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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Magdalena1998 am 02.11.2024 22:12

Titel: [X] Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Magdalena1998 am 02.11.2024 22:12
Hallo,

was gibt es für Richtlinien für angeordnete Arbeit bei Beamte am Wochenende?
Muss dies schriftlich und konkret erfolgen?
Wieviel Zeit, sprich Tage oder Wochen im Voraus, muss der Chef dies konkret bekannt geben? Oder reicht es, wenn er sagt, vielleicht an dem und dem Wochenende?
Wie sieht es aus, wenn private Gründe dem entgegen stehen? Ist der Chef berechtigt, dafür einen Nachweis zu bekommen?
Was wäre, wenn bei einer Nebentätigkeit man bereits für diesen Tag am Wochenende eingeteilt wäre,...?
Ist bei Krankheit gelber Schein notwendig oder nicht? Ich würde mich freuen, wenn mir dazu jemand mehr sagen könnte.

Viele Grüße,
Magda
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: HansGeorg am 03.11.2024 09:30
Was sagt denn der örtliche Personalrat dazu?
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Tagelöhner am 03.11.2024 09:47
Ich glaube eher da lebt jemand mal wieder nicht das besondere Dienst- und Treueverhältnis...bzw. sieht sein Beamtenverhältnis so wie ein 0815-Arbeitsverhältnis, alle Vorteile und Privilegien nimmt man aber gerne mit.

Wenn ich schon höre, dass eine Nebentätigkeit (die vom Dienstherr genehmigt werden muss, weil der Grundsatz nun mal lautet sich mit voller Hingabe dem übertragenen Amt zu widmen) am Wochenende Vorrang vor der Haupttätigkeit haben soll und dann im gleichen Atemzug Fragen zum Krankheitsfall gestellt werden.  ::)

1998 spricht natürlich für Gen-Z Jungbeamtin, von nichts eine Ahnung, einfach mal Beamtin geworden weil es ja immer heißt, da hat man ein Leben lang ein ruhiges Leben bei guter Absicherung und solidem Gehalt. Aber wenn der Dienstherr mal etwas will, was den Status überhaupt rechtfertigen könnte, wird nach einem Schlupfloch gesucht weil man es für unzumutbar und ungerechtfertigt hält.

 
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: HansGeorg am 03.11.2024 09:54
Ich glaube eher da lebt jemand mal wieder nicht das besondere Dienst- und Treueverhältnis...bzw. sieht sein Beamtenverhältnis so wie ein 0815-Arbeitsverhältnis, alle Vorteile und Privilegien nimmt man aber gerne mit.

Wenn ich schon höre, dass eine Nebentätigkeit (die vom Dienstherr genehmigt werden muss, weil der Grundsatz nun mal lautet sich mit voller Hingabe dem übertragenen Amt zu widmen) am Wochenende Vorrang vor der Haupttätigkeit haben soll und dann im gleichen Atemzug Fragen zum Krankheitsfall gestellt werden.  ::)

1998 spricht natürlich für Gen-Z Jungbeamtin, von nichts eine Ahnung, einfach mal Beamtin geworden weil es ja immer heißt, da hat man ein Leben lang ein ruhiges Leben bei guter Absicherung und solidem Gehalt. Aber wenn der Dienstherr mal etwas will, was den Status überhaupt rechtfertigen könnte, wird nach einem Schlupfloch gesucht weil man es für unzumutbar und ungerechtfertigt hält.

Ich selbst gehöre nicht dazu, bin aber davon, was die Gen-Z macht sehr angetan. Die nehmen sich was ihnen gut tut, das haben sich alle zuvor nicht getraut, obwohl sie es auch wollten. Und auch der Dienstherr hat sich was dieses Thema betrifft an enge gesetzliche Grenzen zu halten. Die es übrigens auch schon immer gab, er hat sich nur früher nicht dran gehalten weil die Generationen davor den Mund nicht aufgemacht haben.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Tagelöhner am 03.11.2024 10:01
Wie kann man davon grundsätzlich angetan sein? Prinzipiell führt diese Grundeinstellung zum weiteren Niedergang und zu noch mehr Dysfunktionalität öffentlicher Strukturen. Langfristig schadet sich das Beamtenverhältnis damit außerdem selber, weil der Rückhalt in der Restbevölkerung noch weiter abnehmen wird.

Für mich ist das einfach nur ein weiterer Beweis dafür, dass Übernahmen ins Beamtenverhältnis stark zurückgefahren werden müssen und nur noch in den wirklich wichtigen staatlichen Kernaufgaben zu erfolgen haben. Und dort darf dann auch monetär gerne aufgebessert werden, da diejenigen den Status wirklich verdient haben.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: RagnarDanneskjoeld am 03.11.2024 10:33
Und auch der Dienstherr hat sich was dieses Thema betrifft an enge gesetzliche Grenzen zu halten. Die es übrigens auch schon immer gab, er hat sich nur früher nicht dran gehalten weil die Generationen davor den Mund nicht aufgemacht haben.

