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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SK am 14.08.2024 08:54

Titel: Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 08:54
Hallo zusammen,

ich habe eine Höhergruppierung rückwirkend zum 01.02.2024 beantragt. Das Antragsdatum ist aber 01.08.2024

Ab dem 01.08.2024 bin ich in der Stufe 5.

Wenn die Höhergruppierung genehmigt wird, werde ich dann in der Stufe 5 bleiben oder werde ich in die Stufe 4 zurückgestuft?

Ich habe im Forum gelesen, dass der Entgeltgruppenaufstieg nach der Stufenaufstieg erfolgt, wenn beide zum selben Datum erfolgen.

Das Problem ist nur, dass ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt habe. Werde ich dann zurückstuft wegen 6 Monaten oder bleibe ich in der Stufe 5?





Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 09:23
Da es außer im TV-Ü keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt, ist Dein "Antrag" unerheblich. Entscheidend ist die Frage:

Fall 1: Sollen Dir zu diesen Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten "offiziell" übertragen werden?
Fall 2: Oder bist Du der Ansicht, dass die Dir schon jetzt übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten (seit Beginn) einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, d.h. der Arbeitgeber irrt sich mit seiner Rechtsmeinung?

Sollte es der Fall 1 sein, wäre der Übertragungszeitpunkt entscheidend. Dann wäre tatsächlich der 01.02.2024 ungünstig für Deine Stufenlaufzeit. Da Du aber einer Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten auch zustimmen musst, wäre es eine Verhandlungssache, wann die Tätigkeiten dir offiziell übertragen würden.

Bei Fall 2 wäre es egal, dann wäre nur der Vergütungsanspruch für die Vergangenheit durch die tarifliche Ausschlussfrist verloren, aber die Stufenlaufzeit müsste bis zum Beginn der ursprünglichen Übertragung "zurück gerechnet" werden.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 09:33
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: MoinMoin am 14.08.2024 09:35
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 09:55
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.

Wenn dem so ist (also das dies nun Deine auszuübenden (!) - und nicht Deine ausgeübten Tätigkeiten seit 01.02. sind), dann bist Du seit dem 01.02.2024 aufgrund der Tarifautomatik höhergruppiert und spätestens seit Ende Februar 2024 ist dann der Zahlungsanspruch fällig. D.h. du müsstest - um die Ausschlussfrist nicht zu verpassen - deinen Zahlungsanspruch ab Februar bis Ende August geltend machen. Ob dies mit deinem "Antrag" gewahrt ist, kann ich nicht beurteilen, da es tatsächlich auf den Inhalt deines "Antrags" ankommt, ob es sich um eine Geltendmachung im Rechtsinne handelt oder nicht.

Wie aber schon MoinMoin schreibt: Wer hat Dir denn die Aufgaben übertragen? Entscheidend ist, dass eine Stelle die dazu befugt ist (im Regelfall das Personalamt oder wie es auch immer bei Euch heißen mag) mit Dir einen Arbeitsvertrag abzuschließen, dir die höherwertigen Tätigkeit "formal" auch übertragen hat.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 09:57
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.

Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?




Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 09:58
Doch, darauf kommt es entscheidend an.

Edit:
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: Organisator am 14.08.2024 09:59
Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?

Es kommt einzig und alleine darauf an, `zu wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden.
- Ab wann du sie ausführst - egal.
- Ob du einen Antrag gestellt hast - egal.
- Genehmigung - gibt es tariflich nicht.

--> Zu wann fand die Übertragung statt?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:11
Doch, darauf kommt es entscheidend an.

Edit:
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu.

"seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus, daher beantrage ich die Eingruppierung Entgeltgruppe X"

so sieht mein Antrag ca. aus.

Das heißt, wäre es besser, wenn ich das mit 'rückwirkend' nicht eingemischt hätte?

Dann wäre ich in der Stufe 5?


Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:12
Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?

Es kommt einzig und alleine darauf an, `zu wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden.
- Ab wann du sie ausführst - egal.
- Ob du einen Antrag gestellt hast - egal.
- Genehmigung - gibt es tariflich nicht.

--> Zu wann fand die Übertragung statt?

Sorry für die Begrifflichkeiten =)

Ist das Ausführen nicht das gleiche wie die Übertragung?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:15
Wenn Du seit dem 01.02.2024 höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hast UND dies Deine auszuübenden Tätigkeiten (d.h. eine vom Arbeitgeber bevollmächtigte Stelle hat Sie dir zum 01.02.2024 wirksam übertragen) seit diesem Zeitpunkt sind, dann bist Du seit dem 01.02.2024 höhergruppiert. Selbst wenn Du in Deinen "Antrag" 01.09. reingeschrieben hättest, würde es nichts an diesem Fakt ändern.
Da Du Dich aber wie Aal um die Frage windest, wer/ob/wie Dir diese Tätigkeiten zum 01.02. übertragen worden sind, gehe davon aus, dass Dir diese noch gar nicht WIRKSAM übertragen worden sind....
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:19

Da Du Dich aber wie Aal um die Frage windest, wer/ob/wie Dir diese Tätigkeiten zum 01.02. übertragen worden sind, gehe davon aus, dass Dir diese noch gar nicht WIRKSAM übertragen worden sind....

