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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Joulupukki am 22.06.2024 18:58

Titel: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Joulupukki am 22.06.2024 18:58
Moin,

da mein letzter Thread (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122108.0.html) nicht mehr bespielbar ist, knüpfe ich hier an:

Heute kam der Ablehnungsbescheid zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum Antrag auf amtangemessene Alimentation für das Jahr 2022 per Zustellungsurkunde.

Ich nehme an, dass die Übrigen, die (erneut) Widerspruch eingelegt haben, den Ablehnungsbescheid auch bereits bekommen haben oder zeitnah bekommen werden.

Wisst ihr schon, wie ihr weiter vorgehen wollt?

Ich werde das zunächst mit den weiteren Mitstreitern im näheren Umfeld ausloten.

Anbei der mit Google Lens erfasste Text des Ablehnungsbescheids. Die Begründung geht genau so wenig auf den eigentlichen Widerspruch ein wie beim ersten Mal.

Zitat von: PerformaNord
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022


Sehr geehrte:r <Anrede>,

Sie haben Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation eingelegt.

Daher ergeht an Sie folgender

Widerspruchsbescheid

1. Der eingelegte Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation ist zulässig, jedoch nicht begründet. Der Widerspruch wird deshalb zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden Ihnen auferlegt.

3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.

Begründung:
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 728) hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) als Besoldungsgesetzgeber die Höhe der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge der Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger abschließend festgelegt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung hat der Besoldungsgesetzgeber darlegt, dass die Höhe der Besoldung und Beamtenversorgung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 น. a.; 2 BvL 4/18) entspricht und somit amtsangemessen ist im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - (vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucksachen-Nummer: 20/1568 von 6. September 2022).

Wie bereits im Erstbescheid dargelegt, darf eine darüberhinausgehende Besoldungsleistung, die gesetzlich nicht vorgesehen ist, nicht gezahlt werden. Es gilt nach § 3 Abs. 1 des Bremischen Besoldungsgesetzes der Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Danach unterliegen besoldungsrechtliche Leistungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss v. 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - Rn. 182, juris). Somit kann im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens keine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung festgestellt und zugesprochen werden. § 3 Abs. 1 BremBesG enthält für die Verwaltung ein Leistungsverbot der Besoldungsgewährung außerhalb der Tatbestände des Besoldungsgesetzes und der darauf beruhenden ergänzenden Rechtsverordnungen gegenüber den Beamten.

Im Hinblick auf den in § 10 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes verankerten Grundsatz der Verfahrensökonomie, wonach Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen sind und aufgrund des Grundsatzes der Gesetzesbindung der Besoldung, war der Vorgang entscheidungsreif. Somit ist Ihr Widerspruch als unbegründet zurückzuweisen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 79 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung und § 80 Abs. 1 Satz 3 VWVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 BremVwVfG. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens tragen Sie, well der Widerspruch erfolglos geblieben ist.

Kosten für diesen Widerspruchsbescheid werden nach § 6 Abs. 1 Nr. 11 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz nicht erhoben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, zu erheben.

Dieser Bescheid wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen und trägt deshalb keine Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen

Performa Nord
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Geoman am 24.06.2024 21:03
Ich habe diesen Bescheid auch erhalten. Muss ich nun mit hohen Kosten für das Widerspruchsverfahren rechnen? Ich bin, um ehrlich zu sein, ein wenig verunsichert.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 27.06.2024 08:03
Ich hab noch nichts erhalten. Kommt dann aber ja vielleicht heute.

Ich werde einen Antrag auf Rechtschutz bei der ver.di Stellen, da ich Mitglied bin. Ich hoffe, dass der Antrag bewilligt wird. Wobei eine Ablehnung widersprüchlich wäre, da die Gewerkschaften zu den Widersprüchen aufrufen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 27.06.2024 10:32
Sofern man selbst keine Kosten hatte (Anwalt etc), sind nicht mit Kosten zu rechnen, der Bescheid ist ja sowieso gebührenfrei.
Die ganze Vorgehensweise finde ich überaus ärgerlich, weil die maßgeblichen Gerichtsverfahren noch nicht entschieden sind und sie uns damit vor das Verwaltungsgericht zwingen. Die wenigsten werden dieses Kostenrisiko und diesen "Zeitfresser" auf sich nehmen, was nachvollziehbar ist. Aber darauf spekuliert man ja.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 27.06.2024 10:42
Moin,

da mein letzter Thread (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122108.0.html) nicht mehr bespielbar ist, knüpfe ich hier an:

Heute kam der Ablehnungsbescheid zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum Antrag auf amtangemessene Alimentation für das Jahr 2022 per Zustellungsurkunde.

Ich nehme an, dass die Übrigen, die (erneut) Widerspruch eingelegt haben, den Ablehnungsbescheid auch bereits bekommen haben oder zeitnah bekommen werden.

Wisst ihr schon, wie ihr weiter vorgehen wollt?

Ich werde das zunächst mit den weiteren Mitstreitern im näheren Umfeld ausloten.

Anbei der mit Google Lens erfasste Text des Ablehnungsbescheids. Die Begründung geht genau so wenig auf den eigentlichen Widerspruch ein wie beim ersten Mal.

Zitat von: PerformaNord
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022


Sehr geehrte:r <Anrede>,

Sie haben Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation eingelegt.

Daher ergeht an Sie folgender

Widerspruchsbescheid

1. Der eingelegte Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation ist zulässig, jedoch nicht begründet. Der Widerspruch wird deshalb zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden Ihnen auferlegt.

3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.

Begründung:
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 728) hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) als Besoldungsgesetzgeber die Höhe der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge der Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger abschließend festgelegt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung hat der Besoldungsgesetzgeber darlegt, dass die Höhe der Besoldung und Beamtenversorgung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 น. a.; 2 BvL 4/18) entspricht und somit amtsangemessen ist im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - (vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucksachen-Nummer: 20/1568 von 6. September 2022).

Wie bereits im Erstbescheid dargelegt, darf eine darüberhinausgehende Besoldungsleistung, die gesetzlich nicht vorgesehen ist, nicht gezahlt werden. Es gilt nach § 3 Abs. 1 des Bremischen Besoldungsgesetzes der Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Danach unterliegen besoldungsrechtliche Leistungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss v. 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - Rn. 182, juris). Somit kann im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens keine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung festgestellt und zugesprochen werden. § 3 Abs. 1 BremBesG enthält für die Verwaltung ein Leistungsverbot der Besoldungsgewährung außerhalb der Tatbestände des Besoldungsgesetzes und der darauf beruhenden ergänzenden Rechtsverordnungen gegenüber den Beamten.

Im Hinblick auf den in § 10 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes verankerten Grundsatz der Verfahrensökonomie, wonach Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen sind und aufgrund des Grundsatzes der Gesetzesbindung der Besoldung, war der Vorgang entscheidungsreif. Somit ist Ihr Widerspruch als unbegründet zurückzuweisen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 79 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung und § 80 Abs. 1 Satz 3 VWVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 BremVwVfG. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens tragen Sie, well der Widerspruch erfolglos geblieben ist.

Kosten für diesen Widerspruchsbescheid werden nach § 6 Abs. 1 Nr. 11 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz nicht erhoben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, zu erheben.

