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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: juliusc am 21.10.2024 12:02
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Servus, wir kleine Kommune haben in den letzten Wochen zwei Hinweise von "benachbarten" Kommunen und von der Kommunalversicherung erhalten, dass wir bei öffentlichen Stellenausschreibungen auf die Bewerberin XYZ Acht geben sollen, da diese bei diesen zwei Kommunen Entschädigung erfolgreich eingeklagt hat, weil die die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist und man die Vermutung hat, dass es ihr nur um die Entschädigung geht.
Mal abgesehen davon, ob es ihr tatsächlich nur um Entschädigungen ging, was sich sicherlich auch nicht belegen lässt, aber sind solche Hinweise der Nachbar-Kommunen und der gemeinsamen Versicherung überhaupt rechtens?
Danke und Grüße
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...warum sollte es nicht rechtens sein, wenn befreundete Kommunen sich untereinander austauschen, dass man bestimmte Personen ggfls. auf jeden Fall einzuladen hat, weil man andernfalls Rechtsverstöße begehen würde... 8) 8) 8)
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Im Datenschutz gilt der Erlaubnisvorbehalt, das bedeutet, der Verarbeitung (dazu zählt auch die Weitergabe) personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, eine Rechtsgrundlage erlaubt es. Mir ist als Datenschutzbeauftragter keine Rechtsgrundlage bekannt, die eine solche Offenlegung personenbezogener Daten zwischen "befreundeten" Kommunen erlaubt. Darüber hinaus zählen Gesundheitsdaten zu den sogenannten "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" und besitzen ohnehin ein vom Gesetzgeber nochmal herausgehobenes Schutzniveau.
Ich würde also darauf achten, dass dieser Austausch nirgendwo dokumentiert oder nachweisbar ist, denn ansonsten hat die potenzielle Bewerberin direkt noch ein zweites Einfallstor, um Ärger und Aufwand zu produzieren.
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Servus, wir kleine Kommune haben in den letzten Wochen zwei Hinweise von "benachbarten" Kommunen und von der Kommunalversicherung erhalten, dass wir bei öffentlichen Stellenausschreibungen auf die Bewerberin XYZ Acht geben sollen, da diese bei diesen zwei Kommunen Entschädigung erfolgreich eingeklagt hat, weil die die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist und man die Vermutung hat, dass es ihr nur um die Entschädigung geht.
Mal abgesehen davon, ob es ihr tatsächlich nur um Entschädigungen ging, was sich sicherlich auch nicht belegen lässt, aber sind solche Hinweise der Nachbar-Kommunen und der gemeinsamen Versicherung überhaupt rechtens?
Danke und Grüße
Nein.
Es liegt ein Verstoß des mitteilenden Mitarbeiters gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vor.
Es liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Nach meiner Einschätzung sehr wahrscheinlich ist das Handeln des mitteilenden Mitarbeiters und auch das Speichern der Daten des Mitarbeiters in der Empfängerkommune strafbar gem. § 42 Abs. 2 DSGVO, für den Mitteilenden ggf. auch nach § 203 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 o. 2 StGB.
die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist
Die beiden Kommunen scheinen rechtswidrig gehandelt und eine Schwerbehinderte diskriminiert zu haben.
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Ich würde also darauf achten, dass dieser Austausch nirgendwo dokumentiert oder nachweisbar ist, denn ansonsten hat die potenzielle Bewerberin direkt noch ein zweites Einfallstor, um Ärger und Aufwand zu produzieren.
Oder die Verwaltung verhält sich schlicht rechtskonform und tut nur das, was sie darf. Das dürfte für Einige schon schwer genug sein.
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Praktisch nachvollziehbar jedoch rechtswidrig, sollte sich der Hinweis nicht nur darauf beschränken "Achtung es haben sich bei uns Personen beworben, die das AGG ausnutzen wollen (AGG-Hopper)". Fallen dabei aber Namen oder sogar gesundheitliche Eigenschaften ("Frau X ist schwerbehindert") dann ist dies ein schwerer Verstoß.
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...man muss sich nicht wirklich wundern, dass es in D nicht rund läuft... ::)
...der geplante Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin hätte wahrscheinlich auch geklappt, wenn es nicht der befreundete ausländische Nachrichtendienst gewesen wäre, der - weil er eben nicht durch übertriebene datenschutzrechtliche Bestimmungen daran gehindert ist, social media etc. vernünftig zu scannen - die deutschen bemitleidenswerten Kollegen entsprechend unterrichtet hätte...fehlt jetzt nur noch eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes, das die Verwertung dieser Information im Nachhinein aus datenschutzrechtlichen mißbilligt ;)
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Wer ist denn so bl* und stellt solche Fragen im öffentlichen Forum.
