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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: justme am 22.06.2024 16:12
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Hallöchen,
ich habe mich auf eine Stellenanzeige mit der Angabe "Vergütung nach TVÖD SuE S3" beworben und
einen Arbeitsvertrag mit ebendieser Eingruppierung erhalten.
Nun ist 3 Monate vor dem Stufenaufstieg wohl aufgefallen, dass ich eigentlich nur in S2 eingruppiert werden
darf wegen fehlender Qualifikation. Nun soll ich eine Nebenabrede unterzeichnen, die mir einen Stufenaufstieg verbietet.
Ich frage mich nun schon, warum man die fehlende Qualifikation nicht bei dem Einstellungsgespräch oder aber spätestens bei der Ausstellung des Arbeitsvertrages hätte feststellen müssen.
Ich fühle mich hier ehrlich gesagt hinters Licht geführt - ist das nicht wie "gekauft wie gesehen"? Das war schließlich so ausgeschrieben und ich habe vollumfänglich über meine Qualifikationen informiert. Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen lieben Dank für eine Einschätzung.
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Unterschreib halt einfach nicht und warte ob die "kompetente" Personalabteilung dann mit Änderungskündigung droht ;D
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ja, damit wurde schon in der Nebenabrede gedroht. Das kommt sicherlich.
Nur, was dann?
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Du kannst dich doch darauf berufen, dass du als sonstiger Beschäftigter anerkannt wurdest.
Dann wäre bei S3 Tätigkeiten die Eingruppierung in S3 auch korrekt. 8)
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Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.
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Du kannst dich doch darauf berufen, dass du als sonstiger Beschäftigter anerkannt wurdest.
Dann wäre bei S3 Tätigkeiten die Eingruppierung in S3 auch korrekt. 8)
ja, das habe ich tatsächlich vor. Aber ich das können die ja sicherlich auch abschmettern...
Lustig ist, dass in der Ausschreibung eben faktisch ein "sonstiger Beschäftigter" gesucht wurde - kein Wort von staatlich annerkannter Erzieher u.ä. nur eben "Erfahrung im Umgang mit Kindern" etc. was allgemeines.
In der Nebenabrede wird mir jetzt vorgeworfen, ich wäre keine Kinderpflegerin, Sozialassistent etc....mit staatlicher Anerkennung, daher Unterschrift auf die Nebenabrede oder Rückgruppierung.
Also für mich ist das willkür. Zumal denke ich, es hängt mit den kürzeren Stufenlaufzeiten ab 01.10.24 zusammen.
Da wirds für die Stadt teuer ....
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Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.
Es ist ein kommunaler Träger (Stadtverwaltung). Verstößt der AG gegen das Tarifrecht, wenn der Stufenaufstieg verweigert wird?
Für mich alles sehr verwirrend. Ich komme aus der freien Wirtschaft. Das was im Arbeitsvertrag steht ist bindend. Hier kann der AG doch machen was er will...
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Naja, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Wenn der AG tarifgebunden ist, ist eine derartige Nebenabrede nicht möglich, wie McOldie schon schrieb.
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Naja, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Wenn der AG tarifgebunden ist, ist eine derartige Nebenabrede nicht möglich, wie McOldie schon schrieb.
Ich ärger mich nur, dass in der Ausschreibung KEIN Fachpersonal gesucht wird, mit einer S3 inseriert wird, das auch so im Arbeitsvertrag steht und dann nach ein paar Monaten gesagt wird, dass man kein Fachpersonal ist und auf S3/1 "festgeklebt" wird, da man ja eigentlich eine S2 ist.
Gibt es so etwas öfter? Ist das nicht wilkür?
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Du hast hier folgende Möglichkeiten:
1. Du ärgest dich und läßt dir trotzdem das Vorgehen deines Arbeitgebers gefallen.
2. Du unterschreibst die Nebenabrede nicht und läßt es auf eine Änderungskündigung ankommen, gegen die du dann arbeitsgerichtlich vorgehst (mE. nicht ohne Erfolgsaussichten)
3. Du kündigst selbst, weil du nicht mehr mit diesem Arbeitgeber zusammen arbeiten möchstest.
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Die Frage wäre auch, welche Tätigkeit dir übertragen wurde. Möglicherweise bis aufgrund der Tätigkeit sogar höher eingruppiert.
