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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Marina am 19.08.2024 16:32
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Hallo zusammen! :)
So, die Bewerbungen sind durch, ab 01.09. wechsle ich von ner Anwaltskanzlei zum Gericht. Ich freu mich schon!
Jetzt meine Frage bezüglich des Urlaubs.
In der Kanzlei hab ich noch Restutlaub 14 Tage.
Wie wird der neue Urlaubsanspruch für 2024 nun beim AG berechnet?
Vielleicht kann mir da jemand von Euch helfen.
Liebe Grüße
Marina
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4/12 vom Jahresurlaub.
Den Resturlaub musst du beim alten Arbeitgeber geltend machen.
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Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?
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Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?
Man kann, aber man kann es nicht verlangen, da man darauf keinen Anspruch hat.
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Ob das in dem Fall zwischen zwei ganz verschiedenen AG funktioniert, wage ich zu bezweifeln. Welches Interesse sollte denn den neue AG daran haben, die Tage zu "übernehmen" (also dich weniger Tage zu haben und dafür auch noch zu bezahlen)?
Zwischen AG im öD habe ich das schon erlebt, dass ein paar Tage mitgenommen werden können, aber bei dem Wechsel von der privaten Wirtschaft (im weiteren Sinne) käme es mir komisch vor. Andererseits: Fragen kostet ja nix :)
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Man kann doch den Urlaub vom alten Arbeitgeber auch auf den neuen übertragen, oder? Ist das ein Muss?
Im Gegenteil, kaum ein AG wird sich darauf einlassen, dich für Urlaub zu bezahlen, den du dort nicht erwirtschaftet hast.
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Wenn Du deinen Urlaub nicht nehmen kannst, weil dein alter Arbeitgeber Dir keine Möglichkeit gibt, muss er Dir diesen auszahlen. Beim neuen Arbeitgeber fängst Du bei Null an.
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Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?
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Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?
Da es jetzt zeitlich eng wird, noch 14 Tage Urlaub im August zu nehmen, wäre das wohl der Regelfall, ja. Bzw. noch ab morgen 8 Tage Urlaub nehmen, dann die restlichen 6 auszahlen lassen - evtl. musst du halt diskutieren, warum du die Tage nicht mehr nehmen konntest...
Edit: Beim neuen AG gäbe es dann eben 4 x 2,5 = 10 Tage Urlaub. Evtl. darfst du den - je nach Regelung aber ja erst nächstes Jahr nehmen. Urlaubssperre in den ersten 6 Monaten oder sowas ist ja nicht ganz unüblich.
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Ok. Aber dann hätte ich ja für dieses Jahr den ganzen Jahresurlaub vom alten AG plus die 10 Tage vom neuen AG?
Mein jetziger AG meint, der neue AG muss den Urlaub übernehmen. Aber wie hier schon geschrieben wurde - wieso soll der mir 14 Tage Urlaub gewähren, wenn ich da nur 10 bekommen würde...
Im Netz hab ich nicht wirklich was Hilfreiches gefunden. Außer, dass die Differenz Urlaubsanspruch alter AG abzgl. Urlaubsanspruch neuer AG = Differenz vom alten AG ausbezahlt werden muss/soll/kann.
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Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?
Ja. So wie in meinem ersten Post geschrieben.
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Ok. Aber dann hätte ich ja für dieses Jahr den ganzen Jahresurlaub vom alten AG plus die 10 Tage vom neuen AG?
Mein jetziger AG meint, der neue AG muss den Urlaub übernehmen. Aber wie hier schon geschrieben wurde - wieso soll der mir 14 Tage Urlaub gewähren, wenn ich da nur 10 bekommen würde...
Im Netz hab ich nicht wirklich was Hilfreiches gefunden. Außer, dass die Differenz Urlaubsanspruch alter AG abzgl. Urlaubsanspruch neuer AG = Differenz vom alten AG ausbezahlt werden muss/soll/kann.
Na das ist doch jetzt eine ganz andere Situation. Du hast natürlich beim alten AG auch nur Anspruch auf 8/12 von deinem Jahresurlaub... Dann bleiben ja evtl. gar keine 14 Tage übrig.
Manchmal verlangt der neue AG eine Bescheinigung vom alten, wie viel Urlaub bereits gewährt wurde.
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Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
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Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
Woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung?
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Aus dem Gesetz?
