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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Wally76 am 03.08.2024 07:02
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Hallo, ich brauche mal euren Rat
Ich habe 1993 meine Ausbildung gemacht und bin seitdem dort angestellt. Das sind jetzt 31 Jahre und ich bin in Stufe 5. Laut Gewerkschaft soll alles korrekt sein und für mich halt dumm gelaufen, aber es fühlt sich ungerecht an. Ich habe trotzdem das Gefühl, als wenn irgendwo in den Jahren ein Fehler passiert ist. Z.B beim Wechsel von BAT auf TVÖD (was leider Jahre zurückliegt).
Kann es wirklich vorkommen, das man nach so vielen Jahren erst in Stufe 6 kommt? Ich strebe jetzt eine Stufenlaufzeitverkürzung an oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Vielen Dank
Wally
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Natürlich kann das vorkommen: Viele Höhergruppierungen zu ungünstigen Zeitpunkten. Durch die Regelung der betragsmäßigen Höhergruppierung bis 01.3.2017 konnte man bis zu 2 Stufen bei einer Höhergruppierung verlieren, man verliert (immer noch) bei Höhergruppierungen die erworbene Stufenlaufzeit (die wird quasi auf '0' gesetzt bei jeder Höhergruppierung). Oder du hattest eine Entgeltgruppe mit verlängerten Stufenlaufzeiten (Stichwort: "kleine" EG 9). Oder du hattest Unterbrechungen durch Elternzeit, Sonderurlaub, lange Erkrankungen (länger als 39 Wochen) oder Oder oder...
Möglichkeiten gibt es viele. Die Stufenregelungen im TVÖD sind abgekoppelt von der Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber bzw. im öffentlichen Dienst. Daher sagt deine Betrienszugehörigkeit gar nichts dazu aus, ob die Stufe 5 jetzt richtig ist oder nicht. Man müsste sich - seit der Überleitung 10. 2005 - deinen "Lebensweg" anschauen um festzustellen, ob die Stufe 5 aktuell richtig ist oder nicht.
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Danke erstmal. Ich hab mal eine chronologische Liste erstellt
2005 BAT VII Stufe 5 zu TVÖD E5+ Stufe 2 = 1952,57 12 Dienstjahre 1970,00 – 1952,57= 17,43
01.10.2007 E5 Stufe 3 E5 = 1970,00 14 Dienstjahre
01.10.2010 E5 Stufe 4
01.10.2014 E5 Stufe 5
01.01.2017 Höhergruppierung Tarif E6 Stufe 4 24 Dienstjahr 2019 eigentlich E6 erreicht
01.01.2021 E6 Stufe 5
01.03.2024 Höhergruppierung durch Antrag E9a Stufe 5 31 Dienstjahre 2026 eigentlich E6 erreicht
01.03.2029 E9a Stufe 6 36 Dienstjahre 2029 E6 erreicht
Hätte ich beim Wechsel von BAT auf TVÖD evtl. den Anspruch auf Stufe 3 gehabt, wegen der 12 Dienstjahre? Es ist zwar längst verjährt, aber mein Gewissen würde sich beruhigen.
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Die Stufenzuordnung 10.2005 erfolgte betragsmäßig in einer individuellen Zwischenstufe, zwischen 2 und 3, daher das 2+.In der Eg 5 Stufe 3 betrug 2005 das Tabellenentgelt 1.970 eur, du hast zum Überleitungsleitubszeitpunkt in BAT VII/5 (1952,57) weniger als eg5/Stufe 3 (1970 eur) verdient, aber mehr als EG 5/Stufe 2. Daher hast du von 10.2005 - 09.2007 Entgelt aus deiner individuellen Zwischenstufe erhalten. 2007 sind alle mit einer individuellen Zwischenstufe in die nächste Stufe vorgerückt, daher bist du in Stufe 3 vorgerückt, die Stufenlaufzeit begann neu zu laufen. Für mich liegt kein Fehler bei der Überleitung in 10.2005 vor. Auch die Stufenzuordnungen bei den späteren Höhergruppierungen (01/2017 galt noch die betragsmäßige Höhergruppierung, daher der "Verlust" einer Stufe; 03/2024: Stufengleiche Höhergruppierung, Stufenlaufzeit beginnt neu zu laufen) sehen alle richtig aus.
