Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: alexanderw85 am 06.06.2024 19:59
-
hi, ich habe eine frage!
werden die leberwerte bei der untersuchung beim amtsarzt auf alkohol getestet, in dem Fall mcv, gamma gt und gdt? und wenn ja, und die werte zu hoch sind, kann man dann trotzdem verbeamtet werden? oder wird das nur im fragebogen abgefragt, und die leberwerte beziehen sich nur auf andere krankheiten?
ich habe angst, dass ich vielleicht deswegen nicht verbeamtet werde oder werden kann, da ich eine längere zeit in letzter zeit relativ viel alkohol getrunken habe.
wenn die werte zu hoch sind, wird man dann trotzdem verbeamtet, oder ist das ein hindernis? wie sieht es mit übergewicht im zusammenhang damit aus?
oder was passiert dann, wie ist der ablauf? kann mir vorstellen, dass das bei einem polizisten nochmal was anderes ist als in der verwaltung?
vielen dank!
-
ich meine natürlich gpt anstatt gdt, sorry!
-
Bei mir wurde ein großes Blutbild einschließlich Leberwerte gemacht. Außerdem gibt es einen Fragebogen, in dem nach Alkohol und Drogen gefragt wird. Wenn Du mäßigen Alkoholkonsum angibst und gleichzeitig schlechte Leberwerte hast, wird der Amtsarzt diese Diskrepanz auch bemerken.
Ein nicht allzu extremes Übergewicht ist, wenn man sonst gesund ist, heutzutage kein Ausschlusskriterium mehr. Übergewicht kann aber auch schlechte Blutwerte generieren, Diabetes,, Cholesterin usw. Dann wird es auch schwierig mit der Verbeamtung.
Meistens bekommen Leute, die beim Amtsarzt durchfallen, nach der Behandlung des Gesundheitsproblems noch mal die Chance anzutreten.
-
auf gut deutsch soll ich den höheren konsum angeben, da das besser wäre als zu sagen, man trinkt kaum was? dann geht doch der arzt davon aus, dass man zu viel trinkt und ist auch ein ko-kriterium? oder was soll man da tun?
ps: ich habe noch eine schwerbehinderung, da sind die kriterien ja generell niedriger mit der einstellung, soweit ich weiß, keine ahnung inwieweit das hier relevanz hat? da ja da nur das mindestmaß körperlicher eignung verlangt wird, d. h. eine mindestdienstfähigkeit muss für mindestens fünf jahre gegeben sein? das wird ja eher der fall sein als wenn es die niedrige grenze nicht gäbe?
-
Weniger Trinken, was denn sonst!
-
das mit weniger trinken ist doch logisch. nur ist die untersuchung schon in zwei-drei wochen, bis dahin werden die werte wohl kaum wieder normal sein. daher frage ich ja, ob das dahingehend schwierig sein könnte, wenn die immer noch schlecht sind.
-
Lass dich vorab von deinem Hausarzt untersuchen, die Blutwerte bestimmen und frage nach seiner Einschätzung wegen Übergewicht. Das muss man ja auch in Relation zum sonstigen körperlichen Zustand sehen.
Dann hast du die Möglichkeiten, den Fragebogen entsprechend zu beantworten. Üblicherweise sind Laborwerte am nächsten Tag da.
-
Eine Schwerbehinderung schützt nur vor Benachteiligung wegen der Behinderung. Einem Gehörlosen darf nicht wegen der Gehörlosigkeit die Verbeamtung verwehrt werden, wegen Sauferei aber durchaus!
Ich verstehe es echt nicht, dass einem erst am Vorabend der Untersuchung einfällt. Huch, habe die letzte Zeit zu viel gesoffen.
-
das mit dem hausarzt werde ich machen, ist wohl die einzige möglichkeit in der hinsicht.
ausserdem fiel mir das nicht erst am vorabend davor ein, wie gesagt, die untersuchung ist in zwei-drei wochen, den zeitpunkt wusste ich aber vorher noch nicht.
ich habe ja schon länger aufgehört zu trinken ganz unabhängig vorher davon, ob da eine einladung ist oder nicht. nur kann es halt sein, dass durch den vielen konsum, die langzeitwerte möglicherweise noch schlecht sind, darum geht es.
-
Im Zweifelsfall - ohne das jetzt gutheißen zu wollen - gab es ja vielleicht auch einen Grund für den vorübergehend erhöhten Alkoholkonsum? Und vielleicht könnte man das dann auch glaubhaft darlegen, dass man vor x-Wochen wegen Situation xyz in den Alkoholkonsum "geflüchtet" ist und das jetzt wieder im Griff hat.
Ehrlichkeit ist glaube ich schon wichtig bei der Geschichte, denn wenn hinterher (wissentlich) falsche Angaben rauskommen hat man i.d.R. ein deutlich größeres Problem.
-
Bei mir wurde kein Bluttest gemacht.
Ehrlich gesagt war die Überprüfung beim Amtsarzt ziemlich lächerlich (2018 Verbeamtung auf Widerruf).
Kurzer Sehtest, kurzer Höhrtest, Blutdruck messen und fertig.
Für die Verbeamtung auf Lebenszeit hat mich meine Dienststelle nichtmal hingeschickt... ;)
-
Blutwerte sind eigentlich Standard, Urin ggf. auch. Lieber mehr erwarten als zu wenig für die Untersuchung.
Ja, die Hürde ist weniger höher als früher, aber bisschen drauf vorbereiten schadet nicht.
-
Bei mir wurde kein Bluttest gemacht.
Ehrlich gesagt war die Überprüfung beim Amtsarzt ziemlich lächerlich (2018 Verbeamtung auf Widerruf).
Kurzer Sehtest, kurzer Höhrtest, Blutdruck messen und fertig.
Für die Verbeamtung auf Lebenszeit hat mich meine Dienststelle nichtmal hingeschickt... ;)
Hier genauso. Es war ein 20 Minuten Gespräch mit dem Amtsarzt. Ich hatte gerade einen Hexenschuss und sollte mich nach vorne Beugen und meine Zehen berühren. Das hat natürlich nicht geklappt. Ansonsten gab es einen ganz einfachen Sehtest und einen noch einfacheren Hörtest (Arzt stellte sich ans andere Ende des Raumes und flüsterte mir was zu, was ich wiederholen sollte). Ich wurde ohne Probleme verbeamtet (war damals aber auch Anfang 20 und im unteren Normalgewicht). Blut wurde nicht abgenommen.
-
Die Frage der charakterlichen Eignung solltest Du Dir selbst beantworten, ob Dein Verhalten mit dem eines Beamten vereinbar ist, das Beamtenverhältnis endet nicht mit dem Ausstempeln.
Ggf. ist halt dann am Ende des Vorbereitungsdienstes oder der Probezeit Schluss mit Beamter.
-
Die Frage nach Häufigkeit und Menge des Alkoholkonsums ist wahrheitsgemäß zu beantworten. Kommt die Falschangabe raus, wars das mit der Beamtenkarriere.
Nach 4-6 Wochen dürfte der Wert für GGT im Normbereich liegen.
ich habe ja schon länger aufgehört zu trinken ganz unabhängig vorher davon, ob da eine einladung ist oder nicht.
