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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: blauerElefant am 01.07.2024 08:35
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Hallo alle,
ich interessiere mich aufgrund familiärer Gründe für eine Teilzeitstelle als Sprachförderkraft.
Da ich einen Uniabschluss als Architektin habe, frage ich mich nun welche Eingruppierung in den TVÖD SuE hier korrekt wäre, da dies nicht aus der Anzeige hervorgeht (bis 8a).
Ich würde dort hauptsächlich Sprachförderunterricht machen und zusätzlich war ausgeschrieben, noch eine Gruppe von ca 7 Sprachförderkräfte als Mentor zu begleiten.
Welche Eingruppierung in den TVÖDSuE wäre hier korrekt, da der Tarifvertrag ja nur für "pädagogische Fachkräfte" ist? Hilft mir mein Uniabschluss hier überhaupt ein bisschen höher eingestuft zu werden oder kommt ein anderer Tarifvertrag hier zur Anwendung?
Danke und Grüße
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Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Fehlen Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Wenn also ein promovierter Informatiker sich auf eine Stelle als Bürokaufmann und entsprechender Tätigkeiten mit der EG5 einstellen lässt, dann erhält er EG4.
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Wird bei der "Ausschreibung" der Stelle "Sprachförderkraft" eine einschlägige Ausbildung erwartet/erwähnt?
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Und wenn ja, werden Ausnahmen davon zugelassen?
Dein Uni-Abschluss spielt für die Eingruppierung keine Rolle.
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Der Uni-Abschluss spielt nur eine Rolle, wenn du auch in dem Bereich tätig bist.
Das ist im Prinzip wie in der Privatwirtschaft auch. Unternehmen werden eher BWLer als Pädagogen für das Controlling und Rechnungswesen einsetzen.
Im ÖD ist es auch so. Du kannst der beste Bauingenieur der Welt sein mit Master 1,0; wenn du dann im pädagogischen Bereich oder in der Kasse oder im Personalamt arbeiten willst, bringt es dir leider gar nichts.
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Wird bei der "Ausschreibung" der Stelle "Sprachförderkraft" eine einschlägige Ausbildung erwartet/erwähnt?
Nein, leider nicht.
Dann bringt mir der Uni-Abschluss wohl gar nix, wenn ich das recht sehe...
Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?
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War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
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Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?
Das lässt sich nur anhand der konkreten Stellenbeschreibung schätzen. Ob S2 oder S3 kann dir dann hier auch niemand exakt sagen. Die Spanne reicht von S2 bis unter S8.
Als Architektin mit Bachelor wärst du in der Bauverwaltung besser aufgehoben und voraussichtlich ab E10 eingruppiert.
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War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
Du kannst Dir auch nicht vorstellen, dass ein AG u.U. jemanden einstellt, der die Stelle nicht erfüllen kann, aber in der Lage ist z.B. die dringend notwendigen Leseübungen - also einen kleinen Teil der Anforderungen - durchführen kann und daher eher eine eine S3 strickt als eine S8 unbesetzt lässt.
Klar ist die Fragestellerin auch raus, wenn sich jemand mit entsprechender Ausbildung im Dunstkreis bewirbt.
Möglicherweise funktioniert Dein Gleichung "EGXX-1= EG für HiWi" in der Informatik bei Nerds ohne jeglichen Berufsabschluss, dass diese statt E12 dann halt E11 erhalten... aber üblich ist das nicht.
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War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
Du kannst Dir auch nicht vorstellen, dass ein AG u.U. jemanden einstellt, der die Stelle nicht erfüllen kann, aber in der Lage ist z.B. die dringend notwendigen Leseübungen - also einen kleinen Teil der Anforderungen - durchführen kann und daher eher eine eine S3 strickt als eine S8 unbesetzt lässt.
Natürlich kann ich mir vorstellen, dass der AG die auszuübenden Tätigkeiten an die Person anpasst.
Aber dann braucht er trotzdem jemanden der die ausgeschrieben Tätigkeiten ausübt und muss abermals ausschreiben.
Oder willst du damit sagen, dass sie niedrigwertige Tätigkeiten überragen bekommt und die ursprünglich vorgesehenen dann trotzdem ausüben soll? Mit der hanebüchende Begründung: Sie haben die Ausbildung nicht, deswegen können wir sie nur in S3 eingruppieren? (also der gängige Rechtsbruch, der knapp vor Betrug ist?)
Klar ist die Fragestellerin auch raus, wenn sich jemand mit entsprechender Ausbildung im Dunstkreis bewirbt.
Sehr wahrscheinschlich.
