Wenn wir unterstellen, dass die Stellenbeschreibung die auszuübenden Tätigkeiten zusammenfasst, die auch wirksam übertragen worden sind, dann gehört die Teilnahme an den Sitzungen zur Arbeitszeit. Dahingestellt bleiben kann, ob die konkrete Funktion, "passive Zuhöhrerin", sinnvoll erscheint.
Wie kommt ihr darauf, dass die Teilnahme an den Sitzungen in der Freizeit erfolgt? Geht sie da freiwillig in der Freizeit hin, gibt es gar kein Problem, denn dann geht sie einfach nicht mehr hin.
Nimmt sie aber auf Anordnung teil, weil es - so wie von ihr beschrieben - Teil der Arbeitsaufgabe ist, dann ist es keine Freizeit, sondern Arbeitszeit.
Wenn die DV einen Arbeitszeitrahmen regelt und die Teilnahme außerhalb dieser Zeiten liegt, dann müsste man ggf. eine Änderung der DV in Betracht ziehen, um das sauber zu regeln. Wir wissen allerdings nicht, ob es Ausnahmetatbestände oder Sonderregelungen gibt.