt, obwohl 60%+ im hD liegen. Ich werde mich nun komplett umorientieren und in den sauren Apfel beißen und versuchen fachfremd als Anfänger auf eine E13 Stelle zu kommen.

Spiele den Mist seit 8 Jahren nun mit und es reicht mir. Würde keine Familie + Kind im Spiel sein, wäre ich schon lange weg.

Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 12:24
Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Sepp0rl am 13.05.2024 12:52
Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

Es ist aber leider gelebte Realität und ich verstehe da die "Hilflosigkeit" vom TE. Bei uns wird ja auch Masterabsolventen mit BE E9c angeboten.

Evtl. wäre hier ein Gang zum RA angebracht?!
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 14:19
Es ist aber leider gelebte Realität und ich verstehe da die "Hilflosigkeit" vom TE. Bei uns wird ja auch Masterabsolventen mit BE E9c angeboten.
Wir bieten Masterabsolventen auch die EG3 an, denn tariflich ist der auszuübenden Tätigkeit es Wumpe was der Ausübende für ein Abschluss hat.
Also wenn da 9c Tätigkeiten sind und Masterabsolventen diese Tätigkeiten machen wollen, dann ist das nicht nur gelebte Realität sondern korrektes Anwenden des Tarifrechts.

Wenn aber jemand der Zugang zu dem Bewerbungsverfahren einer EG13 Stelle verwehrt wird, obwohl er alle geforderter Voraussetzungen erfüllt, nur weil er gerade als Pförtner arbeitet, dann ist das gelebter Grundrechtsbruch.
und darum
Zitat
Evtl. wäre hier ein Gang zum RA angebracht?!
nicht evtl. sondern zwingend, damit diesen ahnungslosen Rechtsbrechern mal die Gesetze erklärt werden.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Albeles am 14.05.2024 09:28
Das würde ich mir auch zeigen lassen, wo das im TV-L genau steht. Muss ja eine Textstelle irgendwo geben, die das belegt. Klingt wirklich nach vertausch von Beamtenrecht und Tarifrecht für Angestellte. Und mit dem freundlichen Hinweis, dass wenn eine Einladung nicht zu Stande kommt, der Rechtsweg beschritten wird.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der AG überhaupt der Richtige ist  8)
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2024 11:20
Der AG ist vielleicht der Richtige, weil er sich nicht bewusst ist, dass der Personaler so ein Scheiß baut.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: LouiLoui93 am 22.05.2024 13:06


Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt.

Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss und auch Beamte einen Master mitbringen.

Mir ist ihre Argumentation nicht ersichtlich und sollte es nochmal vorkommen, dass ich eine Absage erhalte, werde ich per E-Mail einfordern.

Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 22.05.2024 13:09
Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: LouiLoui93 am 22.05.2024 13:15
Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

Mitte Januar wurde mir eine Absage erteilt, da ich mit meiner derzeitigen Eingruppierung in EG9 nicht die erforderliche "Berechtigung" besitze und daher nicht für das weitere Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurde.

Aufgrund meiner aktuellen Stelle und der derzeitigen Eingruppierung habe ich das Gefühl, dass ich diskriminiert werde....
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2024 13:25
Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.
Damit dürften dann auch andere, die einen passenden Master haben, aber nicht ein Tarifbeschäftigter ist, ebenfalls nicht eingeladen werden.
Ist eine solche Einschränkung zulässig?

Wenn aber nur Tarifbeschäftigte ausgeschlossen werden, die einen passenden Master haben, aber derzeitig nicht EG13+ sind aber externe zugelassen werden, dann dürfte das doch anfechtbar sein, oder?
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 22.05.2024 13:30
Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.
Damit dürften dann auch andere, die einen passenden Master haben, aber nicht ein Tarifbeschäftigter ist, ebenfalls nicht eingeladen werden.
Ist eine solche Einschränkung zulässig?

Wenn aber nur Tarifbeschäftigte ausgeschlossen werden, die einen passenden Master haben, aber derzeitig nicht EG13+ sind aber externe zugelassen werden, dann dürfte das doch anfechtbar sein, oder?

Ich verstehe das so, dass nur Beamte A13h - A 15 bzw. Tarifbeschäftigte E13 - E15 bewerbungsberechtigt sind.

Externe sind demnach nicht bewerbungsberechtigt.