Dieser Bescheid wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen und trägt deshalb keine Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen

Performa Nord

Diese Begründung ist im Übrigen eine Frechheit. Zu sagen, die Besoldung ist rechtmäßig, weil es steht ja im Gesetz, wäre so, als würde man sagen, das Wasser ist nass, weil es aus dem Wasserhahn kommt. Und der Verweis auf die Grundsätze der Verfahrensökonomie ist schlicht falsch. Wenn eine Rechtsfrage offenbar noch in der Rechtsprechung ungeklärt ist- selbst vor den zuständigen Gerichten- zu sagen, wir müssen jetzt aber schnell entscheiden, weil sonst dauert das Verfahren zu lang, hat das mit Verfahrensökonomie nichts zu tun, sondern ist schlicht rechtswidrig. Als Widerspruchssachbearbeiter hätte ich mich geweigert, das zu unterschreiben. Vielleicht fehlt eine Unterschrift ja auch deswegen, was i.Ü nach § 37 Abs. 3 S. 1 VwVfG schon bemerkenswert ist.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: PattyHB am 27.06.2024 22:10
Ich habe mit Schreiben v. 26.06.24 den gleichen Bescheid per Einschreiben nach Hause (sonst immer an Dienstadresse) geschickt bekommen.
In Anbetracht der zu erwartenden (Klage-)Kosten (bemessen am Streitwert) kann ich mir nicht vorstellen, dass der Rechtsschutz der Gewerkschaften hier gewährt wird.

Ich werde noch ein bis zwei Wochen abwarten. Irgendwas wird mit Sicherheit von den Gewerkschaften kommen.
Anschließend werde ich einen Anwalt für Dienstrecht mit meinen Interessen betrauen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 04.07.2024 08:52
Ich habe die ver.di kontaktiert und den Sachverhalt geschildert und daraufhin habe ich die Rechtschutzunterlagen erhalten. Der Antrag auf Rechtschutz liegt auch bereits zur Prüfung bei der ver.di.

In Eigenregie bzw. mit Anwalt auf eigene Kosten zu klagen kommt aufgrund meiner Lebensumstände jedenfalls nicht in Frage.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 04.07.2024 14:00
Magda, war der verdi der Umstand denn noch nicht bekannt ?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: yogiii am 04.07.2024 14:09
Heute Vormittag kam eine Mail vom PR Schulen:


Zitat
Liebe Kolleg:innen,

mit Datum 17.06.2024 sind bei Performa Nord am 21.06.2024 die Widerspruchsbescheide gegen die Ablehnung der amtsangemessenen Alimentation 2022 in die Post gegangen und wurden zugestellt.

Gegen diese Bescheide kann jeweils durch die Adressat:innen innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden.

Nur wenn man die Klage erhebt, bekommt man im Falle eines Obsiegens vor Gericht eine Nachzahlung.

Ansonsten wird der ablehnende Widerspruchsbescheid rechtskräftig.

Der Personalrat Schulen hat gegenüber der SKB seiner großen Verärgerung über den konkreten Zeitpunkt Ausdruck verliehen und eine Verschiebung des Fristbeginns gefordert.

Wir empfehlen, dass sich diejenigen verbeamteten Kolleg:innen, die den Widerspruchsbescheid erhalten haben, weil sie zuvor selber Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid eingelegt hatten, sich entweder umgehend an Ihre Gewerkschaft bzw. Interessenverbände wenden oder auf anderem Wege rechtlich informieren.

Beispielsweise auf den Seiten der GEW Bremen und des DBB – Bremen findet Ihr weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen


Ich bin zwar in der GEW, habe aber leider erstmals für 2023 einen Widerspruch gegen die amtsunangemessene Alimentierung eingelegt...
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Alphonso am 04.07.2024 14:11
Hat hier denn keiner eine Rechtsschutzversicherung? Genau dafür ist die doch da.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 04.07.2024 14:14
Magda, war der verdi der Umstand denn noch nicht bekannt ?
Kann ich nicht beantworten, die Kommunikation lief per E-Mail. Ich habe allerdings gerade telefonisch mitgeteilt bekommen, dass mir Rechtsschutz gewährt wird 😊
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 04.07.2024 14:15
Hat hier denn keiner eine Rechtsschutzversicherung? Genau dafür ist die doch da.
Hab ich erst Anfang Juni abgeschlossen und habe da natürlich erstmal Wartezeit und kann diese nicht in Anspruch nehmen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 04.07.2024 14:15
    Magda, war der verdi der Umstand denn noch nicht bekannt ?

Kann ich nicht beantworten, die Kommunikation lief per E-Mail. Ich habe allerdings gerade telefonisch mitgeteilt bekommen, dass mir Rechtsschutz gewährt wird 😊


Perfekt !
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 04.07.2024 14:19
Ich bin zwar in der GEW, habe aber leider erstmals für 2023 einen Widerspruch gegen die amtsunangemessene Alimentierung eingelegt...

Mein Kollege hat auch 2013 Widerspruch eingelegt und nachgefragt, warum 2023 beschieden wird,aber 2013 nicht ! Antwort : Weil das Gerichtsverfahren für 2013 noch nicht abgeschlossen ist !MERKWÜRDIG !
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 11.07.2024 11:43
Ich hab es nun schriftlich, dass ich Rechtschutz fürs gerichtliche Verfahren in erster Instanz erhalte.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 12.07.2024 09:14
Top ! Da bin ich gespannt, auch ob es, wenn die Klagen erfolg haben, auch für Diejenigen umgesetzt werden muß, die nicht geklagt haben. Quasi die Trittbrettfahrer ! Viel Erfolg Magda !
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Roland80 am 13.07.2024 10:06
Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 14.07.2024 10:07
Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 22.07.2024 08:11
Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?
Ja, hab ich. Die Klage wurde am 11.07.2024 von der DGB Rechtschutz eingereicht.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 22.07.2024 08:12
Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Von wann ist denn die Info?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 22.07.2024 08:32
Erstaunlich, dass die Gewerkschaften es so unterschiedlich handhaben. Die GEW, die ver.di bzw. die DGB gewähren ja offensichtlich Rechtschutz, warum dann nicht die dbb?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: PattyHB am 22.07.2024 20:59
Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Roland80 am 23.07.2024 07:20
Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Von wann ist denn die Info?

Vom 04. Juli.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 23.07.2024 07:54
Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
Und wirst du den Rechtsweg gehen?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 23.07.2024 11:18
Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.

wobei Kosten auf der Gegenseite regelmäßig nicht anfallen dürften. Es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn Performa oder Finanzen eine Kanzlei beauftragt.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: matzl am 23.07.2024 11:33
Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
Anwalt ist in der ersten Instanz eigentlich nicht notwendig.
Dann bleiben die Gerichtsgebühren mit 483€ die man üblicherweise als Werbungskosten absetzen kann.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 03.09.2024 09:19
Gibt es bei euch was Neues?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 04.09.2024 10:27
Kollege hat wohl davon Abstand genommen zu klagen !

Wie sieht es bei Dir aus Magda, in welchem Stadium befindest Du Dich ?

Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 05.09.2024 09:26
Bei mir gibt es nichts neues. Eigentlich müsste ich demnächst mal die Klagebegründung in Kopie erhalten. Bisher kam aber noch nichts.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 28.09.2024 11:49
Ich hab heut die Begründung zur Klage erhalten. Das Gericht wird darin aufgefordert, festzustellen, dass meine Alimentation in 2022 zu niedrig war. Die Begründung ist stolze 15 Seiten lang. Ich bin wirklich positiv überrascht und bin gespannt, wie es weitergeht.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Versuch am 28.09.2024 12:05
Kollege hat wohl davon Abstand genommen zu klagen !

Wie sieht es bei Dir aus Magda, in welchem Stadium befindest Du Dich ?

Sorry, das ist dämlich und genau das wollen die Besoldungsgeber erreichen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Versuch am 28.09.2024 12:05
Ich hab heut die Begründung zur Klage erhalten. Das Gericht wird darin aufgefordert, festzustellen, dass meine Alimentation in 2022 zu niedrig war. Die Begründung ist stolze 15 Seiten lang. Ich bin wirklich positiv überrascht und bin gespannt, wie es weitergeht.
Kannst/darfst du das zur Verfügung stellen?