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Aus dem Gesetz?
Das weiß ich nicht, daher frage ich. Außerdem gibt es ja recht viele Gesetze und Fundstellen darin.
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Ab dem 01.07. hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Mein alter AG meint, er zahlt mir dann halt die 14 Tage aus, weil nehmen ist nicht. Aber wenn er 14 Tage auszahlt, dann hätte ich beim neuen AG keinen Anspruch mehr für dieses Jahr, oder?
Nach meinem Verständnis müsste der alte AG 4 Tage auszahlen. Stimmt das?
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Nach 6 Monaten hast Du Anspruch auf den Gesetzlichen Urlaub, 24 Werktage oder 20 Tage bei einer 5 Tage Woche. Nicht auf den Tariflichen Urlaub. Wenn Du bis August bei deinen alten Arbeitgeber keinen Urlaub genommen hättest muß der neue Arbeitgeber dir 20 Tage ( bei einer 5 Tage Woche) gewähren.
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Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, dabei geht es darum, dass man auch in der ersten Jahreshälfte schon mehr Urlaub nehmen darf, als einem formal zusteht.
Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub habe ich bis einschließlich Juni formal nur Anspruch auf 15 Tage. Dennoch darf ich 20 Tage Urlaub einreichen und auch nehmen.
Wenn ich dann frühzeitig ausscheide und schon mehr Urlaub genommen habe, als mir nach dem Ausscheiden eigentlich zusteht, kriege ich dann beim neuen AG ja weniger (§ 6 Abs. 1 BUrlG).
Also ich kenne das bisher immer so, dass der Anspruch um jeden Monat gekürzt wird. Evtl. geht das aber nur bis zu ner Mindestzahl von 24 Tagen, denn das ist der laut BUrlG zustehende Anspruch.
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Also, ich hab beim alten AG bei einer 5 Tage Woche 28 Tage Jahresurlaub. Genommen hab ich davon dieses Jahr 14 Tage.
Gekündigt ist zum 31.08.
Am 01.09. beginnt das neue Arbeitsverhältnis beim Gericht mit jährlich 30 Tagen Urlaub.
Welchen Anspruch hab ich jetzt noch beim neuen AG?
Muss der alte AG etwas auszahlen? Wenn ja, was bzw wie viel Tage?
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Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
Nein, du hast Anspruch den vollen Jahresurlaub zu nehmen. Bei Ausscheiden hast du aber nur noch Anspruch auf den anteiligen Urlaub.
und wenn du diesen nicht nehmen durftest, dann werden die entsprechenden Tage ausbezahlt.
Beim neuem AG hast du Anspruch auf den Anteiligen Urlaub.
Wenn du jedoch beim altem AG deinen Jahresurlaub schon genommen hättest, dann hättest du beim neuem auf keinen Anspruch auf anteiligen gesetzlichen Urlaub.
Also wieviel Urlaub hast du schon genommen?
Hast du 30 Tage Jahreurlaub?
edit ups zu langsam….
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Also, ich hab beim alten AG bei einer 5 Tage Woche 28 Tage Jahresurlaub. Genommen hab ich davon dieses Jahr 14 Tage.
Gekündigt ist zum 31.08.
Am 01.09. beginnt das neue Arbeitsverhältnis beim Gericht mit jährlich 30 Tagen Urlaub.
Welchen Anspruch hab ich jetzt noch beim neuen AG?
Muss der alte AG etwas auszahlen? Wenn ja, was bzw wie viel Tage?
Ich würde sagen, 8/12 x 28 = 18,666, gerundet 19 Tage Anspruch beim alten AG. Davon 14 genommen, macht noch 5, die bis Ende nächster Woche genommen oder ausbezahlt werden können (wenn die Inanspruchnahme z.B. aus betrieblichen Gründen nicht mehr geht).
Neuer AG dann wie beschrieben 10 Tage. Macht insgesamt 29, damit ist auch der gesetzliche Mindestanspruch erfüllt.
So würde ich es persönlich erwarten. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, lasse ich aber gerne offen :)
Edit: Zitat eingefügt wegen besserer Verdeutlichung des Bezugs.
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So sehe ich es auch.
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Danke euch! :)
Dann hab ich jetzt wenigstens mal nen Fahrplan.
Mal gucken was der alte AG dazu sagt. Die Laune ist hier nach der Kündigung eher bescheiden...