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Wer ist denn so bl* und stellt solche Fragen im öffentlichen Forum.
Inwiefern bl*?
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Ich würde an eurer Stelle mal über mein Karma nachdenken, nur mal so als Denkanstoß ... Jeder von uns kann früher oder später in die Situation kommen, selbst schwerbehindert zu sein/werden.
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WFA West, Keine Sorge, ich bin es schon.
juliusc fragst Du das ernsthaft??? Entweder es ist üble Nachrede, weil es nicht stimmt oder Du räumst einer AGG Hopperin die Möglichkeit ein, bei der Nachbarkommune nochmals nachzutreten.... Man sollte schon überlegen, was man womöglich vom Arbeitsplatzrechner schreibt!
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WFA West, Keine Sorge, ich bin es schon.
juliusc fragst Du das ernsthaft??? Entweder es ist üble Nachrede, weil es nicht stimmt oder Du räumst einer AGG Hopperin die Möglichkeit ein, bei der Nachbarkommune nochmals nachzutreten.... Man sollte schon überlegen, was man womöglich vom Arbeitsplatzrechner schreibt!
Weiß doch keiner, um welche Kommunen es hier geht.
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
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Finde es in Ordnung wenn man hier versucht sich vor nicht ernstgemeinten Bewerbungen mit der Absicht auf Klage zu schützen.
Früher konnte man sich bei Betrieb A bewerben und der Personaler von Betrieb Z am anderen Ende der Stadt kannte einen auch schon bei Eingang der Bewerbung.
Und zu dieser Zeit war die Arbeitslosenquote auch nicht höher.
Dennoch finde ich es auf der anderen Seite nicht verkehrt diese Art des Datenaustausches in diesem Umfang zu unterbinden.
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
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Solange ihr gewissenhaft euren Job macht und ordentlich prüft, ob die Bewerberin aufgrund ihrer Eignung einzuladen ist oder eben nicht, stellt sich die Frage doch gar nicht.
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@juliusc. Die Autokorrektur hat zugeschlagen. Gemeint war Internet statt Alternative.
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@juliusc. Die Autokorrektur hat zugeschlagen. Gemeint war Internet statt Alternative.
Da bin ich aber auch neugierig! Was gibts denn da zu lernen?
Und bzgl. On topic: ich kenne viele Behörden, und das muss man auch aus mehreren Gründen (Personalmangel im Personalbereich, Terminierung von Bewerbungsgesprächen, wo alle Gremien Zeit haben ...) verstehen, die selbst offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerber nicht einladen, und das Risiko eingehen, sich Klagen bzgl. Entschädigungszahlung einfangen. Und mal meine persönliche Meinung, wer dann als offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber den Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, hat sich nur aus einem Grund beworben! Nämlich genau deswegen! Wer bei dem Arbeitgeber arbeiten möchte, verklagt diesen nicht! Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat. Die Namen kommen auf eine interne schwarze Liste und werden danach immer eingeladen, aber nie eingestellt!
Bzgl. der Weitergabe von personenbezogenen Daten seitens anderer Arbeitgeber und sogar auch noch einer Versicherung, bei der mind. die drei Behörden, und wahrscheinlich noch viel mehr in der Gegend, im ganzen Bundesland, bundesweit (?) versichert sind, ist schon so selten dämlich, dass das auch bestraft werden muss. Und das liest sich vielleicht widersprüchlich, sehe das aber differenziert, weil zwei Paar Schuhe, aber hier dürfen dann Kläger klagen und Beklagte müssten sehr gerne sehr viel bezahlen.
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Formal darf nichts weitergegeben werden. Hinter den Hand kennt man sich unter Personalern natürlich. Die Gedanken sollten natürlich nicht notiert werden.
Trotzdem laden wir im Prinzip jeden mit SB ein, außer er ist eklatant offensichtlich für die Stelle ungeeignet.
Sprich: ein Hausmeister braucht auch bei SB nicht für eine Physikerstelle eingeladen werden.
einfach um sich keinen Ärger einzuhandeln. Kostet zwar Zeit, ist aber besser als vom Gericht verdonnert zu werden.
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Da bin ich aber auch neugierig! Was gibts denn da zu lernen?