Was steht denn im Vertrag für eine Tätigkeit?
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Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....
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Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....
..und die korrekte Bezahlung wäre dann nach S3, oder?
...ähm, ich dachte, ich werde als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt, wenn das ganze erst nach 9 Monaten auffällt. Außerdem war in der Stellenanzeige keine Fachkraft o.ä. gefordert, sondern eine wohl unter "Sonstiger Beschäftigter"dann fallende Person.
Danke Euch allen schon mal.
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Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Beschränkung auch "nach oben" gegeben ist.
Ich würde nicht unterzeichnen und abwarten.
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Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....
..und die korrekte Bezahlung wäre dann nach S3, oder?
...ähm, ich dachte, ich werde als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt, wenn das ganze erst nach 9 Monaten auffällt. Außerdem war in der Stellenanzeige keine Fachkraft o.ä. gefordert, sondern eine wohl unter "Sonstiger Beschäftigter"dann fallende Person.
Wenn du ein "sonstiger Beschäftigter" bist, dann S3 wenn nicht dann S2.
Es müsste also jemand feststellen, dass du diese Fähigkeiten die zum sB führen hast.
Im Zweifel das ArbG.
Oder der AG hat eine großzügige Rechtsmeinung.
Nur weil weil keine Fachkraft gefordert wurde oder das man erst 9 Monate brauchte um irgendwas festzustellen wird man nicht zum sB.
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Hallo justme,
hier sind m.E. zwei Dinge zu unterscheiden:
Ein Eingruppierungsirrtum ist selbst dann zu berichtigen, wenn sich AG und AN über die falsche Entgeltgruppe einig sind.
Die Stufenlaufzeit läuft aber auch in der nicht erkannten Eingruppierung. Daher ist eine Zurückstellung des Stufenaufstiegs - sorry - Unsinn.
EG S2 ist korrekt für sonstige Beschäftigte "in der Tätigkeit" von KinderpflegerInnen, sprich ungelernte Kräfte, die dennoch die Tätigkeit von KinderpflegerInnen ausüben und ausüben sollen.
EG S3 ist korrekt für (vereinfacht) gelernte KinderpflegerInnen, die dieselbe Tätigkeit ausüben sowie sonstige Beschäftigte, die iSd. Tarifrechts "ähnlich" qualifiziert sind. Es gibt AG, die dies für eine Tätigkeit in der OGS z. B. bei Vorliegen einer Übungsleiter-C-Lizenz, eines Zertifikats als "Fachkraft im offenen Ganztag" oder erfolgreich absolvierten sechs Semestern im Studiengang für das Primarstufenlehramt als erfüllt ansehen.
Wenn es für die S3 aus formaler Sicht fachlich nicht reicht, wäre es rechtlich korrekt
- von Beginn der Tätigkeit an rückwirkend die S2 zu Grunde zu legen
- das dadurch zu viel gezahlte Entgelt für die vergangenen sechs Monate zurückzurechnen (§ 37 TVöD VKA, der gilt im umgekehrten Fall auch wechselseitig)
- den Stufenaufstieg in der niegdrigeren Entgeltgruppe durchzuführen
So gesehen wäre noch ein Jahr S3 Stufe 1 (Vollzeit: 2.924,89 EUR) "netter" als S2 Stufe 2 (Vollzeit: 2.838,41)...
Viele Grüße
PiA
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Dir ist bekannt, dass "sonstige Beschäftigte" ein tariflicher Begriff ist?
Und damit deine
Aussage so nicht korrekt ist.
EG S2 ist korrekt für Beschäftigte "in der Tätigkeit" von KinderpflegerInnen, sprich ungelernte Kräfte, die dennoch die Tätigkeit von KinderpflegerInnen ausüben und ausüben sollen, sofern sie nicht ein "sonstiger Beschäftigter" sind.
