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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Zauberberg am 10.07.2024 09:27
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Gibt es eigentlich etwas Neues zur Ankündigung vom 20.05.2024 ? Wann soll diese umgesetzt werden ?
20.05.2024 Bremen
Der Senator für Finanzen gibt in einem Schreiben an die Spitzenverbände der Gewerkschaften die geplanten Besoldungserhöhungen bekannt: rückwirkend zum 01.10.2023 soll das Besoldungsniveau um 1,85% erhöht werden, zum 01.11.2024 um pauschal 200 Euro (Zulagen +4,76%, Anwärter pauschal 100 Euro), zum 01.02.2025 um 3,65%
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Leider nicht. In der Mitteilung des Senats stand, soweit ich mich recht erinnere, dass die kinderbezogene Nachzahlung mit der jährlichen Sonderzahlung ausgezahlt werden soll.
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Der Stillstand, die völlig fehlende Transparenz und fehlende Informationspolitik auch von Seiten der Gewerkschaften ist schon sehr unbefriedigend.
In der dem Senatsbeschluss vom 28.05.2024 stehen keine Umsetzungstermine.
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Ich finde es auch unbefriedigend, wobei es mich tröstet, dass es beschlossen ist und die Nachzahlung früher oder später kommen wird.
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Positives Denken ! Da bin ich dabei ! Hoffe nur, dass es nicht alles auf einmal kommt und die Steuer zuschlägt.
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Das wird mit der Steuererklärung für 2024 dann ja ausgeglichen. Ich warte aber auch gespannt auf Neuigkeiten...
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Völlig richtig, aber nervt Dich diese mangelnde Informationspolitik nicht und das ständige rückwirkend ? Viele rechnen mit dem Geld und brauchen es dringend in diesen Zeiten !
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Was soll den nun gezahlt werden?
Beschlossen ist doch !! Oder wartet man bis kein Haushalt mehr da ist …
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Völlig richtig, aber nervt Dich diese mangelnde Informationspolitik nicht und das ständige rückwirkend ? Viele rechnen mit dem Geld und brauchen es dringend in diesen Zeiten !
Doch, natürlich nervt mich das! Vor allem sind wir bei "rückwirkend" inzwischen bei 10 Monaten.
Ich persönlich finde es auch schade, dass sich beim Thema "Jahressonderzahlung" nichts tut. TvöD erhält sie, TvL ebenso, Beamte in Niedersachsen erhalten immerhin (je nach Bes.Gr.) mindestens 500€.
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Was soll den nun gezahlt werden?
Gezahlt werden sollen 1,85% rückwirkend zum 01.10.23.
Beschlossen ist doch !! Oder wartet man bis kein Haushalt mehr da ist …
Ist denn das Gesetz schon final verabschiedet worden? Meines Wissens nicht...
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Was soll den nun gezahlt werden?
Beschlossen ist doch !! Oder wartet man bis kein Haushalt mehr da ist …
Nein, beschlossen ist noch nichts. Bei uns erzählt man sich, dass der Tarifabschluss nicht Mehr umgesetzt wird. Dies wird damit begründet, dass die entsprechenden Mittel für die Anpassung der Besoldung nicht in den aktuellen Haushalt eingestellt worden sind. Im Senat ist es wohl so gewesen, dass der Bürgermeister die Senatsvorlage wieder kassiert hat. In der Konsequenz hieße das, dass zwar die 1,2 % umgesetzt werden, die Senatsvorlage wieder kassiert hat. In der Konsequenz hieße das, dass zwar die 1,2 % umgesetzt werden, es ansonsten aber auf eine Nullrunde hinausläuft.
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Ist der geänderte familieneegänzungszuschlag auch betroffen?!
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https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-passt-die-besoldung-fuer-beamtinnen-und-beamte-an-447945
die kollegen bei der performa nord wussten allerdings vor 2 wochen noch nichts davon bzw. konnten keine aussage dazu treffen, wann/ob da bald mal mehr geld auf dem konto landet hinsichtlich der 1,85 % mehr gehalt rückwirkend ab okt 2023
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Jetzt bin ich durcheinander. Auch die Übertragung des Tarifabschlusses nicht mehr ? Kann ich mir nicht vorstellen ! Wo kann man eigentlich mal eine verbindliche Aussage über den Stadt der Dinge bekommen !
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die abschlüsse sind bindend und die bürgerschaft hat bereits darüber abgestimmt also ist alles in ordnung aber wie sage ich immer: in bremen wundert mich nichts mehr. alles kann nichts muss...
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Die Abschlüsse sind für den öffentlichen Dienst mit Angestellten bindend. Für Beamte gilt geltendes Recht und dieses muss nicht mit den Tarifabschlüssen übereinstimmen.
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der finanzsenator hat doch alles schon bewilligt und auch die bürgerschaft hat darüber abgestimmt und grünes licht gegeben. es ist alles eingetütet. die zahlungen werden schon irgendwann demnächst kommen
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der finanzsenator hat doch alles schon bewilligt und auch die bürgerschaft hat darüber abgestimmt und grünes licht gegeben. es ist alles eingetütet. die zahlungen werden schon irgendwann demnächst kommen
Hast du eine Quelle dafür, dass der Gesetzentwurf tatsächlich erfolgreich durch die Bürgerschaft gegangen ist? Der Link zur Pressemitteilung von SF, den du auch in einem vorherigen Beitrag verlinkt hast, geht nämlich nur auf die erfolgreiche Befassung im Senat ein. Die Befassung in der Bürgerschaft stand zu dem Zeitpunkt (28.05.2024) noch aus.
Auf den Seiten der Bürgerschaft habe ich nichts gefunden.
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der finanzsenator hat doch alles schon bewilligt und auch die bürgerschaft hat darüber abgestimmt und grünes licht gegeben. es ist alles eingetütet. die zahlungen werden schon irgendwann demnächst kommen
Hast du eine Quelle dafür, dass der Gesetzentwurf tatsächlich erfolgreich durch die Bürgerschaft gegangen ist? Der Link zur Pressemitteilung von SF, den du auch in einem vorherigen Beitrag verlinkt hast, geht nämlich nur auf die erfolgreiche Befassung im Senat ein. Die Befassung in der Bürgerschaft stand zu dem Zeitpunkt (28.05.2024) noch aus.
Auf den Seiten der Bürgerschaft habe ich nichts gefunden.
Genau das ist es leider. Der Finanzsenator kann sagen was er will. Es müssen vielmehr die landesgesetzlichen Regelungen durch Bürgerschaftsbeschluss angepasst werden. Dies steht noch auch. Vielleicht fürchtet Politik auch die negative Presse, wenn in der Zeit des absoluten Haushaltsnotstandes die Beamtenbesoldung angepasst wird. Die Schlagzeile in der Bild kann sich doch schon lebhaft vorstellen.
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Die Besoldungsanpassung ist nun am 6. August (nochmal?) im Senat und soll dann in der August-Sitzung der Bürgerschaft zur 1. Lesung vorgelegt werden.
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Vielen Dank Magda für die Info ! Hast Du einen Link zur Senatsvorlage ?