Weil ich den Unterschied zwischen Ausführen und Übertragu´ng nicht verstanden habe...

Sorry für die dummen Fragen =)
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:19
Zitat

Sorry für die Begrifflichkeiten =)

Ist das Ausführen nicht das gleiche wie die Übertragung?

Nein. Du könntest auch einfach selber (oder durch einen nicht bevollmächtigten Vorgesetzten angewiesen) höherwertige Tätigkeiten ausüben, ohne dass dies durch die vom Arbeitgeber bevollmächtigte Stelle genehmigt/angeordnet/übertragen worden ist. Das löst dann keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung aus. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitgeber kann Dir untersagen, dies zu tun, weil es einen Vertragsverstoß wäre, da du immer nur die auch tatsächlich von ihm übertragenen Tätigkeiten auszuüben hast.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:20

Da Du Dich aber wie Aal um die Frage windest, wer/ob/wie Dir diese Tätigkeiten zum 01.02. übertragen worden sind, gehe davon aus, dass Dir diese noch gar nicht WIRKSAM übertragen worden sind....

Weil ich den Unterschied zwischen Ausführen und Übertragu´ng nicht verstanden habe...

Sorry für die dummen Fragen =)

Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:22

Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?

Mein Vorgesetzter
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27

Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?

Mein Vorgesetzter

Dann sind Sie Dir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum 01.02.2024 nicht wirksam übertragen worden, da Dein Vorgesetzter mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Arbeitsverträge für den Arbeitgeber abschließen darf. Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:32
Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?


Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:34
Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?

Siehe meine Antwort:

Zitat
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:37
Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?

Siehe meine Antwort:

Zitat
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu

und wäre der Antrag nicht rückwirkend gewesen und ab 01.08.2024 gelten, hätte ich die S5 erhalten, wenn ich höhergruppiert wäre? Oder hätten die mich in die S4 runtergestuft, weil ab 01.08 in der S5 bin?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:41
Der Antrag ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Übertragung durch den AG (=einvernehmliche Vertragsänderung). Würden Dir die Aufgaben am 01.08. wirksam übertragen, würde dann die Tarifautomatik gelten. Wärst Du zu diesem Zeitpunkt (01.08.) schon in Stufe 5 würdest Du Stufengleich nach Stufe 5 höhergruppiert.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 10:51
Der Antrag ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Übertragung durch den AG (=einvernehmliche Vertragsänderung). Würden Dir die Aufgaben am 01.08. wirksam übertragen, würde dann die Tarifautomatik gelten. Wärst Du zu diesem Zeitpunkt (01.08.) schon in Stufe 5 würdest Du Stufengleich nach Stufe 5 höhergruppiert.
Theoretisch kann man aber immer noch sagen, dass die Aufgaben ab dem 01.08 übertragen sind, obwohl ich im Antrag rückwirkend beantragt habe oder?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: Organisator am 14.08.2024 11:20
Dein Antrag ist unerheblich. Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
Der Rest ist - wie beschrieben - Tarifautomatik.

--> Hast Du ein Schreiben von dem Personalbereich, wonach dir zu einem bestimmten Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: SK am 14.08.2024 11:23
Dein Antrag ist unerheblich. Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
Der Rest ist - wie beschrieben - Tarifautomatik.

--> Hast Du ein Schreiben von dem Personalbereich, wonach dir zu einem bestimmten Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden?

Ja, meine Personalsachbearbeitung muss die Fragen beantworten. Also kommt es sozusagen auf die Antwort der Personalsachbearbeitung an?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: MoinMoin am 14.08.2024 11:25
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.

Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.
Nun wenn du meinst.

Wenn du am 1.2. die Aufgaben übertragen bekommen hast, dann bist du seit dem 1.2. in der höheren EG, Stufenlaufzeit fängt von vorne an.
Eine Genehmigung gibt es nicht. Einen Antrag auch nicht. Da du stets anhand deiner dir übertragenden Tätigkeiten eingruppiert bist.
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: Organisator am 14.08.2024 11:30
Ja, meine Personalsachbearbeitung muss die Fragen beantworten. Also kommt es sozusagen auf die Antwort der Personalsachbearbeitung an?

Nein. Worauf es ankommt, habe ich hier geschrieben:

Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.

Daher die Frage, ob dir eine entsprechende Aufgabenübertragung vorliegt.
Diese hast du mit "Ja" beantwortet.
Also: zu wann wurden dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen?
Titel: Antw:Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)
Beitrag von: Schokokeks am 14.08.2024 11:50
Vielleicht sollte die Stelle neu ausgeschrieben werden, um geeignetes Personal zu finden 👍