Hallo justme,
zunächst muss ich MoinMoin zustimmen und meinen "dummen" Formulierungsfehler einräumen.
In der S2 geht es um die "Beschäftigten", die gerade keine "sonstigen Beschäftigten" iSd. höheren Entgeltgruppen sind.
Ansosten habe ich das folgende vor MoinMoins letztem Post formuliert, wird sind uns aber in der Sache einig:
Bei der "arglistigen Täuschung" bin ich weniger als bei der "stümperhaften Personalarbeit", allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du zu Recht davon ausgehen durftest, als "sonstiger Beschäftigter" zu gelten.
Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.
Wenn es da "nichts" gibt, liegt schlichtweg ein Eingruppierungsittrum vor, wenn es da "etwas" gibt, hätte man eine "Grundlage", auf der man streiten könnte - vielleicht auch mit dem Ergebnis, dass ihr euch ggf. beide geirrt hat und S2 tatsächlich objektiv korrekt ist.
Das ist aber dann auch keine Frage mehr für ein Forum, sondern für eine "ordernliche" Rechtsberatung.
Da ist dann die Frage der Sinnhaftigkeit, sein Recht zu erstreiten: Machst Du das übergangsweise neben dem Studium oder auf Dauer und vor allem: für wie lange soll diese tarifwidrige Nebenabrede eigentlich laufen?
VG PiA