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https://oeffentlicher-dienst.info/g/hb-brembbvanpg-2023-2024-2025
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Vielen Dank Admin!
Dieses ist doch aber die Vorlage aus dem Mai, wo noch die 5,5% Erhöhung im Februar 2025 vorgesehen ist. Mittlerweile wollte man doch 1,85 % rückwirkend zum November 2023 gewähren und 3,65 % im Februar zahlen.
Für den 06.08.2024 habe ich leider noch keine Senatsvorlage gefunden, wie von Magda angesprochen.
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Vielen Dank Admin!
Dieses ist doch aber die Vorlage aus dem Mai, wo noch die 5,5% Erhöhung im Februar 2025 vorgesehen ist. Mittlerweile wollte man doch 1,85 % rückwirkend zum November 2023 gewähren und 3,65 % im Februar zahlen.
Für den 06.08.2024 habe ich leider noch keine Senatsvorlage gefunden, wie von Magda angesprochen.
Die von Admin verlinkte Senatsvorlage aus dem Mai enthält bereits die angepassten Erhöhungen, s. z. B. unter "B. Lösung" bzw. S. 3f der PDF. Eine neue Senatsvorlage kenne ich bisher nicht.
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Vielen Dank für die Richtigstellung !
….dann warten wir mal weiterhin was passiert, bzw. wann es etwas gibt, was man auch mal fest einplanen kann.
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"Weiterhin sicherte das Finanzressort zu, den Entwurf schnell in die Bürgerschaft einzubringen, damit das Gesetz bald beschlossen wird und die Erhöhungen an die Kolleginnen und Kollegen zum Stichtag 01.11.2024 ausgezahlt werden können."
https://bremen.dgb.de/presse/++co++706fe47e-50b2-11ef-889c-1d737d502f55
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Vielen Dank robsn !
Interessant dass zunächst 2023 abgesichert wird und sich in 2025 erst Gedanken um 2024/25 gemacht wird, wo Ende 31.10.2025 der TV-L ausläu
ft und Neuverhandlungen anstehen.
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Punkt 13 der TO :
https://www.rathaus.bremen.de/sitzung-des-bremer-senats-126378?asl=bremen54.c.57451.de
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Die beschlossene Senatsvorlage (https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/top%2013_20240806_Entwurf_Beamtenversorgungsgesetz.pdf) ist jetzt auch eingestellt.
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Danke Joulupukki !
Da wird es ja richtig spannend, ob der 01.11.2024 gehalten wird und wenn ja, wird es ein heiteres Auseinanderrechnen bzw.einige Positionen in der Abrechnung geben. Hinzu kommt, dass der Kollege Steuer ordentlich zuschlagen wird. ABER alles in allem ein netter Jahresabschluss.
...und ich weiß, die Diskussion, ob es amtsangemessen ist, bleibt.
Gespannt bin ich natürlich auch, ob 2024/2025, wie von Herrn Fecker angekündigt, auf Einhaltung des Abstandgebot (15% zur Gruindsicherung) zeitnah in 2025, VOR dem neuen TV-L, überprüft werden.
ABER ich denke positiv !
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Sparanstrengungen in vielen Ressorts (egal ob man nun das böse Wort "Haushaltssperre" ausspricht oder nicht) und alt hergebrachtem Ignorieren, finde ich es gut, dass immerhin einer noch positiv denkt ;)
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robsn, Du kannst ruhig das böse Wort HAUSHALTSSPERRE benutzen.
Ich persönlich finde es ja schon positiv, dass Bremen keine DREI Haushaltssperrren hat, sondern nur 2,5 denn ich schmunzel über die niedliche Formulierung vom Umweltressort "Es ist eng und wir gucken auch genau hin, aber zur Haushaltssperre hat es nicht gereicht."
Ich bin bin sicher,würde es nicht das Problem Schulen und Sicherheit (wo das Groh der Beamten beheimatet ist ) in Bremen geben, dann würde es eine Nullrunde geben, ohne Rücksicht auf Urteile zur amtsangemessen Alimentation.
Warum versucht man immer genau die 15% Abstand zur Grundsicherung herzustellen und nimmt nicht einfach 25% ? Dann brauchte man auch nicht für 2024/25 in 2025 nachrechnen !
Ach ja, kann man sich selbst beantworten, denn in 2025 ist alles vergessen was man heute gesagt hat und im Zweifel sagt man, das wird in den Tarifverhandlungen ab 10/2025 bzw. deren zeitnahen Übertragung auf die Beamte berücksichtigt ;-) !
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Die beschlossene Senatsvorlage (https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/top%2013_20240806_Entwurf_Beamtenversorgungsgesetz.pdf) ist jetzt auch eingestellt.
Täusche ich mich oder wäre ohne Partnereinkommen weiterhin die amtsangemessen Besoldung um mindestens 9.000 Euro unterschritten? Das wird beschrieben, als ob es das normalste der Welt ist, im Berufsbeamtentum, dass Partnereinkommen mit einzubeziehen.
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Hallo Unknown, wie hast Du das berechnet ?
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Hallo Unknown, wie hast Du das berechnet ?
Im Entwurf auf Seite 26 Familienergänzungszuschlag in Höhe von 9.000 Euro. Dieses müsste die sogenannte Herdprämie bzw. Doppelverdienermodell sein und damit gibt der Besoldungsgesetzgeber zu, dass die amtsangemessene Alimentation mindestens noch 9.000 Euro zu niedrig ist, weil das Partnereinkommen mit einfliesst.
Man möge mich korrigieren, wenn ich auf dem Holzweg bin.
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Familienergänzungszuschlag ist eine sehr schwierige Sache !
Die Herleitung der Unteralimentation würde ich nicht dort ansetzen.
Für mich ist der FEZ grober Unfug und eine Krücke, um durch Besserstellung von Familien mit Kindern, wo der Ehepartner wenig verdient eine amtsangeemmssene Alimentatiion herzuleiten.
Nach dem ersten Aufschlag des Gesetztes bekommt ein B4 Beamter, wo der Ehepartner unter der Grenze von 530 Euro verdient, den FEZ in üppiger Höhe, bei mehreren Kindern.
Ein A7 Beamter, wo der Ehepartner zwangsläufig mitverdienen muß und über der Grenze liegt, bekommt den FEZ nicht ?
Was läuft da schief, einiges !
Es sind auch nur 0,9 Millionen Euro dafür eingestellt, somit ist der FEZ bisherwohl nur für wenige in Frage gekomme.