Thx
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Joulupukki am 26.10.2024 17:46
Aus Neugier und damit der Thread nicht irgendwann wieder automatisch ein Schloss verhängt bekommt:

@Magda: Gibt es Neuigkeiten? Ansonsten schließe ich mich der Frage von Versuch an. Die Klagebegründung würde mich ebenfalls sehr interessieren, und sei es auch nur in entsprechend redigierter Fassung.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 28.10.2024 20:04
Müsste ich selbst in Erfahrung bringen, ob ich die Klagebegründung weitergeben darf.

Ich hab allerdings auch noch nichts Neues gehört. Man könnte allerdings ja schon mal den Widerspruch für 2024 vorbereiten  ;)
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: yogiii am 02.11.2024 10:43
Hat jemand schon einen passenden Musterwiderspruch für HB gegen die Alimentation in 2024 und würden ihn verlinken? Bei der GEW Bremen habe ich nur eine Verlinkung nach SH gefunden und beim PR Schulen leider auch noch nichts.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Joulupukki am 02.11.2024 18:14
Hat jemand schon einen passenden Musterwiderspruch für HB gegen die Alimentation in 2024 und würden ihn verlinken? Bei der GEW Bremen habe ich nur eine Verlinkung nach SH gefunden und beim PR Schulen leider auch noch nichts.

Die bremischen Institutionen haben in den vergangenen Jahren, sofern sie überhaupt etwas bereitgestellt haben, keine Muster zur Verfügung gestellt, die mir übermäßig gut gefallen haben. Daher habe ich mich in der Vergangenheit bei den Mustern des DRB NRW bedient, die in einem der Megathreads empfohlen wurden, und die relevanten Stellen auf bremische Rechtsgrundlagen umgearbeitet (u. a. Besoldungs- und weitere Anpassungsgesetze). Derzeit wird noch die Fassung für 2023 (https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2023) verlinkt, aber ich denke, dass man ca. zur Monatsmitte auch wieder mit einem aktuellen Muster rechnen kann.

Falls mir etwas konkret aus der/für die FHB vor die Flinte kommt, kann ich es hier aber gerne einstellen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Joulupukki am 27.11.2024 20:24
Bei mir lag heute der Ablehnungsbescheid für 2023 im Briefkasten, mit der Möglichkeit zum Widerspruch.

Er sollte entsprechend bei euch auch zeitnah eingehen, falls nicht bereits geschehen.

@Magda: Gibt es News zu deiner Klage für 2022?

Anbei der mit Google Lens erfasste Text des Ablehnungsbescheids:

Zitat von: Performa Nord
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2023

Sehr geehrte/r <Anrede>,

Ihr Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2023 wird abgelehnt.

Begründung:

Sie haben einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2023 gestellt.

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. September 2024 (Brem.GBl. S. 720, ber. S. 737) hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) als bremischer Gesetzgeber die Höhe der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge der Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger abschließend für das Haushaltsjahr 2023 festgelegt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung hat der Besoldungsgesetzgeber ausführlich und nachvollziehbar darlegt, dass die Höhe der Besoldung und Beamtenversorgung im Haushaltsjahr 2023 den Vorgaben einer amtsangemessenen Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz  - GG - entsprochen hat (vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucksachen-Nummer: 21/689 vom 6. August 2024).

Danach wurden die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge zum 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht. Des Weiteren wurde mit den Bezügen für den Monat Dezember 2023 eine weitere einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 830 Euro für die Empfänger von Besoldungsbezügen gewährt.

Zudem wurde die im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lander vereinbarte Inflationsausgleichsonderzahlung auf die Rechtsverhältnisse der bremischen Beamten, Richter, Anwärter sowie Versorgungsempfänger durch das Bremische Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz (BremISZG) vom 20. Februar 2024 (Brem.GBl. S. 47) zeit- und wirkungsgleich übertragen, welches rückwirkend zum 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Nach § 2 BremiSZG wurde für den Kalendermonat Dezember 2023 den Beamten sowie Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge eine einmalige und steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro gewährt. Versorgungsempfänger haben die steuerfreie Sonderzahlung für den Monat Dezember 2023 entsprechend ihrem maßgeblichen Ruhegehaltsatz aus dem Betrag von 1.800 Euro erhalten.

Eine darüberhinausgehende Besoldungsleistung für das Haushaltsjahr 2023, die gesetzlich nicht vorgesehen ist, darf nicht gezahlt werden. Es gilt nach § 3 Abs. 1 des Bremischen Besoldungsgesetzes (BremBesG) der Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Danach unterliegen besoldungsrechtliche Leistungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. u. a. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10, Rn. 158, juris). Somit kann im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens keine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung festgestellt und zugesprochen werden. § 3 Abs. 1 BremBesG enthält für die Verwaltung ein Leistungsverbot der Besoldungsgewährung außerhalb der Tatbestände des Besoldungsgesetzes und der darauf beruhenden ergänzenden Rechtsverordnungen gegenüber den Beamten. Dies gilt entsprechend für die Empfänger von Beamtenversorgungsbezügen (vgl. § 3 Abs. 1 des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Ein Widerspruch ist schriftlich oder nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 3 Nr. 5 g Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen, Schillerstr. 1, 28195 Bremen, zu erheben.

Dieser Bescheid wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen und trägt deshalb keine Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen

Performa Nord
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 29.11.2024 09:12
Danke für die Info. Ich habe noch nichts erhalten, aber dann wird ja bald was kommen und ich kann den Widerspruch schon vorbereiten (zusammen mit dem Widerspruch/Antrag für 2024).

Von der Klage habe ich nichts mehr gehört. Die Klagebegründung war tatsächlich das letzte Schriftstück, welches ich  zur Kenntnis erhalten habe.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 29.11.2024 09:32
https://www.dbb-bremen.de/aktuelles/news/antragstellung-fuer-das-haushaltsjahr-2024/ (https://www.dbb-bremen.de/aktuelles/news/antragstellung-fuer-das-haushaltsjahr-2024/)
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: yogiii am 04.12.2024 20:37
Soeben ist bei mir eine interessante Mail der GEW-Bremen eingegangen. Es scheint so, als sammle man alle Widersprüche und prüft einen Rechtsbeistand - ich bin gespannt.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 05.12.2024 09:28
Soeben ist bei mir eine interessante Mail der GEW-Bremen eingegangen. Es scheint so, als sammle man alle Widersprüche und prüft einen Rechtsbeistand - ich bin gespannt.
Ich versteh immer noch nicht, warum sich die Gewerkschaften in dieser Sache nicht zusammenschließen. Im Falle eines Erfolgs wäre das doch DAS Argument schlechthin, dass alle, die es bisher noch nicht sind, in die Gewerkschaften eintreten.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 13.12.2024 11:17
Ich hab gestern meinen Antrag/Widerspruch für 2024 auf den Weg gebracht.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 02.01.2025 14:05
Ich hab gestern meinen Antrag/Widerspruch für 2024 auf den Weg gebracht.
Die Post hat mein Einschreiben verloren  >:(
Ich hab letztes Jahr leider nicht noch nachgeschaut, ob mein Antrag für 2024 tatsächlich zugestellt wurde. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass es zugestellt wird, wenn man es schon extra per Einschreiben verschickt  :-\
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 03.01.2025 18:35
Hat jemand schon einen passenden Musterwiderspruch für HB gegen die Alimentation in 2024 und würden ihn verlinken? Bei der GEW Bremen habe ich nur eine Verlinkung nach SH gefunden und beim PR Schulen leider auch noch nichts.

