Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Momo2323 am 13.06.2024 00:25

Titel: Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Momo2323 am 13.06.2024 00:25
Hallo zusammen!
Im Nachgang zur Kommunalwahl zeichnet sich ab, dass zur neuen Legislaturperiode der Sitzungstag des Gemeinderates verändert wird. Bisher habe ich als Mitarbeiterin immer passiv als Zuhörerin teilgenommen, habe aber aufgrund des neuen Sitzungstages eine ständige Terminkollission mit einem privaten Termin, den ich nicht verschieben kann/möchte. In meiner Stellenbeschreibung ist eine Teilnahme festgehalten, nicht aber in meinem Arbeitsvertrag.

Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich hier? Grundsätzlich habe ich kein Problem mit Abendterminen, außer eben an diesem einen Wochentag!

Danke für Eure Einschätzungen.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 01:21
Wenn die Teilnahme angeordnet wird, ist sie wahrzunehmen. Das obliegt dem Direktionsrecht des AG.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Momo2323 am 13.06.2024 01:34
Danke! Gilt das auch für Abendtermine? Es gibt bei uns eine DV in der festgehalten ist, wann die Arbeitzeit abzugelten ist. Die Sitzungen finden außerhalb dieses Zeitraums statt.

Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: clarion am 13.06.2024 07:41
Ja gilt auch dann. Ich gehe davon aus,  dass in deiner Tätigkeitsbeschreibung die Wahrnehmung gelegentlicher Abendtermine festgelegt ist.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 10:33
Für die Abendtermine hast Du ggf. Anspruch auf Zuschläge, aber grundsätzlich ist der AG auch bei ganz normalen Verwaltungskräften berechtigt, Arbeitszeit außerhalb der üblichen Bürozeiten anzuordnen. Wenn Du hier einen Ausweg für Dich suchst, würde ich den eher im persönlichen Gespräch vermuten als in einer rechtlichen Klausel.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Philipp am 13.06.2024 11:17
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Schokokeks am 13.06.2024 11:22
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.

Gutes Argument 👍

Aber für eine völlig andere Diskussion...

Wie soll sich dieser Sachverhalt aus den bisher genannten Posts ableiten können? :o
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Philipp am 13.06.2024 11:40
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.

Gutes Argument 👍

Aber für eine völlig andere Diskussion...

Wie soll sich dieser Sachverhalt aus den bisher genannten Posts ableiten können? :o

Stimmt. Hier geht es wohl einfach um die Teilnahme zu reinen Informationszwecken.

Da die Teilnahme ja allen Bürgerinnen und Bürgern als Zuhöhrer/in offen steht, würde ich das unter Privatvergnügen abhaken.
Es wäre eher die diffizile Frage erlaubt, ob man aus privatem oder beruflichem Interesse an der Sitzung teilnimmt, da sich hier die Frage stellt ob es Arbeitszeit ist oder nicht.
Wenn man dann leider aufgrund eines privaten Termines nicht teilnehmen kann weil man den Termin nicht verschieben möchte, frage ich mich wonach hier gefragt wird? Soll die Sitzung verlegt werden ?!
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: 2strong am 13.06.2024 11:50
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.
Kann ja auch um die Protokollierung gehen.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Schokokeks am 13.06.2024 13:25
Oder für Fragen aus dem Gremium zum Vorgang als zuständiger Sachbearbeiter/Projektbegleiter.

Wird in kleinen Kommunen gerne vom Bgm bei den Bürgerversammlungen gewünscht
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: ich1974 am 13.06.2024 13:39
Ist die Teilnahme an der Sitzung vom AG angeordnet, ist das Arbeitszeit, die vom AG zu vergüten ist und vom Direktionsrecht gedeckt ist.

Ist die Teilnahme freiwillig und keine Arbeitszeit, ist das ein reine Privatvergnügen.

In Beiden Fällen bestimmt jedoch das Gemeindeorgan (Gemeinderat) in einer Satzung die Sitzungstage. Die Teilnahme im öffentlichen Teil als Zuhörer ist immer freiwillig und man muss seine privaten Termin halt anders organisieren.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Sjuda am 13.06.2024 13:54
Natürlich kann von Mitarbeitern der Gemeinde verlangt werden, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.
Bei angeordneter Teilnahme handelt es sich dann auch um Arbeitszeit.