Was heißt länger?
Bspw. sind 8 Wochen nicht lang.
Polizeibeamter und Probleme beim Alkoholkonsum verträgt sich so gar nicht.
-
vor dreieinhalb wochen habe ich den letzten alkoholkonsum gehabt. während der em trinke ich dann besser kein bier vermutlich?
und es ist ja nicht für eine stelle als polizeibeamter, sondern als verwaltungsmitarbeiter, wie im thema steht. ich denke, da werden vermutlich nochmal andere maßstäbe in bezug auf die gesundheit genommen, zum beispiel übergewicht?
-
Offenbar willst Du den hohen Alkoholkonsum nicht wirklich reduzieren. Es ist Deine Gesundheit. Ich halte Dich aber nicht für die Verbeamtung geeignet.
-
auch wenn es unglaubwürdig klingt, ich werde oder reduziere das generell. damit meinte ich, wenn ich überhaupt was trinken würde, dann höchstens zu besonderen anlässen, wie es bei der em einer ist oder bei geburtstagen. sonst nicht. ob das problematisch wäre?
aber darum ging es ja nicht. sondern was sinnvoller wäre. das anzugeben, dass man eine zeit lang früher viel getrunken hat, aber jetzt eben nicht mehr. sondern dass die werte möglicherweise noch nicht in einem guten rahmen sind, ich meine damit die langzeitwerte. die kurzzeitwerte was die letzten wochen betrifft, dürften wieder absolut in ordnung sein. bei den langzeitwerten dauert es halt länger, bis die sich normalisieren, das war ja meine frage, ob das ein problem ist, wenn die noch zu hoch sind, aber die kurzzeitwerte gut.
-
Bei mir wurde getestet:
Leukozyten
Hämoglobin
Hämatokrit
Erythrozyten
MCV
MCH
MCHC
Thrombozyten
Gluccose
Harnstoff
Harnstoff-N
Creatinin
eGFR
Harnsäure
GOT
GPT
y-GT
Trinke so gut wie nie Alkohol, habe es so angegeben, BMI 25,2. Absolut keine Beanstandung. Über den bei dem Termin erhöhten Blutdruck 140/100 wurde hinweggesehen. Die Schreibkraft, die mir das Ergebnis mitteilte, gratulierte mir zu meinen sehr guten Leberwerten.
Das war meine Erfahrung der Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit. In 1 1/2 Monaten gibt es die Urkunde und Ernennung.
-
auch wenn es unglaubwürdig klingt, ich werde oder reduziere das generell. damit meinte ich, wenn ich überhaupt was trinken würde, dann höchstens zu besonderen anlässen, wie es bei der em einer ist oder bei geburtstagen. sonst nicht. ob das problematisch wäre?
aber darum ging es ja nicht. sondern was sinnvoller wäre. das anzugeben, dass man eine zeit lang früher viel getrunken hat, aber jetzt eben nicht mehr. sondern dass die werte möglicherweise noch nicht in einem guten rahmen sind, ich meine damit die langzeitwerte. die kurzzeitwerte was die letzten wochen betrifft, dürften wieder absolut in ordnung sein. bei den langzeitwerten dauert es halt länger, bis die sich normalisieren, das war ja meine frage, ob das ein problem ist, wenn die noch zu hoch sind, aber die kurzzeitwerte gut.
Es hängt wahrscheinlich vom Bundesland und vom Amtsarzt ab. Ich habe mit Anfang 20 Alkohol getrunken. Ich war am WE häufig unterwegs (Freitag und Samstag Abend). Entsprechend habe ich auch geantwortet, d.h. wenn ich am WE mal mit Freunden weg bin, trinke ich alkoholhaltige Getränke. Das ist Beamten grundsätzlich auch verboten.
Wieviel trinkst du denn im Schnitt? Bzw. wieviel hast du getrunken? Wenn du täglich oder fast täglich abends immer 2-3 Liter Bier getrunken hast und das über Jahre, ist das natürlich was anderes, als wenn du am WE über die Stränge schlägst und da die besagten 2-3 Liter Bier trinkst.
Und grundsätzlich ist es auch so, dass die Leberwerte vereinzelt auch "grundlos" erhöht sein können. Ist bei mir auch schon vorgekommen. Paar Wochen später hat sich der erhöhte Wert wieder normalisiert, obwohl ich nichts an meinen Lebensumständen und meinem Verhalten geändert habe.
-
Für mich klingt es so, dass du zwar versuchen möchtest weniger zu trinken, aber dir nicht sicher bist, ob das so klappt. Wenn ich wüsste, dass eine Amtsärztliche Untersuchung ansteht, dann hätte ich vermutlich früher aufgehört und an dem Problem gearbeitet.
Wenn du wirklich über längere Zeit viel Alkohol getrunken hast, dann wäre es sicher besser gar nichts mehr zu trinken, als mal was zu nem EM Spiel, mal zu nem Geburtstag... Wenn du das so gut kontrollieren kannst, dann kann es funktionieren. Aber Alkohol ist letztendlich genauso eine Droge, wenn auch legal, wie andere und ich kenne wenige, die es schaffen nur ein Bisschen zu konsumieren.
Auch wenn du dich zusammenreißt, es gibt ja eine Probezeit und die zieht sich über ein paar Jahre und ob da dann doch nicht was auffällt...
-
Seit wann ist Beamten der Alkoholgenuss verboten?
-
vielen dank zunächst für die hilfreichen antworten!
was magda betrifft:
ich denke, sie hat sich nur verschrieben und meinte, dass alkohol trinken bei beamten grundsätzlich nicht verboten ist? wir werden ja sehen, was sie schreibt.
magda, zu deiner frage:
der konsum war früher ca. 4-5x die woche ca. 2-3 liter. ja, ich weiss, sehr viel. ich weiß nicht, inwieweit dir die info jetzt weiterhilft.
kat95:
es geht nicht um das weniger trinken versuchen, ich trinke wie gesagt seit dem besagten zeitpunkt nicht, und ich habe absolut kein problem damit, mir fehlt auch nichts, mir ist das eigentlich egal. ich wollte nur wissen, ob die genannten situationen ein problem sein könnten, falls man da was trinkt, oder eben nicht. wenn ja, ist es doch kein ding, das zu lassen. rein aus interesse halber.
-
Also zur Verbeamtung zur Probe war ich (in der Freizeit) schon hart am Glas und zur Verbeamtung auf Lebenszeit paar Jahre später (nach dem Studium) auch noch. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass das ein Thema war.
Mir wurde nur bei 1,83m und 93,5kg vorgeworfen, ich sei Präadipös (Vorstufe zur Fettleibigkeit) rein nach BMI (knapp unter 28), hatte aber einen KfA um die 18, ein 1a Belastungs-EKG, war zu der Zeit 5x/Woche trainieren, hab 140kg auf der Bank gedrückt und hatte nen 42er Ärmel. Das war schon etwas abstrus
-
@alexanderw85: Es klang in deinen vorherigen Nachrichten ein wenig anders als, ich kann´s jederzeit lassen. Und 4-5 mal die Woche 2-3 Liter sind ja nicht wenig. Daher umso besser, wenn du das einstellen kannst, dann sollte es auch kein Thema sein. Drück dir die Daumen für die Untersuchung ;)
@kingrakadabra: Der Alkoholgenuss ist keinem Beamten verboten. Aber bei Anwärtern oder in der Probezeit, da können auch außerdienstliche Verfehlungen unter Alkohol Probleme bereiten. Und wenn der Alkoholgenuss in -missbrauch abdriftet, kann dies auch Konsequenzen für einen Beamten auf Lebzeit haben.
