Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Versuch am 03.07.2024 08:18
-
Wenn ich als Lehrkraft un die Entlassung bitte, ist die "Kündigungsfrist" 3 Monate und es muss genehmigt werden?
Was passiert mit den Überstunden?
Sind diese relevant für die Rente (kann ja in BW Art Pension sein) und wie hoch werden diese ausgezahlt?
-
Offenbar bist Du Beamter, also musst Du um Entlassung bitten. Es gibt hier keine Frist. Natürlich solltest Du ein wenig Vorlauf einplanen, da die Durchführung der Entlassung eine bestimmte Bearbeitungszeit benötigt. Die Entlassung soll für den beantragten Zeitpunkt ausgesprochen werden und kann aus zwingenden dienstlichen Gründen um bis zu drei Monate hinausgeschoben werden.
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung 3 zusätzliche Unterrichtsstunden im Monat abzuleisten
Bei Beamtinnen und Beamten werden ab der 4. Stunde alle geleisteten Mehrarbeitsstunden nach der MAU-Pauschale vergütet.
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld /Nachversicherung) haben diese "Überstunden" auch keinerlei Auswirkungen.
-
Danke.
Ich habe schon x Zusatzstunden beim Deputat, mehr als 20 Prozent der Jahresarbeitszeit.
Das würde mir schon gutgeschrieben und ich nehme diesen deputatsüberhang von Schuljahr zu Schuljahr mit, da u.a. Lehrermangel
Die Frage wäre, was damit passiert.
-
Wird ausbezahlt, Anträge über die Schulleitung, die sie als sachlich richtig zeichnet. Sollte doch von der Schulleitung kommuniziert werden?
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_7/Schulformulare/Sonstige/AbrechnungMAU.pdf
-
Wird ausbezahlt, Anträge über die Schulleitung, die sie als sachlich richtig zeichnet. Sollte doch von der Schulleitung kommuniziert werden?
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Abteilung_7/Schulformulare/Sonstige/AbrechnungMAU.pdf
Danke :)
Ich bin noch am überlegen, was ich mache.
Will nur die Optionen wissen.
Und vll weißt du auch, ob es die Option gibt sich ohne Bezüge beurlauben zu lassen um dann voll an einer ausländischen Schule zu arbeiten?
Wird dies dann auch für die Rente angerechnet?
Und ausgezahlt wue normale Bezüge oder deutlich weniger?
-
Bemühe doch mal das zuständige Regierungspräsidium bzw. Schulamt sowohl zum UoB als auch zur Auszahlung MAU.
Die werden dafür bezahlt.
Bezüglich Urlaub lies mal da:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
und § 31 AzUVO (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-MuSchBVBW2005V21IVZ) (Urlaub aus sonstigen Gründen)
Zur Höhe der Zahlung MAU:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Zur Altersversorgung für Beamte nochmal:
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld / Nachversicherung / Pension) hat die Auszahlung von Mehrarbeit keine Auswirkungen.
-
Bemühe doch mal das zuständige Regierungspräsidium bzw. Schulamt sowohl zum UoB als auch zur Auszahlung MAU.
Die werden dafür bezahlt.
Bezüglich Urlaub lies mal da:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
und § 31 AzUVO (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-MuSchBVBW2005V21IVZ) (Urlaub aus sonstigen Gründen)
Zur Höhe der Zahlung MAU:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Zur Altersversorgung für Beamte nochmal:
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld / Nachversicherung / Pension) hat die Auszahlung von Mehrarbeit keine Auswirkungen.
Danke.
Dort will ich gerade nicht nachfragen, da ich keine schlafe den Hunde wecken will.
Ist das dann MAU?
Und wiefrechnet man das wenn ich von 25 deputatsstunden im Jahr, 11 mitnehme?
-
Bemühe doch mal das zuständige Regierungspräsidium bzw. Schulamt sowohl zum UoB als auch zur Auszahlung MAU.
Die werden dafür bezahlt.
