Autor Thema: Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?  (Read 11909 times)

PiA

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #15 am: 26.06.2024 15:27 »
Hallo justme,

hier sind m.E. zwei Dinge zu unterscheiden:

Ein Eingruppierungsirrtum ist selbst dann zu berichtigen, wenn sich AG und AN über die falsche Entgeltgruppe einig sind.

Die Stufenlaufzeit läuft aber auch in der nicht erkannten Eingruppierung. Daher ist eine Zurückstellung des Stufenaufstiegs - sorry - Unsinn.

EG S2 ist korrekt für sonstige Beschäftigte "in der Tätigkeit" von KinderpflegerInnen, sprich ungelernte Kräfte, die dennoch die Tätigkeit von KinderpflegerInnen ausüben und ausüben sollen.

EG S3 ist korrekt für (vereinfacht) gelernte KinderpflegerInnen, die dieselbe Tätigkeit ausüben sowie sonstige Beschäftigte, die iSd. Tarifrechts "ähnlich" qualifiziert sind. Es gibt AG, die dies für eine Tätigkeit in der OGS z. B. bei Vorliegen einer Übungsleiter-C-Lizenz, eines Zertifikats als "Fachkraft im offenen Ganztag" oder erfolgreich absolvierten sechs Semestern im Studiengang für das Primarstufenlehramt als erfüllt ansehen.

Wenn es für die S3 aus formaler Sicht fachlich nicht reicht, wäre es rechtlich korrekt
- von Beginn der Tätigkeit an rückwirkend die S2 zu Grunde zu legen
- das dadurch zu viel gezahlte Entgelt für die vergangenen sechs Monate zurückzurechnen (§ 37 TVöD VKA, der gilt im umgekehrten Fall auch wechselseitig)
- den Stufenaufstieg in der niegdrigeren Entgeltgruppe durchzuführen

So gesehen wäre noch ein Jahr S3 Stufe 1 (Vollzeit: 2.924,89 EUR) "netter" als S2 Stufe 2 (Vollzeit: 2.838,41)...

Viele Grüße

PiA

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #16 am: 26.06.2024 15:36 »
Dir ist bekannt, dass "sonstige Beschäftigte" ein tariflicher Begriff ist?
Und damit deine
Aussage so nicht korrekt ist.

EG S2 ist korrekt für Beschäftigte "in der Tätigkeit" von KinderpflegerInnen, sprich ungelernte Kräfte, die dennoch die Tätigkeit von KinderpflegerInnen ausüben und ausüben sollen, sofern sie nicht ein "sonstiger Beschäftigter" sind.

Casa

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #17 am: 26.06.2024 15:51 »
Hier mal was von Haufe dazu.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1411-korrektur-eines-bewertungsirrtums_idesk_PI13994_HI7170568.html


Der AN dürfte nach Rückgruppierung und Bereicherung durch zu hohes Arbeitsentgelt bereichert sein. Allerdings ist er wohl auch entreichet und damit ist die zuviel erhaltene Vergütung nicht zurück zu gewähren.

Ab Kenntnis der falschen Eingruppierung und der Bereicherung kann sich der AN wohl nicht mehr auf Entreicherung berufen.

Ich würde dennoch nichts tun und die Differenz aus dem Entgelt ab Kenntnis der feherlhaften Eingruppierung beiseite legen / sparen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #18 am: 28.06.2024 09:46 »
Hallo justme,

hier sind m.E. zwei Dinge zu unterscheiden:

Ein Eingruppierungsirrtum ist selbst dann zu berichtigen, wenn sich AG und AN über die falsche Entgeltgruppe einig sind.

Die Stufenlaufzeit läuft aber auch in der nicht erkannten Eingruppierung. Daher ist eine Zurückstellung des Stufenaufstiegs - sorry - Unsinn.

EG S2 ist korrekt für sonstige Beschäftigte "in der Tätigkeit" von KinderpflegerInnen, sprich ungelernte Kräfte, die dennoch die Tätigkeit von KinderpflegerInnen ausüben und ausüben sollen.

EG S3 ist korrekt für (vereinfacht) gelernte KinderpflegerInnen, die dieselbe Tätigkeit ausüben sowie sonstige Beschäftigte, die iSd. Tarifrechts "ähnlich" qualifiziert sind. Es gibt AG, die dies für eine Tätigkeit in der OGS z. B. bei Vorliegen einer Übungsleiter-C-Lizenz, eines Zertifikats als "Fachkraft im offenen Ganztag" oder erfolgreich absolvierten sechs Semestern im Studiengang für das Primarstufenlehramt als erfüllt ansehen.

