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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Selfi am 21.08.2024 15:24

Titel: Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 21.08.2024 15:24
Hallo zusammen,

meine Kollegin (Chefarztsekretärin) geht ab Januar 1 Jahr in Elternzeit. Es steht schon fest, dass ich in dieser Zeit die offizielle Vertretung übernehmen werde. Die Stelle wird intern ausgeschrieben und ich muss hierfür auch eine interne Bewerbung schreiben. Allerdings ist das nur pro forma für den Betriebsrat.

Die Stelle war damals in E9a ausgeschrieben - meine Kollegin ist direkt mit Stufe 5 eingestiegen. Ich bekomme aktuell als Sekretärin E5, Stufe 5.

Wie werde ich als Vertretung eingestuft? Gleichwertig wie meine Kollegin?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Organisator am 21.08.2024 15:30
Da dir die Tätigkeit nur vorübergehend (für ein Jahr) übertragen wird ändert sich an der Eingruppierung und der Stufenzordnung nichts.

Es steht dir jedoch eine Zulage zu, in der Höhe, wie die Eingruppierung wäre, wenn die Tätigkeit dauerhaft übertragen worden wäre.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 21.08.2024 15:33
Hmm aber laut der Personalabteilung wird die Stelle der Chefarztsekr. intern als Elternzeitvertretung für 1 Jahr ausgeschrieben, auf die ich mich auch bewerben muss.

Meine jetzige Stelle wird dann auch extern ausgeschrieben, ebenfalls für 1 Jahr, weil meine Kollegin ja danach wieder kommt und ich danach wieder meine alte Position (in der wir davon ab genau dasselbe tun  ;D) übernehmen werden.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Organisator am 21.08.2024 15:36
Hmm aber laut der Personalabteilung wird die Stelle der Chefarztsekr. intern als Elternzeitvertretung für 1 Jahr ausgeschrieben, auf die ich mich auch bewerben muss.

Meine jetzige Stelle wird dann auch extern ausgeschrieben, ebenfalls für 1 Jahr, weil meine Kollegin ja danach wieder kommt und ich danach wieder meine alte Position (in der wir davon ab genau dasselbe tun  ;D) übernehmen werden.

Genau so habe ich das verstanden und meinen Post entsprechend formuliert.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 21.08.2024 15:39
Okay, dann verstehe ich es wohl nicht. Wenn die Stelle als Chefarztsekr. ausgeschrieben wird, ich mich darauf intern bewerbe und zu 100% bekomme, dann steht doch in dieser Stelle eine Entgeltgruppe. Diese bekomme ich dann aber nicht "direkt", sondern lediglich über eine Zulage zu meiner aktuellen Entgeltgruppe?!

Und falls ja, warum? Warum nicht die Eingruppierung in die entsprechende Gruppe?

Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: MoinMoin am 21.08.2024 15:47
Weil du die Tätigkeiten nicht dauerhaft sondern nur vorübergehend übertragen bekommst.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Organisator am 21.08.2024 15:48
Okay, dann verstehe ich es wohl nicht. Wenn die Stelle als Chefarztsekr. ausgeschrieben wird, ich mich darauf intern bewerbe und zu 100% bekomme, dann steht doch in dieser Stelle eine Entgeltgruppe. Diese bekomme ich dann aber nicht "direkt", sondern lediglich über eine Zulage zu meiner aktuellen Entgeltgruppe?!

Und falls ja, warum? Warum nicht die Eingruppierung in die entsprechende Gruppe?



ja.

Die Eingruppierung richtet sich nach den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten. (§ 12 Abs. 2 S.1 TVöD)

In deinem Beispiel werden die Tätigkeiten jedoch nur vorübergehend (1 Jahr) übertragen. Daher ändert sich die Eingruppierung nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 21.08.2024 15:49
Weil Du die Tätigkeit (wahrscheinlich) vom AG nur vorübergehend übertragen bekommen wirst. Für einen solchen Fall sieht der TVöD eine Zulage vor (§ 14 TVöD; Zulage zwischen deiner jetzigen EG 5 und der EG 9a, Stufengleich). Nur eine dauerhafte Übertragung von höher- oder niedrigeren Tätigkeiten löst eine Höher- bzw. Herabgruppierung aus.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 21.08.2024 15:49
Schreibt doch nicht alle gleichzeitig ;)
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: MoinMoin am 21.08.2024 15:51
hihi endlich mal Erster!
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Organisator am 21.08.2024 15:51
Schreibt doch nicht alle gleichzeitig ;)

😂😂😂

Wenn drei unabhängig voneinander das gleiche schreiben, scheint es halbwegs richtig zu sein.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 22.08.2024 11:34
Okay, vielen Dank! :)

Mal unabhängig davon... Im § 14 TVöD steht ja auch, dass

"§ 14 TVöD regelt

die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und

die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage

für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht."