Man kann auch einfach den aus den Vorjahren nehmen. Da hat sich ja nichts geändert, nur habe ich den Teil mit der rasant steigenden Inflation herausgenommen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 03.01.2025 18:37
Soeben ist bei mir eine interessante Mail der GEW-Bremen eingegangen. Es scheint so, als sammle man alle Widersprüche und prüft einen Rechtsbeistand - ich bin gespannt.
Ich versteh immer noch nicht, warum sich die Gewerkschaften in dieser Sache nicht zusammenschließen. Im Falle eines Erfolgs wäre das doch DAS Argument schlechthin, dass alle, die es bisher noch nicht sind, in die Gewerkschaften eintreten.

einmal das und ich verstehe auch nicht, warum man nichts von den Dienststellenpersonalräten oder dem GPR hört. Oder ist das in den verschiedenen Dienststellen anders ?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 06.01.2025 08:42
Nein, ist bei uns nicht anders. Der PR informiert dazu gar nicht. Ich bin erst 2021/2022 auf das Thema über das Forum hier gestoßen und das obwohl ich seit 2014 Beamtin bin.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 08.01.2025 14:54
Ist es denn nur ein Bremer Problem, dass die Personalräte nicht so aktiv sind ?

Generell wir im Land Bremen wenig über beamtenrechtliche Dinge informiert bzw. beraten die Personalräte zu schwierigen Dingen wie amtsangemessene Allimentation oder den Vorschriften zum Familienergänzungszuschlag.

Ich sehe die Personalräte und die darin befindlichen Gewerkschaften nur bei Tarifverhandlungen, was auch sehr gut ist, aber bei anderen schwierigen Themen, gerade bei Beamten, nehme ich sie nicht gerade verstärkt war.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.01.2025 16:40
Das Thema Besoldung und amtsangemessene Alimentation ist spätestens seit 2021/22 in allen 17 Rechtskreisen "derart komplex und intransparent, dass weder aus praktisch-tatsächlicher oder aus strukturell-systematischer Sicht von sinnvollen oder sachgerechten Weiterentwicklungen der Besoldung gesprochen werden kann. [...] Besoldungspraktisch kann heute kein Beamter mehr einordnen, ob die ihm gewährte Besoldung - gegebenenfalls ergänzt um einen ortsbezogenen Familien-(ergänzungs-)zuschlag - amtsangemessen ausgestaltet ist. Infolge der Intransparenz und Komplexität bereits wegen der unterschiedlichen Gewichtungen von familiären und/oder ortbezogenen Elementen ist dies auch Fachleuten kaum mehr rechtssicher möglich." (Tepke/Becker, ZBR 2025, S. 1, 9).

Da nun die jeweiligen Personalräte vor Ort eben i.d.R. keine Juristen sind und die Juristen der jeweiligen Gewerkschaft die Komplexität der Materie den jeweiligen Personalräten in entsprechenden Schulungen - jene geben zumeist einen Überblick über ein ganzes Bündel an Neuregelungen und nicht nur über die Besoldung - kaum sachlich erklären können, sich so aber in der Schwierigkeit befinden, kaum rechtssichere Auskunft geben zu können - so wie das die beiden Besoldungsspezialisten der dbb im Zitat hervorheben -, wird man regelmäßig eher wenig Personalräte finden, die hinreichend über die Materie informieren könnten. Auch hier liegt also die Verantwortung weitgehend ausschließlich bei den 17 Dienstherrn, die das Recht entsprechend so mit ausgestaltet haben, wie wir es heute vorfinden.

Nimmt man bspw. das niedersächsische Personalvertretungsgesetz und wendet den § 99 Abs. 2 an, dann findet man folgende Freiststellung, die nach § 99 Abs. 1 NPersVG jeweils als Unterrichtsstunde zu betrachten ist:

"Schulpersonalräte erhalten folgende Freistellungen:

in Schulen mit
bis 7 Wahlberechtigten keine,
8 bis 20 Wahlberechtigten eine halbe Unterrichtsstunde je Woche,
21 bis 25 Wahlberechtigten eine Unterrichtsstunde je Woche,
26 bis 35 Wahlberechtigten zwei Unterrichtsstunden je Woche,
36 bis 65 Wahlberechtigten drei Unterrichtsstunden je Woche,
66 bis 100 Wahlberechtigten vier Unterrichtsstunden je Woche,
101 bis 150 Wahlberechtigten fünf Unterrichtsstunden je Woche,
151 bis 170 Wahlberechtigten sechs Unterrichtsstunden je Woche,
über 170 Wahlberechtigten sieben Unterrichtsstunden je Woche".

Entsprechend finden wir nun an den niedersächsischen Schulen regelmäßig je nach Größe der Schule einen bis sieben schulische Personalräte, die wöchentlich zumeist eine Entlastungsstunde erhalten. Von ihnen kann man nun im Alltag kaum erwarten, dass sie sich in die Komplexität der Materie hineinarbeiten. Vielmehr können sie zumeist nur bewerkstelligen, die Kolleginnen und Kollegen gen Ende des Jahres dazu auzufrufen, Widerspruch gegen die gewährte Besoldung und Alimentation einzulegen, und darüber zu informieren, dass wohl davon auszugehen sein sollte, dass die Besoldung und Alimentation in Niedersachsen durch die Bank verfassungswidrig sei. Darüber werden sie regelmäßig von den Gewerkschaften informiert, wenn sie denn gewerkschaftlich organisiert sind (was die meisten sein werden).

Jeder, der mal ein gewisse Zeit als Personalrat tätig war, weiß um die Mühen der Ebene - und die liegt vor allem auch hier wie immer darin, dass auf die Personalräte zumeist in viel zu wenig zur Verfügung stehender Zeit viel zu viele Probleme innerhalb der Dienststelle und darüber hinaus einstürzen, die nach Möglichkeit allesamt (mit) zu lösen sind. Das Amt des Personalrats ist letztlich ein Ehrenamt, das, wenn man es vernünftig wahrnimmt, was nach meiner Erfahrung der weit überwiegende Teil der Personalräte tut, deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das die jeweilige Freistellung auch nur in Ansätzen abbilden könnte.

Genau auch deshalb gilt es für die Wahlvorstände von Personalratswahlen in den Schulen zumeist, viel, viel Klinken zu putzen, um überhaupt Kolleginnen und Kollegen zu finden, die sich entsprechend zur Wahl stellen.

Um kurz aus dem eigenen Nähkästchen zu plaudern: Wir haben 2015/16 an unserer Schule als PR mit viel Aufwand die von der GEW initiierte Arbeitszeitstudie mit unterstützt, indem also am Ende eine hohe Zahl an Kolleginnen und Kollegen an ihr teilgenommen haben (https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Mehrarbeit/Niedersaechsische-Arbeitszeitstudie2015-2016-Endbericht.pdf). Ich habe damals ebenfalls meine Arbeitszeit dokumentiert. Ich kam am Ende - in dem Schuljahr hatte ich zum ersten Mal mein Deputat auf eine Dreiviertelstelle heruntergekürzt, weil ich einfach nicht mehr hinterherkam - bei einer also regelmäßigen 30 Stunden-Woche auf über 47 Wochenstunden, von denen durchschnittlich rund zehn Stunden auf meine PR-Arbeit entfielen.

