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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lucanus am 19.06.2024 06:48

Titel: Kündigungsfrist
Beitrag von: Lucanus am 19.06.2024 06:48
Hallo Zusammen,

ich bin seit 2019 im TV-L und wollte jetzt kündigen.

Ausbildung: 09/2018 - 02/2021 --> anschließende Übernahme im gleichen Unternehmen.

Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin jetzt 3,5 Jahre im festen Beschäftigungsverhältnis.

Ich habe gelesen, dass die Ausbildungszeit nicht mit in die Kündigungsfrist mit einbezogen wird.
Ist das soweit korrekt?

Dann reden wir über 3,5 Jahre Festanstellung und damit 6 Wochen zum Quartalsende. Richtig?

Wenn ich heute (19.06.2024) kündigen würde bedeutet das, dass ich zum 30.09.2024 kündigen kann und zum 01.10.2024 eine neue Stelle anfangen könnte?

Sorry für das Kleinschrittige, aber das ist meine erste Kündigung...  :)

VG Jakob



Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 19.06.2024 07:32
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Lucanus am 19.06.2024 07:37
Hallo MoinMoin,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis.

VG Jakob
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: VFA West am 20.06.2024 17:48
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 20.06.2024 20:29
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: VFA West am 23.06.2024 02:21
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 23.06.2024 09:26
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.
Der nächstmöglich Zeitpunkt ist stets der nächste Tag.
Aber ich gehe davon aus, dass du meinst "zum nächst möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin".
Wenn also der AG nicht gewillt ist einen einvernehmliche andere Lösung zufinden und "bockig" ist, dann hat er wohl Geld zu verschenken hat. Dann kann er das machen, denn er wird idR mit hoher Sicherheit zwar den Menschen weiterbezahlen, aber nicht sonderlich gute Leistungen erhalten.
Oder die Mitarbeiter in eine fingierten fristlosen Kündigung oder AU  treiben.

Wenn es Gründe gibt wie Übergabe/Projektabschluß, dann sieht es anders aus, darum rede ich von einvernehmlich.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 08.07.2024 16:44
Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.
Warum, wenn ich fragen darf?
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.
Der nächstmöglich Zeitpunkt ist stets der nächste Tag.
Aber ich gehe davon aus, dass du meinst "zum nächst möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin".
Wenn also der AG nicht gewillt ist einen einvernehmliche andere Lösung zufinden und "bockig" ist, dann hat er wohl Geld zu verschenken hat. Dann kann er das machen, denn er wird idR mit hoher Sicherheit zwar den Menschen weiterbezahlen, aber nicht sonderlich gute Leistungen erhalten.
Oder die Mitarbeiter in eine fingierten fristlosen Kündigung oder AU  treiben.

Wenn es Gründe gibt wie Übergabe/Projektabschluß, dann sieht es anders aus, darum rede ich von einvernehmlich.

Aber weiß aber doch nie, wann es einvernehmlich ist. Oder kann  ich zu meinem AG gehen und sagen: Ich möchte einen Auflösungsvertrag für - sagen wir mal - Ende September. Aber kündigen möchte ich nicht, weil ich - Stand jetzt beispielsweise - noch bis Ende Dezember vertraglich gebunden wäre und dann der andere Job definitiv weg wäre.
Bei so einem Vorgehen  hat man doch jegliche Sympathien, Höhergruppierungen und das Vertrauen des direkten Vorgesetzen verspielt?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 08.07.2024 17:20
Wenn du einen Auflösungsvertrag zu Ende September erfragst und den dann übermorgen unterschreibst, dann ist es so wie es ist, als ob du gekündigt hättest.

Wenn du einen Auflösungsvertrag zu Ende September erfragst und ihn erst Ende September unterschrieben willst, dann zeigt dir dein Ag einen Vogel.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: FearOfTheDuck am 08.07.2024 19:28
@Pina: Einvernehmlich heißt, dass alle betroffenen Parteien zustimmen. So ist das bei einem Vertrag und der ist dann einvernehmlich geschlossen, wenn alle zugestimmt haben. Wenn du also die Vereinbarung triffst, dass du Ende September gehst und hast keine Hintertür vereinbart, dann gilt, was vereinbart ist. Dir steht es dann natürlich frei, eine weitere Vereinbarung zu schließen.

Was dann mit dir passiert, wenn du im September gehst, aber noch keinen AV mit dem neuen AG getroffen hast, wird deinem alten AG getrost egal sein.

