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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nerostar am 03.06.2024 17:46

Titel: Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 03.06.2024 17:46
Hallo,

ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?

Gibt es hier offizielle Ausnahmen?
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: SamFisher am 03.06.2024 18:26
Das kommt darauf an, wie die Stellenausschreibung formuliert ist. Ist sie offen genug formuliert, kann man auch die ungelernte Küchenhilfe zulassen.

Aber an die Formalkriterien ist die ausschreibende Stelle gebunden.

Darum verstehe ich auch nie, warum man ausgerechnet in der IT den Bewerberkreis künstlich verkleinert.

Dann hilft im Notfall nur, die Ausscheibung zurückzuziehen und noch mal neu und offener auszuschreiben.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 03.06.2024 18:43
Hallo,

ist es zulässig, einen Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren (TVL - IT Bereich in einer Landesbehörde) zu berücksichtigen, wenn dieser zwar keinerlei Ausbildung oder Studium, jedoch genügend Erfahrung im IT Bereich vorweisen kann?

Gibt es hier offizielle Ausnahmen?
Ja, du darfst sogar einen Analphabeten berücksichtigen.
Tariflich darf dieser sogar Tätigkeiten der EG15 übertragen bekommen.

Aber du darfst niemanden berücksichtigen, der nicht die in der Ausschreibung geforderteren Voraussetzungen erfüllt.

Also muss man den beamten und Personaler ein hämmern, dass sie in den Ausschreibungen für Mangelberufe immer nur ein
Wünschenswert sind eine Ausbildung/Studium .... und kein Voraussetzung ist....
schreiben.

Haben jemanden ohne Ausbildung neulich als ITler eingestellt, der hat halt seit 25 Jahren das gemacht was wir brauchen.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 03.06.2024 19:35
Danke für die Antworten.

Genauer Wortlaut der Stellenausschreibung als Zitat:

Zitat
formale Anforderungen:

Beschäftigte mit technischer Ausbildung (Bachelor, Diplom) in der Fachrichtung technische Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik.

Die Ausschreibung richtete sich auch an Bewerberinnen und Bewerber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Fachrichtung technische Informatik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik (mit nachweislichen Qualifikationen) mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung.

Also gehe ich davon aus, dass ich bei einer Bewerbung automatisch aussortiert werde, selbst wenn ich der einzige Bewerber sein sollte(?).
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: SamFisher am 03.06.2024 19:38
Hier sollte eigentlich nur Leute aussortiert werden, ich nichts mit IT am Hut haben.

Wer aber schon mind. 3 Erfahrung in der IT mitbringt, dürfte ins Verfahren kommen.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 03.06.2024 19:58
Hier sollte eigentlich nur Leute aussortiert werden, ich nichts mit IT am Hut haben.

Wer aber schon mind. 3 Erfahrung in der IT mitbringt, dürfte ins Verfahren kommen.

Die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfülle ich sogar vollumfänglich, da ich mich schon seit meiner Jugend, also über 15 Jahre mit sämtlichen IT spezifischen Themen beschäftigt habe und ich mit den geforderten Kenntnissen bestens vertraut bin.
Kurzum und plump gesagt: All das was hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben wurde, kann ich.

Ich kann allerdings keine 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Und somit dürfte das wahrscheinlich schwierig werden.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: NelsonMuntz am 03.06.2024 21:13
Ohne offizielle Qualifikation und ohne einschlägige Berufserfahrung ist das schon schwierig.

Aber: In der Regel stehen da doch auch Kontaktdaten für weitere Infos in der Ausschreibung. Ruf halt einfach mal an und frag kurz nach.

Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Tippey94 am 03.06.2024 21:16
Gibt es einen fachlichen Ansprechpartner bei der Ausschreibung, dem du eine E-Mail schicken oder anrufen kannst, um zu fragen, ob du die entsprechenden Kriterien erfüllst? Dann würde ich das versuchen.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 03.06.2024 21:18
Ja, es ist ein Ansprechpartner benannt. Ich werde da morgen einfach mal anrufen.
Vielleicht besteht ja eine Chance, bewerben kostet ja heutzutage zum Glück nichts mehr.
Und in aller Regel hat man ja auch nichts zu verlieren.  :)
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: SamFisher am 03.06.2024 21:35
Mein persönlicher Tipp: Auf jeden Fall bewerben.

Denn nur so kann man sich als interessanter Kandidat überhaupt ins Spiel bringen. Und wenn die Dienststelle will, dann finden sie auch danach auch eine Lösung.

Ich war als Nichstudierter schon mal in einem Verfahren für eine E15 stelle, obwohl ich die Master-Kriterien nicht erfüllt haben. Aber man wollte micn trotzdem kennenlernen. Selbst wenn es nicht klappt, das ist ein Push fürs Selbstbewusstsein.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Beamter am 03.06.2024 22:52
Du benötigst zwei Dinge laut Ausschreibung:

1. “nachweisliche Qualifikation“ (diese bezieht sich auf den vorausgehenden Text des entsprechenden Absatzes) und
2. mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung.

Die zwei Punkte zusammengenommen sind quasi ein Behelfsweg für den Quereinstieg ohne entsprechendes Studium, wie im ersten Absatz gefordert.

Arbeitet die Behörde sauber und Du erfüllst eine dieser Voraussetzungen nicht, erhältst Du im System bereits direkt eine Absage, da Du das zwingende Anforderungsprofil nicht erfüllst. Sonst ist das Verfahren rechtlich nicht korrekt (Konkurrentenklage).

Gleiches gilt für die Personalvertretung, wenn sie im Rahmen der Vorauswahl ordentlich arbeitet.

Dir kann das grundsätzlich egal sein. Aussicht aber eher wolkig regnerisch.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: clarion am 04.06.2024 06:44
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten.  Da könnte höchstens der PR das Verfahren stoppen.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2024 06:58
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten. 
Ist dem so?
Wenn ein Bewerber mit identischer Voraussetzung, der sich korrekterweise nicht beworben hat mitbekommt, dass da jemand hintenrum eingestellt werden soll, dann könnte der doch klagen.

Aber umgekehrt: Konkurrentenklage im Angestelltenbereich ist für mich fast schon ein Märchen.

Hat da jemand Erfahrung mit, dass so etwas schon mal erfolgreich gemacht wurde?

Ich habe immer den Eindruck, dass die Beamten davor zittern und diese Angst auf die Angestellten projizieren.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 04.06.2024 08:59
Habe ein nettes Gespräch mit dem fachlichen Ansprechpartner geführt.
Er meinte, dass ich mich gerne bewerben soll, das letzte Wort hat aber natürlich das Personalamt.
Ungeachtet dessen solle ich meine Bewerbung ausführlich begründen und meine Fähigkeiten aufzeigen, um nicht automatisch aussortiert zu werden.

Na mal schauen.  :)
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Beamter am 04.06.2024 19:52
Wenn Nerostar der einzige Bewerber wäre, wäre keine Konkurrentenklage zu befürchten.  Da könnte höchstens der PR das Verfahren stoppen.


Nein, eben nicht. Dann kann jemand mit gleicher Qualifikation klagen. Also aufheben und mit geänderten Bewerberkreis ausschreiben.

Edit
MoinMoin war mit seiner fachlichen Expertise schneller.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: TVWaldschrat am 04.06.2024 21:53
Habe ein nettes Gespräch mit dem fachlichen Ansprechpartner geführt.
Er meinte, dass ich mich gerne bewerben soll, das letzte Wort hat aber natürlich das Personalamt.
Ungeachtet dessen solle ich meine Bewerbung ausführlich begründen und meine Fähigkeiten aufzeigen, um nicht automatisch aussortiert zu werden.