Ich wüsste nicht, warum eine solche Einschränkung nicht zulässig sein sollte. Es werden Leute gesucht, die schon im öffentlichen Dienst tätig sind und auf dem Tätigkeitsniveau des höheren Dienstes.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2024 13:42
Stimmt, der Zugang zum öD wird demjenigen dadurch ja nicht verwehrt, da dann eine andere Stelle frei wird.  ::)

Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass die auch externe einladen werden und dann wäre doch die Absage wg. du nur EG9, anfechtbar, oder?
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2024 13:46
Mitte Januar wurde mir eine Absage erteilt, da ich mit meiner derzeitigen Eingruppierung in EG9 nicht die erforderliche "Berechtigung" besitze und daher nicht für das weitere Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurde.

Aufgrund meiner aktuellen Stelle und der derzeitigen Eingruppierung habe ich das Gefühl, dass ich diskriminiert werde....
Wenn du den exakten Ausschreibungstext mal posten könntest.
Dann könnte man besser einschätzen, ob du ungerechtfertigterweise ausgeschlossen wurdest, oder es korrekt ist.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 22.05.2024 14:16
Stimmt, der Zugang zum öD wird demjenigen dadurch ja nicht verwehrt, da dann eine andere Stelle frei wird.  ::)

Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass die auch externe einladen werden und dann wäre doch die Absage wg. du nur EG9, anfechtbar, oder?

Das ginge natürlich nicht, an interne Bewerber Vorgaben zu machen, die externe naturgemäß nicht erbringen können.

Insoweit sehe ich - soweit hier beschrieben - einen Ausschreibungstext, der sich ausschließlich an Bewerber aus dem öD (Beamte und Tarifbeschäftigte) richtet.

Ob das zeitgemäß / zweckmäßig ist, sei dahingestellt.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2024 15:16
Dann sollte LouiLoui93 einfach ein Auge darauf haben, ob die tatsächlich nur TV-interne Bewerber zulassen.

Denn LouiLoui93 schrieb das es doch öffentlich ausgeschrieben wurde und nicht intern.


und im Grund kann man LouiLoui93 auch zulassen, weil sie hat die Laufbahnbefähigung 2.2, sie ist TB und hat bis zur Entgeltgruppe 15 (vergleichbar A15) eine Stelle.
Eine Abgrenzung nach unten ist da nicht direkt angegeben, da es bei Tarifbeschäftgte keine (Aus)Bildungsvorausetzung (mehr) gibt  8) ;D
Oder wäre jemand mit EG13 ohne Master zugelassen, denn was ist ein vergleichbarer TB??
/korrindenkackacka ende
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 22.05.2024 15:29
Dann sollte LouiLoui93 einfach ein Auge darauf haben, ob die tatsächlich nur TV-interne Bewerber zulassen.

Denn LouiLoui93 schrieb das es doch öffentlich ausgeschrieben wurde und nicht intern.

genau - man sucht halt innerhalb des gesamten öffentlichen Dienstes und nicht nur intern in einer Behörde.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Eukalyptus am 22.05.2024 21:48
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.

Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.

Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 06:47
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.

Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.

Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
Sehe ich auch so und eine A15 Referatsleitung wird man in der Tat nicht nicht mit einen Rookie besetzen wollen.
Aber dann muss es auch so in der Ausschreibung bzgl. der Voraussetzungen für einen TB stehen.
Und die Begründung, sie sind derzeitig nicht E13 ist da einfach Unfug und dem engen Beamtenkorridordenken verhaftet.
Denn ich bin viele Jahre auf EG13 Positionen unterwegs gewesen und haben NULL Führungsverantwortung gehabt (außer natürlich von unten nach oben ;D)
Die Begründung muss lauten, sie haben nicht die gewünschten Voraussetzungen bzgl. der Führungserfahrung.
Denn was, wenn der Bewerber 20 Jahre E14 mit Berufs- oder gar Führungsverantwortung war und erst seit einem halben Jahr sich auf einer E12 begeben hat, weil er den Standort gewechselt hat?

Daher würde mich schon der konkrete Text interessieren.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: LouiLoui93 am 23.05.2024 07:29
Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.

Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.

Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
Sehe ich auch so und eine A15 Referatsleitung wird man in der Tat nicht nicht mit einen Rookie besetzen wollen.
Aber dann muss es auch so in der Ausschreibung bzgl. der Voraussetzungen für einen TB stehen.
Und die Begründung, sie sind derzeitig nicht E13 ist da einfach Unfug und dem engen Beamtenkorridordenken verhaftet.
Denn ich bin viele Jahre auf EG13 Positionen unterwegs gewesen und haben NULL Führungsverantwortung gehabt (außer natürlich von unten nach oben ;D)
Die Begründung muss lauten, sie haben nicht die gewünschten Voraussetzungen bzgl. der Führungserfahrung.
Denn was, wenn der Bewerber 20 Jahre E14 mit Berufs- oder gar Führungsverantwortung war und erst seit einem halben Jahr sich auf einer E12 begeben hat, weil er den Standort gewechselt hat?

