Natürlich kann von Mitarbeitern der Gemeinde verlangt werden, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.
Bei angeordneter Teilnahme handelt es sich dann auch um Arbeitszeit.
In der Praxis geschieht dies aus unterschiedlichen Gründen. Einerseits gibt es meist einen Sitzungsdienst, der zum Beispiel für die Protokollführung und die Ausstattung der Räumlichkeiten zuständig ist.
Oftmals ist auch die Leitung des Hauses zugegen, also Dezernenten, Beigeordnete und einzelne Amtsleiter. Zudem düften bei Beschlussvorlagen aus der Verwaltung für den Fall von Nachfragen regelmäßig auch Vetreter der verantwortlichen Organisationseinheiten zugegen sein. Es ist also Regelfall und nicht Ausnahme, dass Mitarbeiter der Verwaltung an den Sitzungen teilnehmen - und sei es, mit welchem Hintergund auch immer, nur in der Funktion einer "passiven Zuhöhrerin".
Da es sich im SV bei der Teilnahme an den Sitzungen um einen Bestandteil der auszuübenden Tätigeiten handelt,
sprechen wir auch nicht über Privatvergnügen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Teilnahme am öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt.
Die persönlichen Belange einer einzelnen Mitarbeiter werden wohl kaum zu einer Verschiebung der Sitzungen führen. Die Konsequenz ist also, dass die Teilnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Wie sich dieses Problem lösen lässt, sollte gemeinsam erörtert werden.