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Hier mal was von Haufe dazu.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1411-korrektur-eines-bewertungsirrtums_idesk_PI13994_HI7170568.html
Der AN dürfte nach Rückgruppierung und Bereicherung durch zu hohes Arbeitsentgelt bereichert sein. Allerdings ist er wohl auch entreichet und damit ist die zuviel erhaltene Vergütung nicht zurück zu gewähren.
Ab Kenntnis der falschen Eingruppierung und der Bereicherung kann sich der AN wohl nicht mehr auf Entreicherung berufen.
Ich würde dennoch nichts tun und die Differenz aus dem Entgelt ab Kenntnis der feherlhaften Eingruppierung beiseite legen / sparen.
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Hallo justme,
hier sind m.E. zwei Dinge zu unterscheiden:
Ein Eingruppierungsirrtum ist selbst dann zu berichtigen, wenn sich AG und AN über die falsche Entgeltgruppe einig sind.
Die Stufenlaufzeit läuft aber auch in der nicht erkannten Eingruppierung. Daher ist eine Zurückstellung des Stufenaufstiegs - sorry - Unsinn.
EG S2 ist korrekt für sonstige Beschäftigte "in der Tätigkeit" von KinderpflegerInnen, sprich ungelernte Kräfte, die dennoch die Tätigkeit von KinderpflegerInnen ausüben und ausüben sollen.
EG S3 ist korrekt für (vereinfacht) gelernte KinderpflegerInnen, die dieselbe Tätigkeit ausüben sowie sonstige Beschäftigte, die iSd. Tarifrechts "ähnlich" qualifiziert sind. Es gibt AG, die dies für eine Tätigkeit in der OGS z. B. bei Vorliegen einer Übungsleiter-C-Lizenz, eines Zertifikats als "Fachkraft im offenen Ganztag" oder erfolgreich absolvierten sechs Semestern im Studiengang für das Primarstufenlehramt als erfüllt ansehen.
Wenn es für die S3 aus formaler Sicht fachlich nicht reicht, wäre es rechtlich korrekt
- von Beginn der Tätigkeit an rückwirkend die S2 zu Grunde zu legen
- das dadurch zu viel gezahlte Entgelt für die vergangenen sechs Monate zurückzurechnen (§ 37 TVöD VKA, der gilt im umgekehrten Fall auch wechselseitig)
- den Stufenaufstieg in der niegdrigeren Entgeltgruppe durchzuführen
So gesehen wäre noch ein Jahr S3 Stufe 1 (Vollzeit: 2.924,89 EUR) "netter" als S2 Stufe 2 (Vollzeit: 2.838,41)...
Viele Grüße
PiA
Vielen Dank für die Info.
Das sehe ich genauso.
Aber ist das nicht arglistige Täuschung oder stümperhafte Personalarbeit bei er Einstellung, wenn S3 gefordert wird und man dann im Nachhinein ätschibätsch doch nicht als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt wird. Zudem darf das der AG dann selbst entscheiden ob man anerkannt ist oder nicht.
Sprich: Ich berwerbe mich auf eine Stelle die S3 ist und auch nur indiziert, dass eben "sonstige Beschäftigte" gesucht werden, werde ausgewählt, unterschreibe und werde nicht informiert, dass ich die Qualifikationen laut AG nicht habe und eigentlich S2 bin? Und im nachhinein soll ich jetzt die Nebenabrede unterzeichnen um nicht auf S2 rückgruppiert zu werden weil ich jetzt auf einmal laut AG nicht qualifiziert bin?
Wenn das die allgemeine Praxis ist, dann ist das ein tolles Sparmodell, das ich als AG öfter anwenden würde um die Personalkosten gering zu halten.
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Nun, stümperhaft ist es dir S3 zu zahlen und dann zu bemerken, dass du nur in S2 eingruppiert bist.