Muss aber zwangsweise nicht überall so sein, du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
Möglicherweise funktioniert Dein Gleichung "EGXX-1= EG für HiWi" in der Informatik bei Nerds ohne jeglichen Berufsabschluss, dass diese statt E12 dann halt E11 erhalten... aber üblich ist das nicht.
Was meinst du mit funktioniert?
Die Anwendung von geltendem Tarifrecht?
Auch bei den Nerds, werden regelmäßig diese verarscht und bekommen nicht das Entgelt ihrer ausgeübten Tätigkeiten, weil sie eben nicht übertragen werden.
Und ob es üblich ist, Tarifrecht zu missachten mag ich bezweifeln.
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du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
Ich freue mich immer wieder von Dir zu lesen, bei was für einem außergewöhnlich tollem AG Du bist :D
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du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
Ich freue mich immer wieder von Dir zu lesen, bei was für einem außergewöhnlich tollem AG Du bist :D
Nein, mein AG ist ein Bundesland und es ist als AG in der Summe bestimmt nicht so außergewöhnlich toll.
Wir sind möglicherweise halt nur ein Team, welches dem AG zu tolleren Leistungen antreibt, als er es bei anderen bereit ist.
Und natürlich mussten/müssen wir diverse Marotten dem AG austreiben.
Als ich dort anfing, da war es bei denen geistig unmöglich eine >EG9 Stelle ohne Studium als Voraussetzung auszuschreiben.
förderliche Zeiten und Zulage war ein Fremdwort und keiner (weder Führung noch Personaler) wussten damit umzugehen.
Inzwischen sind auch Menschen ohne entsprechender Abschlüsse im Verfahren erlaubt, Zulagen werden hier und da gewährt, förderliche Zeiten bei Einstellung kein Thema mehr und werden vorab ermittelt.
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War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7
Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?
Das lässt sich nur anhand der konkreten Stellenbeschreibung schätzen. Ob S2 oder S3 kann dir dann hier auch niemand exakt sagen. Die Spanne reicht von S2 bis unter S8.
Als Architektin mit Bachelor wärst du in der Bauverwaltung besser aufgehoben und voraussichtlich ab E10 eingruppiert.
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder? Und ich habe gelesen, dass es um die überwiegend geleistete Arbeitsaufgabe geht - in meinem Fall also die Sprachförderung(ca 80%) und nicht die Arbeit als Mentorin (ca20%).
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Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.
Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.
Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
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Der Tarif sagt ganz allgemein, dass jeder nach seinen Tätigkeiten bezahlt wird und wenn eine bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger.
Beispiel: bewirbt sich ein Bautechniker auf eine Stelle " Bachelor für Hochbau mit E10", dann muss der AG sich nicht einschränken (wenn der Ausschreibungstext entsprechend ist - daher meine Frage, ob einschägige Weiterbildung zur Sprachförderkraft gefordert ist).
Der AG kann dem Bautechniker die Aufgaben dieser Bachelorstelle übertragen und dann aber EG10- 1.
Ich meine mich zu erinnern, dass Berufsschullehrer irgendwie bei E12/E13 eigestellt werden, aber ein "Fachlehrer" mit "Nur"-Meister bei E10, weil das ganze BlingBling vom Studium fehlt. Das sind mal locker 2-3 EGs.
Bei Dir liegt die Situation völlig anders: du kannst lesen, du kannst schreiben und beherrscht die Deutsche Sprache wie jeder andere Muttersprachler dieser Sprache. Du hast keinerlei Ausbildung im Bereich Didaktik/Pädagigik/etc. oder... Moment... hast Du vielleicht Beruf- und Arbeitspädagogik als Wahlfach im Studium belegt und die Ausbilderprüfung abgelegt?
Wäre u.U. ein Nachweis für "pädagogische Fähigkeit". Ob dieser ausreicht, um hier mehr rauszuholen.... k.A.
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.. obwohl da steht bis S8a ? Würde da nicht S2 oder S3 greifen? Ganz ohne Berufsausbildung in dem Beruf.
Weil ich hier ...wie Du sagst ...herabgruppiert von S8 auf S7... gar keine abgeschlossene Berufsausbildung s.u. habe?
Eingruppierung Entgeltgruppe S 7:
Tätigkeitsmerkmale: Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiterin / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1, 1a und 17)
Das heißt, wenn die Stelle ausgeschrieben wäre als S3 würde ich nur in S2 eingruppiert werden, etc.
Oder eben ausgeschrieben S4 auf S3 herabgruppiert etc..
Und dann auch wurscht, dass ich als Mentor arbeite, weil ich ja überwiegend als Sprachförderkraft arbeite. Das wird dann auch nicht extra vergütet.
