Servus, wir kleine Kommune haben in den letzten Wochen zwei Hinweise von "benachbarten" Kommunen und von der Kommunalversicherung erhalten, dass wir bei öffentlichen Stellenausschreibungen auf die Bewerberin XYZ Acht geben sollen, da diese bei diesen zwei Kommunen Entschädigung erfolgreich eingeklagt hat, weil die die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist und man die Vermutung hat, dass es ihr nur um die Entschädigung geht.
Mal abgesehen davon, ob es ihr tatsächlich nur um Entschädigungen ging, was sich sicherlich auch nicht belegen lässt, aber sind solche Hinweise der Nachbar-Kommunen und der gemeinsamen Versicherung überhaupt rechtens?
Danke und Grüße