Ergo: PR-Arbeit ist super, unter anderem, weil man in der Beteiligung ist - aber sie ist ein erheblicher Zeitfresser, eben nicht zuletzt, weil man in der Beteiligung ist. Entsprechend kann ich nur allen Leserinnen und Lesern aus Niedersachsen und Bremen empfehlen, lasst euch in drei Jahren aufstellen, engagiert euch als PR: Das ist ein sehr wichtiges und sehr schönes Ehrenamt, das einem in vielerlei Hinsicht die Augen öffnet. Ein wenig Zeit solltet ihr dafür mitbringen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Zauberberg am 08.01.2025 18:03
Sweet., wie fast alles von Dir, absolut richtig ! PR Tätigkeit ist nicht zu unterschätzen. Es ging mir auch nicht um konkrete und schon gar nicht rechtssichere Hilfe durch die Personalräte ! Es ging mir darum wie Magda es schrieb, dass überhaupt das Problem vorgestellt wird ! Viele wissen nicht von der Existenz des Problems mit der amtsangemessen Alimentation oder der Problematik oder gar der Existenz des FEZ ! Das sollen die Personalräte bekannt machen und nicht totschweigen ,!
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.01.2025 22:40
Das Problem ist, dass auch noch nach 2015 ein großer Teil der Personalräte wegen der Komplexität der Materie ebenfalls nur bedingt von der Problematik wusste (und vor 2015 regelmäßig letztlich wohl eher gar keiner, so wie ich auch nicht), was sich nach 2020 aus den genannten Gründen nur noch verstärkte. Ein sicherlich nicht geringer Teil an Personalräten kann sich - eben, weil sie sich ebenfalls aus den genannten Gründen kaum hinreichend in die Materie einarbeiten können - tatsächlich selbst kaum vorstellen, dass und ggf. in welchen Dimensionen wir in den Rechtskreisen diese eklatanten Probleme hinsichtlich einer amtsangemessenen Besoldung und Alimentation vorfinden, Zauberberg.

Auch Personalräte beziehen nicht wenig ihres Wissens wie wir alle aus den Medien und also gleichfalls aus den Qualitätsmedien - wenn jene aber von solchen ahnungslosen Worten wie bspw. diesen hier voll sind, dann kann man es m.E. - leider! - durchaus verstehen, dass sich das Wissen über die überkomplexe Materie eher in Grenzen hält:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/oeffentlicher-dienst-ein-arbeitskampf-gegen-den-politikwechsel-110216272.html

Es ist also i.d.R. kaum ein Vorsatz, sondern vielfach ein nicht hinreichendes Wissen, das dazu führt, dass wiederkehrend nicht hinreichend informiert wird. Genau deshalb ist das Forum hier ein wichtiges Instrument zur Selbstvergewisserung und Information, weshalb ich direkt nach der Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung Ende Juli 2020 den mittlerweile aus 464 Seiten bestehenden Thread zum Thema eröffnet habe, der klein anfing, zunächst eher nicht verstanden wurde und heute knapp drei Millionen mal aufgerufen worden ist. m3mn0ch hat dann kurze Zeit später den entsprechenden Thread auf der Seite der Bundesbeamten eröffnet, der dann nach und nach noch einmal sehr viel größer geworden ist und heute 1072 Seiten mit knapp 4,5 Mio. Aufrufen beinhaltet.

Um noch einmal aus dem Nähkästchen zu plaudern: Ich habe ebenfalls erst 2015 angefangen, mich so hinreichend mit der Thema zu beschäftigen, dass ich ab da in meinem Kollegium Jahr für Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung stellen und die Kolleginnen und Kollegen dazu auffordern konnte, im eigenen Interesse Widerspruch zu führen. Ich habe darin dann in den nächsten Jahresenden regelmäßig nicht wenig Energie investiert - dabei habe ich allerdings zunächst ebenfalls nur einen kleinen Ausschnitt der Problematik verstanden, wenn auch nun schon bereits mehr als noch 2005, als auch ich zum ersten Mal Widerspruch geführt habe, ohne eigentlich zu verstehen, was ich da gemacht habe, weil auch ich damals letztlich unwissend nur dem Aufruf der niedersächsischen GEW gefolgt bin.

Erst als am 30. Oktober 2018 das Bundesverwaltungsgericht seinen für Niedersachsen maßgeblich Vorlagebeschluss 2 C 32.17 gefasst hat (https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/301018B2C32.17.0.pdf), habe ich angefangen, mich zunehmend tiefer in die Thematik einzuarbeiten - was nun reiner Zufall, und zwar diesem Beitrag geschuldet war:

https://www.goettinger-tageblatt.de/der-norden/beamte-in-niedersachsen-koennten-bald-mehr-verdienen-4QCTU3E3HIPWBH4NR3DNFZAXJQ.html

Auf ihn bin ich am 30. Oktober 2018 gestoßen und habe also auch diese Passage gelesen: "Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte in dem jetzigen Revisionsverfahren zu prüfen, ob der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe A 2 über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war. 'Wir haben in erschreckender Weise festgestellt, dass dies in all den Jahren nicht erreicht wurde', sagte der Vorsitzende des 2. Senats, Ulf Domgörgen, am Dienstag. Die Vorgabe gelte für die geringste Besoldungsstufe A 2, sei aber auf die höheren Stufen übertragbar, betonte der Senatsvorsitzende Domgörgen. Er verglich das Grundsicherungsniveau mit dem Grundwasserspiegel. 'Wird dieser angehoben, hat das auch Auswirkungen auf alle folgenden Stufen.' Das Bundesverfassungsgericht könnte jedoch die Abstände der Besoldungsstufen neu festlegen." (Hervorhebungen durch ST.)

Hätte ich die drei hervorgehobenen Worte nicht gelesen - hätte also der Vorsitzende Richter bspw. nur formuliert: 'Wir haben festgestellt, dass ...." -, hätte ich mich sicherlich ebenfalls noch ein wenig mehr als zuvor mit dem Thema beschäftigt, da ja die Daten der Entscheidung recht eindeutig für sich sprachen - aber durch diese drei Worte ist mir, der ich seitdem schon über zehn Jahre in meinem PR für die Rechtsfragen zuständig war, sogleich klar gewesen, dass hier nun ein richtig großes Thema schlummert - denn wenn ein Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht solch drastische Worte in den Mund nimmt, dann musste hier ein gewaltiges Thema vorhanden sein. Das hat mich interessiert und so bin ich dann zu dem Thema gekommen, ohne dass mir am Anfang klar war, wohin es mich bislang treiben würde.

Die vielen Facetten des Themas haben mich seit jenem 30. Oktober 2018 nicht mehr losgelassen. Dass dem aber so gekommen ist, war nur verschiedenen Zufällen geschuldet, die mich dann an jenem 30. Oktober haben aufmerken lassen. Zufall ist, was einem zufällt...
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 11.01.2025 11:50
Das Problem ist, dass auch noch nach 2015 ein großer Teil der Personalräte wegen der Komplexität der Materie ebenfalls nur bedingt von der Problematik wusste (und vor 2015 regelmäßig letztlich wohl eher gar keiner, so wie ich auch nicht), was sich nach 2020 aus den genannten Gründen nur noch verstärkte. Ein sicherlich nicht geringer Teil an Personalräten kann sich - eben, weil sie sich ebenfalls aus den genannten Gründen kaum hinreichend in die Materie einarbeiten können - tatsächlich selbst kaum vorstellen, dass und ggf. in welchen Dimensionen wir in den Rechtskreisen diese eklatanten Probleme hinsichtlich einer amtsangemessenen Besoldung und Alimentation vorfinden, Zauberberg.

Auch Personalräte beziehen nicht wenig ihres Wissens wie wir alle aus den Medien und also gleichfalls aus den Qualitätsmedien - wenn jene aber von solchen ahnungslosen Worten wie bspw. diesen hier voll sind, dann kann man es m.E. - leider! - durchaus verstehen, dass sich das Wissen über die überkomplexe Materie eher in Grenzen hält:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/oeffentlicher-dienst-ein-arbeitskampf-gegen-den-politikwechsel-110216272.html

Es ist also i.d.R. kaum ein Vorsatz, sondern vielfach ein nicht hinreichendes Wissen, das dazu führt, dass wiederkehrend nicht hinreichend informiert wird. Genau deshalb ist das Forum hier ein wichtiges Instrument zur Selbstvergewisserung und Information, weshalb ich direkt nach der Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung Ende Juli 2020 den mittlerweile aus 464 Seiten bestehenden Thread zum Thema eröffnet habe, der klein anfing, zunächst eher nicht verstanden wurde und heute knapp drei Millionen mal aufgerufen worden ist. m3mn0ch hat dann kurze Zeit später den entsprechenden Thread auf der Seite der Bundesbeamten eröffnet, der dann nach und nach noch einmal sehr viel größer geworden ist und heute 1072 Seiten mit knapp 4,5 Mio. Aufrufen beinhaltet.

