Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ggfbkk am 29.08.2024 16:56
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Ist es möglich ohne Studium in den gehoben Dienst zukommen ?
Was sind die Vorraussetzungen hierfür ? Wer genehmigt eine Verbeamtung ?
Bin in der IT tätig.
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Antorten darauf findest du in dem Landesbeamtengesetz sowie den Laufbahnverordnungen dazu.
Ich würde mal sagen - grundsätzlich nein.
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Ich kenne kein Beamtengesetz, das die Verbeamtung im gD ohne Studium ermöglicht. Ausgenommen sind Aufstiegsbeamte vom mittleren Dienst.
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Geht leider nicht..
Ich werde Beamter im mD und werde hoffentlich über den modularen Aufstieg in den gD kommen.
Wenn nicht ist der mD auch gut 👍
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
Heiraten und mindestens 2 Kinder zeugen! Dann wird auch der mD durchaus lukrativ erscheinen ;)
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
Durch zwei Kinder + verheiratet kann man sich nicht beschweren finde ich. Als Single ohne Kinder gebe ich dir vollkommen recht.
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
Heiraten und mindestens 2 Kinder zeugen! Dann wird auch der mD durchaus lukrativ erscheinen ;)
exakt :D
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
Heiraten und mindestens 2 Kinder zeugen! Dann wird auch der mD durchaus lukrativ erscheinen ;)
ist das so? bei A8/4 macht das roundabout 300 Euro mehr netto, also ca. 10 %.
Sind 10 % mehr schon genug, um es "lukrativ" zu nennen?
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
Heiraten und mindestens 2 Kinder zeugen! Dann wird auch der mD durchaus lukrativ erscheinen ;)
ist das so? bei A8/4 macht das roundabout 300 Euro mehr netto, also ca. 10 %.
Sind 10 % mehr schon genug, um es "lukrativ" zu nennen?
NW - A8/4 - Mietenstufe3:
a) Single, Steuerklasse 1 ~ 2570€ netto
b) Verheiratet, Steuerklasse 4, 2 Kinder ~ 3180€ netto
... und jetzt vergleichst Du das mal, wie sich das netto einer E8 von a) nach b) verändert.
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Wie kommst du darauf, dass der mD gut ist? Hast mal in die Besoldungstabelle geguckt, da ist gar nichts gut
Heiraten und mindestens 2 Kinder zeugen! Dann wird auch der mD durchaus lukrativ erscheinen ;)
ist das so? bei A8/4 macht das roundabout 300 Euro mehr netto, also ca. 10 %.
Sind 10 % mehr schon genug, um es "lukrativ" zu nennen?
NW - A8/4 - Mietenstufe3:
a) Single, Steuerklasse 1 ~ 2570€ netto
b) Verheiratet, Steuerklasse 4, 2 Kinder ~ 3180€ netto
... und jetzt vergleichst Du das mal, wie sich das netto einer E8 von a) nach b) verändert.
Ich würde das eher mit der Privatwirtschaft vergleichen, da eine E8 öD ist und man sich ohnehin verbeamten lassen kann, wenn man geeignet ist. Ist man nicht geeignet, verbietet sich der Vergleich
--> Sind 10% netto mehr im Vergleich zur Privatwirtschaft schon bzw. überhaupt lukrativ?
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Ich würde das eher mit der Privatwirtschaft vergleichen, da eine E8 öD ist und man sich ohnehin verbeamten lassen kann, wenn man geeignet ist. Ist man nicht geeignet, verbietet sich der Vergleich
--> Sind 10% netto mehr im Vergleich zur Privatwirtschaft schon bzw. überhaupt lukrativ?
Also: Den Vergleich zur pW macht macht man natürlich nur aus der Tarifbeschäftigen-Perspektive. Hier kann es Gründe geben, im öD zu wirken, oder eben auch fluchtartig die Bude zu verlassen.
Der Unterschied innerhalb des öD ist eben jenes Alimentationsprinzip für Beamte. Völlig unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens: Steigen die persönlichen Kosten z.B durch Kinder, werden diese durch Zuschläge bei den Beamten eben etwas aufgefangen, während das für die TB "Privatkram" ist. Das wollte ich mit dem Wort "lukrativ" zum Ausdruck bringen.
Ob man von einer E10 oder E11 mangels abschlossenem Studiums in eine A8 wechseln sollte, steht natürlich noch mal auf einem ganz anderen Blatt.
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Ich würde das eher mit der Privatwirtschaft vergleichen, da eine E8 öD ist und man sich ohnehin verbeamten lassen kann, wenn man geeignet ist. Ist man nicht geeignet, verbietet sich der Vergleich
--> Sind 10% netto mehr im Vergleich zur Privatwirtschaft schon bzw. überhaupt lukrativ?
Also: Den Vergleich zur pW macht macht man natürlich nur aus der Tarifbeschäftigen-Perspektive. Hier kann es Gründe geben, im öD zu wirken, oder eben auch fluchtartig die Bude zu verlassen.