In der Praxis geschieht dies aus unterschiedlichen Gründen. Einerseits gibt es meist einen Sitzungsdienst, der zum Beispiel für die Protokollführung und die Ausstattung der Räumlichkeiten zuständig ist.
Oftmals ist auch die Leitung des Hauses zugegen, also Dezernenten, Beigeordnete und einzelne Amtsleiter. Zudem düften bei Beschlussvorlagen aus der Verwaltung für den Fall von Nachfragen regelmäßig auch Vetreter der verantwortlichen Organisationseinheiten zugegen sein. Es ist also Regelfall und nicht Ausnahme, dass Mitarbeiter der Verwaltung an den Sitzungen teilnehmen - und sei es, mit welchem Hintergund auch immer, nur in der Funktion einer "passiven Zuhöhrerin".

Da es sich im SV bei der Teilnahme an den Sitzungen um einen Bestandteil der auszuübenden Tätigeiten handelt,
sprechen wir auch nicht über Privatvergnügen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Teilnahme am öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt.

Die persönlichen Belange einer einzelnen Mitarbeiter werden wohl kaum zu einer Verschiebung der Sitzungen führen. Die Konsequenz ist also, dass die Teilnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Wie sich dieses Problem lösen lässt, sollte gemeinsam erörtert werden.




Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Joe kommunal am 13.06.2024 18:23
Was gerne mal übersehen wird, dass Mitarbeiter schon einen 8-9 Stunden Tag hinter sich haben und dann noch 3-4 Stunden im Gemeinderat sitzen sollen.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: RsQ am 13.06.2024 19:30
Das kann man ja dann - je nach konkreter Regelung - ausgleichen. Vielleicht an dem Tag eher Schluss machen, am Folgetag später kommen - oder einfach Überstunden anhäufen.

Bzgl. Ausgangsfrage: Der "private Termin" (zu dem wir nichts Näheres wissen) muss dann wohl oder übel hintenan stehen, solange der Gemeinderatstermin beruflich veranlasst werden darf.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: MoinMoin am 13.06.2024 21:36
Ausgleiche ja, aber darf er das dann noch, weil er gewisse gesetzliche Bestimmungen überschreitet😏
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Alien1973 am 14.06.2024 08:09
Und früher Schluss machen ist für Angestellte, die nicht in der gleichen Gemeinde wohnen wie der AG liegt, auch keine Option. Ich hör doch nicht um 14 Uhr auf nur um dann um 19 Uhr nochmal für 3 Stunden hin zu fahren. Doppelter Fahrweg und kein Vorteil für mich, nö...

Das Szenario gibt's aber auch an Schulen wenn mal wieder ein Elternabend oder eine Schulfeier ansteht. Da sollen die Damen vom Sekretariat auch meist noch da sein, nach ihrem Tag Arbeit versteht sich...

Nach wie vor wäre interessant um welchen privaten Termin es sich handelt. Ist es die Skatrunde mit Freundinnen, der wöchentliche Saunatreff oder von was reden wir hier....?   ::)
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: MoinMoin am 14.06.2024 08:17
Wenn der AG aber diese Arbeitszeiten anordnet und es mit dem AV, der DV etc. gedeckt ist, dann kannst du das nicht wollen, müssen musst du aber trotzdem.
Wenn du das nicht willst, dann musst du einen besseren AV bei uU einem anderem AG aushandeln.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Alien1973 am 14.06.2024 08:23
Genau so ist es. Augen auf bei der Arbeitgeberwahl sag ich da nur...

Ich war früher viel im Ausland unterwegs, da waren 15 Stunden Tage ganz normal. Reisezeiten halt...
Auch in Kanada durften wir Arbeiten wie wir wollten, von den Stunden her und auch von den Tagen her. Da haben wir 7 Tage die Woche gearbeitet über mehrere Wochen, juckte dort keinen.
Dafür waren die Franzosen da ganz strikt. Große Baustelle, Betreten nur mit Chipkarte und Scann. Da wurden die Arbeitszeiten gaaaaanz genau kontrolliert und wenn man die Baustelle zu spät verlassen hat gabs die Gelbe Karte. bei Wiederholung Anschiss und 1 Woche Pause...