Volltreffer.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: InternetistNeuland am 03.11.2024 11:51
§ 3
Arbeitstag

(1) Arbeitstage sind grundsätzlich die Tage Montag bis Freitag.

(2) Arbeitstag kann jedoch auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, soweit die dienstlichen Verhältnisse dies für einzelne Verwaltungszweige, Dienststellen, Teile von Dienststellen oder für bestimmte einzelne Tätigkeiten zwingend erfordern. In diesem Fall soll die als Ausgleich zu gewährende Freizeit zusammenhängend gewährt werden. Für die an einem Arbeitstag nach Satz 1 geleisteten Dienstgeschäfte einschließlich der damit verbundenen Reisezeiten gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.

(3) Bei einer dauerhaften Öffnung einer Einrichtung an einem Arbeitstag nach Absatz 2 ist das Einvernehmen der obersten Dienstbehörde erforderlich.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Tagelöhner am 03.11.2024 12:01
Bedeutet das jetzt etwa, dass so mancher Beamter, der ja eine besondere Rechtstreue und spezifische Kenntnisse bzgl. seines Dienstverhältnisses und seiner hoheitlich öffentlich rechtlichen Aufgaben haben müsste (Stichwort Laufbahnbefähigung, Bestenauslese), grundsätzliche Wissenslücken aufweist?
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: HansGeorg am 03.11.2024 12:43
§ 3
Arbeitstag

(1) Arbeitstage sind grundsätzlich die Tage Montag bis Freitag.

(2) Arbeitstag kann jedoch auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, soweit die dienstlichen Verhältnisse dies für einzelne Verwaltungszweige, Dienststellen, Teile von Dienststellen oder für bestimmte einzelne Tätigkeiten zwingend erfordern. In diesem Fall soll die als Ausgleich zu gewährende Freizeit zusammenhängend gewährt werden. Für die an einem Arbeitstag nach Satz 1 geleisteten Dienstgeschäfte einschließlich der damit verbundenen Reisezeiten gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.

(3) Bei einer dauerhaften Öffnung einer Einrichtung an einem Arbeitstag nach Absatz 2 ist das Einvernehmen der obersten Dienstbehörde erforderlich.

1. "zwingend erfordern" - zwingende Erfordernis kann kein Rückstau an Aufgaben aufgrund Personalmangel sein, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.
2. in den meisten Bundesländern gibt es Mitbestimmungsgesetze in denen Geregelt ist, dass der Personalrat (oder ähnliche Institutionen) in Fällen der Arbeitszeitanordnung  beim Wochenende Mitbestimmungspflichtig ist oder zumindest angehört werden muss. In SH zum Beispiel hat man dies versucht als die Beihilfebearbeitung extrem lang war und ist daran gescheitert. Heraus kam Arbeit am Wochenende auf freiwilliger Basis mit finanziellen Anreizen (für Beamte und Tarifbeschäftigte).
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: HansGeorg am 03.11.2024 12:48
Bedeutet das jetzt etwa, dass so mancher Beamter, der ja eine besondere Rechtstreue und spezifische Kenntnisse bzgl. seines Dienstverhältnisses und seiner hoheitlich öffentlich rechtlichen Aufgaben haben müsste (Stichwort Laufbahnbefähigung, Bestenauslese), grundsätzliche Wissenslücken aufweist?

Ich hatte in meinem Studium früher sowohl Baurecht als auch Sozialrecht und habe am Anfang sogar kurz im Sozialamt gearbeitet. Heute weiß ich davon nichts mehr. Natürlich kann ich jetzt mich wieder an die Gesetzesbücher setzen. Oder ich stelle die Frage in einem Forum und hoffe drauf, dass es nette Menschen gibt die sich da per se auskennen und mir helfen.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 03.11.2024 14:12
Welche Vorteile denn vom Beamtentum und welches solide Gehalt?
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Verfassungsmäßige am 03.11.2024 14:16
Besonderes Dienst und Treueverhältnis? Ach Sie meinen das einseitig aufgekündigte vom Dienstherren?!
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Tagelöhner am 03.11.2024 14:17
Welche Vorteile denn vom Beamtentum und welches solide Gehalt?

Bei so einer Fragestellung darf man ja erwarten, dass die Beantwortung eigenständig möglich ist, da ich schwer davon ausgehe, sie wird von jemandem im Beamtenverhältnis gestellt, der jetzt trotzdem etwas ernüchtert bzw. gefrustet ist.  ;D

Ansonsten ggf. vielleicht einfach mal die ganzen Lehrer fragen, die in andere Bundesländer abwandern, weil sie dort ins Beamtenverhältnis übernommen werden können, welche Vorteile das so sind bzw. politisch verantwortliche Personen, warum sie im Lehrerbereich noch verbeamten.

