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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Zauberberg am 15.11.2024 06:36
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Ich habe da eine wohl sehr einfache FragE, sorry aber ich weiß es leider nicht genau.
Wie sind die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen kranken bzw. pflegeversichert ?
Wie ich gehört habe genießen bzw. bekommen sie freie Heilfürsorge während der Dienstzeit.
Heißt dieses im Umkehrschluss, sie müssen in dieser Zeit nichts für die Krannken- und Pflegeversicherung bezahlen ?
Ich hörte von einer Anwartschaft für die Zeit in der Pension, wie hoch ist diese ?
...oder einfach....in ca.WELCHER HÖHE HAT Die POLIZEIBEAMTIN/DER POLIZEIBEAMTE IN NIEDERSACHSEN AUFWENDUNGEN FÜR KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG ?
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Hängt davon ab, was Du versichert. Es gibt kleine und große Anwartschaftennund vielleicht willst Du auch noch einen Beihilfeergänzungstarif abschließen. Die Pflegeversicherung kostet aktuell knapp unter 50 Euro.
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Das kommt doch darauf an, was du absichern willst. Das minimum sind die knapp 40€ Pflegeversicherung. Der Rest ist nach oben offen von kleiner Anwartschaft bis größer Anwartschaft plus Zusatzversicherungen.
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Vielen Dank für die Antworten !
Dann darf ich es so verstehen, dass im Grunde im aktiven Dienst nur eine Anwartschaft abgeschlossen wird bzw. kann und nur die Pflegeversicherung abgeschlossen werden muß.
Somit beschränken sich die Mindestaufwendungen im aktiven Dienst auf die ca. 40 Euro der Pflegeversicherung ?
Eine Nachfrage zu clarion
Hängt davon ab, was Du versichert. Es gibt kleine und große Anwartschaftennund vielleicht willst Du auch noch einen Beihilfeergänzungstarif abschließen. Die Pflegeversicherung kostet aktuell knapp unter 50 Euro.
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Ist bei freier Heilfürsorge ein Beihilfeerganzungstarif notwendig ?
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Somit beschränken sich die Mindestaufwendungen im aktiven Dienst auf die ca. 40 Euro der Pflegeversicherung ?
Nein!
Alternative 1: Große Anwartschaft abschließen.
Alternativer 2: Im Alter 1000 € monatlich für die PKV abdrücken.
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Vielen Dank für die Antwort !
Ok, also brauche ich um im Alter nicht mega viel für die PKV zu zahlen mindestens eine große Anwartschaft !
Also mindestens
1.) Pflegeversicherung ca. 50 Euro u.
2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
Bräuchte für einen Kumpel der in den Polizeidienst in Nds. will die Summe die Mindestsumme für Pflege und Krankenversicherung (also wohl große Anwartschaft)
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Vielen Dank für die Antwort !
Ok, also brauche ich um im Alter nicht mega viel für die PKV zu zahlen mindestens eine große Anwartschaft !
Also mindestens
1.) Pflegeversicherung ca. 50 Euro u.
2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
Bräuchte für einen Kumpel der in den Polizeidienst in Nds. will die Summe die Mindestsumme für Pflege und Krankenversicherung (also wohl große Anwartschaft)
Was die große Anwartschaft kostet, ist so einfach nicht zu sagen. Ist sehr individuell. Da müsstest du bei den PKV´n nachfragen. Jede PKV Versicherung bildet unterschiedlich hohe Altersrückstellungen; dazu kommt das Eintrittsalter etc.. Pauschal könnte ich dir hier wirklich keine Hausnummer nennen.
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Dein Kumpel muss sich schon selbst schlau machen. Die Heilfürsorge ist etwa GKV Niveau. Will er Wahlleistungen usw. kostet alles Extra.
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Ich habe da eine wohl sehr einfache FragE, sorry aber ich weiß es leider nicht genau.
Wie sind die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen kranken bzw. pflegeversichert ?
Wie ich gehört habe genießen bzw. bekommen sie freie Heilfürsorge während der Dienstzeit.
Heißt dieses im Umkehrschluss, sie müssen in dieser Zeit nichts für die Krannken- und Pflegeversicherung bezahlen ?
Ich hörte von einer Anwartschaft für die Zeit in der Pension, wie hoch ist diese ?
...oder einfach....in ca.WELCHER HÖHE HAT Die POLIZEIBEAMTIN/DER POLIZEIBEAMTE IN NIEDERSACHSEN AUFWENDUNGEN FÜR KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG ?