Wenn es für die S3 aus formaler Sicht fachlich nicht reicht, wäre es rechtlich korrekt
- von Beginn der Tätigkeit an rückwirkend die S2 zu Grunde zu legen
- das dadurch zu viel gezahlte Entgelt für die vergangenen sechs Monate zurückzurechnen (§ 37 TVöD VKA, der gilt im umgekehrten Fall auch wechselseitig)
- den Stufenaufstieg in der niegdrigeren Entgeltgruppe durchzuführen

So gesehen wäre noch ein Jahr S3 Stufe 1 (Vollzeit: 2.924,89 EUR) "netter" als S2 Stufe 2 (Vollzeit: 2.838,41)...

Viele Grüße

PiA

Vielen Dank für die Info.
Das sehe ich genauso.

Aber ist das nicht arglistige Täuschung oder stümperhafte Personalarbeit bei er Einstellung, wenn S3 gefordert wird und man dann im Nachhinein ätschibätsch doch nicht als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt wird. Zudem darf das der AG dann selbst entscheiden ob man anerkannt ist oder nicht.
Sprich: Ich berwerbe mich auf eine Stelle die S3 ist und auch nur indiziert, dass eben "sonstige Beschäftigte" gesucht werden, werde ausgewählt, unterschreibe und werde nicht informiert, dass ich die Qualifikationen laut AG nicht habe und eigentlich S2 bin? Und im nachhinein soll ich jetzt die Nebenabrede unterzeichnen um nicht auf S2 rückgruppiert zu werden weil ich jetzt auf einmal laut AG nicht qualifiziert bin?


Wenn das die allgemeine Praxis ist, dann ist das ein tolles Sparmodell, das ich als AG öfter anwenden würde um die Personalkosten gering zu halten.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #19 am: 28.06.2024 10:08 »
Nun, stümperhaft ist es dir S3 zu zahlen und dann zu bemerken, dass du nur in S2 eingruppiert bist.
Denn selbst wenn im Vertrag steht: Sie bekommen die balblabla  Tätigkeiten übertragen, die zu einer S3 führen. Bist du damit nicht in der S3 eingruppiert, wenn du weder die Ausbildungsvoraussetzungen hast, noch die persönlichen Fähigkeiten, die dich zu einem sonstigen Beschäftigen machen.
Zudem darf das der AG dann selbst entscheiden ob man anerkannt ist oder nicht.
Nein, weder Du noch der AG kann oder darf selbst entscheiden, ob man als sB anerkannt wird, da man nicht anerkannt wird, sondern entweder ist man es oder nicht.
Das festzustellen obliegt alleinig einem ArbG!
Und wenn der AG eine andere Rechtmeinung hat als du, dann muss es eben ein Gericht entscheiden.

PiA

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #20 am: 28.06.2024 10:32 »
Hallo justme,

zunächst muss ich MoinMoin zustimmen und meinen "dummen" Formulierungsfehler einräumen.
In der S2 geht es um die "Beschäftigten", die gerade keine "sonstigen Beschäftigten" iSd. höheren Entgeltgruppen sind.

Ansosten habe ich das folgende vor MoinMoins letztem Post formuliert, wird sind uns aber in der Sache einig:

Bei der "arglistigen Täuschung" bin ich weniger als bei der "stümperhaften Personalarbeit", allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du zu Recht davon ausgehen durftest, als "sonstiger Beschäftigter" zu gelten.

Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.

Wenn es da "nichts" gibt, liegt schlichtweg ein Eingruppierungsittrum vor, wenn es da "etwas" gibt, hätte man eine "Grundlage", auf der man streiten könnte - vielleicht auch mit dem Ergebnis, dass ihr euch ggf. beide geirrt hat und S2 tatsächlich objektiv korrekt ist.

Das ist aber dann auch keine Frage mehr für ein Forum, sondern für eine "ordernliche" Rechtsberatung.

Da ist dann die Frage der Sinnhaftigkeit, sein Recht zu erstreiten: Machst Du das übergangsweise neben dem Studium oder auf Dauer und vor allem: für wie lange soll diese tarifwidrige Nebenabrede eigentlich laufen?

VG PiA

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #21 am: 28.06.2024 10:36 »
@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.

Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.

Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #22 am: 28.06.2024 10:41 »
Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.
Die Stufe 1 hatte ich ganz überlesen.

Wenn man keine einschlägige Berufserfahrung hat, dann ist es doch höchstwahrscheinlich, dass man nicht ein sonstiger Beschäftigter ist.

PiA

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #23 am: 28.06.2024 11:08 »
Tendentiell ja, aber...

Bei "uns" wurden für den OG u. a. Studierende auf Grundschullehramt ab dem vierten Fachsemester, zertifizierte Übungsleiter und "fachfremde" mit einem sog. OGS-Zertifikat der VHS als "sonstige Beschäftigte" in die S3 eingruppiert - ob zurecht, sei dahingestellt, es ist aber in jedem Fall "mehr als nichts".