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Ihr habt beide für sich betrachtet Recht. Ich habe mich im Frühjahr, als also die letzten geplanten Regelungen noch nicht geplant waren, auch mit den Verhältnissen in Bremen beschäftigt (insbesondere die rückwirkende Anhebung um 1,85 % war zu jener Zeit noch nicht geplant). Entsprechend hatte ich also die Planung, wie sie noch im März 2024 geplant war, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis ließen sich folgende Schlüsse ziehen:
I. Bemessung der Mindestalimentation:
a) Regelbedarfe nach § 2 RBSFV 2024 (BGBl. I 2023 Nr. 287):
Erwachsene: 2 x 506,- €
Kinder: 2 x 397,- €
Summe: 1.806,- €
b) Kalte Unterkunftskosten:
95 %-Perzentil 2022 für Bremen lt. Mitteilung der BfA v. 30.01.2024: 1.011,- €. Mit den Steigerungsraten der Jahresdurchschnittswerte im Zeitraum von 2009 bis 2021 können für 2024 kalte Unterkunftskosten in Höhe von 1.059,- € zugrunde gelegt werden, wobei diese Steigerungsraten in Anbetracht der seit 2022 krisenhaften Situation offensichtlich als Grundlage der Fortführung der Kosten wohl eher als zu gering zu betrachten sein dürften.
c) Heizkosten:
Da der Heizkostenspiegel für 2024 erst im Herbst 2023 dieses Jahres veröffentlicht werden wird, ist der Heizspiegel aus dem letzten Jahr mit den Daten des Jahres 2022 heranzuziehen, entsprechend der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind dort die auf der S. 4 dokumentierten Höchstbeträge für Wärmepumpen bei einer Gebäudefläche von 100 bis 250 qm von 39,61 € pro qm und ist für Bremen eine 85 qm große Wohnung heranzuziehen. Entsprechend sind monatliche Kosten von 280,57 € zugrundezulegen.
d) Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie Sozialtarife
Bremen hat für 2022 in der Begründung zum Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien und Hansestadt Bremen 2022 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Senatssitzung am 28. Juni 2022 beschlossenen Fassung v. 10.06.2022, S. 7 ff. Kosten von 162,29 € zugrunde gelegt (ebd., Anlage 2 o.S.). Hier fehlt der monatliche Sofortzuschlage pro Kind in Höhe von jeweils 20,- €. Entsprechend ist ein monatlicher Betrag von 202,29 € heranzuziehen.
e) Ergebnis
Das monatliche Grundsicherungsniveau der vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft ist mit 3.347,86 € zugrundezulegen.
f) Höhe der Mindestalimentation
Die Mindestalimentation als Grenze zur Unteralimentation beträgt folglich 3.850,04 €.
II. Gewährte Nettoalimentation ohne Familienergänzungszuschlag
Da das Gehalt als Ganzes zu betrachten ist, sind bis zum 31.10.2024 die im letzten Gesetzgebungsverfahren beschlossenen Beträge herangezogen worden; ab dem 01.11.2024 die Übertragungen aus der letzten Tarifeinigung, wie das der Finanzsenator im Dezember 2023 angekündigt hat (die 1,85 % generelle Erhöhung sind hier also nicht miteinbezogen):
bis 31.10.2024 ab 01.11.2024
Grundgehalt: 2.449,33 € 2.649,33 €
+ FZ Ehe: 142,36 € 149,14 €
+ FZ 1. Kind: 227,81 € 238,65 €
+ FZ 2. Kind: 227,81 € 238,65 €
+ Erhöhungsbetrag 1. Kind (A 5): 5,11 € 5,35 €
+ Erhöhungsbetrag 2. Kind (A 5): 15,34 € 16,07 €
+ Sonderzahlung: 125,00 € 125,00 €
+ Allg. Stellenzulage: 23,24 € 24,35 €
monatliche Bruttobezüge: 3.216,00 € 3.446,54 €
Summe: 3.254,42 €
Jahresbruttobezüge: 39.053,08 €
- Einkommensteuer: 1.470,00 €
- PKV 7.844,00 €
+ Kindergeld: 6.000,00 €
Jahresnettoalimentation: 35.738,68 €
monatliche Nettoalimentation: 2.978,22 €
Fehlbeträge
Grundsicherungsbedarf: 3.347,86 €
Absoluter Fehlbetrag: 369,64 €
%-Fehlbetrag: 11,0 %
Mindestalimentation: 3.850,04 €
Absoluter Fehlbetrag: 871,82 €
%-Fehlbetrag: 22,6 %
Ohne den Familienergänzungszuschlag wird in Bremen im Jahr 2024 auf Basis der dargelegten Beträge die Grenze zur Unteralimentation im Jahr um netto 10.461,84 € verfehlt. Durch die generelle Anhebung der Bezüge um 1,85 % wird dieser Fehlbetrag in einem verhältnismäßig geringem Maße verringert.
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Hallo SwenTanortsch,
vielen Dank für die Klarstellung ! Schön mal wieder von Dir zu hören.
Im übrigen wurde bei meinem Kollegen gerade der Widerspruch gegen die Ver
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Ups.
Hallo SwenTanortsch,
vielen Dank für die Klarstellung ! Schön mal wieder von Dir zu hören.
Im übrigen wurde bei meinem Kollegen gerade der Widerspruch gegen die Versagung des FEZ zurückgewiesen, weil er der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und von den leiblichen Vätern seiner Stiefkinder das Gehalt eingefordert und angegeben hat. WAS FÜR EIN BLÖDSINN ! Ändert des Familieneinkommen null, aber würde mit dem Gehalt seiner Frau zusammnegerechnet und ist dann, ooooooh Wunder, überd er Verdinstgrenze von 530 bzw.1080 ! Unglaublich !
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... Genau das sind die Folgen von Regelungen, die sich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich rechtfertigen lassen. Eine entsprechende Mitwirkungspflicht kann es rechtlich nicht geben, da der Beamte über kein Recht verfügt, hinreichende Informationen über die Einkommenssituation Dritter zu erhalten. Entsprechend müsste der Dienstherr dafür Sorge tragen, entsprechende Informationen Dritter zu erlangen. Und da ihm das - der Dritte steht genauso wie der nicht verbeamtete Ehepartner eines Beamten nicht in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Dienstherrn - rechtlich nicht gestattet ist, sieht auch er sich dazu nicht in der Lage. Von daher müsste nun der Gesetzgeber das Familienrecht entsprechend ändern und also eine andere Mitwirkungssystematik Dritter für alle Rechtsunterworfene regeln, was sich verfassungsrechtlich als Folge des Rechts auf informelle Selbstbestimmung mit einiger Wahrscheinlichkeit kaum so vollziehen lassen dürfte. Nicht umsonst sind weiterhin entsprechende Schutzrechte des Normunterworfenen vor dem Interesse des Staates geregelt und dürfte sich eine entsprechende Neuregelung für alle Normunterworfenen allein schon als kaum verhältnismäßig erweisen.
All das wissen die Juristen in den Dienstrechtsministerien genauso wie die von ihnen darüber informierten politischen Verantwortungsträger. Wüssten letztere es nicht, hätten erstere ihre Amtspflicht kaum hinreichend wahrgenommen. Wissen es letztere, darf man davon ausgehen, dass sie entsprechende Regelungen gezielt dem jeweiligen Kabinett vorlegen und dass dieses genauso hinsichtlich des Besoldungsgesetzgebers verfährt, dem wiederum spätestens in den jeweiligen Ausschusssitzungen auffallen muss, dass hier Regelungen vorliegen, die weder mit der Verfassung noch mit der einfachgesetzlichen Rechtslagen in Einklang gebracht werden können.
