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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Buero 72 am 19.06.2024 10:22
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Hallo,
kann mir jemand erklären, warum dieser Grundsatz, nach auszuübender Tätigkeit eingestuft zu sein, nicht für die Lehrerschaft gilt?
Betrifft jemanden in meiner Familie, als Seiteneinsteiger vor Jahren in die Berufsschule gewechselt und Bezahlung E11, alle machen dasselbe (ist ja bei Lehrern wirklich vergleichbar!) und einige bekommen wegen ihres Abschlusses vor XY Jahren die E13, er und einige andere nur E11. Müssten sie nicht nach (meiner) Tariflogik die E12 erhalten, weil eben das Studium nicht das "richtige" war? Qualifizierung nach Lehrer-QualiVO zum "Ein-Fach-Lehrer" ist erfolgt. Nun könnte er theoretisch noch ein zweites Fach draufsatteln, allerdings 2 Jahre lang 2 volle Tage zur Uni fahren, die Abminderungsstunden sind keine 2/5tel von 26 Unterrichtsstunden. D. h. er müsste die 2 Jahre Teilzeit beantragen, weil es anders nicht zu schaffen ist. Und hinterher würde er nix anderes tun als jetzt, nämlich als vollwertiger Lehrer unterrichten. Im Gegenteil, er macht nebenbei noch IT-Admin etc.
Das erschließt sich mir so gar nicht....
Alle Lehrpersonen machen auch "fremden" Fachunterricht (und arbeiten sich in den Ferien darin ein), da gibt es wirklich keinerlei Unterschiede, nur eben in der Bezahlung?
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Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.
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Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.
Voraussetzung nicht erfüllt = eine E niedriger. meinte ich oben, hab es vielleicht nicht gut formuliert? Nach meiner Logik: E13, Voraussetzung nicht da - Einstufung in E12, nicht in E11?
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Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.
Voraussetzung nicht erfüllt = eine E niedriger. meinte ich oben, hab es vielleicht nicht gut formuliert? Nach meiner Logik: E13, Voraussetzung nicht da - Einstufung in E12, nicht in E11?
Korrekt, sofern die Entgeltordnung nicht eine andere Vereinbarung hat und in Bereich Lehrer hat sie es so wie ich es verstanden habe.
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Hier wird man sich auf die Entgeltordnung Lehrkräfte S.8 ff beziehen. Da spricht man von A12, 12a und als äquivalent E11.
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Und kann mir das jemand erklären, warum das so unterschiedlich ist? Also woher kommt diese Entgeltordnung? Hat da mal wer die Stellen festgelegt und wer Pech hat, solche Stelle zu bekommen, wird eben geringer bezahlt bei derselben Tätigkeit? Anders kann ich mir das nicht erklären, weil wirklich alle Berufsschullehrer, außer die Fachleiter natürlich, tatsächlich dieselbe Tätigkeit machen?
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Und kann mir das jemand erklären, warum das so unterschiedlich ist?
Evtl. weil sie sich an den Beamtengedöns was Laufbahnen etc. angeht orientiert?
Also woher kommt diese Entgeltordnung?
Die wurde von den Gewerkschaften zusammen mit der TdL entwickelt.
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Bachelor => E 11
Master => E 12
Lehramsstudium => E13
Ich habe es hier vereinfach. Ganz genaus steht es in der Durchführungshinweisen der TdL zur EntgO Lehrer.
Ansonsten ist es wie MoinMoin schon schreibt. Man orinetiert sich an den Laufbahnen der verbeamteten Lehrer und hat danntarifliche Gegenstücke geschaffen.
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Hm, davon mal abgesehen, dass es bis vor kurzem bei uns kein verbeamtetes Lehrpersonal gab, kommt es einem doch so vor, als hätte man künstlich verschiedenen Stellenbewertungen geschaffen, um Geld zu sparen. Denn warum ausgerechnet die Lehrer nach Abschluss und nicht nach Tätigkeit bezahlt werden, erschließt sich mir eben nicht.
Ja, es steht wohl so in der Entgelt-O, aber es ist und bleibt eben extrem unfair.
So als würde man in derselben Abteilung einige Referatsleiter mit E12 abspeisen, weil sie leider nur XY studiert haben, andere erhalten E14, weil sie das "richtige" studiert haben. Und das nach 25 Jahren im Job, wo das Ursprungsstudium nicht wirklich noch ausschlaggebend ist. Mit der Begründung: Es wurde eben so festgelegt, siehe Entgeltordnung. Tätigkeit bei allen dieselbe...
Oder eben von anderer Seite betrachtet: We darf festlegen, wie die Bezahlung in den schulen aussehen darf und wie viele E13-Lehrer und wie viele "Verlierer" es geben soll pro Schule. Dazu kommt, dass es die monatliche Ausgleichszahlung in unserem Bundesland für die Lehrer, die zu alt für die kürzliche Verbeamtungswelle waren, auch nur für die Lehrer mit E13 gibt, die weniger verdienen, bekommen - gar nichts. Da kann ich verstehen, dass unsere Freunde sich verars.... fühlen, wenn sie im Lehrerzimmer mit Kollegen zusammensitzen, die 800 Euro brutto mehr für dieselbe Arbeit bekommen.