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Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Wirklich?
Ist die "Fachkraft für Sprachförderung" nicht ein Weiterbildungsmöglichkeit/Zusatzqualifikation für Erzieher etc.. die sich dann noch mit Sprachförderkraft zusätzlich betitulieren dürfen?
@blauerElefant
Am einfachsten wäre es bei dem nachzufragen, der ausgeschrieben hat!
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Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.
Überspitz gesagt tarifliche schon, nur dürftest du verdammt viel der übertragenden Tätigkeiten nicht ausüben. 8)
Würde aber trotzdem die EG13 bezahlt bekommen ???
Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.
Man wird nicht mit EG13 eingestellt man bekommt Tätigkeiten übertragen die zu einer EG14 führen.
Wenn ich die Voraussetzung in der Person nicht erfülle, geht es eine EG runter und wird deswegen dann in die EG13 eingruppiert.
So einfach wie simpel.
Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Auch hier nochmal, dass ist so nicht ganz richtig dargestellt.
Man wird eingestellt und bekommt Tätigkeiten der S8a übertragen und wird in 7 eingruppiert.
Wenn man sagt man wird mit S7 eingestellt, könnte es genauso bedeuten, dass man für S7 Tätigkeiten eingestellt wird.
Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
s.o.
Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
Tariflich:
Man wird angestellt
Man bekommt Tätigkeiten übertragen (egal ob man Analphabet ist und Schulabbrecher)
Die Tätigkeiten sind in der EGX eingruppiert
Wenn die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person haben, dann wird man eine EG niedriger eingruppiert, wenn man diese nicht erfüllt.
Thats All Folks
(Also der Analphabet würde bei der EG14 Tätigkeiten ebenfalls EG13 bekommen, so wie der Bachelor Informatiker)
Wenn der AG jemanden Tätigkeiten überträgt, der diese Tätigkeiten nicht ausüben darf, weil es gesetzliche Vorgaben gibt wer was machen darf (Elektrik am Starkstromkasten, Arzt am OP Tisch, ...) , dann ist das kein Tarifproblem oder hätte Eingruppierungsrelevanz, sondern einfach nur Dummheit bei der Auswahl.
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Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Wirklich?
Ist die "Fachkraft für Sprachförderung" nicht ein Weiterbildungsmöglichkeit/Zusatzqualifikation für Erzieher etc.. die sich dann noch mit Sprachförderkraft zusätzlich betitulieren dürfen?
@blauerElefant
Am einfachsten wäre es bei dem nachzufragen, der ausgeschrieben hat!
Da werden entweder Erzieherinnen gesucht (daher bis S8), oder aber Quereinsteiger ohne pädagogische Vorbildung. Beide würden ein Seminar besuchen und eine, ich nenne es mal "Miniweiterbildung" von ein paar Tagen machen.
In meinem Fall dann wohl doch S3 oder S2 ... ??? und ja, ich habe tatsächlich mal die Ausbildereignungsprüfung gemacht und bestanden.
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Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig?
Das was du nicht verstehst, und da bist du nicht alleine, ist das die Tätigkeiten immer ohne Wissen über die Person die sie ausüben eingruppiert SIND.
Salopp gesagt:
Der Eingruppierung der Tätigkeiten ist deine Ausbildung scheiß egal.
Wenn die schreiben bis 8a, dann kann das heißen, dass damit rechnen, das jemand tariflich notwendige Ausbildung zu ihnen kommt, dem sie aber trotzdem die Tätigkeiten übertragen wollen und der dann halt s7 bekommt.
Oder das sie sich sagen, scheiße niemand gefunden, nehmen wir die Architektin, mal schauen was sie taugt, der übertragen wir zunächst nur Aufgaben die zur S2 , 3,4,5,6,7 führen und später dann mehr, falls wir es ihr zutrauen, den Job auch ohne Ausbildung vernünftig zu machen.
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In meinem Fall dann wohl doch S3 oder S2 ... ??? und ja, ich habe tatsächlich mal die Ausbildereignungsprüfung gemacht und bestanden.
Aber nur wenn der AG dir entsprechende Tätigkeiten überträgt.
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Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
Es ging um die Verdeutlichung, dass es bei einigen Stellen für die Einstellung auf den Berufsabschluss ankommt (Erzieher / Arzt (Approbation) und es bei einigen Stellen für die Einstellung nicht auf den Berufsabschluss ankommt.