Im Ergebnis bleibt den Kollegen nun nur der Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die - sofern die Klage hinreichend substantiiert wird - diese Regelungen als verfassungswidrig betrachten und als Vorlage nach Karlsruhe übersenden werden.
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SwenTanortsch,
wie recht Du hast !
Ich denke nur an der Stelle wir für den Kollegen Schluss sein. Er versteht nicht, warum all diese Argumente die Du genannt hast und die von seinem Anwalt vorgebracht wurden, nicht gewirkt haben .
Er selber sagte, keiner guckt auf meine Besoldung, ich verdiene ja gut, es zählt nur das Einkommen seiner Frau, was völlig blödsinnig ist, aber es ist das Gesetz. Verdient habe er den Zuschlag nicht !
...aber aufgrund der Gehälter der Väter die Versagung zu begründen.... niemand sieht einen Cent davon. Sein Gehalt trägt sehr wohl zum Haushaltseinkommen bei, aber wird nicht berücksichtigt, obwohl es offen auf dem Tisch liegt !
Ergebnis also richtig, aber Vesagungsgrund völlig flasch !
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... und genau aus den Gründen, die Du ins Feld führst, Zauberberg, kann der Dienstherr in seine Gesetzgebung die gringen Mehrkosten einpreisen und am Ende behaupten: Von der Gewährung des Familienergänzungzuschlags würden am Ende nur geringe Teile an "Ausnahmefällen" betroffen sein.
Dieser ganze sachwidrige Unsinn wird auch dem Land Bremen am Ende jedoch mittelfristig nichts nutzen, da jedem klar ist, dass diese Regelung sachlich keinen Bestand vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Gefolge vor dem Bundesverfassungsgericht finden kann. Da aber sowohl die Widerspruchs- als noch viel stärker die Klagequote auf's Ganze gesehen gering bleiben werden, wird man in den betreffenden Rechtskreisen bis zu den ersten rechtskräftigen Entscheidungen erhebliche Personalkosten eingespart haben. Das genau ist das Ziel, da ja auch in Bremen jedem politischen Verantwortungsträger in den Senaten und in der Bürgerschaft klar ist, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und man also entsprechend wissentlich und willentlich gehandelt hat.
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SwenTanortsch,
des wegen auch nur die jeweils 0,9 Mio Euro für 2024 und 2025 ! Lächerlich !
Bin nur gespannt, wann das Land aufwacht und bemerkt, dass die Personalkosten nicht aufgrund der komischen Gesetzgebung und deren Umgang damit, eingespart werden, sondern weil ihm das Personal wegläuft und es einfach immer weiniger wird.
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Damit das vorhandene Personal nicht wegläuft, hat man sich offensichtlich in den fünf Nordstaaten abgesprochen und in einer weitgehend konzertierten Aktion gehandelt, sodass nun auch Mecklenburg-Vorpommern als letzter der fünf Nordstaaten ein entsprechendes "Doppelverdienermodell" Mitte Juli eingeführt hat. Entsprechend hat die Landesregierung in der Begründung ausgeführt, dass nun "im gesamten Bereich der Küstenländer der Wechsel zum Hinzuverdienst-Modell vollzogen" sei (MV-Drs. 8/3455 v. 27.02.2024, S. 124 unter https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-3000/Drs08-3455.pdf).
Im Hinblick auf den Nachwuchs dürfte man in allen Rechtskreisen die Hoffnung haben, dass dieser mangels Erfahrung die offensichtlich sachwidrigen Regelungen zumeist noch nicht erkennt und sich das wissentlich und willentlich verfassungswidrige Handeln der Dienstherrn nicht vorstellen kann, weil nicht zuletzt angehende Beamtenanwärter davon ausgehen, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland leben und entspechend einen zukünftigen Dienstherrn vorfinden werden, der sich an das Grundgesetz gebunden sieht. Wenn die angehenden oder auf Lebenszeit ernannten Beamten dann feststellen, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland leben, bleiben als Alternative, die sicherlich vielfach (wie auch von uns) nicht in Erwägung gezogen wird, insbesondere als Folge der konzertierten Aktion nur das Ausscheiden aus dem Dienst, da sich die Bedingungen in den verschiedenen nur graduell unterscheiden, oder eben die volle Leistungsfähigkeit auf das verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende neue beamtenrechtliche Privileg der Geburten- und Familienförderung von Beamten zu konzentrieren.
Es dürfte interessant werden, wie deutlich Karlsruhe seine Entscheidung hinsichtlich des bremischen Besoldungsgesetzgebers vollziehen wird - vermutlich wird sich der Berliner Besoldungsgesetzgeber einer in Teilen deutlich schärferen Begründung gegenübersehen, da er nach der Entscheidung vom 04. Mai 2020 für den Entscheidungszeitraum 2009 bis 2015 gezielt untätig geblieben ist, obgleich sich die Mindestalimentation in jenem Zeitraum als eklatant verletzt gezeigt hat. Allerdings sollte man voraussetzen, dass Karlsruhe den bremischen Gesetzgeber ebenfalls mit neuen Direktiven betrachten wird; denn da auch hier der Kontrollmaßstab des Alleinverdienermodells im Zuge der politischen Leitbildbetrachtung, die keinerlei Bedeutung für die gerichtliche Kontrolle und legislative Prüfung der amtsangemessenen Alimentation hat, aufgegeben worden ist, wird ja ebenso in Bremen in den letzten und im aktuellen Gesetzgebungsverfahren tatsächliche kein sachgerechte Prüfung der Gesetzgebung mehr vollzogen. Da es in mindestens zwei der fünf Normenkontrollverfahren (wenn ich das richtig erinnere) auch und gerade um die prozeduralen Anforderungen gehen wird, die der Besoldungsgesetzgber zu erfüllen hat, dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass Karlsruhe sich implizit auch zur 2022 vollzogenen Abschaffung des Kontrollmaßstabs im Zuge des neuen Leitbilds äußern wird, denke ich, ohne dass diese Betrachtung - da es ja im konkreten Normenkontrollverfahren um die rechtliche Regelung der Jahre 2013 und 2014 geht - im vollen Mittelpunkt der Betrachtung wird stehen können.
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Ach SwenT., jetzt weiß ich warum wir uns so gut verstehen !
Du bist auch ein kleiner Trekkie ! Erst letztes Jahr durfte ich unser Idol James T. Kirk treffen !
Mein Freund ist unschlüssig, ob er klagen soll, bin gespannt.
Er hat keinen Nerv und befürchtet die Sache ist ist erst zu Ende, wenn er in Pension ist.
Außerdem fragt er sich, ob es sich lohnt ! In zwei Monaten wird der älteste Sohn 25 Jahr und dann wäre die Verdienstgrenze nur noch 530 Euro und somit würden die Geschwister auch rausfallen.
Also wäre alles nur für die Zeit ab 01.12. 2023 !