Wie oben schon geschrieben: Weder bei der Überleitung, noch bei der Höhergruppierung spielen "Dienstjahre" oder die Beschäftigungszeit bei der Stufenzuordnung oder Stufenlaufzeit eine Rolle.
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01.03.2024 Höhergruppierung durch Antrag E9a Stufe 5 31 Dienstjahre 2026 eigentlich E6 erreicht
Ich gehe davon aus, dass es kein "Antrag" war, sondern der AG auf dein betreiben hin dir höherwertige Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt übertragen hat.
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Hier nochmal die entsprechende Regelung zur Stufenzuordnung zum Zeitpunkt der Überleitung (10.2005) aus dem TVÜ-Bund:
§6 Stufenzuordnung der Angestellten
(1) 1Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O werden einer ihrem Vergleichsentgelt entsprechenden individuellen Zwischenstufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. 2Zum 1. Oktober 2007 steigen diese Beschäftigten in die dem Betrag nach nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf. 3Der weitere Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen des TVöD.
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01.03.2024 Höhergruppierung durch Antrag E9a Stufe 5 31 Dienstjahre 2026 eigentlich E6 erreicht
Ich gehe davon aus, dass es kein "Antrag" war, sondern der AG auf dein betreiben hin dir höherwertige Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt übertragen hat.
Nein, ich habe einen Antrag gestellt. Erst war die Überlegung einer Verkürzung, aber da ich in den Jahren höherwertige Tätigkeiten übernommen habe, entschied ich mich für eine Höhergruppierung. Meine alte Stellenbeschreibung war 15 Jahre alt und die stimmte fast gar nichts mehr.
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Dann warst du jeweils ab Übertragung der höherwertigen Aufgaben höhergruppiert, wenn sich in Summe eine HG ergab. Ganz ohne Antrag aufgrund Tarifautomatik. Außer natürlich die tatsächliche Übertragung der Aufgaben fand erst am 01.03.2024 statt. Dann haben AG und AN zuvor gepennt, denn ein Antrag auf HG ist weder vorgesehen noch erforderlich.
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entschied ich mich für eine Höhergruppierung
Warum hast Du dich dann nicht für eine Höhergruppierung nach EG 15 entschieden? Dann wär das mit dem Nichterreichen der Stufe 6 doch nicht ganz so schlimm...
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Das ist ja das traurige. Bei neuen Aufgaben habe ich blöderweise nicht an einer Höhergruppierung gedacht und deshalb viele Jahre verschenkt. Deswegen hoffe ich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit. Und das kann der Arbeitgeber entscheiden richtig?
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Ja, das kann nur der Arbeitgeber entscheiden, bei Leistungen die erheblich über dem Durchschnitt liegen.
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entschied ich mich für eine Höhergruppierung
Warum hast Du dich dann nicht für eine Höhergruppierung nach EG 15 entschieden? Dann wär das mit dem Nichterreichen der Stufe 6 doch nicht ganz so schlimm...
Dafür habe ich nicht die Kenntnisse.
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Der Unterschied zwischen E9a/5 und E9a/6 ist ja jetzt auch nicht gerade sehr hoch. Insofern wäre es eine Überlegung, ob du dir den Stress überhaupt antun möchtest.
Ansonsten mal wieder sehr erschreckend, was selbst in Bundesbehörden so für merkwürdige Prozesse bzgl. der Eingruppierungen stattfinden.
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Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)
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Der Unterschied zwischen E9a/5 und E9a/6 ist ja jetzt auch nicht gerade sehr hoch. Insofern wäre es eine Überlegung, ob du dir den Stress überhaupt antun möchtest.