Daher ist die Nachfrage oder die Sorge vom Themenersteller durchaus legitim und auch, dass er hier nachfragt, wie die Erfahrungen sind.
-
In welchem Bundesland soll denn die Verbeamtung bzw. Untersuchung stattfinden? Nach meiner Erfahrung und wie ich es hier lese, scheint das teils sehr weit auseinander zu gehen.
Für BW:
Zu meiner Zeit war das ein Fragebogen uns eine minimalistische körperliche Untersuchung (Seh-/Hörtest, Blutdruck, Rücken/Wirbelsäule abtasten). Ich meine, es war auch ein Urin-Test dabei. Aber keinesfalls eine Blutabnahme bzw. Laborwerte.
Heutzutage erfolgt gar keine amtsärztliche Untersuchung, sondern man wird zu einem "normalen" Arzt geschickt, der nur für die Einstellungsuntersuchung zertifiziert/zugelassen sein muss. Sollte es bei dem einen nicht klappen, geht man die Liste so lange durch, bis einer der Ärzte einen durch winkt... Da alles eher vereinfacht wurde, glaube ich kaum, dass hier ein Bluttest gemacht wird.
Wenn es also um BW geht, kannst du ganz entspannt sein ::) .
-
@kat95:
danke dafür, denn genau deswegen frage ich ja. in diesem fall wäre es also sinnvoller, einfach das auch bei der em und dem geburtstagen zu lassen, oder wäre das dennoch okay? wie gesagt, wenn nein, wäre es absolut kein problem.
was ausserdienstliche verfehlungen sind, dass das wirklich eine konsequenz hat für den beamtenstatus, da muss man sich doch schon was extremes geleistet haben, zum beispiel fahren unter alkoholeinfluss, oder nicht? kann mir sonst nicht groß weitere verfehlungen vorstellen ausserdienstlich, die da passieren können, wenn sie keine auswirkungen auf den dienst haben?
@landesdiener:
es geht hier in diesem fall um nrw, keine ahnung, inwieweit dir das weiterhilft, oder du was dazu sagen kannst.
-
Ich kann dir dazu nichts sagen, aber sicher ist hier auch jemand aus NRW, der weiß, wie es da läuft.
An deiner Stelle würde ich vor der Untersuchung komplett auf Alkohol verzichten, zumal es "absolut kein problem" ist.
Die Verfehlungen als Beamter in der Freizeit müssen nicht unbedingt direkt Auswirkungen auf den Dienst haben, um Konsequenzen zu haben. Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln.
-
das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?
gibt es dazu eine "liste", was man generell unterlassen sollte außerdienstlich? also nicht mal auf alkohol bezogen, sondern generell?
-
das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?
gibt es dazu eine "liste", was man generell unterlassen sollte außerdienstlich? also nicht mal auf alkohol bezogen, sondern generell?
Eine Liste gibt es nicht. Das Beamtenstatusgesetz sagt zu Beamten: [... Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.]
Das ist sehr dehnbar und weit auslegbar, wenn man negativ auffällt. Es gibt sicher noch mehr dazu.
-
eben. das mein ich ja, dass es da anscheinend nichts konkretes gibt? kann mir nicht vorstellen, dass das so problematisch ist, wenn man sachen macht, die nicht mal strafbar sind? darunter wird ja wohl kaum eine ruhestörung oder sowas fallen oder wenn man sich irgendwo mal unflätig äußert, zum beispiel im fussballstadion.
-
Es geht um die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten, § 34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz. Tatsächlich war das betrunken Torkeln ein vereinfachtes Beispiel. Das muss im Einzelfall geprüft werden, ob das jetzt wirklich Konsequenzen hat. Brüllst du dabei vielleicht noch rum: "Sch*** Polizeistaat!", dann bist du sicher schneller bei einem Disziplinarverfahren.
Auch die einfache Ruhestörung dürfte noch kein Problem sein. Hier müsste dies vielleicht auch noch in Kombination mit oben genanntem Ausruf sein.
Und dann kommt es auch auf deine Tätigkeit an. Bist du beim Ordnungsamt für Ruhestörungen zuständig, bist du auch schneller dran, als wenn du beim Finanzamt bist.
-
das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?
Beamte haben eine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht. Es gibt ein paar Grundsätze, die stets gelten und weitere Verhaltensweisen die amtsbezogen relevant werden können.
Torkeln ist ein Zeichen übermäßigen Alkoholkonsums. Dadurch kann grundsätzlich das Ansehen des Dienstherren beeinträchtigt sein.
Oder stell dir vor du torkelst heute durch die Straßen und übermorgen erklärst du einem Bürger als Mitarbeiter der Führerscheinstelle, er müsse den Führerschein wegen mangelnder Fahreignung abgeben (ggf. sogar wegen Torkelns als Fußgänger und nachdem er von der Polizei aufgeschnappt und seine Fahreignung bei einer MPU geprüft wurde).
Unabhängig davon führt Alkoholkonsum zu verminderter Leistung und beeinträchtigt die Gesundheit. Beamte haben eine Gesunderhaltungspflicht. Da du schwerbehindert bist, solltest gerade du einen besseren Blick auf deine Gesundheit haben und an deiner Gesunderhaltung arbeiten.
Die Verletzung von beamtenrechtlichen Pflichten (Gesunderhaltung, Wohlverhalten usw.) kann disziplinarrechtlich geahndet werden.
Du bist vielleicht schon Verwaltungsmitarbeiter, jedenfalls aber willst du Verwaltungsbeamter werden. Mit dem Plan sollte bei dir bereits vor der Verbeamtung ein grundlegendes Verständnis über das Beamtentum bestehen. Dazu gibt es ausreichend Quellen im Internet.
-
das mag ja sein, das mit der führerscheinstelle, aber im unterschied zu ihm bin ich nicht betrunken auto gefahren, wenn man das jetzt auf das beispiel bezieht. manche schätzen das ja falsch ein und unterschätzen die wirkung, wenn man da aus versehen mehr zu sich genommen hat. kann mir kaum vorstellen, dass dann gesagt wird, weil er die wirkung unterschätzt hat, dass es da probleme gibt? sonst könnte man ja auch sagen, ja, der beamte xy raucht 30 zigaretten in der stunde in seiner freizeit, boah, was ist das für ein raucher, kann mir nicht vorstellen, dass da der ruf der verwaltung geschädigt wird? man kann ja nicht sagen, 5 sind noch okay, aber 10 dann nicht mehr, ist verständlich was ich meine?
die wohlverhaltensregeln sind wohl bewusst allgemein gehalten, da es keine konkrete grenze gibt meiner meinung nach, wo man dann sagen kann, nach dem und dem ist das jetzt okay, aber nach dem eben nicht mehr?
die thematik die wir jetzt haben mit der wohlverhaltenspflicht ist ja jetzt nur eine rein theoretische geschichte, die jedoch interessant ist.
wobei ich denke, das führt jetzt zu weit und wir kommen vom thema ab.
