Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich

Begonnen von Momo2323, 13.06.2024 00:25

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Momo2323

Hallo zusammen!
Im Nachgang zur Kommunalwahl zeichnet sich ab, dass zur neuen Legislaturperiode der Sitzungstag des Gemeinderates verändert wird. Bisher habe ich als Mitarbeiterin immer passiv als Zuhörerin teilgenommen, habe aber aufgrund des neuen Sitzungstages eine ständige Terminkollission mit einem privaten Termin, den ich nicht verschieben kann/möchte. In meiner Stellenbeschreibung ist eine Teilnahme festgehalten, nicht aber in meinem Arbeitsvertrag.

Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich hier? Grundsätzlich habe ich kein Problem mit Abendterminen, außer eben an diesem einen Wochentag!

Danke für Eure Einschätzungen.

2strong

Wenn die Teilnahme angeordnet wird, ist sie wahrzunehmen. Das obliegt dem Direktionsrecht des AG.

Momo2323

Danke! Gilt das auch für Abendtermine? Es gibt bei uns eine DV in der festgehalten ist, wann die Arbeitzeit abzugelten ist. Die Sitzungen finden außerhalb dieses Zeitraums statt.


clarion

Ja gilt auch dann. Ich gehe davon aus,  dass in deiner Tätigkeitsbeschreibung die Wahrnehmung gelegentlicher Abendtermine festgelegt ist.

2strong

Für die Abendtermine hast Du ggf. Anspruch auf Zuschläge, aber grundsätzlich ist der AG auch bei ganz normalen Verwaltungskräften berechtigt, Arbeitszeit außerhalb der üblichen Bürozeiten anzuordnen. Wenn Du hier einen Ausweg für Dich suchst, würde ich den eher im persönlichen Gespräch vermuten als in einer rechtlichen Klausel.

Philipp

Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.

Schokokeks

Zitat von: Philipp in 13.06.2024 11:17
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.

Gutes Argument 👍

Aber für eine völlig andere Diskussion...

Wie soll sich dieser Sachverhalt aus den bisher genannten Posts ableiten können? :o
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Philipp

Zitat von: Schokokeks in 13.06.2024 11:22
Zitat von: Philipp in 13.06.2024 11:17
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.

Gutes Argument 👍

Aber für eine völlig andere Diskussion...

Wie soll sich dieser Sachverhalt aus den bisher genannten Posts ableiten können? :o

Stimmt. Hier geht es wohl einfach um die Teilnahme zu reinen Informationszwecken.

Da die Teilnahme ja allen Bürgerinnen und Bürgern als Zuhöhrer/in offen steht, würde ich das unter Privatvergnügen abhaken.
Es wäre eher die diffizile Frage erlaubt, ob man aus privatem oder beruflichem Interesse an der Sitzung teilnimmt, da sich hier die Frage stellt ob es Arbeitszeit ist oder nicht.
Wenn man dann leider aufgrund eines privaten Termines nicht teilnehmen kann weil man den Termin nicht verschieben möchte, frage ich mich wonach hier gefragt wird? Soll die Sitzung verlegt werden ?!

2strong

Zitat von: Philipp in 13.06.2024 11:17
Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht in der Gemeinde tätig sind für die der Gemeinderat zuständig ist? Dann dürften Sie nämlich gar nicht beide Ämter ausüben.
Kann ja auch um die Protokollierung gehen.

Schokokeks

Oder für Fragen aus dem Gremium zum Vorgang als zuständiger Sachbearbeiter/Projektbegleiter.

Wird in kleinen Kommunen gerne vom Bgm bei den Bürgerversammlungen gewünscht
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

ich1974

Ist die Teilnahme an der Sitzung vom AG angeordnet, ist das Arbeitszeit, die vom AG zu vergüten ist und vom Direktionsrecht gedeckt ist.

Ist die Teilnahme freiwillig und keine Arbeitszeit, ist das ein reine Privatvergnügen.

In Beiden Fällen bestimmt jedoch das Gemeindeorgan (Gemeinderat) in einer Satzung die Sitzungstage. Die Teilnahme im öffentlichen Teil als Zuhörer ist immer freiwillig und man muss seine privaten Termin halt anders organisieren.

Petar Tudzharov

Natürlich kann von Mitarbeitern der Gemeinde verlangt werden, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.
Bei angeordneter Teilnahme handelt es sich dann auch um Arbeitszeit.

In der Praxis geschieht dies aus unterschiedlichen Gründen. Einerseits gibt es meist einen Sitzungsdienst, der zum Beispiel für die Protokollführung und die Ausstattung der Räumlichkeiten zuständig ist.
Oftmals ist auch die Leitung des Hauses zugegen, also Dezernenten, Beigeordnete und einzelne Amtsleiter. Zudem düften bei Beschlussvorlagen aus der Verwaltung für den Fall von Nachfragen regelmäßig auch Vetreter der verantwortlichen Organisationseinheiten zugegen sein. Es ist also Regelfall und nicht Ausnahme, dass Mitarbeiter der Verwaltung an den Sitzungen teilnehmen - und sei es, mit welchem Hintergund auch immer, nur in der Funktion einer "passiven Zuhöhrerin".

Da es sich im SV bei der Teilnahme an den Sitzungen um einen Bestandteil der auszuübenden Tätigeiten handelt,
sprechen wir auch nicht über Privatvergnügen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Teilnahme am öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt.

Die persönlichen Belange einer einzelnen Mitarbeiter werden wohl kaum zu einer Verschiebung der Sitzungen führen. Die Konsequenz ist also, dass die Teilnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Wie sich dieses Problem lösen lässt, sollte gemeinsam erörtert werden.





Joe kommunal

Was gerne mal übersehen wird, dass Mitarbeiter schon einen 8-9 Stunden Tag hinter sich haben und dann noch 3-4 Stunden im Gemeinderat sitzen sollen.

RsQ

Das kann man ja dann - je nach konkreter Regelung - ausgleichen. Vielleicht an dem Tag eher Schluss machen, am Folgetag später kommen - oder einfach Überstunden anhäufen.

Bzgl. Ausgangsfrage: Der "private Termin" (zu dem wir nichts Näheres wissen) muss dann wohl oder übel hintenan stehen, solange der Gemeinderatstermin beruflich veranlasst werden darf.

MoinMoin

Ausgleiche ja, aber darf er das dann noch, weil er gewisse gesetzliche Bestimmungen überschreitet😏