Denn selbst wenn im Vertrag steht: Sie bekommen die balblabla Tätigkeiten übertragen, die zu einer S3 führen. Bist du damit nicht in der S3 eingruppiert, wenn du weder die Ausbildungsvoraussetzungen hast, noch die persönlichen Fähigkeiten, die dich zu einem sonstigen Beschäftigen machen.
Zudem darf das der AG dann selbst entscheiden ob man anerkannt ist oder nicht.
Nein, weder Du noch der AG kann oder darf selbst entscheiden, ob man als sB anerkannt wird, da man nicht anerkannt wird, sondern entweder ist man es oder nicht.
Das festzustellen obliegt alleinig einem ArbG!
Und wenn der AG eine andere Rechtmeinung hat als du, dann muss es eben ein Gericht entscheiden.
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Hallo justme,
zunächst muss ich MoinMoin zustimmen und meinen "dummen" Formulierungsfehler einräumen.
In der S2 geht es um die "Beschäftigten", die gerade keine "sonstigen Beschäftigten" iSd. höheren Entgeltgruppen sind.
Ansosten habe ich das folgende vor MoinMoins letztem Post formuliert, wird sind uns aber in der Sache einig:
Bei der "arglistigen Täuschung" bin ich weniger als bei der "stümperhaften Personalarbeit", allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du zu Recht davon ausgehen durftest, als "sonstiger Beschäftigter" zu gelten.
Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.
Wenn es da "nichts" gibt, liegt schlichtweg ein Eingruppierungsittrum vor, wenn es da "etwas" gibt, hätte man eine "Grundlage", auf der man streiten könnte - vielleicht auch mit dem Ergebnis, dass ihr euch ggf. beide geirrt hat und S2 tatsächlich objektiv korrekt ist.
Das ist aber dann auch keine Frage mehr für ein Forum, sondern für eine "ordernliche" Rechtsberatung.
Da ist dann die Frage der Sinnhaftigkeit, sein Recht zu erstreiten: Machst Du das übergangsweise neben dem Studium oder auf Dauer und vor allem: für wie lange soll diese tarifwidrige Nebenabrede eigentlich laufen?
VG PiA
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@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.
Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.
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Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.
Die Stufe 1 hatte ich ganz überlesen.
Wenn man keine einschlägige Berufserfahrung hat, dann ist es doch höchstwahrscheinlich, dass man nicht ein sonstiger Beschäftigter ist.
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Tendentiell ja, aber...
Bei "uns" wurden für den OG u. a. Studierende auf Grundschullehramt ab dem vierten Fachsemester, zertifizierte Übungsleiter und "fachfremde" mit einem sog. OGS-Zertifikat der VHS als "sonstige Beschäftigte" in die S3 eingruppiert - ob zurecht, sei dahingestellt, es ist aber in jedem Fall "mehr als nichts".
Wenn die noch keine praktische Berufserfahrung hatten, starteten sie in Stufe 1.
Deshalb meine (späte) Nachfrage, ob es da "irgendwas" gab.
Ein "nur"-Regelschulabgänger wird dagegen schwerlich in die S3 kommen, da stimme ich zu.
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Hallö,
erst mal nochmal vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich antwortet.
ja, es gibt ein IHK Zertifikat über die bestandene Ausbildereignungprüfung (Ada-Schein), der berechtigt im kaufmännischen Bereich als Ausbilder tätig zu sein. Aber keine Berufserfahrung im Kiga, o.ä. .
@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.
Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.
und doch, den Ausschreibungstext habe ich und an dem mache ich mich ja auch fest.
es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
das wars dann auch schon.....
Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies
Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
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es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
Das ist der Filter, nachdem der AG auswählt. ja.
Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies
Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
letztere ist dein Filter nachdem du auswählst, ja.
Aber wenn du dann einen AV unterschreibst, der dir Tätigkeiten und nicht Bezahlung nach S3 verspricht, dann ist es korrekt, dass du nur S2 bezahlt bekommst, da du mutmaßlich eben nicht die Fähigkeiten derjenigen mit der S3 Ausbildung hast.
