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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: bubi317 am 13.08.2024 17:49

Titel: Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: bubi317 am 13.08.2024 17:49
Hallo!
Ich wollte gerne mal wissen, ob es eine rechtliche Grundlage für die Planung des gesamten Jahresurlaubs im öffentlichen Dienst TVÖD-VKA gibt?
Bei uns im Krankenhaus wird nämlich verlangt, dass wir unseren gesamten Urlaub bereits im Dezember geplant haben müssen. Ich muss mich mit 8 anderen Leuten abstimmen, wer wann und in welchen Ferien gehen darf.
Alle Tage sind dann fest verplant und ich kann danach auch nicht mehr tauschen oder verschieben oder überhaupt nicht nehmen, da ich ihn nicht mehr brauche.
Es ist verboten auch nur einen Tag nicht zu planen, was natürlich doof ist, wenn man im Jahr mal spontan oder wegen irgendwas frei braucht.
Meine Chefin meint, dass es die Vorgabe von der Pflegedirektion ist.
Mich ärgert diese Planung jedesmal aufs Neue, deshalb meine Frage.
Vielen Dank.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: TVOEDAnwender am 13.08.2024 17:59
Im TVöD findest du dazu keine Regelung. Das ist eine Frage der betrieblichen Ordnung. Ggfls. gibt es hierzu bei Euch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personal-/Betriebsrat. Auf jedenfall ist es in Schichtbetrienben mit Rahmendienstplänen für ein ganzes Kalenderjahr nicht unüblich, dass der Ganze oder ein Großteil des Urlaubs im Vorjahr für das Folgejahr schon einzureichen / zu verplanem ist.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: chegator am 14.08.2024 04:57
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: clarion am 14.08.2024 07:30
M.W. ist es im Pflegebereich üblich,  dass der Jahresurlaub ein Jahr im Voraus  geplant werden muss. Auch im Schuldienst Tätigen wird zugemutet, dass der Urlaub während der Ferien statt findet, wenn die Preise besonders hoch sind.

Allerdings würde ich über den PR daran ansetzen,  dass Tauschmöglichkeiten im beiderseitigen Einvernehmen der Tauschpartner erlaubt sind. Gibt es eine Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeiten?
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: KlammeKassen am 14.08.2024 08:50
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: MoinMoin am 14.08.2024 11:21
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.
Nun Blödsinn würde ich es nicht nennen, der AG macht es sich halt leicht, in dem er verlangt, dass der Urlaub Anfang des Jahres durchgeplant ist und zwar für das ganze Urlaubsjahr.
Damit braucht er keine großen Rücklagen bilden, weil die Leute einen Urlaubsberg mit ins neue Jahr nehmen und er muss sich nicht mehr darum kümmern solch dämliche schreiben zu schreiben.
Also durchaus motiviert wegen der obigen Rechtsprechung.

Ich würde aber am Rad drehen, wenn mein AG das von mir verlangen würde und mich durchaus latent nach einem neuen AG umschauen, wenn er am 1.1. des Jahres mein Jahresurlaub von mir beantragt haben will.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: BAT am 14.08.2024 11:32
Und ich würde es andererseits begrüßen, wenn der AG selbst seine Jahresplanungen zum 01.01. des Jahres abgeschlossen hat (Betriebsschließungen).  ;)
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: KlammeKassen am 14.08.2024 12:38
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.
Nun Blödsinn würde ich es nicht nennen, der AG macht es sich halt leicht, in dem er verlangt, dass der Urlaub Anfang des Jahres durchgeplant ist und zwar für das ganze Urlaubsjahr.
Damit braucht er keine großen Rücklagen bilden, weil die Leute einen Urlaubsberg mit ins neue Jahr nehmen und er muss sich nicht mehr darum kümmern solch dämliche schreiben zu schreiben.
Also durchaus motiviert wegen der obigen Rechtsprechung.

Ich würde aber am Rad drehen, wenn mein AG das von mir verlangen würde und mich durchaus latent nach einem neuen AG umschauen, wenn er am 1.1. des Jahres mein Jahresurlaub von mir beantragt haben will.

Das ist grundsätzlich richtig.