Was irgendwelche Sympathien o.ä. angeht: Entweder willst du gehen, dann ist es dir wurst oder du bleibst und auch dann sollte dir das wurst sein. ;)
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Iunius am 09.07.2024 11:40
Mal im Ernst, als Vertreter des Arbeitgebers gibt es keine Möglichkeit auf deine Einhaltung der Kündigungsfristen zu bestehen.
Im schlimmsten Fall erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht mehr, was soll ich dann tun? Ihn abmahnen und kündigen? Natürlich könnte ich ihm den Schaden der entsteht in Rechnung stellen wenn er sich nicht an die Kündigungsfristen hällt und einfach nicht mehr erscheint aber ist sowas im ÖD vor Gericht je verhandelt worden?
Ich habe von sowas nie gehört - will der Arbeitnehmer wechseln oder schlicht kündigen steht ein Auflösungsvertrag zum Wunschtermin an, komme was wolle.
Und wir haben hier über 10.000 Angestellte, was anderes gab es nie, es sei denn Menschenleben hängen davon ab. Dann gelten Sonderregeln die hier per DV geregelt sind.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 09.07.2024 12:47
Mal im Ernst, als Vertreter des Arbeitgebers gibt es keine Möglichkeit auf deine Einhaltung der Kündigungsfristen zu bestehen.
Im schlimmsten Fall erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht mehr, was soll ich dann tun? Ihn abmahnen und kündigen? Natürlich könnte ich ihm den Schaden der entsteht in Rechnung stellen wenn er sich nicht an die Kündigungsfristen hällt und einfach nicht mehr erscheint aber ist sowas im ÖD vor Gericht je verhandelt worden?
Ich habe von sowas nie gehört - will der Arbeitnehmer wechseln oder schlicht kündigen steht ein Auflösungsvertrag zum Wunschtermin an, komme was wolle.
Und wir haben hier über 10.000 Angestellte, was anderes gab es nie, es sei denn Menschenleben hängen davon ab. Dann gelten Sonderregeln die hier per DV geregelt sind.
Absolut korrekt,
aber man sieht sich immer zweimal ist das eine Argument bei nicht einvernehmlichen Vertragsbruch.
Und natürlich ein weniger grandioses Zeugnis.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 09.07.2024 19:03
@Pina: Einvernehmlich heißt, dass alle betroffenen Parteien zustimmen. So ist das bei einem Vertrag und der ist dann einvernehmlich geschlossen, wenn alle zugestimmt haben. Wenn du also die Vereinbarung triffst, dass du Ende September gehst und hast keine Hintertür vereinbart, dann gilt, was vereinbart ist. Dir steht es dann natürlich frei, eine weitere Vereinbarung zu schließen.

Was dann mit dir passiert, wenn du im September gehst, aber noch keinen AV mit dem neuen AG getroffen hast, wird deinem alten AG getrost egal sein.

Was irgendwelche Sympathien o.ä. angeht: Entweder willst du gehen, dann ist es dir wurst oder du bleibst und auch dann sollte dir das wurst sein. ;)

Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.07.2024 19:26
Ein weiser Forist schrieb hier mal, dass man in einem AV seine Arbeitskraft gegen Geld eintauscht und viel mehr nicht. Alles weitere wären Gefühlchen, die eher im Brigitte-Forum Platz hätten. Ein Vertrag ist eine Abmachung auf Augenhöhe. Und wenn der AG keinen Auflösungsvertrag schließen möchte, kündigt man fristgerecht. Auch dem neuen AG sind die Fristen geläufig, von daher ist auch "das Warten" auf den neuen MA kein so ungewöhnlicher Vorgang. Man könnte sogar zum Wunschtermin kündigen und gehen, wie @Iunius schon schrieb, viel machen kann der AG dann i.d.R. auch nicht.

Ein AG oder ein Vorgesetzter, der heutzutage Befindlichkeiten an den Tag legt, wenn sich ein AN verändern will, scheint mir etwas aus der Zeit gefallen. Nicht dass es das nicht zu hauf gibt, wäre aber eher ein (weiterer) Minuspunkt.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 09.07.2024 21:10
Ein weiser Forist schrieb hier mal, dass man in einem AV seine Arbeitskraft gegen Geld eintauscht und viel mehr nicht. Alles weitere wären Gefühlchen, die eher im Brigitte-Forum Platz hätten. Ein Vertrag ist eine Abmachung auf Augenhöhe. Und wenn der AG keinen Auflösungsvertrag schließen möchte, kündigt man fristgerecht. Auch dem neuen AG sind die Fristen geläufig, von daher ist auch "das Warten" auf den neuen MA kein so ungewöhnlicher Vorgang. Man könnte sogar zum Wunschtermin kündigen und gehen, wie @Iunius schon schrieb, viel machen kann der AG dann i.d.R. auch nicht.