Der Heilfürsorgeanspruch für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen ist in § 114 NBG geregelt. Hiernach ist die Heilfürsorge aber nicht völlig "frei", sondern auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten wird für deren Absicherung durch die Heilfürsorge monatlich ein Betrag in Höhe von 1,3 % des jeweiligen Grundgehalts angerechnet und von den Dienstbezügen einbehalten. Insofern ist die Formulierung "freie" Heilfürsorge in Niedersachsen schon etwas veraltet.
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2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
Wie schon gesagt, ist der Beitrag sehr individuell und hängt insbesondere vom Alter ab. Wer nur 30 Jahre zahlt, muss monatlich mehr zahlen, als bei voraussichtlich 40 Jahren Einzahlung. Mit um die 100 € bis 150 € monatlich muss man hier rechnen. Keine große Anwartschaft abzuschließen ist allerdings keine Option.
Es kann sinnvoll sein eine zusätzliche Versicherung für Kuren abzuschließen.
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2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
Wie schon gesagt, ist der Beitrag sehr individuell und hängt insbesondere vom Alter ab. Wer nur 30 Jahre zahlt, muss monatlich mehr zahlen, als bei voraussichtlich 40 Jahren Einzahlung. Mit um die 100 € bis 150 € monatlich muss man hier rechnen. Keine große Anwartschaft abzuschließen ist allerdings keine Option.
Es kann sinnvoll sein eine zusätzliche Versicherung für Kuren abzuschließen.
Also 150€ große Anwartschaft + 50€ Pflege + 1,3% weniger Lohn (~40€) =240€ für GKV Leistungen
Oder halt 50% Beihilfe und 50% komplett privat (inkl. Pflege) für 300€, dafür aber PKV Behandlung, 2-Bett, Chefarzt und mit 2 Kids 70% Beihilfe (220€ PKV + Pflege).
Schön wie Niedersachsen seine Polizisten auch hier ver*rscht lol
In Sachsen gibts übrigens für ALLE Beamten mit einem Kind 70% Beihilfe, mit 2 Kindern 90% Beihilfe. Zudem Bestandsschutz, die 70 bzw. 90% bleiben auch wenn die Kinder aus dem Zuschlag heraus fallen. Kinder direkt bekommen 90% Beihilfe.
Dafür hat Saschen natürlich auch eine ~10% höhere Besoldung, 2-3x so hohe Familienzuschläge/Zulagen, mehr Beförderubgsmöglichkeiten im Stellenplan.
Da macht NIEDERsachsen seinem Namen wohl alle Ehre
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Oder halt 50% Beihilfe und 50% komplett privat (inkl. Pflege) für 300€, dafür aber PKV Behandlung, 2-Bett, Chefarzt und mit 2 Kids 70% Beihilfe (220€ PKV + Pflege).
Ist die freie Heilfürsorge in Niedersachen optional? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Schön wie Niedersachsen seine Polizisten auch hier ver*rscht lol
Wie denn?
In Sachsen gibts übrigens für ALLE Beamten mit einem Kind 70% Beihilfe, mit 2 Kindern 90% Beihilfe. Zudem Bestandsschutz, die 70 bzw. 90% bleiben auch wenn die Kinder aus dem Zuschlag heraus fallen. Kinder direkt bekommen 90% Beihilfe.
Und auf dem Mond ists immer kalt und man kann Schneemänner bauen.
mit 2 Kindern 90% Beihilfe.
Nur wenn kein Anspruch auf Heilfürsorge besteht.
Dafür hat Saschen natürlich auch eine ~10% höhere Besoldung, 2-3x so hohe Familienzuschläge/Zulagen,
Das ist nicht ersichtlich.
mehr Beförderubgsmöglichkeiten im Stellenplan.
Und das nimmst du woher?
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Oder halt 50% Beihilfe und 50% komplett privat (inkl. Pflege) für 300€, dafür aber PKV Behandlung, 2-Bett, Chefarzt und mit 2 Kids 70% Beihilfe (220€ PKV + Pflege).
Ist die freie Heilfürsorge in Niedersachen optional? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Schön wie Niedersachsen seine Polizisten auch hier ver*rscht lol
Wie denn?
In Sachsen gibts übrigens für ALLE Beamten mit einem Kind 70% Beihilfe, mit 2 Kindern 90% Beihilfe. Zudem Bestandsschutz, die 70 bzw. 90% bleiben auch wenn die Kinder aus dem Zuschlag heraus fallen. Kinder direkt bekommen 90% Beihilfe.
Und auf dem Mond ists immer kalt und man kann Schneemänner bauen.
mit 2 Kindern 90% Beihilfe.