Es wurde aber hier geäußert, dass das daran liegt. Und diesen Kausalzusammenhang gibt es nicht. Vielleicht sind einige Arbeitgeber natürlich jetzt dazu übergegangen, um es sich bequem zu machen.
Aber wenn man als "attraktiver Arbeitgeber" gelten will, ist das sicherlich nicht so der Hit....
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 12:46
Nochmal meine Antwort von oben: In Schichtbetrieben mit Rahmendienstplänen für ein Kalenderjahr (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Nahverkehrsunternehmen, Feuerwehr/Rettungsdienst) ist das schon immer gang und gäbe, dass man entweder den ganzen oder 80 - 90 % des Jahresurlaubs bis zu einem Stichtag im Vorjahr einreichen/verplanen muss. Die (neue) Rechtsprechung zur Hinweispflicht der Arbeitgeber hat da nix mit zu tun.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: clarion am 14.08.2024 20:10
Wie soll das denn der Schichtbetreib funktionieren,  wenn man spontan Urlaub einreichen könnte. Ich kenne mehrere Leute, die in Krankenhäuser arbeiten. Alle müssen Ende des Jahres die Urlaubplanung des nächsten Jahres abgeben.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: bubi317 am 14.08.2024 22:06
Hallo!
Ich wollte eigentlich noch ergänzen, dass wir in einer Funktionsabteilung arbeiten und wir keinen Schichtdienst haben, sondern ich nur von Montag bis Freitag arbeiten muss. Wahrscheinlich spielt das aber keine Rolle oder?
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 22:09
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: Flying am 15.08.2024 11:33
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Ob es sinnvoll ist oder nicht, war aber nicht die Frage. In erster Linie ist es Weisungsrecht und gegen eine grobe Urlaubsplanung spricht auch nicht, warum man aber nicht einzelne Tage untereinander tauschen können soll, verstehe ich so richtig nicht.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: NelsonMuntz am 15.08.2024 12:04
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Naja, es ist eben bequem und vermeidet Diskussionen über Urlaub im Jahresverlauf.

Ich persönlich schätze es, den Urlaub mit meinen Kollegen spontan abstimmen zu können. Da wir oft länger arbeiten müssen und angeordnete Überstunden mit Auszahlung eher selten sind, fallen auch einige Gleitzeittage an - die kann man nur schwer im Voraus planen.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: Flying am 15.08.2024 12:53
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Naja, es ist eben bequem und vermeidet Diskussionen über Urlaub im Jahresverlauf.

Ich persönlich schätze es, den Urlaub mit meinen Kollegen spontan abstimmen zu können. Da wir oft länger arbeiten müssen und angeordnete Überstunden mit Auszahlung eher selten sind, fallen auch einige Gleitzeittage an - die kann man nur schwer im Voraus planen.

Sehe ich in der Verwaltung o.ä. auch als sinnvoll an. Plane da manchmal meinen Urlaub am gleichen Tag.

Dass das in einem Schichtbetrieb, Krankenhaus o.ä. aber nicht umsetzbar ist, ist ja auch nachvollziehbar.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: NelsonMuntz am 15.08.2024 13:16
Sehe ich in der Verwaltung o.ä. auch als sinnvoll an. Plane da manchmal meinen Urlaub am gleichen Tag.

Dass das in einem Schichtbetrieb, Krankenhaus o.ä. aber nicht umsetzbar ist, ist ja auch nachvollziehbar.

Ich sage mal "Jein": Auch ein Krankenhaus muss mit personellen Unwägbarkeiten umgehen können: Mitarbeiter werden krank, kündigen oder versterben sogar. Aber ich gebe Dir Recht: Es braucht für die Schichtplanung schon auch einen gewissen Vorlauf. Spontan für 3 Wochen in den Urlaub ist nicht umsetzbar. Ob man den Jahresurlaub dafür aber in der ersten Januarwoche bereits vollständig verplanen muss, mag ich anzweifeln. Ist aber wohl einfach gelebte (und eben bequeme) Praxis.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: Flying am 16.08.2024 11:05
Sehe ich in der Verwaltung o.ä. auch als sinnvoll an. Plane da manchmal meinen Urlaub am gleichen Tag.

Dass das in einem Schichtbetrieb, Krankenhaus o.ä. aber nicht umsetzbar ist, ist ja auch nachvollziehbar.

Ich sage mal "Jein": Auch ein Krankenhaus muss mit personellen Unwägbarkeiten umgehen können: Mitarbeiter werden krank, kündigen oder versterben sogar. Aber ich gebe Dir Recht: Es braucht für die Schichtplanung schon auch einen gewissen Vorlauf. Spontan für 3 Wochen in den Urlaub ist nicht umsetzbar. Ob man den Jahresurlaub dafür aber in der ersten Januarwoche bereits vollständig verplanen muss, mag ich anzweifeln. Ist aber wohl einfach gelebte (und eben bequeme) Praxis.

