Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?

Begonnen von juliusc, 21.10.2024 12:02

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FearOfTheDuck

Solange ihr gewissenhaft euren Job macht und ordentlich prüft, ob die Bewerberin aufgrund ihrer Eignung einzuladen ist oder eben nicht, stellt sich die Frage doch gar nicht.

clarion

@juliusc. Die Autokorrektur hat zugeschlagen. Gemeint war Internet statt Alternative.

minna

Zitat von: clarion in 22.10.2024 18:17
@juliusc. Die Autokorrektur hat zugeschlagen. Gemeint war Internet statt Alternative.

Da bin ich aber auch neugierig! Was gibts denn da zu lernen?

Und bzgl. On topic: ich kenne viele Behörden, und das muss man auch aus mehreren Gründen (Personalmangel im Personalbereich, Terminierung von Bewerbungsgesprächen, wo alle Gremien Zeit haben ...) verstehen, die selbst offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerber nicht einladen, und das Risiko eingehen, sich Klagen bzgl. Entschädigungszahlung einfangen. Und mal meine persönliche Meinung, wer dann als offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber den Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, hat sich nur aus einem Grund beworben! Nämlich genau deswegen! Wer bei dem Arbeitgeber arbeiten möchte, verklagt diesen nicht! Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat. Die Namen kommen auf eine interne schwarze Liste und werden danach immer eingeladen, aber nie eingestellt!

Bzgl. der Weitergabe von personenbezogenen Daten seitens anderer Arbeitgeber und sogar auch noch einer Versicherung, bei der mind. die drei Behörden, und wahrscheinlich noch viel mehr in der Gegend, im ganzen Bundesland, bundesweit (?) versichert sind, ist schon so selten dämlich, dass das auch bestraft werden muss. Und das liest sich vielleicht widersprüchlich, sehe das aber differenziert, weil zwei Paar Schuhe, aber hier dürfen dann Kläger klagen und Beklagte müssten sehr gerne sehr viel bezahlen.

Umlauf

Formal darf nichts weitergegeben werden. Hinter den Hand kennt man sich unter Personalern natürlich. Die Gedanken sollten natürlich nicht notiert werden.

Trotzdem laden wir im Prinzip jeden mit SB ein, außer er ist eklatant offensichtlich für die Stelle ungeeignet.
Sprich: ein Hausmeister braucht auch bei SB nicht für eine Physikerstelle eingeladen werden.

einfach um sich keinen Ärger einzuhandeln. Kostet zwar Zeit, ist aber besser als vom Gericht verdonnert zu werden.

Casa

ZitatDa bin ich aber auch neugierig! Was gibts denn da zu lernen?

Und bzgl. On topic: ich kenne viele Behörden, und das muss man auch aus mehreren Gründen (Personalmangel im Personalbereich, Terminierung von Bewerbungsgesprächen, wo alle Gremien Zeit haben ...) verstehen, die selbst offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerber nicht einladen, und das Risiko eingehen, sich Klagen bzgl. Entschädigungszahlung einfangen. Und mal meine persönliche Meinung, wer dann als offensichtlich ungeeigneter schwerbehinderter Bewerber den Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, hat sich nur aus einem Grund beworben! Nämlich genau deswegen! Wer bei dem Arbeitgeber arbeiten möchte, verklagt diesen nicht! Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat. Die Namen kommen auf eine interne schwarze Liste und werden danach immer eingeladen, aber nie eingestellt!

Bzgl. der Weitergabe von personenbezogenen Daten seitens anderer Arbeitgeber und sogar auch noch einer Versicherung, bei der mind. die drei Behörden, und wahrscheinlich noch viel mehr in der Gegend, im ganzen Bundesland, bundesweit (?) versichert sind, ist schon so selten dämlich, dass das auch bestraft werden muss. Und das liest sich vielleicht widersprüchlich, sehe das aber differenziert, weil zwei Paar Schuhe, aber hier dürfen dann Kläger klagen und Beklagte müssten sehr gerne sehr viel bezahlen.

Es geht um einen offensichtlich nicht ungeeigneten Bewerber und nicht um einen ungeeigneten Bewerber.

Wird bspw. eine Stelle als Gärtner für den Friedhof ausgeschrieben und wird die Fachrichtung "Friedhofsgärtnerei" gewünscht, der Bewerber ist aber Gärtner mit der Fachrichtung "Obst- und Gemüseanbau," ist er offensichtlich nicht ungeeignet. Immerhin ist der Gärtner und weiß mit Pflanzen umzugehen.
Offensichtlich ungeeignet wäre ein Maurer, der sich auf eine Stelle als Gärtner mit der Fachrichtung "Friedhofsgärtnerei" bewirbt. Der Maurer kann dir eine wunderschöne Verschalung für dein Fundament bauen, Beton einbringen und Ziege darauf stapeln. Er kann aber nicht gärtnern.


Eine Klage auf Entschädigung gem. AGG wäre auch nur dann erfolgreich, wenn der Bewerber offensichtlich nicht ungeeignet ist. Der schwerbehinderte Friedhofsgärtner Fachrichtung "Obst- und Gemüseanbau" könnte erfolgreich klagen. Der Maurer könnte in keinem Falle mit einer Klage Erfolg haben.