-
Das Thema ist exakt richtig! An diesen 2 Rundsätzen festzuhalten und diese eben nicht zu relativieren, ist eine der Aufgaben eines Beamten.
Diese Salamitaktik ist echt unangebracht. Es verlangt keiner Perfektion, aber schon eine innere, angemessene Haltung.
-
warum ist es exakt richtig? es ging in der ausgangsfrage überhaupt nicht um irgendein ausserdienstliches verhalten?
für die anderen: es ist auch verpönt 100x falsch zu parken. inwieweit schädigt sowas genau das beamtentum wenn es sich überhaupt nicht auf den dienst bezieht? oder wenn man 50 zigaretten in der stunde raucht? dann ist es doch beim alkohol nicht anders, nur weil einer nicht geradeaus läuft. das kann doch alles einen schlechten ruf nach sich ziehen. trotzdem gibt es da keine konkrete grenze, was noch okay ist und was nicht? wer definiert denn genau eine innere, angemessene haltung? dazu konnte mir noch niemand was konkret sagen. je nach gusto kann das ja nun nicht ausgelegt werden.
-
Die entsprechenden Paragraphen, dass Beamte auch in der Freizeit Beamte sind, hat man Dir schon zitiert. Wenn Du das nicht willst, solltest Du das besondere Dienst- und Treueverhältnis nicht eingehen.
Dein beharrliches Bestreben hier zahlenmäßig Grenzen auszuloten, lässt mich zweifeln, dass Du die notwendige innere Haltung hast.
Es gibt auch keine zahlenmäßig festgelegte Grenze. Dein Verhalten ist immer in Relation zu den konkreten Umständen zu bewerten.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist jemand der drei, vier Mal die Woche viel Alkohol trinkt oder täglich schachtelweise Zigaretten raucht nicht geeignet für eine Verbeamtung, da offensichtlich ist, dass man der Gesundhaltungspflicht nicht nachkommt. Wenn man beim Amtsarzt lügen muss, ist die Eignung eben nicht gegeben.
-
Es sollte natürlich heißen, dass es einem Beamten grundsätzlich nicht verboten ist, Alkohol zu konsumieren.
Ich finde die Mengenangaben sind schon relevant. Wenn ich als Amtsarzt danach Frage, macht es für mich einen Unterschied, ob ein junger Mensch vor mir sitzt, der an den Abenden am WE 2-3 Gläser trinkt oder der auch unter der Woche eine größere Menge Alkohol trinkt. Da würde ich schon eher eine Blutuntersuchung anordnen, sofern es meine Ermessensentscheidung ist und es nicht generell vorgesehen ist. In Bremen ist es das offensichtlich nicht. Dazu kommt auch der Gesamteindruck. Ich bin mit einem Alkoholiker aufgewachsen. Übermäßiger Alkoholkonsum verändert Menschen auch über die Leberwerte hinaus (optisch, Verhalten).
Wenn du aber von heute auf morgen einfach komplett aufhören kannst: Go for it! Dann aber bitte nicht nur bis zur amtsärztlichen Untersuchung sondern auch darüber hinaus. Die meisten Alkoholiker können nämlich durchaus eine zeitlang (Wochen, teilweise auch Monate) auf Alkohol verzichten, wenn äußerer Druck das verlangt. Das ist also kein Kriterium zur Beurteilung, ob jemand abhängig ist oder nicht. Wenn man aber langfristig immer wieder in die alten Gewohnheiten fällt (häufiger Konsum von großen Mengen), dann sollte man sich Hilfe holen.
-
Ich denke nicht, dass der "torkelnde Fußgänger" von der Polizei zur MPU geschickt wird. Die Polizei kann dies zudem eh nur dem Straßenverkehrsamt mitteilen und die MPU ggf. "anregen".
Ansonsten müsste dies bei jedem Discobesucher angeregt werden. ;)
Ich denke, hier wird aus einer Mücke irgendwie ein Elefant gemacht.
-
Aus NRW ist mir ein Fall bekannt, bei dem aufgrund auffälliger Leberwerte infolge von Medikamentenmissbrauch (Anabolika) die Verbeamtung auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) erfolgte, vor Verbeamtung auf Probe jedoch eine wiederholte Untersuchung angeordnet wurde, um festzustellen, ob sich die Werte wieder „gefangen“ hatten (aufgrund eingestellten Konsums).
Du solltest sofort mit dem Saufen aufhören, anfangen Sport zu treiben und Dich ordentlich ernähren. Dann kommst Du in ein paar Wochen vielleicht mit nem blauen Auge davon.
-
Es ging in der Ausgangsfrage für dich vielleicht nicht um außerdienstliches Verhalten, aber auch dies hat als Beamter einen Einfluss.
Kann man mögen oder nicht, ist aber so.
Und wenn du das nicht willst oder nicht akzeptieren kannst, dann solltest du darüber nachdenken, ob du dich verbeamten lassen willst.
Da du immer wieder nachfragst, ob Trinken ok ist oder nicht und wenn ja wie viel, hinterlässt den Eindruck, als ob es doch nicht so easy ist, wie du es beschreibst.
Hier kann dir wahrscheinlich niemand genau sagen, wie viel ok ist und was der Amtsarzt macht oder nicht.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, hör auf und lass es ganz, dann gibt´s auch keine Probleme.
Wenn du weiter machst und es dann doch irgendwie zu Problemen oder Konsequenzen kommt, wurdest du vorgewarnt und dann liegt das in deiner Verantwortung.
-
das mag ja sein, das mit der führerscheinstelle, aber im unterschied zu ihm bin ich nicht betrunken auto gefahren, wenn man das jetzt auf das beispiel bezieht.
Deswegen hatte ich das Beispiel mit dem Torkelnden Fußgänger angebracht. Auch ein Fußgänger nimmt am Straßenverkehr teil und es besteht die Möglichkeit, dass der betrunkene Fußgänger auf seine Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr geprüft wird. Insbesondere ist dabei die Trennung von Teilnahme am Straßenverkehr und Alkoholkonsum zu betrachten.
die thematik die wir jetzt haben mit der wohlverhaltenspflicht ist ja jetzt nur eine rein theoretische geschichte, die jedoch interessant ist.
Das ist eine sehr praktische Angelegenheit.
Es verlangt keiner Perfektion, aber schon eine innere, angemessene Haltung.
Eben.
Ich denke nicht, dass der "torkelnde Fußgänger" von der Polizei zur MPU geschickt wird. Die Polizei kann dies zudem eh nur dem Straßenverkehrsamt mitteilen und die MPU ggf. "anregen".
Es hat niemand gesagt, dass die Polizei den torkelnden Fußgänger zur MPU schickt.