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Hm, davon mal abgesehen, dass es bis vor kurzem bei uns kein verbeamtetes Lehrpersonal gab, kommt es einem doch so vor, als hätte man künstlich verschiedenen Stellenbewertungen geschaffen, um Geld zu sparen. Denn warum ausgerechnet die Lehrer nach Abschluss und nicht nach Tätigkeit bezahlt werden, erschließt sich mir eben nicht.
offtopic: Das ist kein Thema, nur der Lehrer - leider. Dieses Thema war im Ing.-Bereich extrem verbreitet, insbesondere bei der Unterscheidung FH-TU/Uni. Der Gedanke Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ÖD noch lange nicht angekommen.
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https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2018/2019-2021_TV-L_Entgeltordnung_Lehrkraefte.pdf
S. 19, 20 Nr. 3
Für ein Fach sind ca. 4 Semester, also 2 Jahre vorgesehen. Insgesamt studiert ein Lehrer 5 Jahre zzgl. 2 Jahre Referendariat in Vollzeit.
Der Ein-Fach-Lehrer hat zwar ein Studium, welches nicht ausreicht, um 2 Fächer zu unterrichten. Er hat das Referendariat absolviert und wurde in Pädagogik nachqualifiziert. Bestenfalls fehlen ihm nur 2 Jahre ggü. einen 2-Fach-Lehrer.
Bei 2 Jahren Unterschied hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung ist die Eingruppierung in E11 nun nicht unfair.
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offtopic: Das ist kein Thema, nur der Lehrer - leider. Dieses Thema war im Ing.-Bereich extrem verbreitet, insbesondere bei der Unterscheidung FH-TU/Uni. Der Gedanke Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ÖD noch lange nicht angekommen.
Der Lehrer mit 2 Fächern hat länger studiert und hat eine höhere Verwendungsbreite. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.
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offtopic: Das ist kein Thema, nur der Lehrer - leider. Dieses Thema war im Ing.-Bereich extrem verbreitet, insbesondere bei der Unterscheidung FH-TU/Uni. Der Gedanke Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ÖD noch lange nicht angekommen.
Der Lehrer mit 2 Fächern hat länger studiert und hat eine höhere Verwendungsbreite. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.
Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.
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Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.
Dann wäre zu überlegen, ob der E11-Lehrer entsprechend zu bezahlen ist.
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Der Lehrer mit 2 Fächern hat länger studiert und hat eine höhere Verwendungsbreite. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.
Haha, der war gut! Das ist nur in der Theorie so! In der Praxis in den Berufsschulen, sprich im normalen Leben, macht NIEMAND eine Unterschied.
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Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.
Dann wäre zu überlegen, ob der E11-Lehrer entsprechend zu bezahlen ist.
Eben das macht niemand, da man das einklagen müsste. und dann schlägt die Entgeltordnung wieder zu. Da beißt sich die Katze in den Schwanz und es ist und bleibt ungerecht...
nochmal. es machen alle Lehrpersonen jedenfalls in den Berufsschulen, die wir kennen dasselbe, egal welche ursprüngliche Qualifikation sie haben.
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Wenn der Dienstherr nicht mehr zahlt, kann durch ein Gericht entschieden werden.
Alternativ wird die Anweisung ein zweites Fach zu unterrichten zurückgewiesen, da man als 1-Fach-Lehrer angestellt ist.
Ein Kumpel sollte an einer weiteren Schule unterrichten, was pro Woche weitere 1,5h Fahrtzeit mit sich gebracht hätte. Ihm wurde die Fahrzeit nicht vergütet und an Reisekosten sollte er 20 cent / gefahrenen Kilometer (eigener PKW) erhalten. Er hat dann dankend abgelehnt. Richtig so.
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es machen alle Lehrpersonen jedenfalls in den Berufsschulen, die wir kennen dasselbe, egal welche ursprüngliche Qualifikation sie haben.
Solange es Menschen gibt, die das mit sich machen lassen, wird sich nichts ändern.
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Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.
Dann wäre zu überlegen, ob der E11-Lehrer entsprechend zu bezahlen ist.
Eben das macht niemand, da man das einklagen müsste. und dann schlägt die Entgeltordnung wieder zu. Da beißt sich die Katze in den Schwanz und es ist und bleibt ungerecht...
Dann stellt sich die Frage, warum man
- einer Gewerkschaft angehört, die solch ungerechten Regelungen zugestimmt hat oder
- sich einzelvertraglich mit der Geltung solch ungerechter Regelungen einverstanden erklärt hat.
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einer Gewerkschaft angehört, die solch ungerechten Regelungen zugestimmt hat oder
Die Tarifvertragspartner haben nicht vereinbart, dass der 1-Fach-Lehrer 2 Fächer für eine E11 unterrichten soll.
sich einzelvertraglich mit der Geltung solch ungerechter Regelungen einverstanden erklärt hat.
Die einzelvertragliche Regelung besagt, dass der 1-Fach-Lehrer ein Fach zu unterrichten hat und dafür die Bezahlung nach E11 erhält.
Wenn er 2 Fächer angewiesen bekommt, kann er ablehnen, weil dies nicht seinem Vertrag entspricht. Führt er die Aufgaben aus, ist gem. Tariautomatik nach einer anderen Entgeltgruppe zu bezahlen.
Es mag dem Einen oder Anderen nicht gefallen, aber für die Umsetzung privater Rechte ist jeder selbst verantwortlich. Die Möglichkeiten habe ich genannt.
Deswegen auch die Aussage
Solange es Menschen gibt, die das mit sich machen lassen, wird sich nichts ändern.