Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: abisz80 am 14.11.2024 10:07
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Hallo, weiß jemand, wie sich eine mögliche Haushaltssperre 2025 auf eine geplante Beförderung in 2025 auswirkt? Ist man dann auch von der Sperre betroffen oder ist man eingeplant für das Haushaltsjahr und die Beförderung wird stattfinden? Also Zusage ist in Händen, Abordnung findet im neuen Jahr statt und Bewährungszeit beginnt dann. Nach Ablauf der Bewährungszeit innerhalb der Haushaltssperre Beförderung ja oder nein? Danke.
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lustig - eine google - Suche dazu sorgt für Treffer hier im Forum!
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bitte immer das ISO-Länder-Kürzel im Betreff in eckigen Klammern voranstellen. Das dient zum einen der besseren Lesbarkeit innerhalb des Forums, zum anderen werden dadurch die Top-Themen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Landesbeamten selektiert.
Wir haben das Kürzel nun nachträglich hinzugefügt.
siehe auch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110973.0.html
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Laut unserer Verwaltungscheffin sind Beförderungen, deren Start nicht in den nächsten Tagen eingeleitet werden, sprich die Ausschreibung, sind praktisch nächstes Jahr bis mindestens Herbst nicht möglich.
Das ist aber die optimistische Prognose.
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Dann müsste es ja in meinem Fall klappen. Ausschreibung ist ja lange durch, da die Zusagen schon raus sind ?
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Bisschen wirr hier.
Für eine Beförderung hast Du keine Zusage, sondern anscheinend für eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.
Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kann dir deine Frage hier keiner beantworten.
Weder ist dein zukünftiger Dienstherr, noch seine Überlegungen bekannt.
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Dann müsste es ja in meinem Fall klappen. Ausschreibung ist ja lange durch, da die Zusagen schon raus sind ?
Der andere Thread hier im Forum ist eindeutig.
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Doch, ich habe eine Zusage für ein höheres Amt, ich muss aber das Haus dafür wechseln, daher Abordnung.
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Dann müsste es ja in meinem Fall klappen. Ausschreibung ist ja lange durch, da die Zusagen schon raus sind ?
Der andere Thread hier im Forum ist eindeutig.
Magst ihn mal verlinken? Ich hatte nichts Passendes zu der konkret von mir geschilderten Situation gefunden.
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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=117700.0
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Man weiß weder welcher Dienstherr, welches Bundesland und ob es eine Regelbeförderung oder stellenbezogenen Beförderung ist. Zudem wird dann das H-Wort gedropt (Haushaltssperre) ohne verlässliche Quellen zu haben.
Alles in allem wird mit diesem Beitrag nichts erreicht, außer man macht die Pferde scheu.
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In welchem Bundesland gibt es denn eine Haushaltssperre?
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In welchem Bundesland gibt es denn eine Haushaltssperre?
In Berlin mit Entscheidung vom 29.09 und Sachsen mit Entscheidung aus dem Mai.
Nun müssten aber Betroffene aus den genannten Bundesländern ihre Erfahrungen beisteuern.
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Doch, ich habe eine Zusage für ein höheres Amt, ich muss aber das Haus dafür wechseln, daher Abordnung.
Ich bin raus. Sehr resistent.
Zusage für Beförderung im Titel. Dann Zusage für ein höheres Amt.
Ignoriert wird der korrekte Einwand, dass man lediglich eine Zusage für eine Abordnung, sprich einen anderen Dienstposten hat. Für sonst nichts.
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Ich weiß nicht, was man daran nicht versteht. Es ist eine Beförderungsstelle, auf die man sich beworben hat. Keine Regelbeförderug. Es ist eine Zusage für diese konkrete Beförderungsstelle! Da man das Haus dafür wechselt, muss man abgeordnet werden. Es geht doch nur darum, ob in einer Haushaltssperre die Beförderung dann trotzdem erfolgt. Ich kenne nur den Fall, dass laufende Verfahren, sprich wenn die Ausschreibung noch läuft, dann ruhen. Wenn aber die Zusagen raus sind vor einer solchen Sperre und derjenige ausgewählt wurde, dürfte da eigentlich nichts passieren?
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@abisz80
Du nutzt die Begrifflichkeiten nicht konsequent und deine Äußerungen betreffen unterschiedliche Sachverhalte.
Bei Dir liegt offensichtlich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vor. Jede Seite kann in diesem Zeitraum sagen, dass es nicht passt. Nach Ablauf des vorher definierten Zeitraumes kann niemand außer der aufnehmenden Behörde sagen, wann die Einweisung in eine höhere Besoldungsgruppe erfolgt.
