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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Beamtenneuling am 08.10.2024 11:49
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Ich habe gesehen das bei dem Rechner für die Lohnsteuer "2024 Dezember" auswählbar ist.
Bedeutet das dieser nur für Dezember 2024 ist? Oder kann man diesen auch schon für die Berechnung den 2025 Nettolohns nehmen?
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Das würde mich auch interessieren.
Ich vermute aber mal, dass das nur den Dezember und damit die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrages betrifft, oder?
Bei mir sind es laut dem Rechner 34 EUR mehr. Würde dann eine monatliche Erhöhung von ca. 3 EUR bedeuten.
Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
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Es gibt zwei steuerliche Anpassungen:
Eine betrifft das Jahr 2024 und soll im Dezember abgewickelt werden und
eine trifft die Jahre ab 2025
Tipp: Stiftung Warentest hatonlibe einen entsprechenden Gehaltsrechner
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Es gibt zwei steuerliche Anpassungen:
Eine betrifft das Jahr 2024 und soll im Dezember abgewickelt werden und
eine trifft die Jahre ab 2025
Tipp: Stiftung Warentest hatonlibe einen entsprechenden Gehaltsrechner
Der Rechner ist lustig. Im Dezember 24 Euro mehr, in 2025 dann wieder 8 Euro weniger. Als Beamter.
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Der Rechner ist in einem Punkt nicht ganz korrekt. Den Familienzuschlag Stufe 1 bekommt man nicht nur für das Heiraten. Sondern such als unverheirateter wenn man bestimmte Personen wir z.B. die eigenen Kinder in der eigenen Wohnung wohnen lässt. Das könnte man langfristig mal anpassen.
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Moin,
mittlerweile kann man auch das Steuerjahr 2025 auswählen. Laut Rechner zahle ich nun rd. 40 euro mehr steuern als noch 2024 bei gleicher Besoldung. Da kann was nicht stimmen, oder?
Gruß
Beamtibus
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Beim Rechner Bayern auf. 2025 37,75 € mehr Steuern, Kirchensteuer auch ein bisschen mehr.
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Moin,
mittlerweile kann man auch das Steuerjahr 2025 auswählen. Laut Rechner zahle ich nun rd. 40 euro mehr steuern als noch 2024 bei gleicher Besoldung. Da kann was nicht stimmen, oder?
Gruß
Beamtibus
Bei mir auch. Knapp 50€ Differenz zu 2024.
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Hallo zusammen,
bei mir ein ähnlicher Fall. Erhöhung des Grundsteuerfreibetrages und Verschiebung der Eckwerte um 2,6 Prozent.
Vielleicht wird der Post vom Admin wahrgenommen und es erfolgt zeitnah eine Anpassung.
LG
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Die Steuerdaten wurden offenbar angepasst. Nachdem das Steuerjahr 2025 zwischenzeitlich nicht auswählbar war, ist es jetzt wieder im Rechner integriert und die Werte im Ergebnis entsprechen dann denen aus dem Rechner bei Stiftung Warentest.
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Sind bei mir immer noch 9 Euro weniger - Rechner 2025 gegenüber 2024b. Kann doch nicht sein?
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Bei mir auch so. 2025er Steuerjahr kommt netto weniger raus als 2024
(DEZ).
Es sind nur 20€ netto mehr als jetzt aktuell im 2024er Steuerjahr. Erscheint mir als zu wenig. Das wäre ja gerade mal ein Kasten Bier :D
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Der Rechner 2024b berücksichtigt meines Wissens nach die rückwirkenden Änderungen für 2024, die im Dezember ausbezahlt werden und entsprechend nur für Dezember gelten. Der Rechner 2025 gilt dann ab Januar voraussichtlich dauerhaft für 2025. Entsprechend fällt dieser Wert geringer als der für Dezember 2024, allerdings höher als für 2024 aus.
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Also der Rechner 2024b hat bei mir 25€ netto mehr.
Das wird mal 12 gerechnet, sodass eine Nachzahlung von ca. 300€ bei mir erfolgt. Das erklärt nicht den dann wieder geringeren Betrag 2025.
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Die 25 € netto mehr beziehen sich auf das ganze Jahr 2024. Beinhalten somit die Nachzahlung für die Monate Januar bis November. Eine Nachzahlung von ca. 300 € wird es nicht geben.
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Das wäre ja verschwindend wenig. Wow...
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Ja, das kann man sehr schön in diesem Rechner nachvollziehen: https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner/5/
Beim Gehaltszeitraum "Jahr" wählen und beim Bruttoeinkommen den persönlichen Wert eintragen oder einfach mal "50.000 €". Und dann mit den Steuerjahren herumspielen. 2024b minimal weniger Lohnsteuer als 2024. 2025 weniger Lohnsteuer als 2024 und 2024b.