Andere Länder, andere Sitten...
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: ohjeee am 14.06.2024 11:03
Hallo zusammen!
Im Nachgang zur Kommunalwahl zeichnet sich ab, dass zur neuen Legislaturperiode der Sitzungstag des Gemeinderates verändert wird. Bisher habe ich als Mitarbeiterin immer passiv als Zuhörerin teilgenommen, habe aber aufgrund des neuen Sitzungstages eine ständige Terminkollission mit einem privaten Termin, den ich nicht verschieben kann/möchte. In meiner Stellenbeschreibung ist eine Teilnahme festgehalten, nicht aber in meinem Arbeitsvertrag.

Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich hier? Grundsätzlich habe ich kein Problem mit Abendterminen, außer eben an diesem einen Wochentag!

Danke für Eure Einschätzungen.
Verstehe ich das richtig, dass dein AG anordnet, dass du zur Sitzung kommen musst, aber nur als Zuhörer dabei bist, um zu wissen was geredet wurde?
Bekommst du die Zeit nun gutgeschrieben, oder nicht?
Welche Position bekleidest du in der Gemeinde?
Unser Dienstherr hat gar kein Interesse daran, dass MA ohne Not einen Abend in der Sitzung verbringen ohne dass es thematisch notwendig ist und dadurch Stunden anhäufen. Bei uns ist auch teilweise der Kämmerer nicht in der Sitzung dabei, wenn tatsächlich keine für ihn relevanten TOP angesetzt sind.

Die Anordnung einer "freiwilligen" Teilnahme in der Freizeit ist arbeits- und dienstrechtlich nicht möglich.
In manchen Nachbargemeinden hatten MA dann nur die hälfte Zeit angerechnet bekommen und nur der schriftführende Kollege voll, oder es wurde halt erwartet, dass man sich zu bestimmten Terminen in der Freizeit blicken lässt (sehen und gesehen werden).
Also entweder muss ich kommen, dann werde ich dafür bezahlt, oder es ist Freizeit, dann gestalte ich die so, wie ich will.
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: ohjeee am 14.06.2024 11:04
Danke! Gilt das auch für Abendtermine? Es gibt bei uns eine DV in der festgehalten ist, wann die Arbeitzeit abzugelten ist. Die Sitzungen finden außerhalb dieses Zeitraums statt.
auch hier nochmal die Nachfrage: d.h. du sitzt in der Freizeit auf Anordnung des AG in der Sitzung??
Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: Sjuda am 14.06.2024 11:24
Wenn wir unterstellen, dass die Stellenbeschreibung die auszuübenden Tätigkeiten zusammenfasst, die auch wirksam übertragen worden sind, dann gehört die Teilnahme an den Sitzungen zur Arbeitszeit. Dahingestellt bleiben kann, ob die konkrete Funktion, "passive Zuhöhrerin", sinnvoll erscheint.

Wie kommt ihr darauf, dass die Teilnahme an den Sitzungen in der Freizeit erfolgt? Geht sie da freiwillig in der Freizeit hin, gibt es gar kein Problem, denn dann geht sie einfach nicht mehr hin.
Nimmt sie aber auf Anordnung teil, weil es - so wie von ihr beschrieben - Teil der Arbeitsaufgabe ist, dann ist es keine Freizeit, sondern Arbeitszeit.

Wenn die DV einen Arbeitszeitrahmen regelt und die Teilnahme außerhalb dieser Zeiten liegt, dann müsste man ggf. eine Änderung der DV in Betracht ziehen, um das sauber zu regeln. Wir wissen allerdings nicht, ob es Ausnahmetatbestände oder Sonderregelungen gibt.



Titel: Antw:Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich
Beitrag von: BAT am 15.06.2024 16:44
Also ich kenne hier auch eine gute 9 - Uhr - Frühstücksrunde im örtlichen Café, leider kann ich wegen meines Arbeitsplatzes nicht daran teilnehmen.

Ausschreibungen, die eines Sitzungsbedienst beinhalten würde ich - ganz nebenbei - tunlichst ablehnen.