Und bzgl. On topic: ich kenne viele Behörden, und das muss man auch aus mehreren Gründen (Personalmangel im Personalbereich, Terminierung von Bewerbungsgesprächen, wo alle Gremien Zeit haben ...) verstehen, die selbst offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerber nicht einladen, und das Risiko eingehen, sich Klagen bzgl. Entschädigungszahlung einfangen. Und mal meine persönliche Meinung, wer dann als offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber den Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, hat sich nur aus einem Grund beworben! Nämlich genau deswegen! Wer bei dem Arbeitgeber arbeiten möchte, verklagt diesen nicht! Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat. Die Namen kommen auf eine interne schwarze Liste und werden danach immer eingeladen, aber nie eingestellt!
Bzgl. der Weitergabe von personenbezogenen Daten seitens anderer Arbeitgeber und sogar auch noch einer Versicherung, bei der mind. die drei Behörden, und wahrscheinlich noch viel mehr in der Gegend, im ganzen Bundesland, bundesweit (?) versichert sind, ist schon so selten dämlich, dass das auch bestraft werden muss. Und das liest sich vielleicht widersprüchlich, sehe das aber differenziert, weil zwei Paar Schuhe, aber hier dürfen dann Kläger klagen und Beklagte müssten sehr gerne sehr viel bezahlen.
Es geht um einen offensichtlich nicht ungeeigneten Bewerber und nicht um einen ungeeigneten Bewerber.
Wird bspw. eine Stelle als Gärtner für den Friedhof ausgeschrieben und wird die Fachrichtung "Friedhofsgärtnerei" gewünscht, der Bewerber ist aber Gärtner mit der Fachrichtung "Obst- und Gemüseanbau," ist er offensichtlich nicht ungeeignet. Immerhin ist der Gärtner und weiß mit Pflanzen umzugehen.
Offensichtlich ungeeignet wäre ein Maurer, der sich auf eine Stelle als Gärtner mit der Fachrichtung "Friedhofsgärtnerei" bewirbt. Der Maurer kann dir eine wunderschöne Verschalung für dein Fundament bauen, Beton einbringen und Ziege darauf stapeln. Er kann aber nicht gärtnern.
Eine Klage auf Entschädigung gem. AGG wäre auch nur dann erfolgreich, wenn der Bewerber offensichtlich nicht ungeeignet ist. Der schwerbehinderte Friedhofsgärtner Fachrichtung "Obst- und Gemüseanbau" könnte erfolgreich klagen. Der Maurer könnte in keinem Falle mit einer Klage Erfolg haben.
Finde es in Ordnung wenn man hier versucht sich vor nicht ernstgemeinten Bewerbungen mit der Absicht auf Klage zu schützen.
Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
Das AGG ist in einem demokratischen und dem Grundgesetze entsprechend Prozess entstanden. Der Prozess ist nicht perfekt. Solange es diesen Prozess gibt, ist das demnach entstandene Gesetz zu respektieren und umzusetzen. Alles Andere wäre undemokratisch und gerade von Mitarbeitern im öD erwarte ich, dass diese unsere Grundzüge der Verfassung respektieren und wahren. Mir passen einige Gesetze auch nicht. Meine persönliche Meinung zu diesen Gesetzen ist in Anbetracht des demokratischen Prozesses irrelevant und ich habe diese Gesetze umzusetzen.
Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat.
Ich habe gegen meine abgelehnte Bewerbung Widerspruch erhoben und gegen meinen Dienstherren ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren geführt, bevor ich eingestellt wurde. Seit mehreren Jahren bin ich ein im Großen und Ganzen zufriedener und leistungsmäßig nicht besonders schlechter Beamter meines Dienstherren. In meinem Fall ging es nicht um das AGG.
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Abgesehen davon, dass es Privatrecht ist und damit auf einer Stufe mit Bleistift bestellen steht, gibt es einige Gesetzte, die allgemein nicht mehr angewandt werden (meist jedoch vor einer nahen Ablösung durch neue Regelungen wie jüngst beim Recht zur Kinderehe).
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Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
Oder wenn man nachweisen kann, dass bei Einladungen nicht erschienen wird.
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Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
Oder wenn man nachweisen kann, dass bei Einladungen nicht erschienen wird.
Das muss dann aber auch eine gewisse Mindestanzahl ohne Entschuldigung sein, oder?!
Ich habe auch schon mal eine Einladung nicht wahrgenommen, aber vorher abgesagt. Kann na immer mal was sein.
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Och, da macht man mit der Zeit so seine Erfahrungen, wo man beim Lesen der Bewerbung schon weiß, in welche Richtung es gehen soll.
