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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: hausmeister2020 am 12.06.2024 11:30
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
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Ein Antrag ist weder erforderlich noch vorgesehen. Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ergeben. Sollte Dein Arbeitgeber zu wenig bezahlen, weil er meint, Du bist niedriger eingruppiert, mußt Du das ausstehende Gehalt geltend machen. Also nichts beantragen sondern Lieber Arbeitgeber, Du zahlt mir summe x monatlich zu wenig, zahle mir das bis zum Tag Y nach oder ich gehe zum Anwalt.
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Also hier ein paar Eckdaten:
Bin Als Hausmeister mit der Endgeltgruppe 4 Eingruppiert mir wurden vor 4 Jahren zusätzlich die Aufgaben als Laggerrist übertragen das heißt zu meinen Handwerklichen Tätigkeiten ( Gesellenbrief als Dachdecker).
Beliefere ich meine Kollegen, mache Bestellungen und habe die Befugnisse bei Händlern vor Ort auf Rechnung ohne Rücksprache einzukaufen.
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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Was wurde denn bei deiner Einstellung so besprochen?
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bin vor 9 Jahren schon nur mit der EG4 eingestellt worden.
Jetzt bin ich überall am kämpfen warum ich nicht steige selbst auf die Begründung das ja nach 9 Jahren die Werksprüfung als Abgelegt zählt lässt sich das Personalamt nicht ein die bleiben auf dem Stand das wäre eine 4er Stelle und da gehts nicht Höher.
noch zu Erklärung bin kein Schulhausmeister sonder im Arbeitsvertrag steht Hausmeister Verwaltung VKA in Obdach und Flüchtlingsheimen
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bin vor 9 Jahren schon nur mit der EG4 eingestellt worden.
Jetzt bin ich überall am kämpfen warum ich nicht steige selbst auf die Begründung das ja nach 9 Jahren die Werksprüfung als Abgelegt zählt lässt sich das Personalamt nicht ein die bleiben auf dem Stand das wäre eine 4er Stelle und da gehts nicht Höher.
noch zu Erklärung bin kein Schulhausmeister sonder im Arbeitsvertrag steht Hausmeister Verwaltung VKA in Obdach und Flüchtlingsheimen
Bitte doch das Personalamt mal um auflistung deiner Tätigkeiten und halte dich dann penibel dran mit, darf ich nicht nicht meine Aufgabe sagt das Personalamt....
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
Hi,
es kann durchaus sein, dass Du höher eingruppiert bist, aber welcher Umstand macht das offensichtlich?
Ist deine Tätigkeit im Arbeitsvertrag oder einer Tätigkeitsbeschreibung genauer definiert?
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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Was wurde denn bei deiner Einstellung so besprochen?
Richtig wäre, sollte man keinen Arbeitsstelle nehmen, für die man keine Berufsausbildung braucht. Wer das trotzdem macht, wird natürlich auch nur wie jemand ohne Ausbildung bezahlt.
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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Worauf fußt diese falsche Aussage?
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Nein meine Tätigkeiten sind nicht im Arbeitsvertrag Definiert,
das mit dem Lager ist über die Jahre zu meinen Aufgaben dazugekommen,
Vorgesetzte, Personalamt und auch Personalrat fühlen sich nicht wirklich in der Verantwortung und bügeln es immer mit das ist richtig so ab.
Genaue beschreibung angefordet aber immer nur mündliche aussage !!einfachste Handwerkliche Tätigkeiten!!!
Es wäre eine Hauswartstelle und die ist nunmal nur eine 4.
Aber in meinem Vertrag steht eingestellt als Hausmeister bei neueren Kollegen steht auch drin Eingestellt als Hauswart
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Die werden dich ewig hinhalten und weiterhin mit ihren systematischen Lügen versuchen an der Nase herumzuführen.
Du solltest ein Nachweisheft führen, aus dem deine einzelnen Tätigkeiten mit Zeitanteilen hervorgehen. Dieses lässt du wöchentlich deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung abzeichnen. Die Aufforderung
dazu verfasst du auch schriftlich.
Generell würde ich empfehlen mit dem AG hierüber nur noch schriftlich zu kommunizieren.
Du musst am Ende darlegen, warum deine Tätigkeit der Entgeltgruppe 5 entspricht, was mich zur Frage zurückbringt, weshalb das offensichtlich sei.
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Offensichtlich weil laut TVÖD die EG4 Einfachste Handwerkliche Tätigkeiten beschreibt!!
Ich aber zusätzlich zu meinen Tätigkeiten als Hausmeister das Lager Betreue und ich die Freigabe eigenverantwortlich mit Steuergeldern Einkaufen zu gehen das sollte eigentlich eine Höhere Eingruppierung rechtfertigen oder ?
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In der Entgeltordnung VKA zum TVÖD-V steht das anders.
Mal angenommen die Lagerverwaltung ist ein eigener Arbeitsvorgang, was ich auch so sehen würde, muss dieser in relevantem Maß vorliegen und selbst schon die Merkmale (lt. Entgeltordnung) mindestens der EG5 erfüllen.