Um noch einmal aus dem Nähkästchen zu plaudern: Ich habe ebenfalls erst 2015 angefangen, mich so hinreichend mit der Thema zu beschäftigen, dass ich ab da in meinem Kollegium Jahr für Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung stellen und die Kolleginnen und Kollegen dazu auffordern konnte, im eigenen Interesse Widerspruch zu führen. Ich habe darin dann in den nächsten Jahresenden regelmäßig nicht wenig Energie investiert - dabei habe ich allerdings zunächst ebenfalls nur einen kleinen Ausschnitt der Problematik verstanden, wenn auch nun schon bereits mehr als noch 2005, als auch ich zum ersten Mal Widerspruch geführt habe, ohne eigentlich zu verstehen, was ich da gemacht habe, weil auch ich damals letztlich unwissend nur dem Aufruf der niedersächsischen GEW gefolgt bin.

Erst als am 30. Oktober 2018 das Bundesverwaltungsgericht seinen für Niedersachsen maßgeblich Vorlagebeschluss 2 C 32.17 gefasst hat (https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/301018B2C32.17.0.pdf), habe ich angefangen, mich zunehmend tiefer in die Thematik einzuarbeiten - was nun reiner Zufall, und zwar diesem Beitrag geschuldet war:

https://www.goettinger-tageblatt.de/der-norden/beamte-in-niedersachsen-koennten-bald-mehr-verdienen-4QCTU3E3HIPWBH4NR3DNFZAXJQ.html

Auf ihn bin ich am 30. Oktober 2018 gestoßen und habe also auch diese Passage gelesen: "Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte in dem jetzigen Revisionsverfahren zu prüfen, ob der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe A 2 über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war. 'Wir haben in erschreckender Weise festgestellt, dass dies in all den Jahren nicht erreicht wurde', sagte der Vorsitzende des 2. Senats, Ulf Domgörgen, am Dienstag. Die Vorgabe gelte für die geringste Besoldungsstufe A 2, sei aber auf die höheren Stufen übertragbar, betonte der Senatsvorsitzende Domgörgen. Er verglich das Grundsicherungsniveau mit dem Grundwasserspiegel. 'Wird dieser angehoben, hat das auch Auswirkungen auf alle folgenden Stufen.' Das Bundesverfassungsgericht könnte jedoch die Abstände der Besoldungsstufen neu festlegen." (Hervorhebungen durch ST.)

Hätte ich die drei hervorgehobenen Worte nicht gelesen - hätte also der Vorsitzende Richter bspw. nur formuliert: 'Wir haben festgestellt, dass ...." -, hätte ich mich sicherlich ebenfalls noch ein wenig mehr als zuvor mit dem Thema beschäftigt, da ja die Daten der Entscheidung recht eindeutig für sich sprachen - aber durch diese drei Worte ist mir, der ich seitdem schon über zehn Jahre in meinem PR für die Rechtsfragen zuständig war, sogleich klar gewesen, dass hier nun ein richtig großes Thema schlummert - denn wenn ein Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht solch drastische Worte in den Mund nimmt, dann musste hier ein gewaltiges Thema vorhanden sein. Das hat mich interessiert und so bin ich dann zu dem Thema gekommen, ohne dass mir am Anfang klar war, wohin es mich bislang treiben würde.

Die vielen Facetten des Themas haben mich seit jenem 30. Oktober 2018 nicht mehr losgelassen. Dass dem aber so gekommen ist, war nur verschiedenen Zufällen geschuldet, die mich dann an jenem 30. Oktober haben aufmerken lassen. Zufall ist, was einem zufällt...

Wie schon bereits gesagt worden ist, es besteht ein Unterschied darin, umfassend rechtsberatend tätig zu sein, oder überhaupt, um die Existenz des Themas zu wissen. Ich würde dem Personalrat niemals vorwerfen, nicht gut über die bisherige Rechtsprechung, den detaillierten Stand der politischen Diskussion etc. PP informiert zu sein. Das kann ein Personalrat nicht leisten, selbst wenn wie bei mir in größeren Behörden mehrere Personalrats Mitglieder zu 100 % freigestellt sind. aber zumindest in meiner Behörde ist es so, dass der PR zu diesem gesamten Thema bisher noch nicht ein einziges Wort, auch auf Nachfrage nicht hat von sich hören lassen. Wir können das Rad ja noch spinnen, wie sieht es denn mit dem Gesamtpersonalrat aus. Kann man nicht schon erwarten, dass ein Gremium, dass mehrere 10.000 Beschäftigte vertritt und keine andere Aufgabe hat als ich der Vertretung dieser Beschäftigten anzunehmen auch hier so gut wie keinerlei Äußerung hierzu Vorsicht gibt, selbst wenn es nur so ist, dass man mal sagt, liebe Leute, ihr könnte es ein Problem geben, macht euch mal schlau. Vielleicht habe ich es ja verpasst, aber ich glaube so etwas gab es auch nicht.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 14.02.2025 11:10
Gibt es aus Bremen was Neues?

Bei mir gibt es in Bezug auf die Klage für 2022 leider schon länger nichts Neues. Für die Ablehnung für 2023 habe ich diese Woche die nachgereichte Begründung für den Widerspruch in Kopie von der DGB erhalten. Ich rechne aber nicht wirklich damit, dass etwas anders herauskommt als eine erneute Ablehnung wie in 2022 und dann wären wir wieder bei einer Klage als nächsten Schritt.

Wenn sich das noch Jahre zieht, wäre es vom Finanzsenator klüger, die ganzen Verfahren ruhend zu stellen, als dass für jedes Jahr von einzelnen Mitarbeitern neue Klagen eingereicht werden. Oder erhofft sich der Finanzsenator von dieser Strategie, dass ein Großteil der Anträge auf amtsangemessene Alimentation nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid von den Mitarbeitern nicht weiter verfolgt werden, da die Hemmung eine Klage einzureichen zu groß ist?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Joulupukki am 07.05.2025 18:10
Hatte heute eine Zustellungsurkunde mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid zur Alimentation 2023 im Briefkasten.

Interessanterweise datiert er bereits vom 07.04.2025, ist aber heute erst zugestellt worden.

Inhaltlich nichts Neues, Serienbrief/Massenschreiben...
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Toga Bargos am 07.05.2025 23:42
Hatte heute eine Zustellungsurkunde mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid zur Alimentation 2023 im Briefkasten.

Interessanterweise datiert er bereits vom 07.04.2025, ist aber heute erst zugestellt worden.

Inhaltlich nichts Neues, Serienbrief/Massenschreiben...

Habe ich auch bekommen. Der nächste Schritt wäre vors Gericht zu ziehen. Kann man da zusammen klagen, sich einer Klage anschließen oder muss das jeder jeweils einzeln machen?

Falls man das einzeln machen muss, gibts da auch Musterschreiben oder geht das nur über einen Anwalt?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Ozymandias am 08.05.2025 11:15
Jeder muss selber klagen, kostet 483 Euro. (Werbungskosten).

Die Gerichte werden voraussichtlich aber nur eine handvoll Pilotverfahren im Detail verhandeln.
Die Mehrzahl der Verfahren dürfte jahrelang nur Aktenstaub sammeln.
Daher kann man auch ohne Anwalt klagen, wenn man dies will. Musterklagen gibt es u.a. beim tbb.