Edit: Ok mit Antwort 2 von unserem eloquenten Diskussionsteilnehmer, wurde meine erste These vollends bestätigt.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Versuch am 03.11.2024 17:27
Ich glaube eher da lebt jemand mal wieder nicht das besondere Dienst- und Treueverhältnis...bzw. sieht sein Beamtenverhältnis so wie ein 0815-Arbeitsverhältnis, alle Vorteile und Privilegien nimmt man aber gerne mit.

Wenn ich schon höre, dass eine Nebentätigkeit (die vom Dienstherr genehmigt werden muss, weil der Grundsatz nun mal lautet sich mit voller Hingabe dem übertragenen Amt zu widmen) am Wochenende Vorrang vor der Haupttätigkeit haben soll und dann im gleichen Atemzug Fragen zum Krankheitsfall gestellt werden.  ::)

1998 spricht natürlich für Gen-Z Jungbeamtin, von nichts eine Ahnung, einfach mal Beamtin geworden weil es ja immer heißt, da hat man ein Leben lang ein ruhiges Leben bei guter Absicherung und solidem Gehalt. Aber wenn der Dienstherr mal etwas will, was den Status überhaupt rechtfertigen könnte, wird nach einem Schlupfloch gesucht weil man es für unzumutbar und ungerechtfertigt hält.

Einfach mal urteilen...zum Fremdschämen
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Grandia am 03.11.2024 17:32
Schon wieder so ein Müll. Nicht hilfreich, aber verurteilend. Fast in jedem Thread mittlerweile.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Tagelöhner am 03.11.2024 17:42
Ich habe aufgrund der Einlassung nur meine Vermutung in den Raum gestellt, da für mich alles darauf hingedeutet hat.

Wie wäre es zur Abwechslung mal wenn ihr zwei etwas positives beitragt und der Threaderstellerin weiterhelft anstatt in kollektives Empörungsverhalten zu verfallen? Ich muss hier auch des Öfteren Meinungen aushalten, die mir missfallen, was auch in Ordnung ist. Es gilt ja schließlich noch die Meinungsfreiheit, und die wird hier im Forum auch gelebt wie ich meine.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Magdalena1998 am 03.11.2024 19:01
Also lieben Dank für die brauchbaren Antworten zumindest
.
Die anderen sollen sich mal an der eigenen Nase fassen.... Im Netz hier mutzumaßen finde ich schon recht erstaunlich ... Zumal ich nicht seit gestern im Dienst bin, sondern eben seit 1998 🤓 dass ich nicht so gesetzestreu und hier anscheinend Wissenslücken aufweise und mit Kollegen plauderte oder oh wie man sagt nicht im hohen Beamtendeutsch zitiert, zeigt mir mal wieder, dass ich zumindest nicht zu der Generation Xy oder keine Ahnung gehöre, die im Zeitlupentempo mit Kaffeetasse und Zeitung im Amt herumschlappen. Kein Wunder, wieso unser Ruf dieser ist. Und stellt euch vor, ich schaff auch meine Arbeit in 5 statt 7 Tagen ohne Jammern von wegen Überlastung und Burnout.... Nein, ich hab sogar noch n genehmigten Nebenjob aus manchmal purer Langeweile 🤣🤣🤣 schönen Sonntag euch allen noch, morgen könnt ihr ja dann wieder ausruhen.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: InternetistNeuland am 03.11.2024 19:14
§ 3
Arbeitstag

(1) Arbeitstage sind grundsätzlich die Tage Montag bis Freitag.

(2) Arbeitstag kann jedoch auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, soweit die dienstlichen Verhältnisse dies für einzelne Verwaltungszweige, Dienststellen, Teile von Dienststellen oder für bestimmte einzelne Tätigkeiten zwingend erfordern. In diesem Fall soll die als Ausgleich zu gewährende Freizeit zusammenhängend gewährt werden. Für die an einem Arbeitstag nach Satz 1 geleisteten Dienstgeschäfte einschließlich der damit verbundenen Reisezeiten gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.

(3) Bei einer dauerhaften Öffnung einer Einrichtung an einem Arbeitstag nach Absatz 2 ist das Einvernehmen der obersten Dienstbehörde erforderlich.

1. "zwingend erfordern" - zwingende Erfordernis kann kein Rückstau an Aufgaben aufgrund Personalmangel sein, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.
2. in den meisten Bundesländern gibt es Mitbestimmungsgesetze in denen Geregelt ist, dass der Personalrat (oder ähnliche Institutionen) in Fällen der Arbeitszeitanordnung  beim Wochenende Mitbestimmungspflichtig ist oder zumindest angehört werden muss. In SH zum Beispiel hat man dies versucht als die Beihilfebearbeitung extrem lang war und ist daran gescheitert. Heraus kam Arbeit am Wochenende auf freiwilliger Basis mit finanziellen Anreizen (für Beamte und Tarifbeschäftigte).

