Autor Thema: Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen  (Read 5487 times)

MoinMoin

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Stimmt, der Zugang zum öD wird demjenigen dadurch ja nicht verwehrt, da dann eine andere Stelle frei wird.  ::)

Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass die auch externe einladen werden und dann wäre doch die Absage wg. du nur EG9, anfechtbar, oder?

MoinMoin

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Mitte Januar wurde mir eine Absage erteilt, da ich mit meiner derzeitigen Eingruppierung in EG9 nicht die erforderliche "Berechtigung" besitze und daher nicht für das weitere Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurde.

Aufgrund meiner aktuellen Stelle und der derzeitigen Eingruppierung habe ich das Gefühl, dass ich diskriminiert werde....
Wenn du den exakten Ausschreibungstext mal posten könntest.
Dann könnte man besser einschätzen, ob du ungerechtfertigterweise ausgeschlossen wurdest, oder es korrekt ist.

Organisator

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Stimmt, der Zugang zum öD wird demjenigen dadurch ja nicht verwehrt, da dann eine andere Stelle frei wird.  ::)

Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass die auch externe einladen werden und dann wäre doch die Absage wg. du nur EG9, anfechtbar, oder?

Das ginge natürlich nicht, an interne Bewerber Vorgaben zu machen, die externe naturgemäß nicht erbringen können.

Insoweit sehe ich - soweit hier beschrieben - einen Ausschreibungstext, der sich ausschließlich an Bewerber aus dem öD (Beamte und Tarifbeschäftigte) richtet.

Ob das zeitgemäß / zweckmäßig ist, sei dahingestellt.

MoinMoin

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Dann sollte LouiLoui93 einfach ein Auge darauf haben, ob die tatsächlich nur TV-interne Bewerber zulassen.

Denn LouiLoui93 schrieb das es doch öffentlich ausgeschrieben wurde und nicht intern.


und im Grund kann man LouiLoui93 auch zulassen, weil sie hat die Laufbahnbefähigung 2.2, sie ist TB und hat bis zur Entgeltgruppe 15 (vergleichbar A15) eine Stelle.
Eine Abgrenzung nach unten ist da nicht direkt angegeben, da es bei Tarifbeschäftgte keine (Aus)Bildungsvorausetzung (mehr) gibt  8) ;D
Oder wäre jemand mit EG13 ohne Master zugelassen, denn was ist ein vergleichbarer TB??
/korrindenkackacka ende

Organisator

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Dann sollte LouiLoui93 einfach ein Auge darauf haben, ob die tatsächlich nur TV-interne Bewerber zulassen.

Denn LouiLoui93 schrieb das es doch öffentlich ausgeschrieben wurde und nicht intern.

genau - man sucht halt innerhalb des gesamten öffentlichen Dienstes und nicht nur intern in einer Behörde.

Eukalyptus

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Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.

Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.

Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.

MoinMoin

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Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.

Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.

Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
Sehe ich auch so und eine A15 Referatsleitung wird man in der Tat nicht nicht mit einen Rookie besetzen wollen.
Aber dann muss es auch so in der Ausschreibung bzgl. der Voraussetzungen für einen TB stehen.
Und die Begründung, sie sind derzeitig nicht E13 ist da einfach Unfug und dem engen Beamtenkorridordenken verhaftet.
Denn ich bin viele Jahre auf EG13 Positionen unterwegs gewesen und haben NULL Führungsverantwortung gehabt (außer natürlich von unten nach oben ;D)
Die Begründung muss lauten, sie haben nicht die gewünschten Voraussetzungen bzgl. der Führungserfahrung.
Denn was, wenn der Bewerber 20 Jahre E14 mit Berufs- oder gar Führungsverantwortung war und erst seit einem halben Jahr sich auf einer E12 begeben hat, weil er den Standort gewechselt hat?

Daher würde mich schon der konkrete Text interessieren.

LouiLoui93

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Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr sucht einen Kandidaten der nicht nur Bildungsvoraussetzungen auf dem Niveau des höheren Dienstes hat, sondern auch Erfahrung auf diesem Niveau. Ich wage zu behaupten, es geht vorrangig um Erfahrungen auf diesem Niveau, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der auf A13+/E13+ tätigen hat sowieso eine entsprechende Bildungsvoraussetzung.

Ob das korrekt in der Stellenausschreibung abgebildet wurde mag Diskussionsgegenstand sein - aber selbst wenn ein Komma falsch gesetzt wurde, heisst das nicht dass man die Stelle dann in der Praxis auch bekommen würde. Ich halte die Stellenausschreibung so wie sie ausschnittsweise hier zitiert wurde, für eindeutig.

Ich verstehe zwar, dass die Threaderstellerin ihren mühsam errungenen Masterabschluss in Wert setzen will. Aber sie übersieht hartnäckig die ebenfalls gewünschte Erfahrung. Dass sie noch keine Berufs- oder gar Führungserfahrung auf dem Niveau A13+/E13+ mitbringt, ist nicht das Problem des neuen Arbeitgebers/Dienstherren.
Sehe ich auch so und eine A15 Referatsleitung wird man in der Tat nicht nicht mit einen Rookie besetzen wollen.
Aber dann muss es auch so in der Ausschreibung bzgl. der Voraussetzungen für einen TB stehen.
Und die Begründung, sie sind derzeitig nicht E13 ist da einfach Unfug und dem engen Beamtenkorridordenken verhaftet.
Denn ich bin viele Jahre auf EG13 Positionen unterwegs gewesen und haben NULL Führungsverantwortung gehabt (außer natürlich von unten nach oben ;D)
Die Begründung muss lauten, sie haben nicht die gewünschten Voraussetzungen bzgl. der Führungserfahrung.
Denn was, wenn der Bewerber 20 Jahre E14 mit Berufs- oder gar Führungsverantwortung war und erst seit einem halben Jahr sich auf einer E12 begeben hat, weil er den Standort gewechselt hat?