Richtiges VG, richtiger Beklagter, Unterschrift mit Schneckenpost oder einwerfen und dann darf man jahrelang warten.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Toga Bargos am 08.05.2025 12:01
Jeder muss selber klagen, kostet 483 Euro. (Werbungskosten).

Die Gerichte werden voraussichtlich aber nur eine handvoll Pilotverfahren im Detail verhandeln.
Die Mehrzahl der Verfahren dürfte jahrelang nur Aktenstaub sammeln.
Daher kann man auch ohne Anwalt klagen, wenn man dies will. Musterklagen gibt es u.a. beim tbb.

Richtiges VG, richtiger Beklagter, Unterschrift mit Schneckenpost oder einwerfen und dann darf man jahrelang warten.

Die 483€ sind dann Gerichtskosten? Bekomme ich die, sollte ich vor Gericht Recht bekommen, wieder zurück. Also bezahlt die Kosten danach die vor Gericht unterlegene Partei?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Ozymandias am 08.05.2025 12:24
Ja genau.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 08.05.2025 13:38
Hatte heute eine Zustellungsurkunde mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid zur Alimentation 2023 im Briefkasten.

Interessanterweise datiert er bereits vom 07.04.2025, ist aber heute erst zugestellt worden.

Inhaltlich nichts Neues, Serienbrief/Massenschreiben...
Hier kam das gleiche Schreiben an  ::) Verstehe gar nicht warum, ich hab ein Mandat erteilt und eigentlich dürften die Schreiben nicht mehr an mich gehen.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 08.05.2025 13:44
Falls ich für die Klage keinen Rechtsschutz über die Gewerkschaft erhalte: Gibt es gute empfehlenswerte Anwälte, die sich in diesem Bereich auskennen? Ich bin mittlerweile auch anderweitig rechtschutzversichert, müsste mir da aber einen passenden Anwalt suchen, da wäre ich gerne vorbereitet.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: yogiii am 18.05.2025 12:30
Die GEW HB hat mir geschrieben, dass ich über die DGB einen Rechtsschutz erhalten würde.

Ich tendiere aktuell leider dazu, keine Klage einzureichen. Ich weiß nicht, ob ich die Kapazitäten dafür habe (Zeit, etc.). Was mich dabei total ärgert: Genau das will die Gegenseite damit doch erreichen. Nur ein Bruchteil legen Widersprüche ein und davon wird nur ein Bruchteil gegen die Ablehnung vom Widerspruch klagen.

Und dann entscheidet das Amtsgericht letzten Mittwoch, dass der Senat die Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften per Letztentscheid ablehnen durfte (so habe ich es jedenfalls verstanden). Es ist einfach total lächerlich.

=> Arbeiten ohne Arbeitszeiterfassung => mutmaßlich Überstunden unbezahlt
=> Ablehnung vom Widerspruch amtsunangemessene Alimentation, anstatt das weiter ruhend zu stellen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung kommt
=> und aus Karlsruhe kommt auch nichts
=> aber Streiken dürfen Beamte (weiterhin) nicht

Weiß nicht ob ich noch wütend sein soll oder einfach noch noch frustriert und resigniert bin.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Illunis am 18.05.2025 16:15
...Ich tendiere aktuell leider dazu, keine Klage einzureichen. Ich weiß nicht, ob ich die Kapazitäten dafür habe (Zeit, etc.)...

Gerade wenn Rechtsschutz vorhanden ist hält sich Zeit und Nerven sehr in Grenzen.

Ich wollte es ursprünglich in 1. Instanz ohne Anwalt durchziehen.

Als ich mein Verfahren dann in (hoffentlich) gute Hände gegeben habe (geben musste um nicht durch zu drehen), war ich dabei die Beerdigung meines Vaters zu Organisieren.
Seit einem Jahr ist von Gerichtsseite nun exakt gar nichts passiert.

Die Frustration/Resignation macht das zwar nur wenig besser. Der Gedanke daran die vermeintlichen Ansprüche verwirkt zu haben (und wenn nur irgendwann mein Sohn etwas davon haben sollte) würde mich aber bei weitem mehr belasten als es das Verfahren nun tut.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: yogiii am 29.05.2025 15:53
Ich habe mich jetzt doch entschieden, die Unterlagen zur Klage und Rechtsschutz einzureichen. Bevor ich die Sachen final abschicke, noch eine Rückfrage: vielleicht könnt ihr mir helfen. Insbesondere @Magda, welche sich ja bereits im Klageprozess mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz befindet?

In der mir zugesendeten GEW-Richtline zum Rechtsschutz steht u.a. folgendes:

Zitat
6. Durchführung
6.1 Das Mitglied ist für die Führung seines Rechtsstreits grundsätzlich selbst verantwortlich,
insbesondere für die Wahrung der Fristen, soweit dies nicht auf die Rechtsvertretung
übergegangen ist. Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei
Notwendigkeit während des Verfahrens.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die
Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer
entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies
nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht.

Bedeutet das, dass überwiegend ich mich um den Klageprozess kümmern muss und die GEW/DGB nur die Kosten übernimmt?
Bisher hatte ich die (Standard-)Mails so verstanden, dass die GEW als Sammelklage für ihre Mitglieder den Prozess führt/führen würde und lediglich Unterlagen benötigt.

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen. Montag wäre letzte Abgabe.
Schonmal besten Dank!
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: hbler am 30.05.2025 14:16
Ich bin auch betroffen und würde mir gernen einen Anwalt nehmen. Ich meine, dass ich mal in einem anderen Thread gelesen habe, dass es auf jeden Fall einen in Bremen gibt, der eher nicht empfohlen wurde. Falls jemand eine Empfehlung für einen Anwalt hätte, der sich mit der Materie auskennt, wäre ich sehr dankbar! Herzlich Dank im Vorraus!
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Roland80 am 02.06.2025 12:51
Laut dbb soll Herr Dr. Heiermann Experte für die Problematik der amtsangemessenen Alimentation sein. Keine Ahnung woher der kommt, haben Sie nur letzte Woche in einer Rundmail erwähnt.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: PolareuD am 02.06.2025 14:19
Laut dbb soll Herr Dr. Heiermann Experte für die Problematik der amtsangemessenen Alimentation sein. Keine Ahnung woher der kommt, haben Sie nur letzte Woche in einer Rundmail erwähnt.

Könnte vielleicht der hier sein:

https://hlp-rae.de/team/ralph-heiermann/
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: ursus am 02.06.2025 18:12
hbler
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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
« Antwort #62 am: 30.05.2025 14:16 »
Ich bin auch betroffen und würde mir gernen einen Anwalt nehmen. Ich meine, dass ich mal in einem anderen Thread gelesen habe, dass es auf jeden Fall einen in Bremen gibt, der eher nicht empfohlen wurde. Falls jemand eine Empfehlung für einen Anwalt hätte, der sich mit der Materie auskennt, wäre ich sehr dankbar! Herzlich Dank im Vorraus!
Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?
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Hallo hbler,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar immer noch aus, ist jedoch laut Jahresvorausschau des BVerfG durch den II. Senat für 2025 vorgesehen. Der Vorgang belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Nach meinem Kenntnisstand arbeitet diese Kanzlei für den allgemein üblichen Honorarsatz, der auch von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung übernommen wird!
Im Übrigen hat sich an der Gesamtsituation, wie diese unter dem u. a. Link beschrieben wird nicht das Geringste verändert.
https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/
 (https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/)

Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 04.06.2025 21:09
Ich habe mich jetzt doch entschieden, die Unterlagen zur Klage und Rechtsschutz einzureichen. Bevor ich die Sachen final abschicke, noch eine Rückfrage: vielleicht könnt ihr mir helfen. Insbesondere @Magda, welche sich ja bereits im Klageprozess mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz befindet?

