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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MaBu am 25.11.2024 09:04
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Moin,
Ich war einige Monate beim Landkreis beschäftigt. Geendet hat der Vertrag am 31.10.2024. Nun sagen die das mir für die Zeit in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld zusteht, da dieses nur gewährt wird wenn man am 01.12 angestellt war.
Ist das richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Weihnachtsgeld kriegst du ja sowieso keins. Ansonsten hättest du anteilig Anspruch auf dieses, wenn du vor dem 01.12. ausscheidest.
Bei der Jahressonderzahlung, die du wahrscheinlich meinst, ist es tatsächlich so, dass du am 01.12. in Lohn und Brot stehen musst, um Anspruch auf diese zu haben. Scheidest du vorher aus oder wirst erst danach eingestellt, kriegst du nicht mal einen feuchten Händedruck.
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Moin,
Ich war einige Monate beim Landkreis beschäftigt. Geendet hat der Vertrag am 31.10.2024. Nun sagen die das mir für die Zeit in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld zusteht, da dieses nur gewährt wird wenn man am 01.12 angestellt war.
Ist das richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße
ja, das ist richtig.
Einfach im TVöD nachlesen, § 20 Abs. 1 TVöD
"(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung."
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Hallo,
Ich hoffe mir kann auch jemand weiterhelfen.Ich habe am 15.07.24 in einem Behindertenzentrum in der Pflege angefangen zu arbeiten.Am Wochenende hatte eine Kollegin und ich uns über die Jahressonderzahlung oder Weihnachtsgeld unterhalten.Sie meinte das ich es nicht bekomme,weil ich erst im Juli angefangen habe.Stimmt das?
Liebe Grüße und vielen Dank
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Sofern der TVÖD angewendet wird, stimmt das nicht. Du erhältst eine anteilige JSZ, wenn du am Sonntag dort noch angestellt bist.
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Vielen Dank für deine Antwort.Ja klar bin ich Sonntag noch angestellt dort😂.Dann muss ich warten auf den Lohnzettel und gucken was drauf steht.
Danke nochmal
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Vielen Dank für deine Antwort.Ja klar bin ich Sonntag noch angestellt dort😂.Dann muss ich warten auf den Lohnzettel und gucken was drauf steht.
Danke nochmal
Du bekommst anteilig JSZ für die Monate, die du gearbeitet hast - als Grundlage dient der Durchschnitt der Monate Juli, August, September.
Wenn du am 01.07. angefangen hättest, wären es davon 6/12 = 1/2 gewesen. Am 01.08. wären es 5/12 gewesen. Wie hier mit halben Monaten umgegangen wird, weiß ich nicht.
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Wie hier mit halben Monaten umgegangen wird, weiß ich nicht.
Steht in § 20 Abs. 4 TVöD
Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
--> halbe Monate dürfen nicht gekürzt werden.
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Selbst wenn du nur 1 Tag im Monat anspruch auf Entgeld hattest, steht dir für diesen Monat die Jahressonderzahlung zu.