Solange wir die Begründung der Mehrarbeit nicht kennen, können wir hier sowieso nur spekulieren.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: Magdalena1998 am 03.11.2024 19:29
Die Begründung ist eine Neueinführung von etwas, was it Mehrarbeit verbunden sein wird. Der Chef behält sich das alles immer aber noch vor. Konkretes hat er bis heute noch nicht gesagt. Überstunden unter der Woche sind keine angeordnet und es wird niemand zu Mehrstunden gezwungen. Der Chef will dann mal bis 1-2 Tage vor dem Wochenende abwarten! Was meine Kollegen und mich halt sehr stört. Die sagen uns nichts konkretes! Manche haben schon private Termine und das schon seit Wochen usw. Ich finde es gerade auch in dem Fall schwierig, weil eben werktags auch nichts über die reguläre Arbeitszeit hinaus verpflichtend ist.... Manche hauen da richtig von uns rein und wenn manche nicht sich dafür bereit erklären, müssen evtl. plötzlich alle am Wochenende arbeiten und erfahren dass vermutlich sehr knapp vorher eben. Darf der Chef das einfach so? Die generelle Regelung von Wochenendarbeit ist mir auch durchaus bekannt. Nur finde ich im Gesetz nirgends, in wieweit voraus er und dazu verpflichten darf! Und so unkonkret kann das doch nicht in den Raum geworfen werden oder?
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: InternetistNeuland am 03.11.2024 20:07
Die Begründung ist eine Neueinführung von etwas, was it Mehrarbeit verbunden sein wird. Der Chef behält sich das alles immer aber noch vor. Konkretes hat er bis heute noch nicht gesagt. Überstunden unter der Woche sind keine angeordnet und es wird niemand zu Mehrstunden gezwungen. Der Chef will dann mal bis 1-2 Tage vor dem Wochenende abwarten! Was meine Kollegen und mich halt sehr stört. Die sagen uns nichts konkretes! Manche haben schon private Termine und das schon seit Wochen usw. Ich finde es gerade auch in dem Fall schwierig, weil eben werktags auch nichts über die reguläre Arbeitszeit hinaus verpflichtend ist.... Manche hauen da richtig von uns rein und wenn manche nicht sich dafür bereit erklären, müssen evtl. plötzlich alle am Wochenende arbeiten und erfahren dass vermutlich sehr knapp vorher eben. Darf der Chef das einfach so? Die generelle Regelung von Wochenendarbeit ist mir auch durchaus bekannt. Nur finde ich im Gesetz nirgends, in wieweit voraus er und dazu verpflichten darf! Und so unkonkret kann das doch nicht in den Raum geworfen werden oder?

Für ein IT Team was etwas neues umsetzen muss, kann die Arbeit am Wochenende durchaus zumutbar sein um den Betriebsablauf nicht zu stören. So kann bis Montag alles wieder laufen.
Wenn dein Vorgesetzter bereits versucht alles auf freiwilliger Basis zu regeln, dies aber nicht gelingt, so kann auch die kurzfristige Wochenendarbeit gerechtfertigt sein.
Titel: Antw:Angeordnete Wochenendarbeit
Beitrag von: HansGeorg am 04.11.2024 10:40
Die Begründung ist eine Neueinführung von etwas, was it Mehrarbeit verbunden sein wird. Der Chef behält sich das alles immer aber noch vor. Konkretes hat er bis heute noch nicht gesagt. Überstunden unter der Woche sind keine angeordnet und es wird niemand zu Mehrstunden gezwungen. Der Chef will dann mal bis 1-2 Tage vor dem Wochenende abwarten! Was meine Kollegen und mich halt sehr stört. Die sagen uns nichts konkretes! Manche haben schon private Termine und das schon seit Wochen usw. Ich finde es gerade auch in dem Fall schwierig, weil eben werktags auch nichts über die reguläre Arbeitszeit hinaus verpflichtend ist.... Manche hauen da richtig von uns rein und wenn manche nicht sich dafür bereit erklären, müssen evtl. plötzlich alle am Wochenende arbeiten und erfahren dass vermutlich sehr knapp vorher eben. Darf der Chef das einfach so? Die generelle Regelung von Wochenendarbeit ist mir auch durchaus bekannt. Nur finde ich im Gesetz nirgends, in wieweit voraus er und dazu verpflichten darf! Und so unkonkret kann das doch nicht in den Raum geworfen werden oder?

Es würde wirklich sehr weiterhelfen, wenn erst einmal die gestellten Fragen beantwortet werden. So ist eine Hilfe nur schwerlich möglich.