-
zunächst einmal danke für die hilfreichen antworten! es hilft mir sehr weiter, und habe jetzt ein gutes, besseres gefühl!
zum thema, ich finde es interessant, dass mir unterstellt wird, ich hätte probleme, das zu lassen, dabei ist es doch fakt, dass es so ist, dass ich da einen cut gemacht habe und es mich nicht stört. wenn es nicht okay ist, ist es doch voll okay, und wenn es okay ist, ebenso? hätte mich einfach nur interessiert, wie die lage da ist.
zum anderen themenkomplex, speziell an clarion: stichwort ausserdienstliches verhalten. ich übertreibe jetzt mal bewusst und gehe mal von sucht und rauschmitteln weg. es ist auch verpönt, barfuss durch die stadt zu laufen, oder dauernd falsch zu parken, wenn es keine straftat ist, oder sich mit fünf halbnackten frauen zu zeigen, oder wenn man im fussballstadion sich unflätig äussert. wie schon gesagt, das kann doch alles auch einen schlechten ruf nach sich ziehen, dem einen ist das egal, dem anderen nicht. nach wie vor, wer sagt mir, was okay ist, was eben nicht? mir kommt es so vor, als wäre das eine bauchgefühlsentscheidung, die von einzelnen personen je nach laune abhängig ist.
ich habe, auch wenn es sich nicht auf die ausgangsfrage bezieht mal selber nochmal geschaut und folgendes gefunden - zitat folgt von einer bachelorarbeit von michael dommel, die man im internet finden kann, dort steht auf seite 42:
Bei außerdienstlichem Verhalten muss geprüft werden, ob eine Amtsbezogenheit gegeben
ist. Denn nur das Verhalten, das dem Amt des Beamten oder dem Ansehen des
Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigen kann, ist hiervon betroffen. Außerhalb
des Dienstes hat sich der Beamte in erster Linie gesetzeskonform zu verhalten.
Außerdienstliches Fehlverhalten liegt z. B. bei Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Betrug,
Meineid oder Unfallflucht vor, nicht jedoch bei Ehebruch oder leichten Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus hat der Beamte sein Amt uneigennützig und gewissenhaft auszuführen
das sagt mir, dass das verhalten keine relevanz hat, wenn man sich nicht im strafrechtlichen bereich bewegt, oder sehe ich das falsch?
-
Ner Kollegin wurde die Verbeamtung mit allen Konsequenzen entzogen, weil sie "geschwänzt" hat und in den Dschungelcamp zur Unterstützung der Tochter in der TV Show gefahren ist.
Nur mal so, wie wichtig die Außendarstellung sein kann.
-
Nun, Arbeitszeitbetrug in Form erschwindelter Krankmeldungen würde wahrscheinlich bei Tarifbeschäftigten den Rauswurf nach sich ziehen.
@alexanderw85, ich wiederhole mich. Beamte sind in der Freizeit zu Wohlverhalten und zur Gesundhaltung verpflichtet. Das sind natürlich unbestimmte Rechtsbegriffe. Hier und da ist das durch Rechtssprechung konkretisiert. In Hannover wurde vor ein paar Jahren ein Polizeipräsident degradiert und auf einen Posten abgeschoben, wo er keinen Schaden anrichten konnte: Grund: Er hatte in seiner Freizeit ein Establissement im Steintorviertel aufgesucht. Die Inanspruchnahme derartiger Dienstleistungen ist nicht strafbar, das war aber trotzdem das Ende der Karriere.
Auch wegen Gesundhaltung gab es m.W. schon gerichtliche Verfahren, z.B. weil Beamte sich geweigert haben in Reha zu gehen. Der Amtsarzt vor der Verbeamtung dient einzig und allein dem Zweck, dass keine Leute verbeamtet werden, die aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Dienst ausscheiden oder aber die dem konkreten Amt körperlich nicht gewachsen sind. Demzufolge ist es völlig logisch, dass exzessive Raucher und Trinker nicht verbeamtet werden.
Wenn Dir das nicht passt, dann wäre mein dringender Rat, auf die Verbeamtung zu verzichten.
-
Ich kann dir dazu nichts sagen, aber sicher ist hier auch jemand aus NRW, der weiß, wie es da läuft.
An deiner Stelle würde ich vor der Untersuchung komplett auf Alkohol verzichten, zumal es "absolut kein problem" ist.
Die Verfehlungen als Beamter in der Freizeit müssen nicht unbedingt direkt Auswirkungen auf den Dienst haben, um Konsequenzen zu haben. Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln.
Das ist Unsinn. Selbstverständlich darf man auch als Beamter einen über den Durst trinken, man darf auch Knöllchen für zu schnelles Fahren kassieren und auf BlackMetal-Konzerte gehen, auch wenn das viele Menschen vielleicht blöd finden mögen.
Was nicht geht, sind Straftaten, insb. mit Verurteilung über 12 Monate, oder sonstige das Ansehen des Dienstherrn beschädigende Dinge tun. Auf einem "Sylt-Video" würde ich mich als Beamter nicht mitgrölend sehen lassen (auch wenn das nicht unbedingt eine Verurteilung >12 Monate nach sich zieht).
-
das mit weniger trinken ist doch logisch. nur ist die untersuchung schon in zwei-drei wochen, bis dahin werden die werte wohl kaum wieder normal sein. daher frage ich ja, ob das dahingehend schwierig sein könnte, wenn die immer noch schlecht sind.
eine (soweit) gesunde Leber steckt relativ viel weg und sollte nach 4-6 Wochen Alkoholverzicht wieder in Spur sein, auch die Leberwerte im Blut. Ich stand wegen einer Virusinfektion kurz vor dem Leberversagen (GPT weit über 1.000), wenige Wochen nachdem der Virus durch war, waren alle Werte wieder in bester Ordnung. Auch die behandelnden Ärzte (Hausarzt, Internist,...) haben das allesamt bestätigt, dass sich die Leber bei gesunder Ernährung, Verzicht schädigender Substanzen (Medikamente, Alkohol,...) innerhalb weniger Wochen regenerieren kann.
Wenn die dann trotzdem noch etwas hoch sind, kannst dich immer noch mit "ups, ist halt EM, bisschen viel gefeiert" erklären.
-
zunächst einmal danke für die hilfreichen antworten! es hilft mir sehr weiter, und habe jetzt ein gutes, besseres gefühl!
zum thema, ich finde es interessant, dass mir unterstellt wird, ich hätte probleme, das zu lassen, dabei ist es doch fakt, dass es so ist, dass ich da einen cut gemacht habe und es mich nicht stört. wenn es nicht okay ist, ist es doch voll okay, und wenn es okay ist, ebenso? hätte mich einfach nur interessiert, wie die lage da ist.
zum anderen themenkomplex, speziell an clarion: stichwort ausserdienstliches verhalten. ich übertreibe jetzt mal bewusst und gehe mal von sucht und rauschmitteln weg. es ist auch verpönt, barfuss durch die stadt zu laufen, oder dauernd falsch zu parken, wenn es keine straftat ist, oder sich mit fünf halbnackten frauen zu zeigen, oder wenn man im fussballstadion sich unflätig äussert. wie schon gesagt, das kann doch alles auch einen schlechten ruf nach sich ziehen, dem einen ist das egal, dem anderen nicht. nach wie vor, wer sagt mir, was okay ist, was eben nicht? mir kommt es so vor, als wäre das eine bauchgefühlsentscheidung, die von einzelnen personen je nach laune abhängig ist.
ich habe, auch wenn es sich nicht auf die ausgangsfrage bezieht mal selber nochmal geschaut und folgendes gefunden - zitat folgt von einer bachelorarbeit von michael dommel, die man im internet finden kann, dort steht auf seite 42:
Bei außerdienstlichem Verhalten muss geprüft werden, ob eine Amtsbezogenheit gegeben
ist. Denn nur das Verhalten, das dem Amt des Beamten oder dem Ansehen des
Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigen kann, ist hiervon betroffen. Außerhalb
des Dienstes hat sich der Beamte in erster Linie gesetzeskonform zu verhalten.