In der mir zugesendeten GEW-Richtline zum Rechtsschutz steht u.a. folgendes:

Zitat
6. Durchführung
6.1 Das Mitglied ist für die Führung seines Rechtsstreits grundsätzlich selbst verantwortlich,
insbesondere für die Wahrung der Fristen, soweit dies nicht auf die Rechtsvertretung
übergegangen ist. Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei
Notwendigkeit während des Verfahrens.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die
Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer
entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies
nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht.

Bedeutet das, dass überwiegend ich mich um den Klageprozess kümmern muss und die GEW/DGB nur die Kosten übernimmt?
Bisher hatte ich die (Standard-)Mails so verstanden, dass die GEW als Sammelklage für ihre Mitglieder den Prozess führt/führen würde und lediglich Unterlagen benötigt.

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen. Montag wäre letzte Abgabe.
Schonmal besten Dank!
Das Leistungsspektrum des GEW Rechtsschutzes liest sich für mich eher wie eine Rechtsberatung, wenn du die Klage in Eigenregie einreichen musst.

Bei der DGB läuft es per Antrag auf Rechtsschutz und dann per Mandatserteilung und ich muss nur aktiv werden, wenn ich mal wieder fälschlicherweise direkt von der Performa angeschrieben werde.

Ich hab heute die Zusage für den Rechtsschutz in der 1. Instanz erhalten, ebenso wie die Kopie der Klageschrift für 2023. In Bezug auf die Klage für 2022 gibt es nach wie vor nichts Neues.

Hat hier jemand Kontakt zur Performa? Mich würde ja wirklich interessieren, wieviele Klagen bisher eingereicht wurden für 2022 und 2023.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 04.06.2025 21:14
Gerade auf der PR Seite der Schulen in Bremen gefunden:

Zitat
Für die gewerkschaftlich organisierten Kolleg:innen empfiehlt es sich, die Klageerhebung mit Unterstützung der Gewerkschaft bzw. des Verbands zu prüfen.
Für GEW-Mitglieder übernimmt beispielsweise der DGB-Rechtsschutz Bremen die Einreichung der Klage und die Vertretung vor Gericht. Es entstehen keine Kosten.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: totoughtotame am 05.06.2025 17:25
Ich habe mich jetzt doch entschieden, die Unterlagen zur Klage und Rechtsschutz einzureichen. Bevor ich die Sachen final abschicke, noch eine Rückfrage: vielleicht könnt ihr mir helfen. Insbesondere @Magda, welche sich ja bereits im Klageprozess mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz befindet?

In der mir zugesendeten GEW-Richtline zum Rechtsschutz steht u.a. folgendes:

Zitat
6. Durchführung
6.1 Das Mitglied ist für die Führung seines Rechtsstreits grundsätzlich selbst verantwortlich,
insbesondere für die Wahrung der Fristen, soweit dies nicht auf die Rechtsvertretung
übergegangen ist. Die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle berät das Mitglied bei
Notwendigkeit während des Verfahrens.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet, seiner zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle fortlaufend über die
Entwicklung seines Falles zu berichten und unter Angabe der Rechtsschutznummer
entstandene Schriftsätze in Kopie sowie Rechnungen im Original einzureichen, soweit dies
nicht durch die beauftragte Rechtsvertretung geschieht.

Bedeutet das, dass überwiegend ich mich um den Klageprozess kümmern muss und die GEW/DGB nur die Kosten übernimmt?
Bisher hatte ich die (Standard-)Mails so verstanden, dass die GEW als Sammelklage für ihre Mitglieder den Prozess führt/führen würde und lediglich Unterlagen benötigt.

Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen. Montag wäre letzte Abgabe.
Schonmal besten Dank!
Ja, d. h. das. Du wirst nicht vertreten, als wenn du einen Anwalt mandatiert hättest, sondern kümmerst dich alleine und kannst bei Fragen Rücksprache mit den Leuten von der Gewerkschaft halten.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: AR Wtb am 09.06.2025 14:24
Mir wurden am 7.5.25 ablehnende Widerspruchsbescheide von Performa Nord in Sachen "amtsangemessene / verfassungsmäßige Besoldung eines bremischen Landesbeamten" für die Jahre 2017-2021+2023 förmlich zugestellt. Die Klagefrist endet morgen (am 10.6.25) und ich werde selbst – ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen – klagen. Für das Jahr 2022 habe ich seit Juli 2024 bereits ein eigenes Klageverfahren vor dem VG Bremen anhängig gemacht, das antragsgemäß (stillschweigend - ohne förmlichen Ruhensbeschluss des Gerichts) ruht.

Ich ärgere mich sehr darüber, dass Performa Nord auch in meinem Fall meine ausführlich begründeten Ruhensanträge, mit denen ich darum gebeten habe, wenigstens den Ausgang meines eigenen Klageverfahrens für 2022 abzuwarten, ignoriert hat. In diesem Forum würde ich mich gern darüber austauschen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege, dass die von Performa Nord im Frühjahr 2025 massenhaft versandten Widerspruchsbescheide allesamt aus formellen (verfahrensrechtlichen) Gründen rechtswidrig sind. Anknüpfungspunkt für diese meine Annahme ist der Umstand, dass alle mir bekannt gewordenen Widerspruchsbescheide weder eine Unterschrift, noch die Namenswidergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Ein solches Vorgehen ist nach § 37 Abs. 3+5 VwVfG i.V.m. § 35a VwVfG nur bei Massenverwaltungsakten zulässig, setzt aber voraus, dass weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Soweit Performa Nord mit dem Widerspruchsbescheid aber gleichzeitig den Antrag auf Ruhenlassen des Verfahrens abgelehnt hat – wie das bei mir für sämtliche Jahre der Fall war – musste die Behörde dabei Ermessen ausüben, denn es ist wohl unstrittig, dass Performa Nord die Widersprüche jedenfalls hätte ruhen lassen dürfen. Die Rüge der fehlenden Unterschrift bzw. Namenswidergabe mit dem Antrag auf Aufhebung der formfehlerhaften Widerspruchsbescheide ist in den hier vorliegenden Fällen m.E. auch nicht nach § 46 VwVfG ausgeschlossen, denn es ist keineswegs offensichtlich, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

Hat jemand aus diesem Forum zu der angesprochenen Problematik bereits Gedanken gemacht oder gar Erfahrungen gesammelt?
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: yogiii am 11.06.2025 22:40
@Magda: Danke für deine Ausführungen

Ich habe heute auch die Mitteilung vom DGB über die Einreichung der Klage bzgl. 2023 bekommen. Dann ist der Ablauf vermutlich ähnlich/identisch.

@AR Wtb: So tief in der Materie bin ich leider nicht.
Titel: Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
Beitrag von: Magda am 12.06.2025 08:42
@Magda: Danke für deine Ausführungen

Ich habe heute auch die Mitteilung vom DGB über die Einreichung der Klage bzgl. 2023 bekommen. Dann ist der Ablauf vermutlich ähnlich/identisch.

@AR Wtb: So tief in der Materie bin ich leider nicht.
Freut mich, dass die DGB auch dir die Klage abnimmt.

@AR Wtb
Zu den rechtlichen Folgen des maschinell erstellten Widerspruchsbescheids kann ich auch nichts beitragen. Ich kann mir aber durchaus erklären, warum dieser Weg von der Performa eingeschlagen wurde.

Ich weiß aber auch, dass dies nicht das Standardvorgehen ist. In einem anderen Fall habe ich einen unterschriebenen Widerspruchsbescheid erhalten, aus dem klar hervorging, wer diesen verfasst hat.