Autor Thema: Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?  (Read 7034 times)

maiklewa

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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Zitat
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!

Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.

james

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Leider gibt es genügend Schwerbehinderte, die bereits beim Betreten des Sitzungszimmers wissen, dass sie nur eingeladen worden sind, weil man sie einladen musste, was sich dann allerspätestens beim Verlassen des Gesprächszimmers bestätigt hat.

Kann ich aus eigener Erfahrung leider bestätigen und ich kenne noch ein paar andere Schwerbehinderte, denen es genauso erging oder ergeht. Traurig!

BAT

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Da es auch einige Schwerbehinderte auch im Bestand eines Betriebes gibt, von denen der Arbeitgeber gar nichts weiß, sind diese Aussagen in Bezug auf Diskriminierung eher hypothetischer Natur.

Es gibt keine Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

FGL

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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Zitat
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
Und in der Klage bemängelt man dann, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt?

carriegross

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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Zitat
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!
Und in der Klage bemängelt man dann, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt?

Nice try! xD

Maggus

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Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.

Bereits der Versuch einer Aufzeichnung eines Gesprächs ohne Zustimmung der/des Beteiligten verstößt gegen das Strafgesetzbuch. Bei einer Klage gegen Diskriminierung wird aus dem Kläger dann schnell der Beklagte.
Betreffen solche Aufzeichnungen den Arbeitgeber um z.B. Mobbing belegen zu können, liefert man dem AG die Begründung für eine fristlose Kündigung.

MoinMoin

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Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Zitat
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!

Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.
was wäre denn das diskriminierende, wenn man den aktuellen ,objektiven  Sachstand der Papierlage jemanden mitteilt?

bebolus

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."


So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

was_guckst_du

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...das "erledigen" Personaler unter sich am Besten telefonisch und gehört seit Beginn der "Hopperei" wohl auch zum Tagesgeschäft...

...ich sehe auch keinen Grund, sich daraüber noch aufzuregen, weil es ja in letzter Konsequenz erstens dazu führt, dass alle Schwerbehinderten, die einzuladen sind, auch eingeladen werden und zweitens, denjenigen, die nur darauf warten, klagen zu können, die "Geschäftsgrundlage" entzogen wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Herbert Meyer

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."


So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.

Alphonso

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."


So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.

Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?

MoinMoin

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."


So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.

Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?
Du begehst beim Atmen aber keinen Rechtsbruch, bei obiger Handlung aber durchaus.

Alphonso

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Mit so einer E-Mail? Viel Spaß beim Nachweis. Man kann sich hier doch nur noch an den Kopf greifen  ::)

Herbert Meyer

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."


So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.

Das ist doch alles Satire, oder?
Es existiert auch keine Rechtsgrundlage, die es mir gestattet, zu atmen. Bekomme ich jetzt von dir eine Abmahnung, weil ich nicht die Luft anhalte?

Die DSGVO kennt extreme Bußgelder und Strafen, die auch z. B. gegenüber als GmbH organisierte Stadttöchter verhängt werden können und insbesondere bei ähnlichen Verletzungen auch schon ausgereizt wurden. Selbstverständlich erhält der Mitarbeiter, der dieses Risiko produziert, eine Abmahnung. Andere öffentliche Institutionen sind zwar von DSGVO-Strafen ausgenommen, können aber natürlich trotzdem zivilrechtlich bei Verfehlungen angegangen werden. Ehrlich gesagt ist es deshalb auch ziemlich dumm von Mitarbeitern so vorzugehen, da sie sich auch persönlich einem Risiko aussetzen, anstatt von ihrem Arbeitgeber zu verlangen, zum Schutz vor AGG-Hopper halt einen rechtkonformen Workflow aufzusetzen.

MoinMoin

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Mit so einer E-Mail? Viel Spaß beim Nachweis. Man kann sich hier doch nur noch an den Kopf greifen  ::)
Du übermittelst DSGVO geschützte Daten an dritte, nämlich das Herrn Musterhagen sich bei euch beworben hat, schon sehr schwierig das nicht nachweisen zu können mit dieser Email.

Ob man da eine große Geschichte draus machen kann oder will ist ein anderes Blatt, aber deine Naivität ist zum Mäusemelken.
Aber eine Abmahnung ist da halt locker drin.