"Ich musste wegen meiner Lungenerkrankung an die Nordsee ziehen" - und bewerbe mich dann 400km Luftlinie südlich...
"Ich bin leider sehr in meiner Mobilität eingeschränkt - und stehe für kurzfristige Bewerbungsgespräche selbstverständlich gerne zur Verfügung"
Aber auch bei solchen nach GMV widersprüchlichen Aussagen muss man immer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch schicken. Die praktisch zu 100% planbare freie Zeit kann man dann ja nutzen, um nochmal über die anderen Bewerber zu reden.
Auch schon gehabt: mehrere Vorstellungsgespräche an einem Tag terminiert, den AG-seitigen Teilnehmern aber schon vorab gesagt sie brauchen wahrscheinlich nicht zum Termin kommen, nur sollte tatsächlich mal einer der Bewerber erscheinen, würden wir sie kurzfristig informieren. Ja, so fällt vielleicht mal jemand zunächst in die falsche Schublade, aber das AGG und die Rechtssprechung dazu ist nunmal so wie es ist. Also arbeitet man als Personaler eben danach. Egal, was Nachbarkommunen meinen mitteilen zu können.
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Och, da macht man mit der Zeit so seine Erfahrungen, wo man beim Lesen der Bewerbung schon weiß, in welche Richtung es gehen soll.
Aus einem Bewerbungsschreiben: "Ich bewerbe mich auf die Stelle XYZ. An dieser Stelle möchte ich auf meine Schwerbehinderung hinweisen."
Der Kandidat durfte uns dann noch live im Gespräch davon überzeugen, dass er für die Stelle absolut ungeeignet ist. Eigentlich wussten wir das schon aus der Papierlage, aber sicher ist sicher.
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
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Das ist Quatsch und längst nicht für jede Behörde zutreffend.
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.
Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.
Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.
Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
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Leider gibt es genügend Schwerbehinderte, die bereits beim Betreten des Sitzungszimmers wissen, dass sie nur eingeladen worden sind, weil man sie einladen musste, was sich dann allerspätestens beim Verlassen des Gesprächszimmers bestätigt hat.
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.
Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.
Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.
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Leider gibt es genügend Schwerbehinderte, die bereits beim Betreten des Sitzungszimmers wissen, dass sie nur eingeladen worden sind, weil man sie einladen musste, was sich dann allerspätestens beim Verlassen des Gesprächszimmers bestätigt hat.
Kann ich aus eigener Erfahrung leider bestätigen und ich kenne noch ein paar andere Schwerbehinderte, denen es genauso erging oder ergeht. Traurig!
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Da es auch einige Schwerbehinderte auch im Bestand eines Betriebes gibt, von denen der Arbeitgeber gar nichts weiß, sind diese Aussagen in Bezug auf Diskriminierung eher hypothetischer Natur.
Es gibt keine Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.
Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.
Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
Und in der Klage bemängelt man dann, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt?
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.
Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.
Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
Und in der Klage bemängelt man dann, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt?
Nice try! xD
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Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.
Bereits der Versuch einer Aufzeichnung eines Gesprächs ohne Zustimmung der/des Beteiligten verstößt gegen das Strafgesetzbuch. Bei einer Klage gegen Diskriminierung wird aus dem Kläger dann schnell der Beklagte.
Betreffen solche Aufzeichnungen den Arbeitgeber um z.B. Mobbing belegen zu können, liefert man dem AG die Begründung für eine fristlose Kündigung.
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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen, müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.
Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.
Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.
was wäre denn das diskriminierende, wenn man den aktuellen ,objektiven Sachstand der Papierlage jemanden mitteilt?
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
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...das "erledigen" Personaler unter sich am Besten telefonisch und gehört seit Beginn der "Hopperei" wohl auch zum Tagesgeschäft...
...ich sehe auch keinen Grund, sich daraüber noch aufzuregen, weil es ja in letzter Konsequenz erstens dazu führt, dass alle Schwerbehinderten, die einzuladen sind, auch eingeladen werden und zweitens, denjenigen, die nur darauf warten, klagen zu können, die "Geschäftsgrundlage" entzogen wird...
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
Du begehst beim Atmen aber keinen Rechtsbruch, bei obiger Handlung aber durchaus.
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Mit so einer E-Mail? Viel Spaß beim Nachweis. Man kann sich hier doch nur noch an den Kopf greifen ::)
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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..
Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:
"Hallo liebe Frau Mustermann,
wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."
So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.
Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.
Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
Die DSGVO kennt extreme Bußgelder und Strafen, die auch z. B. gegenüber als GmbH organisierte Stadttöchter verhängt werden können und insbesondere bei ähnlichen Verletzungen auch schon ausgereizt wurden. Selbstverständlich erhält der Mitarbeiter, der dieses Risiko produziert, eine Abmahnung. Andere öffentliche Institutionen sind zwar von DSGVO-Strafen ausgenommen, können aber natürlich trotzdem zivilrechtlich bei Verfehlungen angegangen werden. Ehrlich gesagt ist es deshalb auch ziemlich dumm von Mitarbeitern so vorzugehen, da sie sich auch persönlich einem Risiko aussetzen, anstatt von ihrem Arbeitgeber zu verlangen, zum Schutz vor AGG-Hopper halt einen rechtkonformen Workflow aufzusetzen.
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Mit so einer E-Mail? Viel Spaß beim Nachweis. Man kann sich hier doch nur noch an den Kopf greifen ::)
Du übermittelst DSGVO geschützte Daten an dritte, nämlich das Herrn Musterhagen sich bei euch beworben hat, schon sehr schwierig das nicht nachweisen zu können mit dieser Email.
Ob man da eine große Geschichte draus machen kann oder will ist ein anderes Blatt, aber deine Naivität ist zum Mäusemelken.
Aber eine Abmahnung ist da halt locker drin.
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Fragt sich halt, ob Herbert durch das "mitbekommen" (was ja auf subalternes Personal hindeutet) nicht selbst gegen den Datenschutz verstoßen hat. ;)
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Es ist halt einfach wieder das Paradebeispiel, warum in vielen Behörden absolut nichts nach vorne geht, wenn man über so einen Quark hier seitenlang diskutiert. Und dann wundert man sich, warum wegen "Datenschutz" im Datenaustausch absolut nichts passiert.
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Das ist aber nun wirklich nicht der exekutiven Gewalt anzulasten.
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Das stimmt wohl. Aber es zeigt das Mindset der Mitarbeiter. Das lässt sich dann wohl auch auf andere Sachverhalte übertragen.
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Ich weiß ja, was du meinst, aber was verbleibt außer der Gesetzesumsetzung und - beachtung?
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Das stimmt wohl. Aber es zeigt das Mindset der Mitarbeiter. Das lässt sich dann wohl auch auf andere Sachverhalte übertragen.
Wenn Menschen im öD offensichtlichen Rechtsbruch begehen und diesen nicht erkennen wollen, dann ist das ein Mindset, der gefährlich ist.
Da sollte man doch eher sich an die bestehende Gesetze halten und bei Bedarf daran mitwirken, dass sie angepasst werden oder Lösungen finden, die nicht offensichtlich mit einer Verletzung von Gesetzen einher geht.
In diesem Fall, lädt man alle SBs ein und versucht sie davon abzubringen, in dem man den Zwangseingeladenen klar mitteilt, das man nach Papierlage sie nur so gerade als nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ansieht und viele sehr aussichtsreiche Kandidaten ihnen vorgehen und man es ihnen freistellt trotzdem zu kommen oder abzusagen.
Damit hat man Spreu vom Weizen getrennt, ohne das man illegal die Bewerbernamen und deren SB Status quer durch die Republik posaunt.
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...wenn ich hier gerade aus dem Fenster schaue, begeht mein Nachbar gerade eine Ordnungswidrigkeit, in dem er seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat...der Rechtsbruch ist da und es ist mir trotzdem total egal und zwar, weil ich es einzuordnen weiß in die Regeln mit einem vernünftigen Miteinander (von dem ich letztendlich auch selbst profitiere)...
....ich muss nicht jederzeit und überall den "Herbert" raushängen lassen, weil ich im Recht bin oder weil etwas nicht in Ordnung ist...
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Du kannst ihn ja gar nicht anzeigen, oder habt ihr im HO Anrecht auf selbst bestimmte Pausen außer beim Rauchen? ;)
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...wenn ich hier gerade aus dem Fenster schaue, begeht mein Nachbar gerade eine Ordnungswidrigkeit, in dem er seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat...der Rechtsbruch ist da und es ist mir trotzdem total egal und zwar, weil ich es einzuordnen weiß in die Regeln mit einem vernünftigen Miteinander (von dem ich letztendlich auch selbst profitiere)...
....ich muss nicht jederzeit und überall den "Herbert" raushängen lassen, weil ich im Recht bin oder weil etwas nicht in Ordnung ist...
