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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Gattuso68 am 11.10.2024 09:47
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Hallo allerseits,
ich bin aktuell gerade in der Probezeit.Ich musste spontan von Heute auf morgen auf eine andere Abteilung und andere Arbeitszeiten einschließlich Wochenende arbeiten.
Da es zu kurzfristig war habe ich abgewiesen.
Könnte man mir jetzt die Kündigung aussprechen weil ich nein gesagt habe?
Gruss
Gattuso
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Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift erst nach 6 Monaten, siehe § 173 SGB IX
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Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
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Hallo allerseits,
ich bin aktuell gerade in der Probezeit.Ich musste spontan von Heute auf morgen auf eine andere Abteilung und andere Arbeitszeiten einschließlich Wochenende arbeiten.
Da es zu kurzfristig war habe ich abgewiesen.
Könnte man mir jetzt die Kündigung aussprechen weil ich nein gesagt habe?
Gruss
Gattuso
Ich habe als Schwerbehinderter bisher immer den Fall gehabt, obwohl ich beim Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen habe das ich einen "vernünftigen" Bürostuhl benötige, weil ich sonnst aufgrund meiner Behinderung schmerzen habe. Wurde mir dann im Job als ich dann danach gefragt habe: Den bekommen Sie erst nach der Probezeit....in einem Fall hat dieses nachfragen wahrscheinlich sogar zu meiner vorzeitigen Kündigung(weil Unbequem) geführt.
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Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
Da hat mein Vorredner zwar recht, aber bei solchen Fragen solltest du dir Hilfe bei deiner Schwerbehindertenvertretung holen. Menschen mit Behinderungen haben auch in den ersten 6 Monaten schon Anrecht auf die Unterstützung der SBV oder des Intergrationsbeauftragten.
Im öffentlichen Dienst ?
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Ja sicher. Wieso überrascht dich das?
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Das man wegen einer primitiven Grund gekündigt wird,das überrascht mich .
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AG braucht jemanden nicht mehr dringend für Tätigkeit A, sondern dringend für Tätigkeit B.
AN lehnt ab.
Primitiver Grund?
Ansonsten WE Arbeit etc. geht doch eher nur mit Dienstplan und nicht spontan, oder?
Das kann der AG also eher nicht von heute auf morgen von dir verlangen.
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Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
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Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.
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Obacht! Es gibt da eine ganz neue Tendenz in der Rechtsprechung. Gut aufgearbeitet bei
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schwerbehinderter-mann-unwirksam-in-probezeit-gekuendigt_76_618078.html
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Obacht! Es gibt da eine ganz neue Tendenz in der Rechtsprechung. Gut aufgearbeitet bei
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schwerbehinderter-mann-unwirksam-in-probezeit-gekuendigt_76_618078.html
Daraus eine Tendenz abzuleiten, ist aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen, denn
a) widerspricht es ausdrücklich der aktuellen BAG-Rechtsprechung (wird auch immer wieder drauf verwiesen)
b) ist es (noch) nicht rechtskräftig.
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Überlese ich da was oder hat das LAG nicht die Kündigung bestätigt?
Die einzige Aussage ist doch, dass der AG nachweisen muss, dass er alles getan hat, dass der AN ein leidensgerechten Arbeitsplatz bekommt, damit er zeigen kann was er kann.
Man sollte also sicherheitshalber für einem SB, dem man uU kündigen möchte, rechtzeitig Präventionsmassnahmen durchführen, dann ist man save, wenn man dann doch kündigt.
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Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs. ;D
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Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs. ;D
Was ist eine klare Tendenz? die Entscheidung vom „Katzentisch“, um Spid zu zitieren, die vom LAG einkassiert wurde?
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Man sollte also sicherheitshalber für einem SB, dem man uU kündigen möchte, rechtzeitig Präventionsmassnahmen durchführen, dann ist man save, wenn man dann doch kündigt.
Danke für die Übersetzung, letztlich ist auch die Suche nach einem "leidensgerechten" Arbeitsplatz nichts anderes.
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Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.
Das war das Thema der letzten Beiträge...
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Für die Kündigung in der Probezeit braucht der AG gar keinen Grund.
Das liegt nicht an der Probezeit. In den ersten sechs Monaten der Beschäftigung muss eine Kündigung auch dann nicht sozial gerechtfertigt sein, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.
Das war das Thema der letzten Beiträge...
Ja, ein Kluge AG, bindet dann halt das Integrationsamt, SBV ein und fragt, was man so verbessern könnte für den MA, dann sind irgendwann die 5,5 Monate um, uU bevor wirklich viel davon umgesetzt werden konnte und man kündigt.
Ende Gelände, klage Chance? Sie LAG Urteil.
Halt bisserl mehr Aufwand
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Ich denke, es ist eine klare Tendenz; diese gänzlich außen vor zu lassen wäre fahrlässig. Aber sicher ist das erst nach einer Entscheidung des BAG oder nachgelagert des Europäischen Gerichtshofs. ;D
Es gibt (!) bereits klare Grundsatzscheidungen des BAG, nur hier hat ein (1. !) Landesarbeitsgericht dies ignoriert. Selbst wenn der AG nicht in Revision geht, bleibt es dennoch bei der Richtung des BAG. Es sei denn, das BAG sieht Handlungsbedarf oder Überarbeitungsbedarf seiner bisherigen Rechtsmeinung. Erst wenn das der Fall sein sollte und das BAG von sich aus aktiv wird, würde ich von einer Tendenz sprechen.
Btw, was soll das aber bringen? Wenn wirklich die Anforderungen an Kündigungen schwerbehinderter Personen hochgeschraubt werden, hätten wir wieder ein neues Bürokratiemonster. Und jeder AG wird sich zukünftig noch 3x zusätzlich überlegen, ob er solche Personen überhaupt einstellt, da ja schon die einfache Trennung in der Probezeit nicht mehr einfach wäre.