Okay, vielen Dank!

Mal unabhängig davon... Im § 14 TVöD steht ja auch, dass
"§ 14 TVöD regelt
die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und
die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage
für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht."
Kann man das auch so interpretieren, dass ich auch eine Zulage fordern könnte, wenn ich eine Tätigkeit einer Kollegin dauerhaft übernehme, auch wenn sie da ist?
Das ist bei uns nämlich so. Meine Kollegin ist die Chefarztsekr., ich "nur" die normale Sekr., wir haben aber exakt dieselben Aufgaben. Zwar nicht laut Stellenbeschreibung, aber wir handhaben es hier so.