Autor Thema: Höher Gruppierung  (Read 10949 times)

hausmeister2020

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Höher Gruppierung
« am: 12.06.2024 11:30 »
Hallo zusammen,

kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???

brian

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #1 am: 12.06.2024 11:32 »
Ein Antrag ist weder erforderlich noch vorgesehen. Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ergeben. Sollte Dein Arbeitgeber zu wenig bezahlen, weil er meint, Du bist niedriger eingruppiert, mußt Du das ausstehende Gehalt geltend machen. Also nichts beantragen sondern Lieber Arbeitgeber, Du zahlt mir summe x monatlich zu wenig, zahle mir das bis zum Tag Y nach oder ich gehe zum Anwalt.

hausmeister2020

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #2 am: 12.06.2024 11:37 »
Also hier ein paar Eckdaten:
Bin Als Hausmeister mit der Endgeltgruppe 4 Eingruppiert mir wurden vor 4 Jahren zusätzlich die Aufgaben als Laggerrist übertragen das heißt zu meinen Handwerklichen Tätigkeiten ( Gesellenbrief als Dachdecker).
Beliefere ich meine Kollegen, mache Bestellungen und habe die Befugnisse bei Händlern vor Ort auf Rechnung ohne Rücksprache einzukaufen.

itseme

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #3 am: 12.06.2024 12:46 »
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Was wurde denn bei deiner Einstellung so besprochen?

hausmeister2020

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #4 am: 12.06.2024 12:53 »
bin vor 9 Jahren schon nur mit der EG4 eingestellt worden.
Jetzt bin ich überall am kämpfen warum ich nicht steige selbst auf die Begründung das ja nach 9 Jahren die Werksprüfung als Abgelegt zählt lässt sich das Personalamt nicht ein die bleiben auf dem Stand das wäre eine 4er Stelle und da gehts nicht Höher.
noch zu Erklärung bin kein Schulhausmeister sonder im Arbeitsvertrag steht Hausmeister Verwaltung VKA in Obdach und Flüchtlingsheimen

UNameIT

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #5 am: 12.06.2024 13:04 »
bin vor 9 Jahren schon nur mit der EG4 eingestellt worden.
Jetzt bin ich überall am kämpfen warum ich nicht steige selbst auf die Begründung das ja nach 9 Jahren die Werksprüfung als Abgelegt zählt lässt sich das Personalamt nicht ein die bleiben auf dem Stand das wäre eine 4er Stelle und da gehts nicht Höher.
noch zu Erklärung bin kein Schulhausmeister sonder im Arbeitsvertrag steht Hausmeister Verwaltung VKA in Obdach und Flüchtlingsheimen

Bitte doch das Personalamt mal um auflistung deiner Tätigkeiten und halte dich dann penibel dran mit, darf ich nicht nicht meine Aufgabe sagt das Personalamt....

MeinerEiner

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #6 am: 12.06.2024 13:10 »
Hallo zusammen,

kann ich eine Höhergruppierung die offensichtlich gegeben ist selber Beantragen und wen Ja wie???

Hi,

es kann durchaus sein, dass Du höher eingruppiert bist, aber welcher Umstand macht das offensichtlich?
Ist deine Tätigkeit im Arbeitsvertrag oder einer Tätigkeitsbeschreibung genauer definiert?

brian

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #7 am: 12.06.2024 13:22 »
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.
Was wurde denn bei deiner Einstellung so besprochen?

Richtig wäre, sollte man keinen Arbeitsstelle nehmen, für die man keine Berufsausbildung braucht. Wer das trotzdem macht, wird natürlich auch nur wie jemand ohne Ausbildung bezahlt.

MeinerEiner

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #8 am: 12.06.2024 13:46 »
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.

Worauf fußt diese falsche Aussage?

hausmeister2020

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #9 am: 12.06.2024 13:46 »
Nein meine Tätigkeiten sind nicht im Arbeitsvertrag Definiert,
das mit dem Lager ist über die Jahre zu meinen Aufgaben dazugekommen,
Vorgesetzte, Personalamt und auch Personalrat fühlen sich nicht wirklich in der Verantwortung und bügeln es immer mit das ist richtig so ab.
Genaue beschreibung angefordet aber immer nur mündliche aussage !!einfachste Handwerkliche Tätigkeiten!!!
Es wäre eine Hauswartstelle und die ist nunmal nur eine 4.
Aber in meinem Vertrag steht eingestellt als Hausmeister bei neueren Kollegen steht auch drin Eingestellt als Hauswart

MeinerEiner

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #10 am: 12.06.2024 14:04 »
Die werden dich ewig hinhalten und weiterhin mit ihren systematischen Lügen versuchen an der Nase herumzuführen.

Du solltest ein Nachweisheft führen, aus dem deine einzelnen Tätigkeiten mit Zeitanteilen hervorgehen. Dieses lässt du wöchentlich deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung abzeichnen. Die Aufforderung
dazu verfasst du auch schriftlich.

Generell würde ich empfehlen mit dem AG hierüber nur noch schriftlich zu kommunizieren.

Du musst am Ende darlegen, warum deine Tätigkeit der Entgeltgruppe 5 entspricht, was mich zur Frage zurückbringt, weshalb das offensichtlich sei.

hausmeister2020

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #11 am: 12.06.2024 14:09 »
Offensichtlich weil laut TVÖD die EG4 Einfachste Handwerkliche Tätigkeiten beschreibt!!
Ich aber zusätzlich zu meinen Tätigkeiten als Hausmeister das Lager Betreue und ich die Freigabe eigenverantwortlich mit Steuergeldern Einkaufen zu gehen das sollte eigentlich eine Höhere Eingruppierung rechtfertigen oder ?

MeinerEiner

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #12 am: 12.06.2024 14:30 »
In der Entgeltordnung VKA zum TVÖD-V steht das anders.

Mal angenommen die Lagerverwaltung ist ein eigener Arbeitsvorgang, was ich auch so sehen würde, muss dieser in relevantem Maß vorliegen und selbst schon die Merkmale (lt. Entgeltordnung) mindestens der EG5 erfüllen.
Vom Bauchgefühl her würde ich das alles auch in EG5 sehen, aber die Beweispflicht liegt bei dir.

Die Grundlage deiner Eingruppierung ist deine auszuübende Tätigkeit. Verwehrt dir dein AG weiterhin eine schriftliche detaillierte Beschreibung deiner Aufgaben, sind dein Arbeitsvertrag und der geführte Arbeitsnachweis, den du zukünftig regelmäßig auch deinem AG zukommen lässt, die Grundlage hierfür. Dann kannst du dir auf dieser Grundlage eine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung bilden oder einen Fachanwalt um Rat fragen und ggf. klagen.

Fakt ist, dass du seitens des AGs keine Hilfe zu erwarten brauchst. Der wird alles daran setzen, dass er dir nicht noch mehr bezahlen muss.

itseme

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #13 am: 12.06.2024 14:50 »
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.

Worauf fußt diese falsche Aussage?

Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.

DoB

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Antw:Höher Gruppierung
« Antwort #14 am: 14.06.2024 08:32 »
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung solltest du grundsätzlich in der 5 Eingruppiert sein.

Worauf fußt diese falsche Aussage?

Auf die Tatsache, dass ein Schulhausmeister mit abgeschlossener Berufsausbildung in der EG5 beginnt.
Dies wurde aber ja inzwischen vom TE richtig gestellt.

Selbst dann wäre die Aussage nicht korrekt. Es wird nach dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ergo kann sich auch ein Prof. Dr. für Atomphysik in die Poststelle setzen und seine E3 bekommen.