Oft wird daher zusätzlich sowas reingeschrieben wie: vorbehaltlich des Vorliegens der geforderten fachlichen Qualifikationen mit einer Vergütung von....
oder bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen
blabla
Damit es deutlicher wird.
Also wenn TVöD angewendet wird, dir S3 Tätigkeiten übertragen wurde und nichts übertarifliches im AV vereinbart wurde, dann bist du mutmaßlich in S2 und hast nur Anspruch auf dieses Entgelt und kannst dich "freuen", dass sie nicht das Entgelt der letzten 6 Monate zurückfordern.
Ziemlich ätzend aber tariflich korrekt.
Unterschreiben würde ich da nichts, sollen die doch damit klar kommen, dass sie sich geirrt haben.
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Hallö,
erst mal nochmal vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich antwortet.
ja, es gibt ein IHK Zertifikat über die bestandene Ausbildereignungprüfung (Ada-Schein), der berechtigt im kaufmännischen Bereich als Ausbilder tätig zu sein. Aber keine Berufserfahrung im Kiga, o.ä. .
@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.
Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.
und doch, den Ausschreibungstext habe ich und an dem mache ich mich ja auch fest.
es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
das wars dann auch schon.....
Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies
Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
Wenn keine weiteren Anforderungen drin standen, ist es tatsächlich sehr schwammig und schlecht gemacht. Passt aber zum weiteren Agieren der PA.
Die Chance auf den sonstigen Beschäftigen erachte ich mit dem Ada-Schein als gering.
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Bei uns steht ein wünschenswert wäre eine Ausbildung zum ... oder ein Studium in ...
Aber würde an der Situation nichts ändern.
Doof ist halt, dass jemand der das Tarifrecht nicht kennt denkt, er hätte dann ein Anspruch auf das Ausgeschriebene Entgelt, wobei er maximal ein Anspruch auf das Entgelt hat, welches dann im Av vereinbart wird.
Und da wird eben idR maximal die zu übertragenden Tätigkeiten und welcher TVx gilt, aber nicht das Geld, vereinbart.
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Bei uns steht ein wünschenswert wäre eine Ausbildung zum ... oder ein Studium in ...
Aber würde an der Situation nichts ändern.
Doof ist halt, dass jemand der das Tarifrecht nicht kennt denkt, er hätte dann ein Anspruch auf das Ausgeschriebene Entgelt, wobei er maximal ein Anspruch auf das Entgelt hat, welches dann im Av vereinbart wird.
Und da wird eben idR maximal die zu übertragenden Tätigkeiten und welcher TVx gilt, aber nicht das Geld, vereinbart.
Ja, im Arbeitsvertrag steht aber auch S3. Also in Ausschreibung und Arbeitsvertrag. Und jetzt nach 9 Monaten bemerkt man, dass ich die Qualifikation nicht habe?
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... im Arbeitsvertrag steht "Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 eingruppiert.
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Dann sehen die Chance besser aus, dass du deine übertarifliche Bezahlung vor Gericht verteidigen kannst.
Solange du nichts anderes Unterschreibst.
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Gibts bei euch einen derartigen Personalüberhang in der Kinderbetreuung, dass sich der AG so etwas leisten kann?
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Gibts bei euch einen derartigen Personalüberhang in der Kinderbetreuung, dass sich der AG so etwas leisten kann?
nein, deshalb sucht er ja Quereinsteiger wie mich ;)
Die für n Butterbrot und n Ei hier die Sprachförderung übernimmt.
Schreibt S3 aus, sucht (wie bereits erwähnt)
-Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
-Teamfähigkeit und Flexibilität
-Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
und bietet
"eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3"
und schreibt in den Arbeitsvertrag:
"Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 eingruppiert.
... und möchte jetzt nur S2 zahlen. Toller Trick ... Ein Schelm wer böses denkt....
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Die Ausschreibung war soweit korrekt, aber missverständlich.