Außerdienstliches Fehlverhalten liegt z. B. bei Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Betrug,
Meineid oder Unfallflucht vor, nicht jedoch bei Ehebruch oder leichten Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus hat der Beamte sein Amt uneigennützig und gewissenhaft auszuführen
das sagt mir, dass das verhalten keine relevanz hat, wenn man sich nicht im strafrechtlichen bereich bewegt, oder sehe ich das falsch?
siehst du richtig.
würde mich mal interessieren, ob einer der "Hardliner" hier, auch nur einen Fall belegen kann, bei dem ein Beamter wegen Wochenendparty, hartem Alkoholkonsum usw. gefeuert wurde.
-
Ner Kollegin wurde die Verbeamtung mit allen Konsequenzen entzogen, weil sie "geschwänzt" hat und in den Dschungelcamp zur Unterstützung der Tochter in der TV Show gefahren ist.
Nur mal so, wie wichtig die Außendarstellung sein kann.
Das ist etwas anderes, der Lehrererin wurde es untersagt, mehrere Wochen Urlaub außerhalb der UNterrichtsfreien Zeit zu nehmen, wurde auf die Androhung sie fliege trotzdem, auf die Konsequenzen hingewiesen, dann macht sie blau, fliegt hin, wird auch noch im TV gezeigt... geht halt gar nicht und ist mMn zurecht geflogen.
-
>>Wird Alkohol außerhalb der Dienstzeit getrunken, ist dies zunächst Privatsache. Eingeschränkt gilt dies für Beamte auf Widerruf oder auf Probe, weil auch Erkenntnisse aus dem privaten Bereich für die Beurteilung, ob der Betroffene für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist, berücksichtigt werden. Vermutet die Behörde, dass hinter einer Auffälligkeit ein charakterlicher Mangel oder ein handfestes Alkoholproblem steht, ist eine Auseinandersetzung vorprogrammiert.
Alkoholbedingte Straftaten im Straßenverkehr, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, können gegebenenfalls einen charakterlichen Mangel begründen, der einer Einstellung bzw. Verbeamtung entgegensteht.<<
Der Ersteller angibt, dass er 4-5 Mal pro Woche 2-3 Liter Alkohol trinkt. Das geht schon über ein "ich trinke mal am Wochenende" deutlich hinaus. Und wenn das über einen längeren Zeitraum hinausgeht und man körperlich auch noch andere Baustellen hat, dann ist die Frage, ob die Leber das so gut wegstecken kann.
Aber du bist dir ja sicher, dass das alles nicht so schlimm ist und dann hat er ja nichts zu befürchten. Zumal er ja aufgehört hat, wie er mitteilt und es auch lassen kann.
Letztendlich ist es seine Entscheidung und er hat es zum grüßten Teil ja auch selbst in der Hand, was passieren könnte und was nicht ;)
-
Nach meinem Empfinden unterliegen die Maßstäbe zum außerdienstlichen Wohlverhalten auch einer gewissen Entwicklung.
Aktuelles Beispiel:
https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/playboy-polizistin-laura-erfuellt-sich-ihren-nacktfoto-traum-66693335dca95846215b3bad (https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/playboy-polizistin-laura-erfuellt-sich-ihren-nacktfoto-traum-66693335dca95846215b3bad)
Heute zum Glück kein Problem mehr. Das wäre "früher" möglicherweise anders beurteilt worden.
-
das sagt mir, dass das verhalten keine relevanz hat, wenn man sich nicht im strafrechtlichen bereich bewegt, oder sehe ich das falsch?
Du musst schon richtig lesen.
Bei außerdienstlichem Verhalten muss geprüft werden, ob eine Amtsbezogenheit gegeben
ist. Denn nur das Verhalten, das dem Amt des Beamten oder dem Ansehen des
Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigen kann, ist hiervon betroffen. Außerhalb
des Dienstes hat sich der Beamte in erster Linie gesetzeskonform zu verhalten.
Außerdienstliches Fehlverhalten liegt z. B. bei Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Betrug,
Meineid oder Unfallflucht vor, nicht jedoch bei Ehebruch oder leichten Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus hat der Beamte sein Amt uneigennützig und gewissenhaft auszuführen
Es gibt also Abstufungen.
-
>>Wird Alkohol außerhalb der Dienstzeit getrunken, ist dies zunächst Privatsache. Eingeschränkt gilt dies für Beamte auf Widerruf oder auf Probe, weil auch Erkenntnisse aus dem privaten Bereich für die Beurteilung, ob der Betroffene für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist, berücksichtigt werden. Vermutet die Behörde, dass hinter einer Auffälligkeit ein charakterlicher Mangel oder ein handfestes Alkoholproblem steht, ist eine Auseinandersetzung vorprogrammiert.
Alkoholbedingte Straftaten im Straßenverkehr, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, können gegebenenfalls einen charakterlichen Mangel begründen, der einer Einstellung bzw. Verbeamtung entgegensteht.<<
Der Ersteller angibt, dass er 4-5 Mal pro Woche 2-3 Liter Alkohol trinkt. Das geht schon über ein "ich trinke mal am Wochenende" deutlich hinaus. Und wenn das über einen längeren Zeitraum hinausgeht und man körperlich auch noch andere Baustellen hat, dann ist die Frage, ob die Leber das so gut wegstecken kann.
Aber du bist dir ja sicher, dass das alles nicht so schlimm ist und dann hat er ja nichts zu befürchten. Zumal er ja aufgehört hat, wie er mitteilt und es auch lassen kann.
Letztendlich ist es seine Entscheidung und er hat es zum grüßten Teil ja auch selbst in der Hand, was passieren könnte und was nicht ;)
Man muss sich ja immer vor Augen halten, was mit der Einstellungsuntersuchung beabsichtigt wird. Ist man als Angestellter nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung raus und kostet den AG quasi nichts mehr, gibt es für Beamte eine dauerhafte "Lohnfortzahlung" über die 6 Wochen hinaus. Deshalb soll u.A. eine Prognose erstellt werden, ob der Beamtenanwärter voraussichtlich bis zur Pension Dienst leisten kann, oder ob er mitte 40 alkoholkrank dienstunfähig wird, oder mit 150kg nicht mehr diensttauglich ist, aber dennoch weiter alimentiert wird und mit Mitte 50 in Pension geschickt werden muss. Klar, in den 45 Jahren Dienstzeit kann gar nichts ausgeschlossen werden. Wer aber bereits sein deutliches Suchtpotential als Anwärter zur Schau stellt und sich nicht mal für ein paar Wochen am Riehmen reißen kann, wird womöglich Konsequenzen bzgl. der Lebenszeitverbeamtung befürchten müssen.