Bezüglich Urlaub lies mal da:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_7/Schulformulare/_DocumentLibraries/Formulare/FormularefuerLehrerinnenundLehrer/PersonalangelegenheitenLehrer/UrlaubDienstbefreiung/Merkblatt_Dienstbefreiung_Beurlaubung.pdf
und § 31 AzUVO (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-MuSchBVBW2005V21IVZ) (Urlaub aus sonstigen Gründen)
Zur Höhe der Zahlung MAU:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15
Zur Altersversorgung für Beamte nochmal:
Auf eine Altersversorgung (Altersgeld / Nachversicherung / Pension) hat die Auszahlung von Mehrarbeit keine Auswirkungen.
Bzgl. Urlaub kannte ich das.
Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
-
Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
- Bei Urlaub nach § 72 Absatz 2 LBG BW ist eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit nicht möglich.
- Bei Urlaub nach § 31 AzUVO ist m.E. Erwerbstätigkeit möglich.
Urlaub kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die oberste Dienstbehörde kann in Ausnahmefällen die Bewilligung von Urlaub über sechs Monate hinaus zulassen.
Das ist eine kann-Regelung. Hier ist man auf good-will angewiesen. Quellen habe ich genannt. Ich bin kein Jurist.
-
Ist das dann MAU?
Und wiefrechnet man das wenn ich von 25 deputatsstunden im Jahr, 11 mitnehme?
11 Unterrichststunden / Woche über da Vollzeit-Deputat hinaus? Nicht ganz klar gefragt, ich versuche mal zu raten.
Es zählen nur Monate in denen mehr als 3 Unterrichtsstunden über das Deputat hinaus geleistet wurden (Bagatellgrenze).
Alle Stunden aus Monaten mit mehr als 3 Stunden können abgerechnet und vergütet werden.
-
Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
- Bei Urlaub nach § 72 Absatz 2 LBG BW ist eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit nicht möglich.
- Bei Urlaub nach § 31 AzUVO ist m.E. Erwerbstätigkeit möglich.
Urlaub kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die oberste Dienstbehörde kann in Ausnahmefällen die Bewilligung von Urlaub über sechs Monate hinaus zulassen.
Das ist eine kann-Regelung. Hier ist man auf good-will angewiesen. Quellen habe ich genannt. Ich bin kein Jurist.
Eine Beurlaubung in den Privatschuldienst wäre durchaus eine Möglichkeit sich Beurlauben zu lassen und Geld zu verdienen. Jedoch muss man darauf achten, dass auch im PSD die Verhältnisse je nach Schule ähnlich sein oder schlimmer sein können.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144722,12,20170801
-
Ist das dann MAU?
Und wiefrechnet man das wenn ich von 25 deputatsstunden im Jahr, 11 mitnehme?
11 Unterrichststunden / Woche über da Vollzeit-Deputat hinaus? Nicht ganz klar gefragt, ich versuche mal zu raten.
Es zählen nur Monate in denen mehr als 3 Unterrichtsstunden über das Deputat hinaus geleistet wurden (Bagatellgrenze).
Alle Stunden aus Monaten mit mehr als 3 Stunden können abgerechnet und vergütet werden.
Darum geht es nicht ;)
Ich habe 11 deputatsstunden mehr gearbeitet und bereits gutgeschrieben.
Die müssten ausbezahlt werden, als 11/25 vom Jahreslohn
-
Nur hatte ich mal gehört, es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, dass man beurlaubt würd UND Geld verdienen darf.
Ich finde diese nur nicht.
Kennst du sie?
- Bei Urlaub nach § 72 Absatz 2 LBG BW ist eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeit nicht möglich.
- Bei Urlaub nach § 31 AzUVO ist m.E. Erwerbstätigkeit möglich.
Urlaub kann bis zu sechs Monaten bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die oberste Dienstbehörde kann in Ausnahmefällen die Bewilligung von Urlaub über sechs Monate hinaus zulassen.
Das ist eine kann-Regelung. Hier ist man auf good-will angewiesen. Quellen habe ich genannt. Ich bin kein Jurist.
Eine Beurlaubung in den Privatschuldienst wäre durchaus eine Möglichkeit sich Beurlauben zu lassen und Geld zu verdienen. Jedoch muss man darauf achten, dass auch im PSD die Verhältnisse je nach Schule ähnlich sein oder schlimmer sein können.
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144722,12,20170801
Danke.
Ne, geht ums Ausland.
-
Ich habe 11 deputatsstunden mehr gearbeitet und bereits gutgeschrieben.