Na mal schauen.  :)

Das mag ich ja gar nicht. Das Personalamt hat's gefälligst möglich zu machen, und nicht das letzte Wort zu haben. Aber versuch macht kluch.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Lt Koerschgen am 05.06.2024 06:44
Die Daumen sind gedrückt - Würde mich über ein Update freuen, wenn du im Verfahren weitergekommen bist :)
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 05.06.2024 07:27
Die Daumen sind gedrückt - Würde mich über ein Update freuen, wenn du im Verfahren weitergekommen bist :)

Danke, ich werde berichten :D
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: E15TVL am 05.06.2024 21:08
Drücke Dir auch die Daumen und würde mich über (positive) Rückmeldung freuen  ;)
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Nerostar am 05.06.2024 22:16
Drücke Dir auch die Daumen und würde mich über (positive) Rückmeldung freuen  ;)

Ich danke dir. Und ja, es wäre natürlich schön, wenn ich so in die IT kommen könnte.
Ich würde die obligatorisch niedrigere Entgeltgruppe auf Grund fehlender Qualifikation auch in Kauf nehmen. ::) 8)
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Marie Kreutz am 12.06.2024 20:47
Wir stellen demnächst einen gelernter Handwerker, der seit Jahren IT-Arbeiten mit Befugnis über ne handvoll Leute hatte, mit E 10/ Stufe 5 ein! Ein regionales Unternehmen, dass dt.weit agiert und bekannt ist und Mitarbeiter im fünfstelligen Bereich hat, hat ihm ein 1A-Zeugnis ausgestellt. Im Vorstellungsgespräch hat er sich super verkauft. So kann es gehen im verstaubten öffentlichen Dienst!
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 12.06.2024 23:21
Wir stellen demnächst einen gelernter Handwerker, der seit Jahren IT-Arbeiten mit Befugnis über ne handvoll Leute hatte, mit E 10/ Stufe 5 ein! Ein regionales Unternehmen, dass dt.weit agiert und bekannt ist und Mitarbeiter im fünfstelligen Bereich hat, hat ihm ein 1A-Zeugnis ausgestellt. Im Vorstellungsgespräch hat er sich super verkauft. So kann es gehen im verstaubten öffentlichen Dienst!
Mist, da erwächst uns eine Konkurrenz, hoffentlich seit ihr nicht in Niedersachsen.

Aber schön, dass es auch anderswo, nachdenkende Personaler gibt, die sich am aktuellem Markt orientieren und nicht im Vor vor gestern leben.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: Johann am 13.06.2024 08:21
Aber wäre es nicht sowieso grundsätzlich denkbar, dass jemand, der die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt einfach eine EG niedriger bekommt und trotzdem eingestellt werden kann? Und wenn er dann die Voraussetzungen erfüllt, weil er beispielsweise die ursprünglich geforderten 3 Jahre Berufserfahrung dann im Job gesammelt oder ein vorausgesetztes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, höhergruppiert wird?

Ich bin der Meinung das mal irgendwo gelesen zu haben.

Edit: Grammatikfehler behoben.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: SamFisher am 13.06.2024 08:24
Natürlich ist das tariflich möglich.

Dafür braucht es im Personalwesen aber zwei Dinge: Wissen und Wollen.

Eines von beide fehlt meist.

Bei meinem letzten Wechsel habe ich genau darauf geachtet: Man wollte mich haben und hat dann tariflich alle Register gezogen. Das ist aber leider oft nicht die Regel.
Titel: Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 13.06.2024 09:08
Aber wäre es nicht sowieso grundsätzlich denkbar, dass jemand, der die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt einfach eine EG niedriger bekommt und trotzdem eingestellt werden kann? Und wenn er dann die Voraussetzungen erfüllt, weil er beispielsweise die ursprünglich geforderten 3 Jahre Berufserfahrung dann im Job gesammelt oder ein vorausgesetztes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, höhergruppiert wird?
Korrekt, man kann tariflich auch einen Schulabbrecher mit EG15 Tätigkeiten übertragen, er wird dann idR in die EG14  und kann dann irgendwann mal ein sonstiger Beschäftigter werden.