Wenn die noch keine praktische Berufserfahrung hatten, starteten sie in Stufe 1.

Deshalb meine (späte) Nachfrage, ob es da "irgendwas" gab.
Ein "nur"-Regelschulabgänger wird dagegen schwerlich in die S3 kommen, da stimme ich zu.

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #24 am: 28.06.2024 11:29 »
Hallö,

erst mal nochmal vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich antwortet.

ja, es gibt ein IHK Zertifikat über die bestandene Ausbildereignungprüfung (Ada-Schein), der berechtigt im kaufmännischen Bereich als Ausbilder tätig zu sein.  Aber keine Berufserfahrung im Kiga, o.ä. .

@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.

Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.

Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.

und doch, den Ausschreibungstext habe ich und an dem mache ich mich ja auch fest.

es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren  -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.

das wars dann auch schon.....

Wir bieten:

eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies

Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder? 



MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #25 am: 28.06.2024 12:30 »
es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren  -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
Das ist der Filter, nachdem der AG auswählt. ja.
Zitat
Wir bieten:

eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies

Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
letztere ist dein Filter nachdem du auswählst, ja.
Aber wenn du dann einen AV unterschreibst, der dir Tätigkeiten und nicht Bezahlung nach S3 verspricht, dann ist es korrekt, dass du nur S2 bezahlt bekommst, da du mutmaßlich eben nicht die Fähigkeiten derjenigen mit der S3 Ausbildung hast.

Oft wird daher zusätzlich sowas reingeschrieben wie: vorbehaltlich des Vorliegens der geforderten fachlichen Qualifikationen mit einer Vergütung von....
oder bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen
blabla

Damit es deutlicher wird.

Also wenn TVöD angewendet wird, dir S3 Tätigkeiten übertragen wurde und nichts übertarifliches im AV vereinbart wurde, dann bist du mutmaßlich in S2 und hast nur Anspruch auf dieses Entgelt und kannst dich "freuen", dass sie nicht das Entgelt der letzten 6 Monate zurückfordern.

Ziemlich ätzend aber tariflich korrekt.

Unterschreiben würde ich da nichts, sollen die doch damit klar kommen, dass sie sich geirrt haben.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #26 am: 28.06.2024 13:58 »
Hallö,

erst mal nochmal vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich antwortet.

ja, es gibt ein IHK Zertifikat über die bestandene Ausbildereignungprüfung (Ada-Schein), der berechtigt im kaufmännischen Bereich als Ausbilder tätig zu sein.  Aber keine Berufserfahrung im Kiga, o.ä. .

@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.

Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.

Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.

und doch, den Ausschreibungstext habe ich und an dem mache ich mich ja auch fest.

es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren  -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.

das wars dann auch schon.....

Wir bieten:

eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies

Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?

Wenn keine weiteren Anforderungen drin standen, ist es tatsächlich sehr schwammig und schlecht gemacht. Passt aber zum weiteren Agieren der PA.

Die Chance auf den sonstigen Beschäftigen erachte ich mit dem Ada-Schein als gering.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #27 am: 28.06.2024 15:54 »
Bei uns steht ein wünschenswert wäre eine Ausbildung zum ... oder ein Studium in ...
Aber würde an der Situation nichts ändern.
Doof ist halt, dass jemand der das Tarifrecht nicht kennt denkt, er hätte dann ein Anspruch auf das Ausgeschriebene Entgelt, wobei er maximal ein Anspruch auf das Entgelt hat, welches dann im Av vereinbart wird.
Und da wird eben idR maximal die zu übertragenden Tätigkeiten und welcher TVx gilt, aber nicht das Geld, vereinbart.

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #28 am: 29.06.2024 09:17 »
Bei uns steht ein wünschenswert wäre eine Ausbildung zum ... oder ein Studium in ...
Aber würde an der Situation nichts ändern.
Doof ist halt, dass jemand der das Tarifrecht nicht kennt denkt, er hätte dann ein Anspruch auf das Ausgeschriebene Entgelt, wobei er maximal ein Anspruch auf das Entgelt hat, welches dann im Av vereinbart wird.
Und da wird eben idR maximal die zu übertragenden Tätigkeiten und welcher TVx gilt, aber nicht das Geld, vereinbart.

Ja, im Arbeitsvertrag steht aber auch S3. Also in Ausschreibung und Arbeitsvertrag. Und jetzt nach 9 Monaten bemerkt man, dass ich die Qualifikation nicht habe?


justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #29 am: 29.06.2024 09:46 »

... im Arbeitsvertrag steht "Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 eingruppiert.