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... als Kind der 70er war Raumschiff Enterprise für uns Jungen damals Kult, so wie zuvor für uns Kleinkinder die echte Sesamstraße aus den USA, die so cool war, dass man tatsächlich eine Zeitlang die Illusion haben konnte, dass erwachsene Menschen Humor haben könnten, und die dann zwangsläufig alsbald durch die völlig humorlose moralgesteuerte deutsche "Sesamstraße" ersetzt wurde mit all den Steven Hauks als Starkomiker, die entsprechend kein Kind meiner Zeit schauen konnte, ohne nicht regelmäßig in die wohnzimmerlichen Topfblumen zu kotzen. Lieber wäre man zur Achterbahnfahrt in die Waschmaschine mit Vollwaschprogramm oder auch zu Clementine in die Arielpackung geflüchtet, als sich diesen Stumpfsinn anzuschauen, den nur irgendwelche Vollpfosten produzieren konnten, die Herrn Kaiser von der Humbug-Mülleimer offensichtlich für John Wayne gehalten haben müssen. Mami, Mami, er hat überhaupt nicht gelacht. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann produzieren sie noch heute deutsche Kindersendungen, die jedes Kind zum Weinen bringen, allerdings nicht vor Lachen, und die den IQ jedes Kindes sogleich um 30 % sinken lassen, um sie also schultauglich zu machen. Wie haben wir hingegen mit Kirk, Spock und Pille unendliche Weiten entdeckt und dabei mehr über die Vielfalt des Lebens gelernt als je bei den deutschen Bibelvätern des Kinderfernsehens.
Ich kann Deinen Freund gut verstehen, da ein Klageverfahren regelmäßig auch mit Frust verbunden ist - auf der anderen Seite wird mit den angekündigten Entscheidungen die Dogmatik zum Besoldungsrecht weitgehend abgeschlossen werden, sodass wir davon ausgehen können, dass durch die danach in rascherer Folge zu fällenden Entscheidungen über die anhängigen Normenkontrollverfahren Schwung auch in die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommen dürfte. Ich habe unlängst erst wieder live erlebt, wie cool es für einen Kläger war, vor der Kammer des Verwaltungsgerichts Recht zu bekommen und dann seinen Fall als Vorlagebeschluss nach Karlsruhe wandern zu sehen, und zwar mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eines vollumfänglichen Erfolgs. Das dürfte die Zeit dazwischen durchaus in nicht wenigen Einzelfällen aufwiegen.
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....ja die 70 er waren klasse, wobei die 80er auch ganz nah drankommen. Ich durfte mich letztes Jahr mit Eugene Roddenberry, Sohn von Gene, länger unterhalten, das waren Geschichten. Wie sein Vater die Geschichte mit dem ersten Kuss von Schwarz und weiß durchgesetzt hat oder die Folge mit den schwarz/weiß Gesicht. Ach was für schöne Abschweifungen. ....und Seamstraße gibt es nur eine, das Original, logo, im von 18:00-18:30 !
In Sachen FEZ bin ich gespannt wie es weitergeht, als das Gesetz damals raus kam, dachte ich, was für ein Mist. Habe erwartet das das Land dieses erkennt und bestimmt schnell korrigiert bzw. einstampft, aber nichts da !
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Um es auf den Punkt zu bringen: Für entsprechende Erkenntnisse reicht nicht nur nicht in Bremen das Geld nicht. Das Eindampfen von Alimentationsansprüchen ist seit über 20 Jahren (und seit spätestens 2008 auch nachgewiesen) zu einer solchen Regelmäßigkeit geworden, dass dieses Geld mittlerweile mehr als fest im Haushalt eingepreist ist. Es ist nun am Bundesverfassungsgericht, auf Grundlage seiner ständigen Rechtsprechung für Berlin hier ein Ende zu setzen. Derzeit darf man nach der spezifischen Einführung von Doppelverdienermodellen in den weit überwiegenden Rechtskreisen davon ausgehen, dass sich das Alimentationsprinzip in Deutschland als zerschlagen darstellt. Ein amtsangemessenes Alimentationsniveau ist seit Jahr und Tag nicht mehr erkennbar, was jeder politische Veranwortungsträger in Deutschland wissen muss, sofern er sich nicht den Vorwurf gefallen lassen wollte, hinter'm Mond zu leben.
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PS. Die Diskussion im BW-Forum über die Kostendämpfungspauschale ist im Zusammenhang mit dem, was ich gerade geschrieben habe, von einigem Interesse, insbesondere:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7092_D.pdf
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....vor einer Stunde in der bremischen Bürgerschaft (Landtag)
TOP 66:
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Mitteilung des Senats
vom 6. August 2024
(Drucksache 21/689)
ABSTIMMUNG: Die Bürgerschaft beschließt das Gesetz in erster Lesung.
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Kann mir jemand sagen. ob das Gesetz in der ersten Lesung nun endgültig beschlossen ist und umgesetzt werden kann, oder ist eine zweite Lesung nach § 28 der GO Bremische Bürgerschaft notwendig ? Dieses wäre dann frühstens in der Sitzung am 18.09.2024 möglich. Aus meiner Sicht würde es dann für die Performa Nord langsam schwierig, den in der Vorlage genannten Termin, Abrechnung November 2024, zu halten. Bestrebt wAr lt. Herrn Fecker ein Beschluss im August 2024.
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Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten, aber sofern Finanzen und Performa vorarbeiten, sollte es auch mit einer zweiten Lesung mit der Auszahlung mit den Novemberbezügen klappen.
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Im Moment glänzt die Performa bei der Beihilfe ! Hatte gerade einen Antrag auf Beihilfe .................................................Bearbeitungszeit .......10 Tage ! UNGLAUBLICH ! Toll !
...da sollte die Vorarbeit leistbar sein .....es sei denn...sie sagt, wir haben ja noch keine Rechtskraft !
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Zumindest bei der IAP vom letzten Jahr wurde vorgearbeitet; die wurde überraschend früh ausgezahlt :)
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Diesen Monat gab es schon mal nichts. ::) Mal sehen, wie lange es noch dauert.
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Das war aber auch nicht zu erwarten ! Das Gesetz ist in erster Lesung verabschiedet.
Ob eine zweite Lesung im September 2024 erfolgt bzw. notwendig ist, ist nicht absehbar. Die Tagesordung für die September Sitzung ist noch nicht aufgestellt.
Außerdem gilt :
Weiterhin sicherte das Finanzressort zu, den Entwurf schnell in die Bürgerschaft einzubringen, damit das Gesetz bald beschlossen wird und die Erhöhungen an die Kolleginnen und Kollegen zum Stichtag 01.11.2024 ausgezahlt werden können.
Also solltest Du erwarten, dass Du mit der Abrechnung für November 2024, welche Du Ende Oktober 2024 erhälst , die rückwirkende Erhöhung bekommst. Da gibt es dann gleich die 200 Euro on top !
Sei somit nicht traurig, wenn mit der Abrechnung für Oktober 2024 auch nichts kommt !
Habe schon gesagt, die Abrechnung für November 2024 könnte sehr interessant werden. Da muß man dann erstmal alles auseinander rechnen und die Steuer wird gnadenlos sein !