Nur weil Du Dich im Auswahlverfahren durchgesetzt, die Abordnung beziehungsweise Bewährungszeit überstanden hast und auf einem für Dich förderlichen Dienstposten sitzt heißt es nicht, dass auch direkt eine Einweisung ansteht.
Du befindest Dich in einem neuen Beförderungsgefüge und im bestehenden Ranking führt dies nicht selten zu einer Einordnung weiter hinten.
Dies kann an anderen Beurteilungsgrundlagen liegen, welche die aufnehmende Behörde hat, und die sich im Auswahlverfahren durchgesetzte Person nicht mit bringt. Es können auch menschliche Faktoren sein, da zuerst die "eigenen Gewächse" vorgezogen werden und die aufgenommene Person sich mit der nächsten Regelbeurteilung zu bewähren hat.
Die personalbearbeitende Stelle oder der Personalrat können Dir eher sagen wie lange eine vergleichbare mit dem Ziel der Versetzung abgeordnete Person durchschnittlich bis zu einer Beförderung warten muss.
Erst wenn diese Frage beantwortet ist kannst Du prüfen, ob dann noch immer eine Haushaltssperre vorliegt.
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In welchem Bundesland gibt es denn eine Haushaltssperre?
In Berlin mit Entscheidung vom 29.09 und Sachsen mit Entscheidung aus dem Mai.
Nun müssten aber Betroffene aus den genannten Bundesländern ihre Erfahrungen beisteuern.
In Berlin wird weiter befördert, und zwar so, wie in der PEK festgelegt und beschlossen; Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Ich weiß nicht, was man daran nicht versteht. Es ist eine Beförderungsstelle, auf die man sich beworben hat. Keine Regelbeförderug. Es ist eine Zusage für diese konkrete Beförderungsstelle! Da man das Haus dafür wechselt, muss man abgeordnet werden. Es geht doch nur darum, ob in einer Haushaltssperre die Beförderung dann trotzdem erfolgt. Ich kenne nur den Fall, dass laufende Verfahren, sprich wenn die Ausschreibung noch läuft, dann ruhen. Wenn aber die Zusagen raus sind vor einer solchen Sperre und derjenige ausgewählt wurde, dürfte da eigentlich nichts passieren?
Nein. du wirst mit den neuen Aufgaben beauftragt, aber die neue Urkunde gibt es erst nach der Haushaltssperre.
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Habt ihr denn schon was schriftlich gemacht?
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@abisz80
Du nutzt die Begrifflichkeiten nicht konsequent und deine Äußerungen betreffen unterschiedliche Sachverhalte.
Bei Dir liegt offensichtlich eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung vor. Jede Seite kann in diesem Zeitraum sagen, dass es nicht passt. Nach Ablauf des vorher definierten Zeitraumes kann niemand außer der aufnehmenden Behörde sagen, wann die Einweisung in eine höhere Besoldungsgruppe erfolgt.
Nur weil Du Dich im Auswahlverfahren durchgesetzt, die Abordnung beziehungsweise Bewährungszeit überstanden hast und auf einem für Dich förderlichen Dienstposten sitzt heißt es nicht, dass auch direkt eine Einweisung ansteht.
Du befindest Dich in einem neuen Beförderungsgefüge und im bestehenden Ranking führt dies nicht selten zu einer Einordnung weiter hinten.
Dies kann an anderen Beurteilungsgrundlagen liegen, welche die aufnehmende Behörde hat, und die sich im Auswahlverfahren durchgesetzte Person nicht mit bringt. Es können auch menschliche Faktoren sein, da zuerst die "eigenen Gewächse" vorgezogen werden und die aufgenommene Person sich mit der nächsten Regelbeurteilung zu bewähren hat.
Die personalbearbeitende Stelle oder der Personalrat können Dir eher sagen wie lange eine vergleichbare mit dem Ziel der Versetzung abgeordnete Person durchschnittlich bis zu einer Beförderung warten muss.
Erst wenn diese Frage beantwortet ist kannst Du prüfen, ob dann noch immer eine Haushaltssperre vorliegt.
Dem ist beizupflichten. Darüber hinaus müsste die Zusicherung (§ 38 VwVfG) genau bestimmt sein. D. h. es müsste explizit aufgeführt sein, dass man Dich (mit Wirkung vom) zum "Beförderungsamt" ernennt.