Also wir hatten aufgrund des freizügigen Informationsaustausches von Personalsachbearbeitern bereits Polizei und die Datenschutzaufsichtsbehörde im Haus, und das für ein wesentlich kleineren Verstoß, als die hier im Thread beschriebenen. Selbstverständlich muss ich das als Datenschutzbeauftragter, dessen Bestellung gesetzliche Pflicht ist, den Herbert heraushängen lassen. Letztendlich lief unser Fall darauf hinaus, dass der Hauptverantwortliche von uns abgemahnt wurde, er zivilrechtlich der von der Offenlegung betroffenen Person Schmerzensgeld bezahlen musste und wir als Institution mit der Datenschutzbehörde einen Deal aushandeln mussten, um einer Strafzahlung zu entgehen. Der Deal hat aber trotzdem fünfstellige Kosten verursacht. Wer als verantwortlicher Mitarbeiter oder Führungskraft solches Handeln also entweder nicht erkennt oder toleriert, ist halt schlichtweg dumm und müsste in eine weniger verantwortungsvolle Position degradiert werden.
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Zumal die sachliche Prüfung der eingegangenen Bewerbung und die ggf. notwendige Einladung einer schwerbehinderten Person der rechtssichere wie auch kostengünstige und schnellere Weg ist.
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Du kannst ihn ja gar nicht anzeigen, oder habt ihr im HO Anrecht auf selbst bestimmte Pausen außer beim Rauchen? ;)
...befinde mich mittlerweile (und Gott sei Dank) im PHO 8) wobei P für Pension steht :) ....meine Pause wird ab und zu von selbstbestimmter Arbeit unterbrochen ;)
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...wenn ich hier gerade aus dem Fenster schaue, begeht mein Nachbar gerade eine Ordnungswidrigkeit, in dem er seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat...der Rechtsbruch ist da und es ist mir trotzdem total egal und zwar, weil ich es einzuordnen weiß in die Regeln mit einem vernünftigen Miteinander (von dem ich letztendlich auch selbst profitiere)...
....ich muss nicht jederzeit und überall den "Herbert" raushängen lassen, weil ich im Recht bin oder weil etwas nicht in Ordnung ist...
Also wir hatten aufgrund des freizügigen Informationsaustausches von Personalsachbearbeitern bereits Polizei und die Datenschutzaufsichtsbehörde im Haus, und das für ein wesentlich kleineren Verstoß, als die hier im Thread beschriebenen. Selbstverständlich muss ich das als Datenschutzbeauftragter, dessen Bestellung gesetzliche Pflicht ist, den Herbert heraushängen lassen. Letztendlich lief unser Fall darauf hinaus, dass der Hauptverantwortliche von uns abgemahnt wurde, er zivilrechtlich der von der Offenlegung betroffenen Person Schmerzensgeld bezahlen musste und wir als Institution mit der Datenschutzbehörde einen Deal aushandeln mussten, um einer Strafzahlung zu entgehen. Der Deal hat aber trotzdem fünfstellige Kosten verursacht. Wer als verantwortlicher Mitarbeiter oder Führungskraft solches Handeln also entweder nicht erkennt oder toleriert, ist halt schlichtweg dumm und müsste in eine weniger verantwortungsvolle Position degradiert werden.
Das ist ja die Besonderheit bei informellen Gesprächen.
Man hinterlässt keine Spuren und lässt sich nicht erwischen.
Trotzdem kommen Personaler ins Gespräch. Natürlich tauschen sie sich dann nicht über besondere Fälle aus und können somit gar nicht erwischt werden.
Wenn ihr das große Aufgebot hattet, wird es wohl seinen Grund gehabt haben.
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Richtig, es ist immer ein guter Gedanke, dass man sich nicht erwischen lässt, weil man keine Spuren hinterlässt, wenn man Regel missachtet.
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...wenn ich hier gerade aus dem Fenster schaue, begeht mein Nachbar gerade eine Ordnungswidrigkeit, in dem er seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung geparkt hat...der Rechtsbruch ist da und es ist mir trotzdem total egal und zwar, weil ich es einzuordnen weiß in die Regeln mit einem vernünftigen Miteinander (von dem ich letztendlich auch selbst profitiere)...
....ich muss nicht jederzeit und überall den "Herbert" raushängen lassen, weil ich im Recht bin oder weil etwas nicht in Ordnung ist...
Glücklicherweise gibt es bei Ordungswidrigkeiten auch keine Strafvereitelung.