Die vorherige Behauptung war hingegen auch, dass man als Beamter nicht betrunken als Fußgänger durch die Stadt torkeln dürfe. Und das ist definitiv Unsinn. Dann wäre mit Sicherheit ein Drittel meines Studiengangs weder zum Beamten auf Probe, noch auf Lebenszeit ernannt geworden. Auch wenn wir uns mittlerweile alle besser im Griff haben als Mitte 20/30, kommt das im besten Haus mal vor, dass jemand über die Strenge schlägt. Werde ich Anfang August definitiv auch wieder auf einem großen Festival.
Wie oben schon geschrieben, wäre es was anderes, dann betrunken auch noch Sylt-Lieder zu grölen, sich mit über 1,1/1.6 Promille hinters Steuer zu klemmen, volltrunken über den Dienstherrn abkotzen, sich mit Reichsbürger-Jargon und -Sympathie bekleckern oder sich mit den Uniformierten Kollegen prügeln. Wobei selbst das als Ersttäter womöglich nicht einmal unbedingt die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen würde (die letzten beiden Punkte mal außen vor).
-
hallo zusammen, zunächst noch einmal erneut vielen dank für die hilfreichen antworten, und dass das thema, bzw. die themen auf anklang stoßen!
was das "gesundheitliche" betrifft, dürfte jetzt, denke ich alles geklärt sein, es sei denn, jemand hat dazu noch eine anmerkung oder eine weitere info.
zur anderen thematik, das mit dem wohlverhalten:
wie man auch an diesem thread merkt, gehen die meinungen dort weit auseinander, der eine sagt, man darf auf metal konzerte gehen, dauernd zu schnell fahren, andere sagen, es ist nicht okay. es es muss ja irgendwie festgemacht werden, was in ordnung ist, was nicht. für einige leute sind manche sachen schon hart an der grenze, die andere noch in ordnung finden. vorher wurde ja schon das beispiel mit den playboy fotos genannt. ich rede jetzt nicht von so geschichten wie die sachen mit sylt, darüber sind wir uns denke ich einig, dass das problematisch ist, weil es sich da auf zweifel wegen der politischen treuepflicht auswirkt möglicherweise.
die geschichte mit dem polizeipräsidenten im rotlichtviertel ist, meine ich mal gelesen zu haben, nur deswegen problematisch, weil es da einen interessenkonflikt gibt/geben kann wegen bestechlickeit usw. polizei und rotlichtviertelbetreiber verfolgen ja meist oft gegensätzliche interessen.
ich finde die thematik wie gesagt sehr interessant - im allgemeinen gibt es da viele theoretische beispiele zu, die mir spontan einfallen, wo einige sagen, das ist in ordnung, andere wiederum nicht. mir fielen folgende ein, ich habe mir dazu einfach mal gedanken gemacht, was andere dazu sagen würden:
erstes beispiel wäre, wenn man sich als beamter in der freizeit mit punks trifft und irgendwo im park rumsitzt und kontakt zu denen hat, da vertreten sicher auch einige die meinung, das ist rufschädigend.
zweites beispiel: beamte läuft im privaten bereich nur mit bandshirts rum und trägt klamotten, die nicht alltäglich sind, sprich zerrissene jeans oder nieten oder hat shirts an, wo zum beispiel "bitch" oder "zicke" draufsteht, gab es ja mal eine weile in den 2000ern.
drittes beispiel: auf einer privaten feier ist es ausgelassen, und die beamte hat zwei männer im arm, küsst jeweils den anderen und für alle beteiligten ist des in ordnung.
viertes beispiel: beamter ist in der freizeit gerne beim fussball, und läuft und trifft sich gerne mit ultras, die sich daneben benehmen und vielleicht ein bengalo zünden. dafür, dass andere sowas machen, kann er doch nichts, wenn er selber sowas nicht macht, jedoch könnte hier auch vermutet werden, dass er den ruf schädigt, weil er mit so einer gruppe unterwegs ist.
die antworten auf die beispiele würden mich echt mal interessieren, da ich mir vorstellen kann, dass das sicherlich von leuten unterschiedlich bewertet wird, der eine sieht das so, der andere so. denn die geschichten, die ich nannte, haben keine strafrechtliche relevanz. die feine englische art ist es auch nicht. für den einen ist die eine sache jedoch okay, für den anderen wieder nicht. die frage ist, ab wann sowas trotzdem problematisch ist, obwohl es nicht verboten ist? wer definiert sowas? wo ist die grenze? da gibt es ja nichts konkretes zu.
dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?
ps. sorry für den langen text, aber ich finde das unheimlich interessant!
-
hallo zusammen, zunächst noch einmal erneut vielen dank für die hilfreichen antworten, und dass das thema, bzw. die themen auf anklang stoßen!
was das "gesundheitliche" betrifft, dürfte jetzt, denke ich alles geklärt sein, es sei denn, jemand hat dazu noch eine anmerkung oder eine weitere info.
zur anderen thematik, das mit dem wohlverhalten:
wie man auch an diesem thread merkt, gehen die meinungen dort weit auseinander, der eine sagt, man darf auf metal konzerte gehen, dauernd zu schnell fahren, andere sagen, es ist nicht okay. es es muss ja irgendwie festgemacht werden, was in ordnung ist, was nicht. für einige leute sind manche sachen schon hart an der grenze, die andere noch in ordnung finden. vorher wurde ja schon das beispiel mit den playboy fotos genannt. ich rede jetzt nicht von so geschichten wie die sachen mit sylt, darüber sind wir uns denke ich einig, dass das problematisch ist, weil es sich da auf zweifel wegen der politischen treuepflicht auswirkt möglicherweise.
die geschichte mit dem polizeipräsidenten im rotlichtviertel ist, meine ich mal gelesen zu haben, nur deswegen problematisch, weil es da einen interessenkonflikt gibt/geben kann wegen bestechlickeit usw. polizei und rotlichtviertelbetreiber verfolgen ja meist oft gegensätzliche interessen.
ich finde die thematik wie gesagt sehr interessant - im allgemeinen gibt es da viele theoretische beispiele zu, die mir spontan einfallen, wo einige sagen, das ist in ordnung, andere wiederum nicht. mir fielen folgende ein, ich habe mir dazu einfach mal gedanken gemacht, was andere dazu sagen würden:
erstes beispiel wäre, wenn man sich als beamter in der freizeit mit punks trifft und irgendwo im park rumsitzt und kontakt zu denen hat, da vertreten sicher auch einige die meinung, das ist rufschädigend.
zweites beispiel: beamte läuft im privaten bereich nur mit bandshirts rum und trägt klamotten, die nicht alltäglich sind, sprich zerrissene jeans oder nieten oder hat shirts an, wo zum beispiel "bitch" oder "zicke" draufsteht, gab es ja mal eine weile in den 2000ern.
drittes beispiel: auf einer privaten feier ist es ausgelassen, und die beamte hat zwei männer im arm, küsst jeweils den anderen und für alle beteiligten ist des in ordnung.
viertes beispiel: beamter ist in der freizeit gerne beim fussball, und läuft und trifft sich gerne mit ultras, die sich daneben benehmen und vielleicht ein bengalo zünden. dafür, dass andere sowas machen, kann er doch nichts, wenn er selber sowas nicht macht, jedoch könnte hier auch vermutet werden, dass er den ruf schädigt, weil er mit so einer gruppe unterwegs ist.
die antworten auf die beispiele würden mich echt mal interessieren, da ich mir vorstellen kann, dass das sicherlich von leuten unterschiedlich bewertet wird, der eine sieht das so, der andere so. denn die geschichten, die ich nannte, haben keine strafrechtliche relevanz. die feine englische art ist es auch nicht. für den einen ist die eine sache jedoch okay, für den anderen wieder nicht. die frage ist, ab wann sowas trotzdem problematisch ist, obwohl es nicht verboten ist? wer definiert sowas? wo ist die grenze? da gibt es ja nichts konkretes zu.
dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?
ps. sorry für den langen text, aber ich finde das unheimlich interessant!