Kann man das auch so interpretieren, dass ich auch eine Zulage fordern könnte, wenn ich eine Tätigkeit einer Kollegin dauerhaft übernehme, auch wenn sie da ist?

Das ist bei uns nämlich so. Meine Kollegin ist die Chefarztsekr., ich "nur" die normale Sekr., wir haben aber exakt dieselben Aufgaben. Zwar nicht laut Stellenbeschreibung, aber wir handhaben es hier so.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 11:41
Zitat
Zwar nicht laut Stellenbeschreibung, aber wir handhaben es hier so.

Der Arbeitgeber wird der per Stellenbeschreibung mitgeteilt haben, was Deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Wenn Du Dich diese Anweisung deines Arbeitgebers nicht befolgts, begehst Du ein vertragswidriges Verhalten, welches ggfls. abgemahnt werden könnte, im Wiederholungsfall droht eine Kündigung.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 22.08.2024 11:45
Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.

Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 12:32
Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.

Dann kann er genauso gut abgemahnt werden.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 22.08.2024 12:41
Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.

Dann kann er genauso gut abgemahnt werden.

Wenn er mir, als mein Chef, Aufgaben überträgt, die ich davon ab nicht machen MUSS, sondern diese freiwillig mache, weil es vom Tagesablauf her lediglich einfacher ist, wieso sollte er dann abgemahnt werden können? Es ist mein Chef und ich bin mit den übertragenen Aufgaben einverstanden.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 12:50
Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 13:32
Zitat
Die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag. Die mit den im Arbeitsumfeld tätigen Kollegen und gegebenenfalls auch mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit durch den Angestellten ohne – auch nur stillschweigende – diesbezügliche Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des öffentlichen Arbeitgebers vermag einen Anspruch des Angestellten auf Höhergruppierung nicht zu begründen.

BAG, Urteil vom 26.03.1997 - 4 AZR 489/95
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Selfi am 22.08.2024 14:05
Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).

Okay, verstehe ich. Unser Chef ist Leiter der Neurochirurgischen Klinik, die natürlich ansässig am gesamten Klinikum hier ist. So wie andere Fachabteilungen eben auch in einem Krankenhaus.

Gilt das also als Klinikleitung?
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: Organisator am 22.08.2024 14:39
Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).

Okay, verstehe ich. Unser Chef ist Leiter der Neurochirurgischen Klinik, die natürlich ansässig am gesamten Klinikum hier ist. So wie andere Fachabteilungen eben auch in einem Krankenhaus.

Gilt das also als Klinikleitung?

Unwahrscheinlich. Oder darf er Arbeitsverträge unterschreiben?
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 15:37
Ich gehe auch nicht davon aus. In den meisten Kliniken/Krankenhäuser - egal in welcher Rechtsform -, gibt es i.d.R. eine kaufmännische Leitung / Direktion / Vorstand die grundsätzlich für alle Personalangelegenheiten zuständig ist und die auch für das gesamte Klinikum/Krankenhaus Arbeitsverträge abschließt/ändert. Das ärztliche Personal macht dies in aller Regel nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: MoinMoin am 22.08.2024 16:17
Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).

Okay, verstehe ich. Unser Chef ist Leiter der Neurochirurgischen Klinik, die natürlich ansässig am gesamten Klinikum hier ist. So wie andere Fachabteilungen eben auch in einem Krankenhaus.

Gilt das also als Klinikleitung?
Hat dein Chef deinen AV unterschrieben oder darf er Arbeitsverträge unterschreiben oder ändern, weil der Arbeitgeber ihn dazu befugt hat?
Titel: Antw:Eingruppierung für Elternzeitvertretung
Beitrag von: MoinMoin am 22.08.2024 16:19
Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.

Dann kann er genauso gut abgemahnt werden.

Wenn er mir, als mein Chef, Aufgaben überträgt, die ich davon ab nicht machen MUSS, sondern diese freiwillig mache, weil es vom Tagesablauf her lediglich einfacher ist, wieso sollte er dann abgemahnt werden können? Es ist mein Chef und ich bin mit den übertragenen Aufgaben einverstanden.
Dann frage bei der Personalabteilung nach, ob diese von deinem Chef übertragenden Aufgaben deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind. Und wenn sie dir das bestätigen, dann kannst du dort direkt nachfragen, ob dir dann nicht mehr Entgelt zusteht, bzw. das mehr an Entgelt einfordern, weil du der Meinung bist, dass sie dir zusteht