Ein AG oder ein Vorgesetzter, der heutzutage Befindlichkeiten an den Tag legt, wenn sich ein AN verändern will, scheint mir etwas aus der Zeit gefallen. Nicht dass es das nicht zu hauf gibt, wäre aber eher ein (weiterer) Minuspunkt.
Naja. was ist denn aus AN-Sicht sonst unter "Loyalität" zu verstehen? 

Naja, wenn Druck im Kessel ist, wird wohl nicht so gerne gewartet, oder?

Und wie der AG eben tickt und entsprechend reagiert, weiß man ja einfach auch nicht.

Aber gut, hinterher ist man immer schlauer. Wenn man einem neuen AG eben deswegen abgesagt hat, braucht man wohl am nächsten Tag auch nicht mehr ankommen...
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.07.2024 22:56
Wenn du den AG fragst, weißt du, wie tickt. Wenn du mit ihm etwas vereinbarst, hast du etwas, woran du dich halten kannst. Wenn nicht, gibt es gesetzliche und tarifliche Fristen. Warum sich in diesem Gefüge klein machen?

Loyalität (u.ä.) ist am Ende - sofern man sie hoch hängen mag - schließlich auch keine Einbahnstraße, genauso wenig wie es eine Eisenkette ist, die der AG einen um den Hals hängen kann. Ein wechselwilliger AN, der sich bereits in Bewerbungsverfahren befindet, wird sich seine Gedanken schon gemacht haben.

Warum man dem neuen AG absagt, wird mir nicht klar. Hat man die Zusage, so muss der sich in der Regel auch der Fristen bewusst sein und entsprechend planen. Und selbst wenn man abgesagt hat und das alte AV besteht, geht man selbstverfreilich am nächsten Tag wieder arbeiten.  ???
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 10.07.2024 03:35
Wenn du den AG fragst, weißt du, wie tickt. Wenn du mit ihm etwas vereinbarst, hast du etwas, woran du dich halten kannst. Wenn nicht, gibt es gesetzliche und tarifliche Fristen. Warum sich in diesem Gefüge klein machen?

Loyalität (u.ä.) ist am Ende - sofern man sie hoch hängen mag - schließlich auch keine Einbahnstraße, genauso wenig wie es eine Eisenkette ist, die der AG einen um den Hals hängen kann. Ein wechselwilliger AN, der sich bereits in Bewerbungsverfahren befindet, wird sich seine Gedanken schon gemacht haben.

Warum man dem neuen AG absagt, wird mir nicht klar. Hat man die Zusage, so muss der sich in der Regel auch der Fristen bewusst sein und entsprechend planen. Und selbst wenn man abgesagt hat und das alte AV besteht, geht man selbstverfreilich am nächsten Tag wieder arbeiten.  ???

Ist es denn naiv zu glauben, dass, wenn der neue AN einen will, er auch wartet, wenn der alte AN einen nicht gehen lassen möchte/kann zum gewünschten Zeitpunkt? Denn, wie du schriebst, gelten eben Fristen. Ein nicht-wartwn-wollen/können spricht doch eher dafür, dass die Stelle einfach schnell besetzt werden muss und/oder damit auch unter Umständen für eine suboptimale Planung?
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 10.07.2024 07:40
Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?
Es geht darum: mach mich sauber, aber mach mich nicht nass!

Also wenn dein neuer AG deine Kündigungsfrist nicht akzeptieren kann und dir keinen Vertrag geben will zu diesem Zeitpunkt, natürlich mit der Option, dass du früher kommst, sofern dein alter AG einen Auflösungsvertrag zu stimmt, dann kannst du dem neuen sagen, ok, dann halt nicht.