ZitatFinde es in Ordnung wenn man hier versucht sich vor nicht ernstgemeinten Bewerbungen mit der Absicht auf Klage zu schützen.

Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.




Das AGG ist in einem demokratischen und dem Grundgesetze entsprechend Prozess entstanden. Der Prozess ist nicht perfekt. Solange es diesen Prozess gibt, ist das demnach entstandene Gesetz zu respektieren und umzusetzen. Alles Andere wäre undemokratisch und gerade von Mitarbeitern im öD erwarte ich, dass diese unsere Grundzüge der Verfassung respektieren und wahren. Mir passen einige Gesetze auch nicht. Meine persönliche Meinung zu diesen Gesetzen ist in Anbetracht des demokratischen Prozesses irrelevant und ich habe diese Gesetze umzusetzen.


ZitatIch kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals jemanden eingestellt hat, der den vorher schon mal verklagt hat.

Ich habe gegen meine abgelehnte Bewerbung Widerspruch erhoben und gegen meinen Dienstherren ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren geführt, bevor ich eingestellt wurde. Seit mehreren Jahren bin ich ein im Großen und Ganzen zufriedener und leistungsmäßig nicht besonders schlechter Beamter meines Dienstherren. In meinem Fall ging es nicht um das AGG.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

Abgesehen davon, dass es Privatrecht ist und damit auf einer Stufe mit Bleistift bestellen steht, gibt es einige Gesetzte, die allgemein nicht mehr angewandt werden (meist jedoch vor einer nahen Ablösung durch neue Regelungen wie jüngst beim Recht zur Kinderehe).


MoinMoin

Zitat von: Casa in 22.10.2024 20:13
Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
Oder wenn man nachweisen kann, dass bei Einladungen nicht erschienen wird.

juliusc

Zitat von: MoinMoin in 22.10.2024 21:34
Zitat von: Casa in 22.10.2024 20:13
Dass die Bewerbungen nicht ernst gemeint sind, ist reine Spekulation. Bei einer gewissen Häufigkeit von AGG-Klagen, und da sprechen wir nicht von 2 oder 10 Klagen, sondern mehr, kann man mal über eine Missbräuchlichkeit nachdenken.
Oder wenn man nachweisen kann, dass bei Einladungen nicht erschienen wird.

Das muss dann aber auch eine gewisse Mindestanzahl ohne Entschuldigung sein, oder?!

Ich habe auch schon mal eine Einladung nicht wahrgenommen, aber vorher abgesagt. Kann na immer mal was sein.

Schmitti

Och, da macht man mit der Zeit so seine Erfahrungen, wo man beim Lesen der Bewerbung schon weiß, in welche Richtung es gehen soll.
"Ich musste wegen meiner Lungenerkrankung an die Nordsee ziehen" - und bewerbe mich dann 400km Luftlinie südlich...
"Ich bin leider sehr in meiner Mobilität eingeschränkt - und stehe für kurzfristige Bewerbungsgespräche selbstverständlich gerne zur Verfügung"
Aber auch bei solchen nach GMV widersprüchlichen Aussagen muss man immer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch schicken. Die praktisch zu 100% planbare freie Zeit kann man dann ja nutzen, um nochmal über die anderen Bewerber zu reden.
Auch schon gehabt: mehrere Vorstellungsgespräche an einem Tag terminiert, den AG-seitigen Teilnehmern aber schon vorab gesagt sie brauchen wahrscheinlich nicht zum Termin kommen, nur sollte tatsächlich mal einer der Bewerber erscheinen, würden wir sie kurzfristig informieren. Ja, so fällt vielleicht mal jemand zunächst in die falsche Schublade, aber das AGG und die Rechtssprechung dazu ist nunmal so wie es ist. Also arbeitet man als Personaler eben danach. Egal, was Nachbarkommunen meinen mitteilen zu können.

SamFisher

Zitat von: Schmitti in 23.10.2024 09:22
Och, da macht man mit der Zeit so seine Erfahrungen, wo man beim Lesen der Bewerbung schon weiß, in welche Richtung es gehen soll.

Aus einem Bewerbungsschreiben: "Ich bewerbe mich auf die Stelle XYZ. An dieser Stelle möchte ich auf meine Schwerbehinderung hinweisen."

Der Kandidat durfte uns dann noch live im Gespräch davon überzeugen, dass er für die Stelle absolut ungeeignet ist. Eigentlich wussten wir das schon aus der Papierlage, aber sicher ist sicher.

Martin82

Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.

Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.

clarion

Das ist Quatsch und längst nicht für jede Behörde zutreffend.

MoinMoin

Zitat von: Martin82 in 23.10.2024 14:53
Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Zitat
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

rasperle

Zitat von: MoinMoin in 24.10.2024 07:42
Zitat von: Martin82 in 23.10.2024 14:53
Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.
Zitat
Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!

kraemerchen

Leider gibt es genügend Schwerbehinderte, die bereits beim Betreten des Sitzungszimmers wissen, dass sie nur eingeladen worden sind, weil man sie einladen musste, was sich dann allerspätestens beim Verlassen des Gesprächszimmers bestätigt hat.