Die müssten ausbezahlt werden, als 11/25 vom Jahreslohn
Nein. So kann man das Auf keine Fall rechnen. Man müsste das monatlich auflisten.
Beispielrechnung für angenommen Lehrer in Laufbahn mit Eingangsamt A12 (26,17€/Stunde)
Selbsverständlich zu versteuern.
Quelle für Stundensätze hatte ich genannt -> https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15 (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15)
Januar 2 Stunde = 0€ da unter Bagatellgrenze
Februar 4 Stunden x 26,17 € = 104,68€
März 5 Stunden x 26,17 € = 130,85€
------------------------------------------------------------------------------------
Summen: 11 Stunden 235,53€
-
Ich glaube/hoffe/vermute, dass ihr falsch liegt.
Ich bin auch Studienrat und bei uns ist ein Unterschied, ob ich spontane Vertretungsstunden machen muss (unentgeltlich bis zur Bagatellgrenze) oder ob ich im Stundenplan fest eingeplante Überstunden über das halbe oder ganze Schuljahr leiste (bspw. Kollege wird krank, Elternzeit o.ä. und Schulleitung bittet im Gespräch um dauerhafte Vertretung).
Diese dauerhaften fest geplanten Überstunden werden bei uns selbstverständlich auf einem Überstundenkonto festgehalten und mit in das kommende Schuljahr genommen. Beispiel: zum Halbjahreswechsel im Schuljahr 23/24 geht ein Kollege in Elternzeit. Ich werde gefragt ob ich für das Halbjahr 2 Stunden Mehrarbeit leisten kann/möchte und ich stimme zu. Damit habe ich für das kommende Schuljahr 24/25 eine Überstunde geleistet und musste nur noch mit 25-1 Schulstunden unterrichten.
Und ich glaube darum geht es ich garnicht, da die geleisteten Überstunden beim Threadersteller ja anscheinend auch erfolgreich eingebucht wurden.
-
Ich habe 11 deputatsstunden mehr gearbeitet und bereits gutgeschrieben.
Die müssten ausbezahlt werden, als 11/25 vom Jahreslohn
Nein. So kann man das Auf keine Fall rechnen. Man müsste das monatlich auflisten.
Beispielrechnung für angenommen Lehrer in Laufbahn mit Eingangsamt A12 (26,17€/Stunde)
Selbsverständlich zu versteuern.
Quelle für Stundensätze hatte ich genannt -> https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15 (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BesGBW2010V74Anlage15)
Januar 2 Stunde = 0€ da unter Bagatellgrenze
Februar 4 Stunden x 26,17 € = 104,68€
März 5 Stunden x 26,17 € = 130,85€
------------------------------------------------------------------------------------
Summen: 11 Stunden 235,53€
So kann es sicher nicht gehen.
Die bugwelle wurde über Jahre aufgebaut und beträgt jetzt 11/25.
Die Frage wäre wie das ausgezahlt wird.
Zur Info:
In beruflichen Schulen kommen bugwellen häufiger vor.
-
Ich glaube/hoffe/vermute, dass ihr falsch liegt.
Ich bin auch Studienrat und bei uns ist ein Unterschied, ob ich spontane Vertretungsstunden machen muss (unentgeltlich bis zur Bagatellgrenze) oder ob ich im Stundenplan fest eingeplante Überstunden über das halbe oder ganze Schuljahr leiste (bspw. Kollege wird krank, Elternzeit o.ä. und Schulleitung bittet im Gespräch um dauerhafte Vertretung).
Diese dauerhaften fest geplanten Überstunden werden bei uns selbstverständlich auf einem Überstundenkonto festgehalten und mit in das kommende Schuljahr genommen. Beispiel: zum Halbjahreswechsel im Schuljahr 23/24 geht ein Kollege in Elternzeit. Ich werde gefragt ob ich für das Halbjahr 2 Stunden Mehrarbeit leisten kann/möchte und ich stimme zu. Damit habe ich für das kommende Schuljahr 24/25 eine Überstunde geleistet und musste nur noch mit 25-1 Schulstunden unterrichten.
Und ich glaube darum geht es ich garnicht, da die geleisteten Überstunden beim Threadersteller ja anscheinend auch erfolgreich eingebucht wurden.
Dich darum geht es.
Ich habe eine bugwelle von. 11 Stunden