Oder du sagst, ok gib mir einen Vertag mit einem Zeitpunkt x, ich werden dafür sorgen, dass ich dann da bin.
Dann gehst du zum alten AG und sagst, ich will einen Auflösungsvertrag zum Zeitpunkt X und wenn er nein sagt, dann kündigst du (nicht fristgerecht) zu diesem Zeitpunkt X und wechselst den AG.
Ob dann dein alter Ag diese Kündigung gerichtlich anfechtet will, kann er dann entscheiden.
Eine potenzielle Schadensersatzforderung läuft zu 99% ins leere und im öD zu 99,999%
Ein schlechtes Zeugnis kann dir wumpe sein, aber dagegen kannst du auch klagen.
Aber so ein rumgeeiere, o gott die könnten sauer sein, ist Kinder Kacke

Ich kenne es allerdings nur so, dass man sich einvernehmlich zu Dritt auf einen Termin einigt, der für alle passt und der lag stets irgendwo zwischen Fristgerecht (max in 6 Monaten) und Ende/Mitte des nächsten Monats. Aber das liegt auch daran, dass man unsereins wollte und man auf Augenhöhe miteinander zu reden pflegt.
Das ist natürlich nicht der Fall, wenn 5 andere gleichwertige Mitbewerberinnen schon mit den Hufen scharren, da muss man dann halt selber mal aufs Gaspedal treten und agieren.
Und dabei kann man auch mal Nass werden!




Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: FearOfTheDuck am 10.07.2024 07:52
Und wenn der neue AG einen will, dann wartet er auch, das kommt auch nicht selten vor. Wenn nicht dann nicht. Man kann auch erst die Zusage abwarten und dann kündigen, wenn man eine gewisse Sicherheit möchte.

Letztendlich lässt sich pauschal keine Aussage treffen, da jeder AG anders ist und jedes Auswahlverfahren auch.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 10.07.2024 12:35
Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?
Es geht darum: mach mich sauber, aber mach mich nicht nass!

Also wenn dein neuer AG deine Kündigungsfrist nicht akzeptieren kann und dir keinen Vertrag geben will zu diesem Zeitpunkt, natürlich mit der Option, dass du früher kommst, sofern dein alter AG einen Auflösungsvertrag zu stimmt, dann kannst du dem neuen sagen, ok, dann halt nicht.

Oder du sagst, ok gib mir einen Vertag mit einem Zeitpunkt x, ich werden dafür sorgen, dass ich dann da bin.
Dann gehst du zum alten AG und sagst, ich will einen Auflösungsvertrag zum Zeitpunkt X und wenn er nein sagt, dann kündigst du (nicht fristgerecht) zu diesem Zeitpunkt X und wechselst den AG.
Ob dann dein alter Ag diese Kündigung gerichtlich anfechtet will, kann er dann entscheiden.
Eine potenzielle Schadensersatzforderung läuft zu 99% ins leere und im öD zu 99,999%
Ein schlechtes Zeugnis kann dir wumpe sein, aber dagegen kannst du auch klagen.
Aber so ein rumgeeiere, o gott die könnten sauer sein, ist Kinder Kacke

Ich kenne es allerdings nur so, dass man sich einvernehmlich zu Dritt auf einen Termin einigt, der für alle passt und der lag stets irgendwo zwischen Fristgerecht (max in 6 Monaten) und Ende/Mitte des nächsten Monats. Aber das liegt auch daran, dass man unsereins wollte und man auf Augenhöhe miteinander zu reden pflegt.
Das ist natürlich nicht der Fall, wenn 5 andere gleichwertige Mitbewerberinnen schon mit den Hufen scharren, da muss man dann halt selber mal aufs Gaspedal treten und agieren.
Und dabei kann man auch mal Nass werden!


Wenn man noch nie in so einer Situation war, ist es leicht gesagt.
Es geht nicht darum, ob jemand sauer ist, sondern darum, möglichst einvernehmlich klare Verhältnisse zu schaffen.
Und natürlich kann man Sanktionen befürchten.

Die Kombination aus massivem Zeitdruck, Unerfahrenheit und Befürchtungen vor Sanktionen (spielt wohl in die Unerfahrenheit hinein) sowie der Wunsch, den Übergang einvernehmlich zu gestalten, kann sich schon als bitterer Cocktail erweisen.

Auch wenn man einen Wechselwunsch hat, aber eben keine Not und man eine durchweg positive Laufbahn durchlaufen hat inklusive Vorgesetzen, der innerhalb der ihm gegebenen Möglichkeiten und darüber hinaus, fördert. Man sieht sich trotz allem immer zwei Mal im Leben, nicht nur die Kommune, auch das Bundesland und die BRD sind klein ;-) Auch im beruflichen Miteinender spielen doch immer auch Befindlichkeiten ein. Wer etwas anderes behauptet, spricht nicht die Wahrheit.

Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 10.07.2024 13:00
Auch wenn man einen Wechselwunsch hat, aber eben keine Not und man eine durchweg positive Laufbahn durchlaufen hat inklusive Vorgesetzen, der innerhalb der ihm gegebenen Möglichkeiten und darüber hinaus, fördert. Man sieht sich trotz allem immer zwei Mal im Leben, nicht nur die Kommune, auch das Bundesland und die BRD sind klein ;-) Auch im beruflichen Miteinender spielen doch immer auch Befindlichkeiten ein. Wer etwas anderes behauptet, spricht nicht die Wahrheit.
Deswegen, sollte man eben mit offenen Karten spielen.
Und auf einen Ag, der da nicht gewillt ist einen einvernehmlich Weg zu gehen, den sollte man halt schnellstens verlassen und ihm mitteilen, dass man sich immer zweimal sieht.

Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 10.07.2024 13:22
Auch wenn man einen Wechselwunsch hat, aber eben keine Not und man eine durchweg positive Laufbahn durchlaufen hat inklusive Vorgesetzen, der innerhalb der ihm gegebenen Möglichkeiten und darüber hinaus, fördert. Man sieht sich trotz allem immer zwei Mal im Leben, nicht nur die Kommune, auch das Bundesland und die BRD sind klein ;-) Auch im beruflichen Miteinender spielen doch immer auch Befindlichkeiten ein. Wer etwas anderes behauptet, spricht nicht die Wahrheit.
Deswegen, sollte man eben mit offenen Karten spielen.
Und auf einen Ag, der da nicht gewillt ist einen einvernehmlich Weg zu gehen, den sollte man halt schnellstens verlassen und ihm mitteilen, dass man sich immer zweimal sieht.
;D Sowas geht aber auch nur im ÖD. In der gewerblichen Wirtschaft, zumindest im Mittelstand, wäre man danach verbrannt  ;D Aber darum geht es zumindest hier nicht.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: MoinMoin am 10.07.2024 13:32
Auch wenn man einen Wechselwunsch hat, aber eben keine Not und man eine durchweg positive Laufbahn durchlaufen hat inklusive Vorgesetzen, der innerhalb der ihm gegebenen Möglichkeiten und darüber hinaus, fördert. Man sieht sich trotz allem immer zwei Mal im Leben, nicht nur die Kommune, auch das Bundesland und die BRD sind klein ;-) Auch im beruflichen Miteinender spielen doch immer auch Befindlichkeiten ein. Wer etwas anderes behauptet, spricht nicht die Wahrheit.
Deswegen, sollte man eben mit offenen Karten spielen.
Und auf einen Ag, der da nicht gewillt ist einen einvernehmlich Weg zu gehen, den sollte man halt schnellstens verlassen und ihm mitteilen, dass man sich immer zweimal sieht.
;D Sowas geht aber auch nur im ÖD. In der gewerblichen Wirtschaft, zumindest im Mittelstand, wäre man danach verbrannt  ;D Aber darum geht es zumindest hier nicht.
Also ich habe das anders erlebt, denn ich bin durchaus vom öD in pW und zurück gewechselt (und auch zurück in gleiche Läden, oder zu gleichen Geschäftsführern.) denn ich bin über 20 Jahre mit Projekt/Zeitverträgen durchs leben getingelt, die nicht alle durchzeitablauf beendet wurden..
Aber du hast Recht, da gibt es schnell mal selbsternannte Kaiser, die irrational handeln.
Aber das gibt es im öD auch: Nennt sich Chefarzt.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: FearOfTheDuck am 10.07.2024 14:15
Wie sagt man so schön: Es gibt Solche und Strolche. Und da würde ich keine großartige Trennlinie zwischen ÖD/nichtÖD ziehen.

Auch im Mittelstand wird sich mitunter noch mit Blick in die Augen und festen Händedruck verabschiedet. Wie gesagt, Doofies gibt es überall. ;)
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Pina am 10.07.2024 15:57
Wenn man nicht direkt mit dem AG sprechen möchte, kann man sich doch auch im Vertrauen an den PR wenden, oder nicht? Zumindest für eine Art Beratung.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: aronzo am 12.07.2024 13:29
Wenn man nicht direkt mit dem AG sprechen möchte, kann man sich doch auch im Vertrauen an den PR wenden, oder nicht? Zumindest für eine Art Beratung.
Ist ja alles gesagt soweit - Pina hat sicherlich keine so lange Kündigungsfrist.