Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HeuteNeu am 05.11.2024 13:25
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Werde demnächst pensioniert wegen DU, heißt, ich rechne nur mit der Mindestpension. Kann mir jemand sagen, wie hoch diese jetzt in Berlin nach der Erhöhung (ab November) ist. Lieben Dank
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§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
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Hat denn der Pensionär ebenfalls die 200 € Erhöhung bekommen?
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§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt
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§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt
Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?
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§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt
Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?
Vermutlich hat der Beamte die 4 hinter der Abkürzung für Absatz für eine Besoldungsstufe gehalten…
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§ 14 Abs. 4 LBeamtVG Berlin.
Ggf. + Familienzuschlag Stufe 1.
A4 gibt es in Berlin nicht mehr. Einstiegsamt ist A5 oder täuscht das?
https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/haeufige-fragen/fragen-zum-ruhegehalt
Im Gesetz steht doch A5 ? Wie kommst du auf A4 ?
Vermutlich hat der Beamte die 4 hinter der Abkürzung für Absatz für eine Besoldungsstufe gehalten…
Nein, einfach dem Link gefolgt. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
(veraltete Daten)
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Du hast das Gesetz des Bundes
Da ist es A4
Bei Berlin A5
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Du hast das Gesetz des Bundes
Da ist es A4
Bei Berlin A5
Klassischer Missklick meinerseits. Habe ich NICHT drauf geachtet, dass der Bund verlinkt ist.
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Hat denn der Pensionär ebenfalls die 200 € Erhöhung bekommen?
Hallo,
Erhöhung ja, aber bei Versorgungsempfängern wird immer auf den erdienten oder aber auf den amtsunabhängigen Ruhegehaltssatz herunter gerechnet. Heisst bei der Mindestversorgung in diesem Fall mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (rgf.DB) oder aber 65% von Endamt A5.
Das bedeutet im Klartext: 35% von 200 € = 70 € oder aber 65% von 200 € = 130 €.
Am Ende kommt es bei Empfängern von Mindestversorgung zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich der beiden Mindestversorgungsarten (immerhin 60 € Unterschied).
Hier wird für deutlich, dass die augenscheinliche Gleichbehandlung (200 €) bei mindestversorgten Beamten nicht oder nicht in jedem Fall zutrifft. Gerechter ist also bei Mindestversorgung immer eine lineare Erhöhung.
Gruß Ebs
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65% von Endamt A5
Richtig muss es heißen: 65% von Endstufe A5. Sorry!
Gruß Ebs
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Es ist aber für einfachen oder mittleren Dienst schwer es über die Mindestpension zu kommen, oder sehe ich es falsch?
Jedenfalls wenn man mit unter 50 jahren DU wird
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Es ist aber für einfachen oder mittleren Dienst schwer es über die Mindestpension zu kommen, oder sehe ich es falsch?
Jedenfalls wenn man mit unter 50 jahren DU wird
Hallo,
nach Besoldung A-Tabelle Berlin am Beispiel A9 Endstufe hast Du 3901 €. Diestjahre angenommen 30 Jahre multipliziert mit dem Faktor 1,79375 = 53,81%.
53,81% x 3901,- = 2099,13 € Brutto, zuzügl. Fam.-Zuschl. + Stellenzulage.
Amtsunabhängige Mindestversorgung A5 Endstufe 65%:
3036,58 x 65% = 1973,78 €.
Du bist bei diesem Beispiel also rund 126,- € über der Mindestversorgung.
Gruß Ebs
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Es ist aber für einfachen oder mittleren Dienst schwer es über die Mindestpension zu kommen, oder sehe ich es falsch?
Jedenfalls wenn man mit unter 50 jahren DU wird
Hallo,
nach Besoldung A-Tabelle Berlin am Beispiel A9 Endstufe hast Du 3901 €. Diestjahre angenommen 30 Jahre multipliziert mit dem Faktor 1,79375 = 53,81%.
53,81% x 3901,- = 2099,13 € Brutto, zuzügl. Fam.-Zuschl. + Stellenzulage.
Amtsunabhängige Mindestversorgung A5 Endstufe 65%:
3036,58 x 65% = 1973,78 €.
Du bist bei diesem Beispiel also rund 126,- € über der Mindestversorgung.
Gruß Ebs
Kommt doch dann noch ne Kürzung von 10,80%
(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr, um das der Beamte
1.
vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, nach § 39 Absatz 3 Nummer 1 des Landesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wird,
2.
vor Ablauf des Monats, in dem er die für ihn geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht, nach § 39 Absatz 3 Nummer 2 oder § 110b des Landesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt wird,
3.
vor Ablauf des Monats, in dem er das 63. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird;
Dann ist die Mindestpension höher.
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Das ist richtig, gilt aber nicht bei Dienstunfall.
Gruß Ebs
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Es gibt bei DU allerdings auch noch die Zurechnungszeit nach § 13 Abs. 1 LBeamtVG. Damit wird die Zeit vom Beginn des Ruhestands bis zum 60. Lebensjahr zu 2/3 als ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet.