Autor Thema: Eingruppierung mit Uniabschluss  (Read 7538 times)

Organisator

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #30 am: 03.07.2024 08:24 »
Danke für die Infos.

Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:

Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn Tätigkeiten nach S3 übertragen wurden, ist die Eingruppierung nach S3 zutreffend. Die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sind nicht eingruppierungsrelevant.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #31 am: 03.07.2024 08:32 »
Danke für die Infos.

Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:

Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?
Wenn es bei einem AG ist, dann kommt es immer auf die Zeitanteile der Arbeitsvorgänge (denn diese werden separat eingruppiert) an.
Wenn der S3 Job also 80% und der und der S5 job 20% deiner Gesamttätigkeit beim Ag ausmacht (und sie auch übertragen wurden) und beide Jobs nur aus Arbeitsvorgänge bestehen, die S3/S5 sind,
dann ist in der Gesamtbetrachtung es eine S3
Wenn Jedoch der S3 Job aus zwei AVs besteht einer 45% S3 und 35% S5 (und somit, wenn es nur diesen Job gäbe es eine S3 wäre)
und der (dazukommende) S5 Job aus einem AV besteht also 20% S5
Dann hast du 55% S5 und 45 % S3 und du bist in der S5 eingruppiert.
(auch bei 50% / 50% wäre es dann S5)