Denn er schreibt Tätigkeiten der s3 aus, die jedoch nicht bei jeder Person zur Eingruppierung in der S3 führt.
So weit so gut und nix schelmisches.
Aber mit dem Eintrag s3 im AV könnte man entweder eine übertarifliche Bezahlung ableiten, oder die Rechtsmeinung des AGs reininterpretieren, dass er einen in der s3 wg. sonstiger Beschäftigter eingruppiert sieht.
Letzteres könnte der AG mittels Eingruppierungfeststellungsklage feststellen lassen.
Unterm Strich hat da mutmasslich ein Personaler halt gepennt, bei der Ausstellung des AVs.
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Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin? Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
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Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.
Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.
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Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.
Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.
Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.
Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch. Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose ::)
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Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.
Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch.
Tja, du hast aber nicht im AV unterschrieben, das du nach S3 bezahlt wirst, sondern das du nach S3 eingruppiert wirst.
Doof und missverständlich. Aber vor Gericht könnte man da was drehen.
Was freie Wirtschaft angeht:
Wenn also beim Autokauf steht, das Auto wird nach Schwackeliste 5T€ kosten, dann heißt das nicht, dass der Kaufpreis 5T€ ist.
Oder du Kaufst ein Auto, kostet 5T€
Aber in der mit unterschrieben AGB steht, Überführungskosten 400€
also ist dein Preis 5400€.
Du hast halt eine AGB (ups nennt sich Tarifvertrag) mitunterschrieben.
Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose ::)
Tja, wie immer auch beim Autokauf oder beim Av unterschrieben, man lernt durch leben.
Aber ich verstehe dein Problem nicht:
Die wollen ihren Fehler durch Vertragsänderung ausbügeln, du bist nicht mehr in der Probezeit.
Also aussitzen und wenn die eigenmächtig die Zahlung ändern, dann Klage.
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Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Bei uns durchaus.
Aber bei uns gibt es auch durchaus Bewerber die Fragen: "Ich habe nicht die formale Qualifikation, werden ich von ihnen als sB angesehen?" oder "wie werde ich konkret bezahlt mit welchen Tätigkeiten?".
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Zu oft, bei der Qualität der Personaler, den AN kann man es eher weniger vorwerfen, weil sie noch ahnungslose sind, obwohl sie natürlich eine Mitschuld haben, denn sie unterschreiben schließlich.
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin?
Überspitzt gesagt: Selber wissen auf was für einen Vertrag man sich da einlässt. Selber verstehen was in dem TV-Vertrag drin steht den man unterschreibt, denn es sind immer zwei die was unterschreiben.
Selber die Regeln der Bezahlung im Vorstellungsgespräch oder spätestens nach Zusage, vor Unterschrift klären.
Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeltdgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
Jaein, weil das nur formal wohl nur deklaratorische Wirkung hätte.
So etwas wie: "Dem Beschäftigten werden Tätigkeiten der S3 übertragen, er wird als sonstige Beschäftigte der S3 anerkannt". Fühlt sich gerichtsfester an.
Und wenn man dem Profil aus dem Ausschreibungstext (wie bereits erwähnt) voll und ganz entspricht, fragt man gar nicht nach.
Und noch blöder, wenn man aus der freien Wirtschaft kommt, ist das was im AV steht bindend. Wenn ich ein Auto kaufe, ist der Betrag im KV ja auch nicht deklatorisch. Wer kommt da schon drauf? Wie Du sagst ... bin ich da eine Ahnungslose ::)
Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?
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Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?
Beamte und Änderungskündigung?
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Wie sieht deine Rechtsschutz aus? Ich würde es auf jedenfall auf die Änderungskündigung ankommen lassen. Bist du verbeamtet oder Tarifbeschäftigt?
Beamte und Änderungskündigung?
Stimmt ;D da hab ich nicht nachgedacht :o
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Ich glaube nicht das es einer Änderungskündigung bedarf, da es keine Herabgruppierung ist sondern eine korrigierende Eingruppierung rückwirkend zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.