Daher würde mich schon der konkrete Text interessieren.


Guten Morgen zusammen,

ich möchte euch die Stellenausschreibung präsentieren, damit ihr einen besseren Überblick bekommt:



"stellvertretende Referatsleitung in Verbindung mit der Leitung des Sachbereichs „XXXXX “ (m/w/d)"

Sie bringen mit:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
oder mit jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossene erste und zweite juristischen Staatsprüfung
Ein Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ wird vorausgesetzt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte.

Neben Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen sind insbesondere Beschäftigte des Bundes, aus anderen Bundesländern, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleichbaren Einrichtungen angesprochen.

Zum anderen richtet sich die Ausschreibung an Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 07:37
Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 23.05.2024 08:10
Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.

Jupp - mit dem letzten Absatz hat sich der AG ins Knie geschossen. Demnach bräuchte man als Bewerber aus dem öD Berufserfahrung vergleichbar zum hD, als externer Bewerber jedoch nicht. Was da wohl ein Personalrechtlicher zu sagt....
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: LouiLoui93 am 23.05.2024 08:12
Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

Masterabschluss bringe ich mit- das ist kein Thema
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 23.05.2024 08:17
Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

Masterabschluss bringe ich mit- das ist kein Thema

Ums kurz zu machen - du hast keine Chance. Auch wenn die Stellenausschreibung unglücklich formuliert ist und du dich bewerben würdest, erhälst du eine Ablehnung. Bestenfalls klagst du, bekommst Recht und die Stellenausschreibung wird wiederholt, allerdings mit einem besseren Ausschreibungstext, der dich sauber ausschließt.

Es würde ja reichen, im letzten Absatz "mit vergleichbarer Erfahrung" zu ergänzen und schon wäre man halbwegs auf sicherer Seite.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 08:22
Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.

Jupp - mit dem letzten Absatz hat sich der AG ins Knie geschossen. Demnach bräuchte man als Bewerber aus dem öD Berufserfahrung vergleichbar zum hD, als externer Bewerber jedoch nicht. Was da wohl ein Personalrechtlicher zu sagt....
Es wird dort nirgends Berufserfahrung gefordert, es kann sich auch ein RR im ersten Monat bewerben!
Geschweigen denn das er schon RR sein müsste, denn nach meinem Verständnis ist ein:
Sie bringen mit:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
eine der oder Voraussetzungen.

Aber ein

Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte
im Zusammenhang mit

Zum anderen richtet sich die Ausschreibung an Personen,
öffnet es für jede Person.

und wie gesagt: Berufserfahrung, Führungserfahrung etc. ist dort nicht als Voraussetzung genannt.


Gleich wohl man entsprechend den Bewerberkreis, die man dann einlädt getrost darauf einschränken kann.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 08:30
Ums kurz zu machen - du hast keine Chance. Auch wenn die Stellenausschreibung unglücklich formuliert ist und du dich bewerben würdest, erhälst du eine Ablehnung. Bestenfalls klagst du, bekommst Recht und die Stellenausschreibung wird wiederholt, allerdings mit einem besseren Ausschreibungstext, der dich sauber ausschließt.

Es würde ja reichen, im letzten Absatz "mit vergleichbarer Erfahrung" zu ergänzen und schon wäre man halbwegs auf sicherer Seite.
Sehe ich auch so, wie schon geschrieben, dich vom Verfahren ablehnen mit der Begründung, du bist nur EGx ist illegal und da solltest du durchaus gegen Klagen, damit die Pfuscher aus dem Personalreferat mal aufwachen und ihren Job lernen.

Am Ende würdest du in den Bewerberkreis mit aufgenommen, evtl. sogar eingeladen, aber du wirst mit 99%iger Sicherheit auf einen der letzten Plätze landen, ganz objektiv und korrekt, weil jeder der schon auf Ebene 13+ gearbeitet hat, dürfte beim wichtigen Punkt Berufserfahrung in höherwertiger Tätigkeiten Punkte sammeln, wo bei dir 0 Punkt steht.
Wenn dann da noch jemand mit Führungserfahrung ist, bist du sowie so ganz objektiv raus.