Der Unterschied innerhalb des öD ist eben jenes Alimentationsprinzip für Beamte. Völlig unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens: Steigen die persönlichen Kosten z.B durch Kinder, werden diese durch Zuschläge bei den Beamten eben etwas aufgefangen, während das für die TB "Privatkram" ist. Das wollte ich mit dem Wort "lukrativ" zum Ausdruck bringen.
Ob man von einer E10 oder E11 mangels abschlossenem Studiums in eine A8 wechseln sollte, steht natürlich noch mal auf einem ganz anderen Blatt.
Aussage war ja, dass der mD mit 2 Kindern lukrativ ist. Demzufolge wäre er es ohne Kinder nicht.
Meine Frage ist lediglich, ob 10% mehr netto wirklich "lukrativ" ist, oder ein Wechsel in die Privatwirtschaft nicht lukrativer sein könnte.
Dies als Grundüberlegung, ob man sich im mD verbeamten lässt, darauf hofft befördert und geheiratet zu werden und darüber hinaus noch 2 Kinder in die Welt setzen möchte. Alles das nur für 10% mehr Einkommen?
Oder sollte da nicht der interessante und spannende Job im Vordergrund stehen, schließlich verbringt man viel Zeit damit.
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...
Oder sollte da nicht der interessante und spannende Job im Vordergrund stehen, schließlich verbringt man viel Zeit damit.
Da sind wir doch einer Meinung ;D
... und gerade im Bereich IT -wie hier in der Fragestellung dargestellt- würde ich definitiv nicht auf die Idee kommen, von einer E10 in den mD zu wechseln.
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Und was hat das alles mit dem TV-L zu tu?
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Und was hat das alles mit dem TV-L zu tu?
Nichts, deswegen ist es jetzt hier.
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Oder sollte da nicht der interessante und spannende Job im Vordergrund stehen, schließlich verbringt man viel Zeit damit.
Da sind wir doch einer Meinung ;D
... und gerade im Bereich IT -wie hier in der Fragestellung dargestellt- würde ich definitiv nicht auf die Idee kommen, von einer E10 in den mD zu wechseln.
;D ;D ;D
Auf keinen Fall. Zumal da easy ne 11 oder 12 möglich ist und - zumindest beim Bund - auch je nach Verhandlungsgeschick eine Zulage von bis zu 1.000 € / Monat.
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Ist es möglich ohne Studium in den gehoben Dienst zukommen ?
Was sind die Vorraussetzungen hierfür ? Wer genehmigt eine Verbeamtung ?
Bin in der IT tätig.
Ja, für einen IT´ler mit adäquater Berufserfahrung ist dies theoretisch möglich.
Die Zauberworte nennen sich "anderer Bewerber" und die Grundlage bietet § 22 Bundeslaufbahnverordnung:
[...] wenn keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die entsprechende Laufbahn zur Verfügung stehen oder die Einstellung von besonderem dienstlichen Interesse ist. [...]
Das Verfahren zur Feststellung der Laufbahnbefähigung nach § 8 Absatz 2 regelt der Bundespersonalausschuss.
Schaut man sich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung an, findet man ein paar weitere Hinweise auf die Rahmenbedingungen:
Anträge auf Feststellung einer Laufbahnbefähigung als andere Bewerberin oder als anderer Bewerber stellen die obersten Dienstbehörden. Soweit der Bundespersonalausschuss einen Antrag für begründet erachtet, ist zusätzlich nachzuweisen, dass eine ausreichende Dauer der Berufserfahrung in Aufgaben, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entsprechen, vorliegt. Diese Dauer der Berufserfahrung beträgt für Laufbahnen des mittleren Dienstes vier Jahre, des gehobenen Dienstes sechs Jahre und des höheren Dienstes sieben Jahre und sechs Monate.
In der Theorie ist es somit möglich. Die Praxis sieht aber relativ unflexibel aus.
Mir ist nur das ITZBund bekannt, welches dies alle Jubeljahre einmal für seine langjährigen Tarifbeschäftigten anbietet.
Dafür gibt es dann ein Auswahlverfahren für die Zulassung, mindestens 9 Jahre adäquater Berufserfahrung in einer nach Art und Umfang dem gtD gleichartigen Verwendung und der Interessent darf das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ob das ITZBund es erneut anbietet entzieht sich meiner Kenntnis, da die Voraussetzungen für § 22 BLV erfüllt sein müssen und sich die Behörde selbst sowie das BMF für eine weitere Bedarfsdeckung mittels "anderer Bewerber" zu verständigen haben.
Das man sich vorher aber schon als Tarifbeschäftigter über Jahre hinweg bewiesen haben musste, war die Grundvoraussetzung neben der Erfüllung der weiteren formellen Inhalte.
Somit ist dies kein Karriereweg, welchen man gezielt planen kann.