Nur wenn kein Anspruch auf Heilfürsorge besteht.
Dafür hat Saschen natürlich auch eine ~10% höhere Besoldung, 2-3x so hohe Familienzuschläge/Zulagen,
Das ist nicht ersichtlich.
mehr Beförderubgsmöglichkeiten im Stellenplan.
Und das nimmst du woher?
1. Niedersachsen hatte bis 2017 auch für die Polizei Beihilfe. Dann wurde Heilfürsorge eingeführt und als großer Erfolg für die Polizei verkauft. Mindestens Bestandsbeamten hatten damals die Option in der Beihilfe zu verbleiben oder in die Heilfürsorge zu wechseln (ohne Option dies rückgängig zu machen).
2. Sachsen mag seinen Polizisten zwar Heilfürsorge gewähren, behält dafür aber keine 1,3% vom Lohn ein. Mit 2 Kindern ist in Sachsen aktuell mMn aber die Beihilfe sogar attraktiver.
3. Im aktuellen Besoldungsvergleich ist Sachsen rund 7-8% über dem Durchschnitt und Niedersachsen 5% darunter. Inwiefern wird der Unterschied für dich hier nicht ersichtlich?
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/3/
4. Die Anzahl der Planstellen ergibt sich aus dem Stellenplan. Hier kann man zwischen Niedersachsen und Sachsen natürlich nur gleiche Laufbahnen vergleichen (da Nds niemanden mehr ohne Studium einstellt).
Stellenplan Polizei Sachen: https://www.finanzen.sachsen.de/download/EPL_03.pdf#page280 (Seite 201)
Stellenplan Polizei Niedersachsen: https://www.mf.niedersachsen.de/download/203750/Epl._03_-_Ministerium_fuer_Inneres_und_Sport.pdf.pdf (Seite 261)
In Sachsen sind die meisten gD Stellen in A11. In Niedersachsen sind die meisten gD Stellen in A9. Entsprechend länger sind die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten für studierte Kommissare in Niedersachsen.
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3. Im aktuellen Besoldungsvergleich ist Sachsen rund 7-8% über dem Durchschnitt und Niedersachsen 5% darunter. Inwiefern wird der Unterschied für dich hier nicht ersichtlich?
10 % ergeben sich nicht aus dem Besoldungsvergleich Stichtag 31.12.2024.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/0/
4. Die Anzahl der Planstellen ergibt sich aus dem Stellenplan. Hier kann man zwischen Niedersachsen und Sachsen natürlich nur gleiche Laufbahnen vergleichen (da Nds niemanden mehr ohne Studium einstellt).
Stellenplan Polizei Sachen: https://www.finanzen.sachsen.de/download/EPL_03.pdf#page280 (Seite 201)
Stellenplan Polizei Niedersachsen: https://www.mf.niedersachsen.de/download/203750/Epl._03_-_Ministerium_fuer_Inneres_und_Sport.pdf.pdf (Seite 261)
In Sachsen sind die meisten gD Stellen in A11. In Niedersachsen sind die meisten gD Stellen in A9. Entsprechend länger sind die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten für studierte Kommissare in Niedersachsen.
In Niedersachsen gibt es keinen mittleren PVD mehr. Die vielen A9er stammen großteils aus dem früheren mittleren PVD.
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3. Im aktuellen Besoldungsvergleich ist Sachsen rund 7-8% über dem Durchschnitt und Niedersachsen 5% darunter. Inwiefern wird der Unterschied für dich hier nicht ersichtlich?
10 % ergeben sich nicht aus dem Besoldungsvergleich Stichtag 31.12.2024.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/0/
4. Die Anzahl der Planstellen ergibt sich aus dem Stellenplan. Hier kann man zwischen Niedersachsen und Sachsen natürlich nur gleiche Laufbahnen vergleichen (da Nds niemanden mehr ohne Studium einstellt).
Stellenplan Polizei Sachen: https://www.finanzen.sachsen.de/download/EPL_03.pdf#page280 (Seite 201)
Stellenplan Polizei Niedersachsen: https://www.mf.niedersachsen.de/download/203750/Epl._03_-_Ministerium_fuer_Inneres_und_Sport.pdf.pdf (Seite 261)
In Sachsen sind die meisten gD Stellen in A11. In Niedersachsen sind die meisten gD Stellen in A9. Entsprechend länger sind die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten für studierte Kommissare in Niedersachsen.
In Niedersachsen gibt es keinen mittleren PVD mehr. Die vielen A9er stammen großteils aus dem früheren mittleren PVD.