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Es gibt Neuigkeiten ! Es scheint dann doch eine 2. Lesung zu geben !
TO Landtag am 18.09.2024 TPO Nr. 45
https://sd.bremische-buergerschaft.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWJeFXcpcJKbbTo05Gz9M3k
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PS. Die Diskussion im BW-Forum über die Kostendämpfungspauschale ist im Zusammenhang mit dem, was ich gerade geschrieben habe, von einigem Interesse, insbesondere:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7092_D.pdf
Was meinst du damit genau?
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Ich frage mich gerade, was bei positiver Beschlusslage des Besoldungsgesetzes passiert, wenn dann doch die landesweite Haushaltssperre kommt. Hier wird schon kolportiert, dass es dann so oder so zu einer Aussetzung kommt. Wie das gehen soll, kann ich mir nicht erklären, aber ausschließen könnte ich es auch nicht.
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Wie das gehen soll, kann ich mir nicht erklären, aber ausschließen könnte ich es auch nicht.
Rechtlich geht das gar nicht, da die Haushaltssperre von der Exekutive (= Senat) kommt und das Besoldungsgesetz von der Legislative (= Bürgerschaft) erlassen wird. Faktisch würde die Bürgerschaft bzw. die regierungstragenden Fraktionen das Gesetzesvorhaben von der Tagesordnung streichen und damit nicht beschließen.
Dass dieses Vorgehen bzw. die dann weitergeltende alte Gesetzeslage verfassungswidrig wäre ... who cares? Das neue Gesetz wäre auch nur "weniger verfassungswidrig", was in meinen Ohren immer nach "ein wenig schwanger" klingt. Wäre für die Betroffenen natürlich trotzdem erstmal besser, wenn es beschlossen würde.
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Bin gerade etwas verwirrt ! Von der Haushaltssperre mal abgesehen, sollte das Gesetz doch mit der Novemberbesoldung umgesetzt werden lt. Senator Fecker, also Auszahlung 01.11.2024 ! Heute ist die zweite Lesung im Landtag, aber in der Vorlage steht :
Betreff: Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
BeratungsfolgeTermin Gremium Beschluss Abstimmung
Mi, 21.08.2024 10:00 Uhr Bremische Bürgerschaft (Landtag)
Mi, 18.09.2024 10:00 Uhr Bremische Bürgerschaft (Landtag)
Mi, 13.11.2024 10:00 Uhr Bremische Bürgerschaft (Landtag)
Wenn eine dritte Lesung am 13.11.2024 erfolgt, wie soll da der 01.11.2024 gehalten werden oder wird es vorbehaltlich der Verabschiedung ausgezahlt ?
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Willkommen in Bremen! Alles nur bla bla bla nichts wird es im November geben!
Wenn überhaupt dann 02/2025…
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Wie ? Herr Fecker hat doch gesagt, wenn die erste Lesung im August stattfidet, kommt es mit dem November Gehalt . Du meinst man kann sich nicht darauf verlassen ?
Gestern versucht den Beschluß mitzubekommen und mir die Landtagsdebatte live angesehen, bis auf die Diskussion über die "Reduktion von Gummiabrieb von Autoreifen", gab es keine Beschluß zu TOP 45, kommt vielleicht heute.
Irgendwie komisch, man möchte in Bremen unbedingt Personal bei Schulen und Polizei gewinnen und dann so ein Verhalten. Da wird die Position gegenüber dem angrenzenden Niedersachsen nicht unbedingt gestärkt.
....aber wenn man hier so liest, geht es den Kollegen dort nicht unbedingt besser.
Die Hoffnung stirbt zuletzt !
Leid tun mir nur die Kollegen der Performa Nord, die müssen alles dann schnell umsetzen und bekommen unterbesetzt und unterbezahlt den Shitstorm ab !
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Ja versprochen wird vieles!
Mit Wertschätzung hat das nichts zu tun… einfach nur unmöglich
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Immer diese Fremdworte !
Alles unterhält sich auch über Personalgewinnung, wie wäre es mal mit einer netten Unterhaltung über vorhandenes Personal halten ?
.....aber ich liebe Überraschungen, mal sehen was jetzt noch so kommt ...es wird ein interssantes Jahresende.
...und wenn sich alles geruckelt hat zur Jahresmitte .....läuft am 31.10.2025 der TVL aus ...und es geht wieder los !
Murmeltiertag !
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Die Nachzahlungen werden noch dieses Jahr ausgezahlt, da bin ich mir ziemlich sicher. Ab 2025 muss Bremen erneut den Sanierungspfad einhalten, da die Haushaltsnotlage droht. 2025 noch Tarifnachbewilligungen aus 2023 und 2024 zu zahlen, wäre sehr unklug.
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Magda, eigentlich war ich auch davon ausgegangen ! Wenn dann im Februar noch die 3,65 % und im November die 200 Euro kommen, bin ich sehr zufrieden.
Mit Nachzahlungen für 2023/24 rechne ich überhaupt nicht, hörte sich schon so an ....wir werden es beobachten und neu rechnen .....und ich glaube im nächsten Moment war es auch wieder vergessen.
Natürlich wäre es nett, aber ultra schwer zu verkaufen, obwohl vielleicht ein Recht darauf besteht !
Weißt Du denn, ob es eine 3. Lesung geben muß ? Wäre ja erst im November !
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Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten in der zweiten Lesung dem Gesetz zustimmen, dann ist nach meinem Verständnis keine 3. Lesung notwendig.
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Wieder etwas gelernt ! Danke !
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Das Gesetz wurde soeben in 2. Lesung unter Enthaltung der FDP, somit also mehr als der Hälfte der Stimmen, beschlossen !
Hoffe das heißt jetzt es ist durch und wird umgesetzt !
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Das Gesetz wurde soeben in 2. Lesung unter Enthaltung der FDP, somit also mehr als der Hälfte der Stimmen, beschlossen !
Hoffe das heißt jetzt es ist durch und wird umgesetzt !
Wäre auf jeden Fall schön, wenn nicht alle Nachzahlungen mit den jährlichen Sonderzahlungen im Dezember aufeinandertreffen.
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Ja, das wäre toll ! Mal sehen was passiert.
Es wäre ja mal schön, wenn von irgendeiner AG Seite, SF oder Performa N., Informationen verbreitet werden würden.
Ach, was bin ich vermessen !
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Wo steht das, dass es beschlossen ist?
Wenn ja sollte ja tatsächlich die Auszahlung zum November klappen.
Ich hoffe der Familienergänzungszuschlag wird dementsprechend auch zeitnah ausgezahlt …
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Ich war bei der 2. Lesung live dabei !
Sollte klappen, wenn zwei Lesungen reichen.
Die Erhöhung des FEZ, für mich die Erhöhung der Beträge in einem Sinnlosgesetz, war im Paket enthalten und sollte dann genauso laufen.