Klar, da gebe ich dir recht. Aber eben, weil sich Krankheit und Kündigung ja schlecht planen lassen, verstehe ich die Idee schon, dass der Urlaub recht frühzeitig bekannt sein muss.

Auch beim Rest gebe ich dir grundsätzlich recht und würde mich als Betroffener auch nerven, aber ein bisschen verstehe ich den AG da auch.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: RsQ am 16.08.2024 19:15
Klar, da gebe ich dir recht. Aber eben, weil sich Krankheit und Kündigung ja schlecht planen lassen, verstehe ich die Idee schon, dass der Urlaub recht frühzeitig bekannt sein muss.
Man kann es ja auch umdrehen: Gerade WEIL Krankheit und Kündigung die Planung durcheinander bringen können, brächte es ja Flexibilität, wenn nicht alle schon zu Jahresbeginn ihren Urlaub fix geplant hätten ...
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: buchemma am 16.08.2024 20:19
Bei uns hat der Arbeitgeber noch nie irgendetwas in Bezug auf Urlaubsregelung kundgetan. Weder mündlich noch schriftlich. Jeder kann bei uns den Urlaub nehmen wann er möchte, ober eben nicht. Und weil das so ist, hat sich bei mir der Urlaub (seit mir die aktuelle Rechtsprechung bewusst geworden ist, seit 2022) in dem Maße angesammelt, dass ich bis dato 40 Tage Urlaub „angespart“ habe und diese dann vor meinen Renteneintritt (Altersrente ab 1. November 2024) beim Chef beantragen werde. Meine Freude ist groß :)
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: clarion am 16.08.2024 21:39
Vielleicht ist die Freude beim Chef genauso groß.
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: KlammeKassen am 17.08.2024 13:48
Bei uns hat der Arbeitgeber noch nie irgendetwas in Bezug auf Urlaubsregelung kundgetan. Weder mündlich noch schriftlich. Jeder kann bei uns den Urlaub nehmen wann er möchte, ober eben nicht. Und weil das so ist, hat sich bei mir der Urlaub (seit mir die aktuelle Rechtsprechung bewusst geworden ist, seit 2022) in dem Maße angesammelt, dass ich bis dato 40 Tage Urlaub „angespart“ habe und diese dann vor meinen Renteneintritt (Altersrente ab 1. November 2024) beim Chef beantragen werde. Meine Freude ist groß :)

Verstehe das ja immer nicht, warum immer den ganzen Urlaub vorm Renteneintritt nehmen? Würde dann doch lieber jetzt noch etwas Urlaub im Jahr nehmen, im Sommer oder ähnliches. Danach ist doch eh lange genug frei
Titel: Antw:Planung des gesamten Jahresurlaubs
Beitrag von: Flying am 19.08.2024 14:19
Bei uns hat der Arbeitgeber noch nie irgendetwas in Bezug auf Urlaubsregelung kundgetan. Weder mündlich noch schriftlich. Jeder kann bei uns den Urlaub nehmen wann er möchte, ober eben nicht. Und weil das so ist, hat sich bei mir der Urlaub (seit mir die aktuelle Rechtsprechung bewusst geworden ist, seit 2022) in dem Maße angesammelt, dass ich bis dato 40 Tage Urlaub „angespart“ habe und diese dann vor meinen Renteneintritt (Altersrente ab 1. November 2024) beim Chef beantragen werde. Meine Freude ist groß :)

Da würde ich ja lieber übers Jahr verteilt mehr Urlaub nehmen - danach hat man doch eh genug Freizeit.
Aber soll natürlich jeder halten, wie er mag :)

Klar, da gebe ich dir recht. Aber eben, weil sich Krankheit und Kündigung ja schlecht planen lassen, verstehe ich die Idee schon, dass der Urlaub recht frühzeitig bekannt sein muss.
Man kann es ja auch umdrehen: Gerade WEIL Krankheit und Kündigung die Planung durcheinander bringen können, brächte es ja Flexibilität, wenn nicht alle schon zu Jahresbeginn ihren Urlaub fix geplant hätten ...

Für einzelne Tage bin ich da bei dir - für den Gro stelle ich es mir für AG-Seite tatsächlich sehr unhandlich und mit großem Verwaltungsaufwand und vielen Diskussionen vor.
Aber ist auch nicht mein Kerngebiet..