In meinem Punkt wurden die höheren Familienzuschläge erwähnt, deine Übersicht erfolgt ohne Familienzuschläge. Davon ab sind es teilweise sogar ohne diese bis zu 8% Differenz. Wenn man da noch die 1,3% für die Heilfürsorge gegenrechnet kommt man schon an die 10%.
Die aus dem mD über Aufstiegslehrgang vor vielen Jahren in den gD überführten Kollegen konkurrieren jetzt natürlich mit den frischen studierten Kommissaren auf Beförderungen. Wenn ich als Landesregierung der Meinung bin den mD abzuschaffen muss ich natürlich auch entsprechend Beförderungsmöglichkeiten im gD schaffen. Selbst wenn alle ehemals mD Kollegen in A9 verbleiben müssten (was nicht der Fall ist) wäre in Niedersachsen A10 die häufigste Besoldungsgruppe im gD, immer noch schlechter als in Sachsen. Über die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der Länder und die jeweilige Relation zum Durchschnitts- oder Medianeinkommen insgesamt in den Ländern brauchen wir wohl gar nicht anfangen zu reden
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Hallo,
ich habe zur Anwartschaftsversicherung auch mal eine Frage.
Bin zwar aus MV aber sachlich passt das halt am besten in diesen Thread.
Ein PVB mit freier Heilfürsorge schließt als 21- Jähriger (Anwärter) die kleine Anwartschaft ab und lässt die über Jahre hinweg so laufen.
Jetzt, mit 35 Jahren, entschließt er sich zum Wechsel in die große Anwartschaft.
Welches Alter wird hier zu Grunde gelegt und „eingefroren“?
Sollte es, wie befürchtet 35 sein, was ist denn mit den Beiträgen von 21-35? Quasi Pech gehabt?
Nur mal nice to know ->
Kleine Anwartschaft: 6,10€
Große Anwartschaft: 52,52€
Gruß
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Kleine Anwartschaft
Bei der kleinen Anwartschaft wird nur Dein Gesundheitszustand festgeschrieben. Sie erlaubt es ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Altersrückstellungen werden bei diesem Modell nicht gebildet. Deshalb richtet sich der spätere Beitrag für den vollen Krankenversicherungsschutz nach dem Alter bei Wiederaufnahme der Versicherung.
Große Anwartschaft
Bei einer großen Anwartschaftsversicherung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin das Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet – er friert das Alter quasi ein. Nach der Auszeit wird man so behandelt, als wären ohne Unterbrechung die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung gezahlt und auch weiter Altersrückstellungen angespart. Damit ist der Beitrag nach der Pause niedriger als mit einer kleinen Anwartschaft. Dafür ist die große Anwartschaft auch teurer, weil im Beitrag ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist.
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Danke @Kleeblatt.
Also wird der Gesundheitszustand bei Wechsel in die große Anwartschaft weiterhin wie mit 21 eingefroren und das Alter mit 35.
Heißt bei Eintritt in Pension wird man gesundheitlich wie ein 21- Jähriger behandelt und altersmäßig wie ein 35- Jähriger?
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Also wird der Gesundheitszustand bei Wechsel in die große Anwartschaft weiterhin wie mit 21 eingefroren und das Alter mit 35.
Ja.
Heißt bei Eintritt in Pension wird man gesundheitlich wie ein 21- Jähriger behandelt
Ja.
und altersmäßig wie ein 35- Jähriger?
Nein.
Fall 1: Vollzahler seit dem 35. Lebensjahr. Der Beitrag setzt sich aus Altersrückstellungen und laufenden Beiträgen zusammen. Der laufende Beitrag dient dazu, dass der Versicherte Leistungen aus der PKV erhält (=Kostenerstattung für Behandlungen).
Fall 2: Große Anwartschaft seit dem 35. Lebensjahr. Der Beitrag ist nur die Altersrückstellung. Leistungen aus der PKV erhält die Person nicht. Mit 65 Jahren versichert sich die Person und zahlt keine Altersrückstellungen mehr. Sie zahlt einen Beitrag und erhält dafür Leistungen aus der PKV.
In Fall 1 und Fall 2 zahlen beide Pensionäre mit 65 Jahren Beiträge in selber Höhe.
Ohne große Anwartschaft (=Altersrückstellung) würde eine Person bei erstmaliger Versicherung mit 65 Jahren deutlich mehr zahlen. Die Person hat in der Versicherung keine Altersrückstellungen gebildet
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Danke Casa.
Also war es genau die richtige, finanzielle Entscheidung auch noch mit 35 in die große Anwartschaft zu wechseln.
Gruß