Bevor Du fragst warum sinnlos, ...Beamter A16, Frau braucht nicht zu arbeiten, Gewährung FEZ, weil Frau nichts verdient. Beanmter A7 , Frau muss mitarbeiten, KEINE Gewährung, weil Frau verdient ! Wo ist der Fehler ? Richtig, Besoldung des Beamten wird nicht berücksichtigt. Sprich, wo Geld ist ....
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Bei meinem heutigen Geldeingang gab es keine Erhöhung...
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Bei meinem heutigen Geldeingang gab es keine Erhöhung...
Es stand ja auch nie im Raum, dass die Tariferhöhung zum Oktober nachgezahlt wird ;-) Früher als nötig, zahlt niemand was aus. Zudem wäre es nach der 2. Lesung schon sehr knapp. Die Performa hat ja auch einen Ultimo für die Zahlungen und der liegt eher Mitte des Monats als am Ende.
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Eben ! Es war immer die Rede davon, dass Herr Fecker das Ziel ausgegeben hat, dass es mnit dem Novembergehalt gezahlt werden soll.
Wie Magda sagt, muss bei der Performa Nord alles bis zur Mitte des Monats verarbeitet sein, ich meine sogar der 10.te des Monats für den Folgemonat.
Ich wäre mit Novbember sehr zufrieden.
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wie sieht es dann mit dem geänderten Familienergänzungszuschlag aus? soll der auch im November gezahlt werden?
Die Formulare sind ja noch nicht geändert auf der Seite der Performa!
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Warum nicht ? Ist doch ein Gesetz ! Wenn der FEZ bewilligt wurde, wird der erhöhte Betrag mit Sicherheit automatisch gezahlt werden.
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Naja bis heute haben sie es nichtmal geschafft die Formulare anzupassen! Die Umsetzung war doch schon im Mai so gut wie klar, da hätte man doch vorarbeiten können.
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Ich bin ja schon positiv, aber Du gnadenloser Optimist !
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;D
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Das Bremische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurde im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet.
Für die bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Dienstbezüge, Anwärtergrundbeträge und Versorgungsbezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht.
Darüber hinaus wird den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern pro anspruchsberechtigtem Kind rückwirkend für das Jahr 2023 für den Monat Dezember eine einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 830 Euro gewährt. Die Auszahlung dieser Bezügeerhöhungen erfolgt mit den Novemberbezügen, also am 30. Oktober 2024.
Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro ab dem 1. November 2024 gilt unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes entsprechend für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger. Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Daneben werden die Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie, dass der Familienergänzungszuschlag nur dann zum Familienzuschlag gewährt werden kann, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Homepage der bezügezahlenden Stelle Performa Nord unter https://performanord.bremen.de in der Rubrik Dokumente, Familienzuschlag & Besitzstandszulage entnehmen.
Die Auszahlung der Bezügeerhöhung zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen.
Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die Auszahlung der Bezügeerhöhung erfolgt mit den Februarbezügen 2025, also ab dem 31. Januar 2025.
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Das Bremische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurde im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet.
Für die bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Dienstbezüge, Anwärtergrundbeträge und Versorgungsbezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht.
Darüber hinaus wird den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern pro anspruchsberechtigtem Kind rückwirkend für das Jahr 2023 für den Monat Dezember eine einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 830 Euro gewährt. Die Auszahlung dieser Bezügeerhöhungen erfolgt mit den Novemberbezügen, also am 30. Oktober 2024.
Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro ab dem 1. November 2024 gilt unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes entsprechend für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger. Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Daneben werden die Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie, dass der Familienergänzungszuschlag nur dann zum Familienzuschlag gewährt werden kann, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Homepage der bezügezahlenden Stelle Performa Nord unter https://performanord.bremen.de in der Rubrik Dokumente, Familienzuschlag & Besitzstandszulage entnehmen.
Die Auszahlung der Bezügeerhöhung zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen.
Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die Auszahlung der Bezügeerhöhung erfolgt mit den Februarbezügen 2025, also ab dem 31. Januar 2025.
Hier noch das zugehörige Gesetzblatt 2024 Nr. 100 (https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2024_10_10_GBl_Nr_0100_signed.pdf).
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Vielen Dank für die Infos !
Am Ende ein vernünftiges Ergebnis.
Schon erstaunlich, dass es in Ende Oktober und Ende November geteilt wird !
Erstaunlich, dass der FEZ und die zusätzlichen Vorraussetzungen genannt werden.
Was ist da so speziell im gegen zur Vorzeit ?
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Hier noch das zugehörige Gesetzblatt 2024 Nr. 100 (https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2024_10_10_GBl_Nr_0100_signed.pdf).
Und noch das Gesetzblatt 2024 Nr. 103 (https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2024_10_12_GBl_Nr_0103_signed.pdf), das die entsprechenden Anlagen und Tabellen enthält.
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Die 1,85 Prozent Rückwirkend sind ja ganz nett. Ich wurde im Sommer allerdings befördert nach A11. Bekomme ich das dann Rückwirkend für A11 oder wird das trennscharf berechnet?
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Glückwunsch - lass dich nicht nochmal befördern, sonst gibt es als Dankeschön kein Weihnachtsgeld mehr an A12... :D
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Glückwunsch ! Das wird dann haarklein nach A10 bis 30.06. und A11 nach dem 01.07. ausgerechnet. Sag ja, wird spannend. Tja, was ist besser A12 oder WEihnachtsgeld bei A11 ? Hat das schon jemand ausgrechnet ? ...oder lohn es sich dann erst wieder bei A13 ?
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Glückwunsch ! Das wird dann haarklein nach A10 bis 30.06. und A11 nach dem 01.07. ausgerechnet. Sag ja, wird spannend. Tja, was ist besser A12 oder WEihnachtsgeld bei A11 ? Hat das schon jemand ausgrechnet ? ...oder lohn es sich dann erst wieder bei A13 ?
Der Unterschied zwischen A11 und A12 macht in Stufe 8 lt. aktueller Tabelle 236 Euro netto monatlich aus. Das Weihnachtsgeld sind ja nur 700 Euro, als ich würde mich klar für die A12 entscheiden ;-)
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Ich doch auch ! Finde es immer "unglücklich", wenn Kollegen sagen, dass man dann ja kein Weihnachtsgeld mehr bekommt. ...und gerade wenn, wie bei Magda noch Stufe 9-12 in Aussicht hat, ist es vielleciht nicht unwahrscheinlich, dass bei A12 noch nicht Schluss ist.
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Mein Beitrag zur "Nicht-Beförderung" war nicht ernst gemeint - bitte entschuldigt, dass der Sarkasmus nicht ausreichend gekennzeichnet war.
Das war eher als Kritik am Dienstherren gemeint. Ich finde diese Regelung so unglaublich unwertschätzend. Als Belohnung für die eigene Qualifikation (bspw. Studium) und anschließende qualifizierte Arbeit kriegt man als Dankeschön kein Weihnachtsgeld.
Ist aber ein anderes Thema - sorry for offtopic.
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Hast Du vollkommen Recht ! Die Streichung des WG ab A12 ist eine Frechheit , größer noch dass es null diskutiert wird, dieses wieder einzuführen.