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Die 25 € netto mehr beziehen sich auf das ganze Jahr 2024. Beinhalten somit die Nachzahlung für die Monate Januar bis November. Eine Nachzahlung von ca. 300 € wird es nicht geben.
Das entspricht auch meinem Verständnis für den Steuerrechner. Deswegen steht ja auch beim 2024b "Dezember" extra dazu. Das ganze resultiert ja auch nur auf der Anhebung der Freibeträge um ein paar (wenige) hundert Euro. Wo soll dann eine Erstattung von 300 € heraus resultieren?
Die Steuersätze werden meines Wisses nach nur geringfügig durch die Freibetragsanhebung tangiert, so dass eben in diesem Jahr vielleicht 3 Euro im Monat dabei herumkommen und im nächsten Jahr 20 im Vergleich zum ursprünglichen Satz 2024.
Eine höhere Erstattung kommt dann nur über die Steuererklärung zustande, nämlich dann wenn die berufsbedingten Ausgaben das zu versteuernde Einkommen so weit reduzieren, dass der jeweilige Steuersatz in eine niedrigere Stufe rutscht.
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Eine höhere Erstattung kommt dann nur über die Steuererklärung zustande, nämlich dann wenn die berufsbedingten Ausgaben das zu versteuernde Einkommen so weit reduzieren, dass der jeweilige Steuersatz in eine niedrigere Stufe rutscht.
Richtig. Insbesondere wenn man dabei unter die Einkommensgrenze des Solis rutscht. ;)
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Ich frage mich, woher der Mythos mit den Stufen für einen Steuersatz stammt...
Die Steuern sind progressiv. Es erhöht sich nur der Steuersatz mit dem der nächste verdiente Euro besteuert wird. Die Steuern für den Rest den man verdient hat verändert sich dadurch gar nicht.
Anders sieht es beim Solidaritätszuschlag aus. Dieser bezieht sich tatsächlich auf das gesamte Einkommen bzw. gesamte gezahlte Steuer. Aber auch hier gibt es eine Milderungszone, welche für eine schleichende Einführung und Erhöhung des Solis führt, sodass nicht sofort 5,5 Prozent gezahlt werden müssen.
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Ich frage mich, woher der Mythos mit den Stufen für einen Steuersatz stammt...
Die Steuern sind progressiv. Es erhöht sich nur der Steuersatz mit dem der nächste verdiente Euro besteuert wird. Die Steuern für den Rest den man verdient hat verändert sich dadurch gar nicht.
Damit ändert sich aber der durchschnittliche Steuersatz.
Anders sieht es beim Solidaritätszuschlag aus. Dieser bezieht sich tatsächlich auf das gesamte Einkommen bzw. gesamte gezahlte Steuer. Aber auch hier gibt es eine Milderungszone, welche für eine schleichende Einführung und Erhöhung des Solis führt, sodass nicht sofort 5,5 Prozent gezahlt werden müssen.
Unterschreitet man hier (durch die Steuererklärung) aber die Grenze, zahlt man von jetzt auf gleich gar keinen Soli mehr und bekommt ihn komplett zurückerstattet.
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Der durchschnittliche Steuersatz ändert sich, das ist richtig. Wenn ich auf den nächsten Euro mehr Steuern zahle als auf den Rest des Gehalts, dann hat sich der Durchschnittssteuersatz selbstverständlich erhöht. Relevant für die Frage, ob ich mit mehr Brutto auch mehr Netto habe ist aber nur der Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro den ich verdiene. Und der müsste (ggf. inklusive Sozialabgaben) größer als 100% sein und das ist bei einem Maximalen Steuersatz von 45% nicht möglich.
In seltenen Fällen kann eine Gehaltserhöhung von Nachteil sein, wenn man zum Beispiel dadurch höhere KiTa-Gebühren, die an einen festen Grenzwert mit Stufen gebunden sein können, höherer Ausgaben hat.
Bei dem Solidaritätszuschlag ist es richtig, dass dieser ab einem Grenzwert wegfällt. Durch die Milderungszone wird aber auch hier vermieden, dass es für dich ein "Vorteil" sein könnte weniger Geld zu verdienen. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 96.820 Euro muss der volle Solidaritätszuschlag gezahlt werden.
Bis zu einem Einkommen von 68412 Euro zahlt eine alleinstehende Person keinen Soli. Wenn du einen Euro mehr (68413 Euro) verdienst, dann zahlst du insgesamt 11 Cent Soli. Auch mit einem Steuersatz von 42% und Sozialabgaben bleibt man hier unter einem Euro den man mehr abezogen bekommt. Somit bleibt auch hier, dass es für mehr Brutto trotz Soli mehr Netto gibt.