Da bin ich aber auch neugierig! Was gibts denn da zu lernen?
Und bzgl. On topic: ich kenne viele Behörden, und das muss man auch aus mehreren Gründen (Personalmangel im Personalbereich, Terminierung von Bewerbungsgesprächen, wo alle Gremien Zeit haben ...) verstehen, die selbst offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerber nicht einladen, und das Risiko eingehen, sich Klagen bzgl. Entschädigungszahlung einfangen. Und mal meine persönliche Meinung, wer dann als offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber den Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, hat sich nur aus einem Grund beworben! Nämlich genau deswegen! Wer bei dem Arbeitgeber arbeiten möchte, verklagt diesen nicht! Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat. Die Namen kommen auf eine interne schwarze Liste und werden danach immer eingeladen, aber nie eingestellt!
Bzgl. der Weitergabe von personenbezogenen Daten seitens anderer Arbeitgeber und sogar auch noch einer Versicherung, bei der mind. die drei Behörden, und wahrscheinlich noch viel mehr in der Gegend, im ganzen Bundesland, bundesweit (?) versichert sind, ist schon so selten dämlich, dass das auch bestraft werden muss. Und das liest sich vielleicht widersprüchlich, sehe das aber differenziert, weil zwei Paar Schuhe, aber hier dürfen dann Kläger klagen und Beklagte müssten sehr gerne sehr viel bezahlen.
Es geht um einen offensichtlich
nicht ungeeigneten Bewerber und nicht um einen ungeeigneten Bewerber.
Wird bspw. eine Stelle als Gärtner für den Friedhof ausgeschrieben und wird die Fachrichtung "Friedhofsgärtnerei" gewünscht, der Bewerber ist aber Gärtner mit der Fachrichtung "Obst- und Gemüseanbau," ist er offensichtlich nicht ungeeignet. Immerhin ist der Gärtner und weiß mit Pflanzen umzugehen.
Offensichtlich ungeeignet wäre ein Maurer, der sich auf eine Stelle als Gärtner mit der Fachrichtung "Friedhofsgärtnerei" bewirbt. Der Maurer kann dir eine wunderschöne Verschalung für dein Fundament bauen, Beton einbringen und Ziege darauf stapeln. Er kann aber nicht gärtnern.
Eine Klage auf Entschädigung gem. AGG wäre auch nur dann erfolgreich, wenn der Bewerber offensichtlich nicht ungeeignet ist. Der schwerbehinderte Friedhofsgärtner Fachrichtung "Obst- und Gemüseanbau" könnte erfolgreich klagen. Der Maurer könnte in keinem Falle mit einer Klage Erfolg haben.
Finde es in Ordnung wenn man hier versucht sich vor nicht ernstgemeinten Bewerbungen mit der Absicht auf Klage zu schützen.
Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
Das AGG ist in einem demokratischen und dem Grundgesetze entsprechend Prozess entstanden. Der Prozess ist nicht perfekt. Solange es diesen Prozess gibt, ist das demnach entstandene Gesetz zu respektieren und umzusetzen. Alles Andere wäre undemokratisch und gerade von Mitarbeitern im öD erwarte ich, dass diese unsere Grundzüge der Verfassung respektieren und wahren. Mir passen einige Gesetze auch nicht. Meine persönliche Meinung zu diesen Gesetzen ist in Anbetracht des demokratischen Prozesses irrelevant und ich habe diese Gesetze umzusetzen.
Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat.
Ich habe gegen meine abgelehnte Bewerbung Widerspruch erhoben und gegen meinen Dienstherren ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren geführt, bevor ich eingestellt wurde. Seit mehreren Jahren bin ich ein im Großen und Ganzen zufriedener und leistungsmäßig nicht besonders schlechter Beamter meines Dienstherren. In meinem Fall ging es nicht um das AGG.