Strafe für Qualifikation ! Unglaublich !
...und die Kritik war auch nicht so ernst gemeint, NIEMAND würde eine Beförderung wegen dem WG ablehnen.
Schlimmer ist immer die Aussage .... Tja der/die bekommt keine Weihnachtsgeld, weil er/sie so schon viel zu viel verdient !
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Heute kamen die ersten Abrechnungen bei uns an. Wie immer, weniger als erhofft ;)
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Das heißt ? Was erwartet und was bekommen?
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Hört sich aber nicht so gut an ! …aber es stimmt, was wurde erwartet ! Denn bei erhöhter Kinderzahl sollte schon eine nette Nachzahlung vorhandnen sein !
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Habe nun auch die Bezügeabrechnung ! War ok finde ich !
Kann mir jemand sagen wofür im die Position Lohnsteuer SB im LAUFENDEN Monat ist ?
Dort ist ja auch die "normale" Lohnsteuer darüber und für die Nachzahlung in derSpalte Vormonate daneben.
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Habe nun auch die Bezügeabrechnung ! War ok finde ich !
Kann mir jemand sagen wofür im die Position Lohnsteuer SB im LAUFENDEN Monat ist ?
Dort ist ja auch die "normale" Lohnsteuer darüber und für die Nachzahlung in derSpalte Vormonate daneben.
Die Position scheint für die drei Monate aus 2023 zu sein, bei denen in den monatlichen Einzelaufstellungen (Folgeseiten der Abrechnung) zumindest bei mir kein Steuerabzug dargestellt wird und daher auch nicht bei der Position für den kumulativen Steuerabzug für die Vormonate enthalten ist. Würde von der Höhe bei mir auch ca. passen, hab es aber nur überschlägig nachvollzogen. Warum das so dargestellt wird bzw. werden muss, habe ich allerdings auch nicht verstanden - wegen des Steuerjahres? Vllt. weiß da jemand mehr.
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Macht Sinn ! Danke ! Darstellung halt komisch !
Sehe ich es richtig, dass mit den Dezember Bezüge dann 2 x 200 Euro kommen weil es, technisch jetzt nicht möglich war ?
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Macht Sinn ! Danke ! Darstellung halt komisch !
Sehe ich es richtig, dass mit den Dezember Bezüge dann 2 x 200 Euro kommen weil es, technisch jetzt nicht möglich war ?
Davon gehe ich nach allem, was dazu seitens SF und PerformaNord zur Verfügung gestellt wurde, aus.
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Ist es richtig, dass die kinderbezogene Sonderzahlung für 2023 in voller Höhe ausgezahlt wird, auch wenn man nur Teilzeit tätig ist? Die reguläre Sonderzahlung wird nämlich nur anteilig ausgezahlt.
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Sehe ich es richtig, dass mit den Dezember Bezüge dann 2 x 200 Euro kommen weil es, technisch jetzt nicht möglich war ?
Es ist im Grundbezug einmal für den "lfd. Monat" enthalten und einmal explizit ausgewiesen in der Spalte "Vormonate".
Unerwartet ist bei mir SZ.-Kindb. - ich dachte, die gabs nur einmalig für 2023?
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Nein, der SZ Kind ist schon witerhin da und auch recht anstänig seit 2022, nur für 2023 war er einmalig nochmal wesendlich höher !
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....weil jetzt seit längerem hier nichts mehr gepostet wurde:
Haben wir jetzt eigentlich zum 1.11.24 rückwirkend diese 1,85% Erhöhung erfahren?
Ich ging jetzt rechnerisch davon aus, dass zum 1.11.24 sowohl diese o.G Erhöhung hätte stattfinden sollen (vielleicht hat sie das ja auch?!) UND gleichzeitig die Erhöhung um 200€ (was aber durch den gleichzeitigen Wegfall des (ich glaube) Corona-Bonus von gestückelt bezahlten 3000€(monatlich waren das ja 120€) dann effektiv sich "nur" als 80€ mehr bemerkbar gemacht hätte.
Ich blicke nicht mehr wirklich durch, aber aus meiner Sicht kann nur eine dieser beiden Erhöhungen stattgefunden haben und (vlt.) eine der beiden scheint noch zu fehlen, sehe ich das richtig?
Wer kann mich/uns da aufklären?
Lieben Dank,
Timbo
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Der "Corona-Bonus" war netto 120€ pro Monat, die 200€ sind brutto. Je nach persönlichen Voraussetzungen kann das gut ein Nullsummenspiel sein. Die Erhöhung, die sich nun bei dir bemerkbar macht, ist die Steigerung um 1,85%
Aber im Februar gehts ja schon wieder weiter - nur eine Abrechnung habe ich dafür noch nicht.
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....weil jetzt seit längerem hier nichts mehr gepostet wurde:
Haben wir jetzt eigentlich zum 1.11.24 rückwirkend diese 1,85% Erhöhung erfahren?
Ich ging jetzt rechnerisch davon aus, dass zum 1.11.24 sowohl diese o.G Erhöhung hätte stattfinden sollen (vielleicht hat sie das ja auch?!) UND gleichzeitig die Erhöhung um 200€ (was aber durch den gleichzeitigen Wegfall des (ich glaube) Corona-Bonus von gestückelt bezahlten 3000€(monatlich waren das ja 120€) dann effektiv sich "nur" als 80€ mehr bemerkbar gemacht hätte.
Ich blicke nicht mehr wirklich durch, aber aus meiner Sicht kann nur eine dieser beiden Erhöhungen stattgefunden haben und (vlt.) eine der beiden scheint noch zu fehlen, sehe ich das richtig?
Wer kann mich/uns da aufklären?
Lieben Dank,
Timbo
Ich habe einmal in meine Abrechnungen geschaut und es für dich nachgestellt.
Du müsstest eine Abrechnung für November 2024 bekommen haben. Dort sind
a) die 120 €-Tranchen (netto) aus der IAP weggefallen (wurden nur bis 10/2024 ausbezahlt) sowie
b) die rückwirkende Erhöhung von 1,85 % ab 01.10.2023 für die Monate 10/2023 bis 11/2024 enthalten, davon
- alle ausstehenden Beträge bis einschließlich 10/2024 als "Vormonate" mit umseitiger monatsweiser Darstellung (die Abrechnung hat vier Seiten) sowie
- die 1,85 % für 11/2024, eingerechnet in den Monat 11/2024.
Unten auf der ersten Seite der Abrechnung sind auch Erläuterungen enthalten.
Danach müsstest du eine Abrechnung für Dezember 2024 bekommen haben. Dort sind
c) die 1,85 % für 12/2024 enthalten sowie
d) die 200 € Erhöhung (brutto) für 11/2024 (Spalte "Vormonat") und 12/2024 enthalten.
Die nächste und vorerst letzte Erhöhung kommt dann jetzt zu 02/2025 mit weiteren 3,65 %, die Abrechnung liegt mir auch noch nicht vor.
Ich hoffe, dass es dir jetzt klarer wird.
Ansonsten verweise ich auf robsns Kommentar.