Ansonsten mal wieder sehr erschreckend, was selbst in Bundesbehörden so für merkwürdige Prozesse bzgl. der Eingruppierungen stattfinden.
Für mich persönlich ist es den Kampf wert und endlich in der Endstufe zu sein nach all den Jahren. Wenns klappt :)
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Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)
Genau so ist es.
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Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)
Das meine ich ja. ^^
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Ich sehe das anders: Mm nach kann keiner ernsthaft erwarten, dass die Personalstelle(n) von sich aus auf die Idee kommen, jedes Mal zu überprüfen ob die ausgeübten Tätigkeiten sich ggü. den auszuübenden Tätigkeiten geändert haben. Da muss man als Arbeitnehmer schon selber schauen bzw. dahinter sein, dass einem die höherwertigen Tätigkeiten auch wirksam übertragen werden, damit man auch höhergruppiert werden kann.
Außerdem war der TE ja über 20 Jahre mit der BAT VII/EG 5 bzw. EG 6 zufrieden. Wenn er durch Wechsel der Tätigkeit eine frühere Höhergruppierung angestrebt hätte, wäre er ggfls. Schon jetzt in der EG 9A Endstufe. Wer aber glaubt, man kann 36 Jahre nahezu die gleiche Tätigkeit ausüben und die Höhergruppierungen kommen schon von alleine, der wartet halt meist vergeblich.
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Oh nein, so denke ich keinesfalls. Natürlich hätte ich besser aufpassen müssen, aber ich hätte mir gewünscht, wenn der Arbeitgeber vielleicht ein Denkanstoß gegeben hätte 2 Jahre zu warten und dann eine Höhergruppierung zu beantragen. Da hatte ich wohl Scheuklappen auf.
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Ich sehe das anders: Mm nach kann keiner ernsthaft erwarten, dass die Personalstelle(n) von sich aus auf die Idee kommen, jedes Mal zu überprüfen ob die ausgeübten Tätigkeiten sich ggü. den auszuübenden Tätigkeiten geändert haben. Da muss man als Arbeitnehmer schon selber schauen bzw. dahinter sein, dass einem die höherwertigen Tätigkeiten auch wirksam übertragen werden, damit man auch höhergruppiert werden kann.
Kleiner Einspruch:
Man kann erwarten, dass die Führungskraft zumindest die Personalstelle über Änderungen in den (regelmäßig) Tätigkeiten informiert und diese dann entsprechend dies unterbindet oder die HG einleitet.
Da das aber zumeist nicht passiert, müsste eigentlich diese Arbeit der MA machen in dem er stumpf bei jeder Änderung schriftlich eine Bestätigung beim Personaler einfordert, ob dies tatsächlich seine neuen auszuübenden T. sind.
Schöner Verwaltungsscheiß, aber so ist es halt wenn der Ag so schlecht organisiert ist und nicht weiß, was er für Aufgaben verteilen möchte.
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Der Einwand stimmt schon. Aber wer sich auf andere verlässt, ist meistens verlassen. Mir fehlt häufig das Bewusstsein auf Arbeitnehmerseite, dass ich als Arbeitnehmer immer auch verantwortlich bin, dass mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einhält und das ich meine Ansprüche im Zweifel rechtzeitig selber durchsetzen muss.
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Der Einwand stimmt schon. Aber wer sich auf andere verlässt, ist meistens verlassen. Mir fehlt häufig das Bewusstsein auf Arbeitnehmerseite, dass ich als Arbeitnehmer immer auch verantwortlich bin, dass mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einhält und das ich meine Ansprüche im Zweifel rechtzeitig selber durchsetzen muss.
Absolut richtig, da bin ich voll bei dir und es ist einfach auch ein Trauerspiel wie viel Ahnungslosigkeit da mit reinspielt und wie lange die MA es immer mit sich machen lassen.
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Ich danke euch allen für die Hilfe. Es hat mir einiges an Infos gegeben.