An der Ausschreibung müsste man nichts ändern, sondern einfach dem Personal klar machen, dass er dich nicht einladen muss, wenn er genügend bessere Kandidaten hat (was bei nem A15er posten durchaus gegeben sein dürfte) und dich dann freundlich anschreibt: Leider sind sie in der ersten VG Runde nicht dabei.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Organisator am 23.05.2024 08:36
An der Ausschreibung müsste man nichts ändern, sondern einfach dem Personal klar machen, dass er dich nicht einladen muss, wenn er genügend bessere Kandidaten hat (was bei nem A15er posten durchaus gegeben sein dürfte) und dich dann freundlich anschreibt: Leider sind sie in der ersten VG Runde nicht dabei.

Oder so :)
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Eukalyptus am 23.05.2024 16:42
1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!

2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte  Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.

Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: clarion am 23.05.2024 21:47
Sicherlich unglücklich  formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.

Ich schließe mich da Organisator an.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 23:58
1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!

2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte  Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.

Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 24.05.2024 00:02
Sicherlich unglücklich  formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.

Ich schließe mich da Organisator an.
Ja weing Chancen den Job zubekommen, aber nur wenn die Ablehungsbegründung stimmt.
Und nicht genommen weil egx, ist halt illegal.
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: Eukalyptus am 24.05.2024 12:54
...
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!

Wie ich glaubte (zweimal) hinreichend plausibel angemerkt zu haben, wurde LouiLoui auch formal zu Recht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Wenn aus dem Sachzusammenhang deutlich wird dass Bewerber des öD sich nur ab einem bestimmten Tätigkeitsniveau (hier: A13/E13) bewerben können, so muss das auch für Bewerber außerhalb des öD gelten, nur dann eben äquivalent. Dass das Wörtchen "äquivalent" oder "entsprechend" hier nicht auftaucht, ist unsauber, aber vom Ergebnis her irrelevant (erneut: "Sachzusammenhang"). Und LouiLou ist im öffentlichen Dienst auf EG9, also trifft die Einschränkung ohnehin zu.

Was nun das Gedankenexperiment betrifft dass sich hier ein Bewerber aus dem gD bewirbt (der Bildungsvoraussetzungen erfüllt und auch schon mal auf dem Niveau des hD gearbeitet hat) würde ich mitgehen, dass dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Denn jede Formulierung der Ausschreibung muss ja einen Sinn haben, willkürliche Anforderungen ("wir wollen aus Standesdünkel heraus nur (jetzige) Angehörigen des hD in der Bewerbermenge haben") sind angreifbar (ob im Vorfeld der Ausschreibung beim Personalrat oder nachher beim  Gericht..).
Titel: Antw:Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 24.05.2024 16:42
...
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!

Wie ich glaubte (zweimal) hinreichend plausibel angemerkt zu haben, wurde LouiLoui auch formal zu Recht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Wenn aus dem Sachzusammenhang deutlich wird dass Bewerber des öD sich nur ab einem bestimmten Tätigkeitsniveau (hier: A13/E13) bewerben können, so muss das auch für Bewerber außerhalb des öD gelten, nur dann eben äquivalent. Dass das Wörtchen "äquivalent" oder "entsprechend" hier nicht auftaucht, ist unsauber, aber vom Ergebnis her irrelevant (erneut: "Sachzusammenhang"). Und LouiLou ist im öffentlichen Dienst auf EG9, also trifft die Einschränkung ohnehin zu.

Was nun das Gedankenexperiment betrifft dass sich hier ein Bewerber aus dem gD bewirbt (der Bildungsvoraussetzungen erfüllt und auch schon mal auf dem Niveau des hD gearbeitet hat) würde ich mitgehen, dass dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Denn jede Formulierung der Ausschreibung muss ja einen Sinn haben, willkürliche Anforderungen ("wir wollen aus Standesdünkel heraus nur (jetzige) Angehörigen des hD in der Bewerbermenge haben") sind angreifbar (ob im Vorfeld der Ausschreibung beim Personalrat oder nachher beim  Gericht..).
Du bist also der Meinung, das der öDler mit e9 nicht eingeladen werden darf, der Bürger mit einem Monat Berufserfahrung in der pW oder der Beamte A13 mit einem Monat in A13 darf aber eingeladen werden (wegen der unpräzisen Ausschreibung).
Und eine Ablehnung der Person, die in der eg9 hängt mit der Begründung du bist e9 ist dann eine unanfechtbare Begründung?
Fein kann man glauben, aber plausibel ist dies nicht und gerichtlich dürfte die Meinung auch schwer haltbar sein.

ist aber irrelevant und nur von akademischen Wert, weil man nicht einladen muss.

Plausibel ist, dass man nur die Leute einlädt, die auch entsprechende Berufserfahrung haben, auch wenn man es nicht gefordert hat.
Und man sollte seine Personaler besser schulen, dass die nicht so einen Unsinn nach Außen tragen und bessere Ausschreibungen machen