Daher würde mich schon der konkrete Text interessieren.


Guten Morgen zusammen,

ich möchte euch die Stellenausschreibung präsentieren, damit ihr einen besseren Überblick bekommt:



"stellvertretende Referatsleitung in Verbindung mit der Leitung des Sachbereichs „XXXXX “ (m/w/d)"

Sie bringen mit:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
oder mit jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossene erste und zweite juristischen Staatsprüfung
Ein Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ wird vorausgesetzt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte.

Neben Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen sind insbesondere Beschäftigte des Bundes, aus anderen Bundesländern, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleichbaren Einrichtungen angesprochen.

Zum anderen richtet sich die Ausschreibung an Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L.

MoinMoin

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Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

Organisator

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Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.

Jupp - mit dem letzten Absatz hat sich der AG ins Knie geschossen. Demnach bräuchte man als Bewerber aus dem öD Berufserfahrung vergleichbar zum hD, als externer Bewerber jedoch nicht. Was da wohl ein Personalrechtlicher zu sagt....

LouiLoui93

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Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

Masterabschluss bringe ich mit- das ist kein Thema

Organisator

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Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

Masterabschluss bringe ich mit- das ist kein Thema

Ums kurz zu machen - du hast keine Chance. Auch wenn die Stellenausschreibung unglücklich formuliert ist und du dich bewerben würdest, erhälst du eine Ablehnung. Bestenfalls klagst du, bekommst Recht und die Stellenausschreibung wird wiederholt, allerdings mit einem besseren Ausschreibungstext, der dich sauber ausschließt.

Es würde ja reichen, im letzten Absatz "mit vergleichbarer Erfahrung" zu ergänzen und schon wäre man halbwegs auf sicherer Seite.

MoinMoin

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Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.

Jupp - mit dem letzten Absatz hat sich der AG ins Knie geschossen. Demnach bräuchte man als Bewerber aus dem öD Berufserfahrung vergleichbar zum hD, als externer Bewerber jedoch nicht. Was da wohl ein Personalrechtlicher zu sagt....
Es wird dort nirgends Berufserfahrung gefordert, es kann sich auch ein RR im ersten Monat bewerben!
Geschweigen denn das er schon RR sein müsste, denn nach meinem Verständnis ist ein:
Sie bringen mit:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
eine der oder Voraussetzungen.

Aber ein

Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte
im Zusammenhang mit

Zum anderen richtet sich die Ausschreibung an Personen,
öffnet es für jede Person.

und wie gesagt: Berufserfahrung, Führungserfahrung etc. ist dort nicht als Voraussetzung genannt.


Gleich wohl man entsprechend den Bewerberkreis, die man dann einlädt getrost darauf einschränken kann.

MoinMoin

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Ums kurz zu machen - du hast keine Chance. Auch wenn die Stellenausschreibung unglücklich formuliert ist und du dich bewerben würdest, erhälst du eine Ablehnung. Bestenfalls klagst du, bekommst Recht und die Stellenausschreibung wird wiederholt, allerdings mit einem besseren Ausschreibungstext, der dich sauber ausschließt.

Es würde ja reichen, im letzten Absatz "mit vergleichbarer Erfahrung" zu ergänzen und schon wäre man halbwegs auf sicherer Seite.
Sehe ich auch so, wie schon geschrieben, dich vom Verfahren ablehnen mit der Begründung, du bist nur EGx ist illegal und da solltest du durchaus gegen Klagen, damit die Pfuscher aus dem Personalreferat mal aufwachen und ihren Job lernen.

Am Ende würdest du in den Bewerberkreis mit aufgenommen, evtl. sogar eingeladen, aber du wirst mit 99%iger Sicherheit auf einen der letzten Plätze landen, ganz objektiv und korrekt, weil jeder der schon auf Ebene 13+ gearbeitet hat, dürfte beim wichtigen Punkt Berufserfahrung in höherwertiger Tätigkeiten Punkte sammeln, wo bei dir 0 Punkt steht.
Wenn dann da noch jemand mit Führungserfahrung ist, bist du sowie so ganz objektiv raus.


An der Ausschreibung müsste man nichts ändern, sondern einfach dem Personal klar machen, dass er dich nicht einladen muss, wenn er genügend bessere Kandidaten hat (was bei nem A15er posten durchaus gegeben sein dürfte) und dich dann freundlich anschreibt: Leider sind sie in der ersten VG Runde nicht dabei.

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An der Ausschreibung müsste man nichts ändern, sondern einfach dem Personal klar machen, dass er dich nicht einladen muss, wenn er genügend bessere Kandidaten hat (was bei nem A15er posten durchaus gegeben sein dürfte) und dich dann freundlich anschreibt: Leider sind sie in der ersten VG Runde nicht dabei.

Oder so :)