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Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen! ;D
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Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Also ich bräuchte gerade einen Architekten oder eine Architektin. Und die Stelle ist besser bezahlt als S8a. ::)
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Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
Es ging um die Verdeutlichung, dass es bei einigen Stellen für die Einstellung auf den Berufsabschluss ankommt (Erzieher / Arzt (Approbation) und es bei einigen Stellen für die Einstellung nicht auf den Berufsabschluss ankommt.
Hast du auch schön gemacht, aber leider unscharf in der Begrifflichkeit, deswegen wollte ich nachschärfen, bevor sich solche Dinge wie Man wird in EGx eingestellt festsetzen.
Oder so wie ich den Beamten/personaler BullShit schon tausendmal gehört habe:
Der hat keinen Master, den dürfen wir nicht für die EG14 Tätigkeiten einstellen.
Der hat kein BSC den dürfen nicht auf die EG11 Tätigkeiten setzen.
und später dann den können wir nicht.
Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.
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Hast du auch schön gemacht, aber leider unscharf in der Begrifflichkeit, deswegen wollte ich nachschärfen, bevor sich solche Dinge wie Man wird in EGx eingestellt festsetzen.
Oder so wie ich den Beamten/personaler BullShit schon tausendmal gehört habe:
Der hat keinen Master, den dürfen wir nicht für die EG14 Tätigkeiten einstellen.
Der hat kein BSC den dürfen nicht auf die EG11 Tätigkeiten setzen.
und später dann den können wir nicht.
Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.
Da sind wir uns einig ;-)
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Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen! ;D
Meine Güte, wie einfach ein Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft doch ist...
Würde das in einer Tätigkeitsbeschreibung stehen, was mir übertragen wird oder wie heißt das Dingens in dem Fall ;D?
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Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.
und wenn Sie dann doch wollen müssen, kommt "wir wissen aber nicht".
Durch den "Fachkräftemangel" wird es noch eine sehr spannende Sache werden, was bei der Eingruppierung so passiert.
Ich muss das auch erst noch verinnerlichen, obwohl ich selbst seit 2006 bei jeder einzelne Höhergruppierung immer wieder den gleichen "Mist" vorher habe durchkauen müssen.
Ich mag einfach nicht mehr. Ich muss auch nicht mehr ;)
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Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen! ;D
Meine Güte, wie einfach ein Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft doch ist...
Würde das in einer Tätigkeitsbeschreibung stehen, was mir übertragen wird oder wie heißt das Dingens in dem Fall ;D?
Soso, in der freien Wirtschaft gibt es keine Entgeltordnung und Tarife?
Natürlich dürfen die in der freien trotz Tarif dann mehr ausgeben, als sie müssten, aber weniger eben auch nicht!
Und natürlich ist es einfacher einen mündlichen AV zu machen, der ist in einer Minute erledigt und das BGB regelt alles. Oder das ganz auf nen a4 Bogen.
Nur wenn du dann was anderes möchtest, dann ist es doch auch dort ein fighten und verhandeln und zwar jedes Jahr und aufs neue, für alles was du haben willst und dann auch noch individuell.
gut für ie e8nen, schlecht für die nderen.
So wie in deinem Fall. AG stellt dich ein sagt dir was du kriegst und fertig.
Da du ungelernt bist, biste mit s2 Entgelt zufrieden, ag ködert dich und verspricht dir nach der Schulung und einem Jährchen die s3, obwohl er dich gleich auf dem Arbeitsniveau der s8a arbeiten lässt.
In der fW würdest du jetzt mit nem s2 nachhause gehen, obwohl dir s7 Niveau zusteht, klar ist das einfacher.
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Danke für die Infos.
Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:
Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?
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Danke für die Infos.
Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:
Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn Tätigkeiten nach S3 übertragen wurden, ist die Eingruppierung nach S3 zutreffend. Die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sind nicht eingruppierungsrelevant.
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Danke für die Infos.
Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:
Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?
Wenn es bei einem AG ist, dann kommt es immer auf die Zeitanteile der Arbeitsvorgänge (denn diese werden separat eingruppiert) an.
Wenn der S3 Job also 80% und der und der S5 job 20% deiner Gesamttätigkeit beim Ag ausmacht (und sie auch übertragen wurden) und beide Jobs nur aus Arbeitsvorgänge bestehen, die S3/S5 sind,
dann ist in der Gesamtbetrachtung es eine S3
Wenn Jedoch der S3 Job aus zwei AVs besteht einer 45% S3 und 35% S5 (und somit, wenn es nur diesen Job gäbe es eine S3 wäre)
und der (dazukommende) S5 Job aus einem AV besteht also 20% S5
Dann hast du 55% S5 und 45 % S3 und du bist in der S5 eingruppiert.
(auch bei 50% / 50% wäre es dann S5)