Wenns jetzt hier um die generelle Einschätzung geht:
1. Unproblematisch, abhängig vom Amt des Beamten und dem, was dort getan wird. Wenn dort nur gesoffen wird, bierflaschen durch die Gegen fliegen, aktiv gebettelt wird, Ruhestörung usw. dann kann das wohl das Ansehen schädigen. Das reine Treffen von Punks halte ich für nicht per se problematisch. Ich hatte übrigens einen Punk (also richtig Bilderbuch, mit Nieten, zerrissenen Jeans, butem Iro,...) im Studiengang. Der hat seinen Abschluss ordentlich gemacht und anschließend noch Richtung Umwelt weiter studiert.
2. absolut unproblematisch, sofern man keine Bandshirts volksverhetzender Bands an hat. Aufgrund der Diskussionen die letzten Monate halte ich auch nach wie vor (wie uach während der Diskussion an sich) ein Rammstein Shirt als Beamter für völlig unbedenklich.
3. Das steht ja eh nicht zur Debatte. Deshalb ein Fass aufmachen bekommt man als Dienstherr die Finger rein, nicht als Beamter.
4. Fankurve unproblematisch (habe ich auch einige Beispiele im Freundes- und Bekanntenkreis, auch Polizisten) zumindest sofern man nicht vor Wut geifernd mit Stinkefinger direkt in eine Kamera schreit und am nächsten Tag auf der ersten Seite der Bild abgedruckt wird, und nach dem Spiel dem Auswärtsteam auf die Birne hauen, hingegen problematisch.
-
Frage 3 kann schon gar keinen Dienstbezug haben.
Bei Fragen 1, 2 und 4 kommt es auf die konkreten Umstände an. Du wirst in deiner Ausbildung mit Sicherheit Fälle bearbeitet haben und nicht nur im Gesetz gelesen haben. Hast du dir schonmal die Frage gestellt, warum mit Fällen gearbeitet wird? Genau, weil es immer unterschiedliche Fälle sind und das Leben uns jeden Tag mit unterschiedlichen Sachverhalten und Fällen konfrontiert.
Das scheinst du nicht im Ansatz verstanden zu haben, sonst würdest du nicht nach allgemeingültigen Regeln fragen.
dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?
Du musst schon lesen was hier geschrieben wird. Du hast den Sachverhalt mit dem Polizeibeamten sogar wenige Zeilen zuvor erwähnt. Warum kannst du dir die Frage dann nicht selbst beantworten?
-
bei den fragen 1, 2 und 4 kann ich mir höchstens vorstellen, dass das als polizist oder ordnungsamtmitarbeiter kritisch ist. aber für jemanden der ganz woanders sitzt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das kritisch ist? ich verstehe schon, was mit fällen gemeint ist. ich schätze, dass es bei einem polizisten oder lehrer sicher was anderes ist als bei jemanden in der bauverwaltung oder im vermessungsamt. in diesen aber wohl weniger problematisch?
was frage 3 betrifft, nehmen wir mal an, es ist keine private feier, sondern man läuft in der freizeit in der öffentlichkeit mit zwei männern rum und küsst beide auf den mund. irgendwo fängt es ja an kritisch zu werden, für die allgemeinheit. einigen ist es egal, anderen wieder nicht.
wie schon gesagt wurde, es kommt auf den fall an. aber strafrechtlich hat das keine relevanz in dem fall, und solange es nicht in den jeweiligen aufgabenkreis fällt, müsste das doch kein problem sein? oder sehe ich das falsch?
-
Die vorherige Behauptung war hingegen auch, dass man als Beamter nicht betrunken als Fußgänger durch die Stadt torkeln dürfe. Und das ist definitiv Unsinn.
Bitte zur Klarstellung:
Ich hatte erst geschrieben:
"Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln."
Im nächsten Post dann:
"Tatsächlich war das betrunken Torkeln ein vereinfachtes Beispiel. Das muss im Einzelfall geprüft werden, ob das jetzt wirklich Konsequenzen hat. Brüllst du dabei vielleicht noch rum: "Sch*** Polizeistaat!", dann bist du sicher schneller bei einem Disziplinarverfahren."
Meine Aussage ist also nicht, dass ein Beamter nicht betrunken durch die Stadt laufen darf bzw. dass das immer Konsequenzen hat, sondern dass dieses Verhalten je nach den konkreten Umständen und im Einzelfall zum Problem werden kann, nicht aber muss.
Extrembeispiele:
1) Junger Beamter aus dem Bereich des Denkmalschutzes läuft einmalig angetrunken durch die Fußgängerzone. Sagt nichts, tut nichts, kommt gut zu Hause an und schläft seinen Rausch aus.
2) Leitender Beamte der Sonderermittlungsgruppe Alkohol- und Drogenmissbrauch bei der Polizei torkelt regelmäßig, auch unter der Woche, schwer besoffen durch die Fußgängerzone. Pöbelt dabei Leute an und uriniert in ein Blumenbeet – beides noch in einer Form, die nicht strafrechtlich relevant ist.
Vermutlich sind wir uns einig, dass 1) kein Problem und "erlaubt" ist und 2) dienstrechtliche Konsequenzen hat. In der Praxis liegt die wohl meist Wahrheit irgendwo dazwischen.
-
Seid ihr Euch eigentlich sicher, dass der Fragesteller seine Frage ernst meint?
Wir sind, denke ich, uns einig was der Beamtenstatus für Anforderungen an das pers. Verhalten stellt.
Hier dies mit Beispielen zu diskutieren ist doch Zeitverschwendung.
-
natürlich meine ich das ernst.
ich sagte doch, die eigentliche ursprüngliche frage ist schon lange erledigt und geklärt, es sei denn, jemand hat noch was dazu beizusteuern. schrieb ich ja schon in post 53.
das andere ist einfach nur sehr interessant zu erörtern und hat nichts mit der eigentlichen ausgangsfrage zu tun. man ist vom thema abgeschweift.
-
Warum muss hier immer alles so abdriften, dass sogar Beispielfälle geschildert und diskutiert werden?
-
Keiner zwingt Dich das zu lesen.
-
Wenn dem so wäre, dann dürften Beamte gar kein Privatleben mehr haben. Fußball in der Kneipe schauen, feiern, manche gehen sogar in einen Swingerclub. Was interessieren da die Beteiligten?