Vom Bauchgefühl her würde ich das alles auch in EG5 sehen, aber die Beweispflicht liegt bei dir.
Die Grundlage deiner Eingruppierung ist deine auszuübende Tätigkeit. Verwehrt dir dein AG weiterhin eine schriftliche detaillierte Beschreibung deiner Aufgaben, sind dein Arbeitsvertrag und der geführte Arbeitsnachweis, den du zukünftig regelmäßig auch deinem AG zukommen lässt, die Grundlage hierfür. Dann kannst du dir auf dieser Grundlage eine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung bilden oder einen Fachanwalt um Rat fragen und ggf. klagen.
Fakt ist, dass du seitens des AGs keine Hilfe zu erwarten brauchst. Der wird alles daran setzen, dass er dir nicht noch mehr bezahlen muss.
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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Worauf fußt diese falsche Aussage?
Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.
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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Worauf fußt diese falsche Aussage?
Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.
Selbst dann wäre die Aussage nicht korrekt. Es wird nach dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich auch ein Prof. Dr. für Atomphysik in die Poststelle setzen und seine E3 bekommen.
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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Worauf fußt diese falsche Aussage?
Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.
Selbst dann wäre die Aussage nicht korrekt. Es wird nach dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich auch ein Prof. Dr. für Atomphysik in die Poststelle setzen und seine E3 bekommen.
Doch, wenn man als Schulhausmeister und entsprechender Tätigkeit eingestellt wird, dann ist diese Tätigkeit niemals unter der EG5. Das zeigt dir ein Blick in die EGO.
und nur wenn man die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Hier würde der Prof. Dr. für Atomphysik also ebenfalls in der EG5 sein, sofern man seine Ausbildung als einschlägig anerkennt, ansonsten in der EG4
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Das ist zwar korrekt, jedoch hier nicht relevant da TO das bereits verneint hat. Aber du kannst gerne weitere Ausnahmen aufzählen.
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jetzt kommt das nächste Problem,
unsere Amtsleitung überlegt uns per Dienstanweisung in Zukunft unsere Bewohner bei Umzügen innerhalb unserer Einrichtungen mit ihrem Hab und gut von A nach B zu Fahren (mit Dienstfahrzeugen)
Haben wir bis vor einem Jahr immer gemacht bis wir uns Gestreubt haben das alles für die EG4 zu tun.
Mal abgesehen von der Rechtlichen Seite kann mich doch niemand dazu zwingen aufgaben zu erfüllen die nicht in meinem Aufgabengebiet liegen ( EG4 Einfachste Handwerkliche Tätigkeiten)
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Also deine Tätigkeiten sind entweder:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei
Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden
oder
Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(
1Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende
fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. 2Danach
müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das
fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
sofern die EG4 die korrekte Eingruppierung ist, es dürfte dann die Fallgruppe zwei sein, da es den Beruf Hausmeister nicht gibt.
Wurde irgendwelche Voraussetzungen bei der Einstellung verlangt (also eine Ausbildung in einem Handwerksberuf?)
Denn ich sehe allerdings bei einem Hausmeister sehr viele Arbeitsvorgänge die EG5 Tätigkeiten sind:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
(Sei es Elektrik, sei es Tischler, sie es Schlosser, Maler, sei es.....) sofern ihr entsprechende Tätigkeiten bei euch selbst ausübt.
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
Sag mal bist du ein Arbeitgeber?
Eine Überprüfung der Entgeldgruppe ist sogar vorgesehen auf verschiedene Weise vorgesehen. Entweder durch Antrag oder wenn es der Arbeitgeber "ignoriert", durch eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
Auf jeden Fall erstmal Personalrat hinzuziehen, Arbeit dokumentieren und zur Not klagen. Dann kannst du sogar das Geld rückwirkend einfordern.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_faq.html
Es gilt übrigens als sogenannte Tarifautomatik....
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Es ist nun mal etwas anderes, per Antrag nett zu bitten oder den AG zur Korrektur aufzufordern, seine Ansprüche geltend zu machen und notfalls die EG gerichtlich feststellen zu lassen. Das Gericht kann übrigens einzig eine rechtssichere Aussage zur EG treffen.
Eben genau diese Tarifautomatik macht einen Antrag obsolet. Ein Antrag kann schließlich abgelehnt werden, eine korrekte Eingruppierung ist.
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
Sag mal bist du ein Arbeitgeber?
Eine Überprüfung der Entgeldgruppe ist sogar vorgesehen auf verschiedene Weise vorgesehen. Entweder durch Antrag oder wenn es der Arbeitgeber "ignoriert", durch eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
Auf jeden Fall erstmal Personalrat hinzuziehen, Arbeit dokumentieren und zur Not klagen. Dann kannst du sogar das Geld rückwirkend einfordern.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_faq.html
Es gilt übrigens als sogenannte Tarifautomatik....
Den einzigen Antrag den es indem Zusammenhang gibt ist die Eingruppierungsfeststellungsklage.
Das was immer so nett als Antrag formuliert wird, ist doch nur die dumme Bitte an dem AG er möge doch seine Rechtsmeinung überdenken.
Da man stets korrekt eingruppiert ist, aber hier und da der AG das falsche Engelt überweist.
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Hallo zusammen,
kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???
du kannst als MA jederzeit schriftlich eine Überprüfung deiner Eingruppierung beantragen, was dann zu einer neuen Stellenbewertung führt.
Was dann raus kommt, gilt dann aber auch, auch wenn die neue Bewertung schlechter sein sollte, als deine bisherige. Wenn das angestoßen wird, gibts kein zurück mehr. (sehe das Risiko aber nicht bei dir).
Im Antrag konkret fomrulieren, auf welchen Zeitpunkt rückwirkend geprüft werden soll, insb. seit wann die Aufgaben übertragen wurden.
Da ein solcher Antrag tariflich nicht vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber den auch genausogut ignorieren, zumal der AG die Eingruppierung faktisch nicht überprüfen kann, da die Eingruppierung immer korrekt ist.
Sag mal bist du ein Arbeitgeber?
Eine Überprüfung der Entgeldgruppe ist sogar vorgesehen auf verschiedene Weise vorgesehen. Entweder durch Antrag oder wenn es der Arbeitgeber "ignoriert", durch eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37143-antrag-auf-ueberpruefung-der-eingruppierung-rueckwirkende-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236858.html
Auf jeden Fall erstmal Personalrat hinzuziehen, Arbeit dokumentieren und zur Not klagen. Dann kannst du sogar das Geld rückwirkend einfordern.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_faq.html
Es gilt übrigens als sogenannte Tarifautomatik....
Nein, bin ich nicht. Ich will nur mit dem Irrglauben aufräumen, das es so etwas wie eine Pflicht zur Prüfung der Eingruppierung durch den AG (auf Antrag) gibt.
Wie bereits geschrieben, ist die Eingruppierung stets korrekt, dies ist Ausfluss der Tarifautomatik. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bilden sich lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, feststellen kann sie nur ein Arbeitsgericht im Rahmen der Eingruppierungsfeststellungsklage.
Wenn man von dem Arbeitgeber mehr Geld haben möchte, z.B. weil man der Meinung ist, höher eingruppiert zu sein, muss man ihm dies konkret und ausdrücklich mitteilen. Erst dann wird er in Verzug gesetzt, bzw. die Verjährungsfrist des TVöD gehemmt.
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Steht hier nicht die Frage um den Arbeiterbereich? Um welches Bundesland handelt es sich denn? Ggf. ist hier das alte Lohngruppenverzeichnis anzuwenden?
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So alle freundlichen Versuch sind bis jetzt gescheitert....
Jetzt meine Frage kann ich mich auf das berufen was in meinem Arbeitsvertrag steht:
Eingestellt als Vollbeschäftigter "Hausmeister" nach TVÖD VKA Verwaltung!!!
Habe einen Gesellenbrief als Dachdecker und durch 9 Jahre Tätigkeit zählt die Werksprüfung als Abgelegt also erfülle ich alle Kriterien die Laut TVÖD VKA für die EG5 gefordert werden.
Seit dem das Thema auf dem Schirm beim Personalamt liegt Steht in den Arbeitsverträgen der neuen eingestellt als !!!Hauswart!!
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Ich glaube ein Gericht interessiert es relativ wenige als was man laut Arbeitsvertrag angestellt wird, sondern viel mehr was für Tätigkeiten man übertragen bekommen hat und wann.
Wenn da also steht angestellt als Pausenclown und man leitet dann die Schauspielkurse, dann wird man auch nicht als Clown sondern als Lehrer bezahlt.
Wenn also dein AG nicht gewillt ist eine andere Rechtsmeinung als EG4 zu haben, dann kannst du ihm weiterhin frage, bitte, dinge vorlegen oder Argumente liefern, warum du anderer Rechtsmeinung bist.
Fakt ist: Nur ein Gericht kann es klären.
Einfacher ist: Einen Ag suchen, der deine Arbeit monetär mehr Wertschätzt.
und btw: Du arbeitest nicht als Dachdecker sondern als Hausmeister und mangels Spezialisierung (oder gibt es eine Ausbildung zum Hausmeister?) in der Entgeltordnung ist das leider nur EG4.
Denn EG5 ist:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in
ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Jetzt könnte man natürlich den Booooogen gaaanz weit spannen und alles echt handwerkliche als verwandten Beruf ansehen.
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es gibt ja zu diesem Thema auch mehrere Rundschreiben, Urteile usw.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-5-eingruppierung-entgelt_idesk_PI13994_HI1485874.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-5-eingruppierung-entgelt_idesk_PI13994_HI1485874.html)
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es gibt ja zu diesem Thema auch mehrere Rundschreiben, Urteile usw.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-5-eingruppierung-entgelt_idesk_PI13994_HI1485874.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-5-eingruppierung-entgelt_idesk_PI13994_HI1485874.html)
Und das soll für TVöD Kommune gelten? Für Hausmeister, die nicht Schulhausmeister oder am Theater sind?