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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Strictum am 27.11.2024 15:24

Titel: Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 27.11.2024 15:24
Durch den Tarif ist es ja so, dass Auszubildende wenn sie in die Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt werden, den nächsten freien Job zugesprochen bekommen. Gibt es Möglichkeiten dies abzuwehren wenn es Auszubildende oder frisch ausgelernte Personen gibt die besser geeignet sind?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Fragmon am 27.11.2024 15:42
Du hast als JAV Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes AV. Der Rest wird durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers entschieden. Wirst du als fähiger Mitarbeiter eingeschätzt, darfst du vielleicht mitreden. Wirst du nur unbefristet übernommen aufgrund der Funktion wird man dir das anbieten was frei ist. Du kannst dieses Angebot ausschlagen und / oder dich auf andere Stellen bewerben.

Ein Anspruch auf freie Platzwahl gibt es nicht.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Rowhin am 27.11.2024 16:18
Ich gehe mal davon aus, dass du es von Seite des AG / Einstellenden abwehren möchtest, und eben nicht von Seiten des Auszubildenden?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 27.11.2024 16:26
Ja die Frage bezog sich auf die Sicht des AG.
Wenn der betreffende Auszubildende in den Haupt JAV gewählt wurde dann ist es so dass er den ersten passenden Job annehmen muss ?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Organisator am 27.11.2024 16:38
Ja die Frage bezog sich auf die Sicht des AG.
Wenn der betreffende Auszubildende in den Haupt JAV gewählt wurde dann ist es so dass er den ersten passenden Job annehmen muss ?

Nein, muss er nicht. Er kann auch keinen Job annehmen. Möchte der Azubi weiterhin beschäftigt werden, entscheidet der AG - wie Fragmon schrieb - im Rahmen seines Direktionsrechts.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 27.11.2024 16:44
Im konkreten Fall gäbe es einen frisch ausgelernten Facharbeiter den der AG behalten möchte und einen Auszubildenden der in die Haupt JAV gewählt worden ist. Ich vermute dass der JAV Azubi Vorrang auf den Platz hätte.....
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Fragmon am 27.11.2024 16:50
Das ist ja eine komplett andere Frage.

Wenn ihr nur eine Stelle habt und zwei Personen, wobei einer Mitglied der JAV ist, so müsst ihr diesen nehmen, wenn er einen Antrag auf Übernahme stellt. Die Ausgestaltung dazu findest du in deinem landesspezifischen Personalratsgesetz.

Ihr könnt auch den zweiten Facharbeiter einstellen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es, wenn es bei euch eine JAV gibt, keine weitere freie Stelle gibt, die man übergangsweise nutzen könnte.

Weil du ausgelernt und Azubi so unterscheidest. Ist der JAV zeitgleich mit der Ausbildung fertig?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 27.11.2024 16:52
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Fragmon am 27.11.2024 16:57
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

Stellenreste aufgrund von Teilzeiten lassen sich, wenn man will immer zusammenkratzen, um einen guten Auszubildenden zu halten.

Wann wird denn das JAV Mitglied fertig? Hat er schon den Antrag auf Übernahme gestellt?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 27.11.2024 17:20
Leider gibt es keinen Rest im Moment. Der Auszubildende wird im Februar fertig und stellt den Antrag im Januar. Einem befristeten Jahresvertrag hat der PR nicht zugestimmt.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: tv-landschaft am 27.11.2024 20:56
Könnte man die Stelle extern für ein Jahr besetzen? Dann kann man dem ungeliebten Azubi eben keine Stelle anbieten. Solche erzwungenen Dinge helfen ja auch niemandem...

Ansonsten ist denn eine neue Probezeit erlaubt? Die Aufgaben ändern sich ja auch im Vergleich zur Ausbildung und wenn es dann nicht passt  könnte man sich so trennen. Aber keine Ahnung ob das so geht.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: FearOfTheDuck am 27.11.2024 22:44
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

Krass, dass ihr das so einschätzen könnt. Wie viele Mitarbeiter hat euer AG denn?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Maggus am 28.11.2024 09:33
Könnte man die Stelle extern für ein Jahr besetzen? Dann kann man dem ungeliebten Azubi eben keine Stelle anbieten. Solche erzwungenen Dinge helfen ja auch niemandem...

Ansonsten ist denn eine neue Probezeit erlaubt? Die Aufgaben ändern sich ja auch im Vergleich zur Ausbildung und wenn es dann nicht passt  könnte man sich so trennen. Aber keine Ahnung ob das so geht.

Es gibt keine Probezeit bei Übernahme aus der Ausbildung!
Einer Neueinstellung um gesetzliche Schutzregelungen zu umgehen, darf der Personalrat gar nicht nicht zustimmen!
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: tv-landschaft am 28.11.2024 10:10
Im konkreten Fall gäbe es einen frisch ausgelernten Facharbeiter den der AG behalten möchte und einen Auszubildenden der in die Haupt JAV gewählt worden ist. Ich vermute dass der JAV Azubi Vorrang auf den Platz hätte.....

Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Spaßbremse86 am 28.11.2024 10:18
Ja :( ich kann den nicht löschen.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Maggus am 28.11.2024 10:45
Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.

Ganz schön wenig Ahnung für soviel Meinung!
Wir reden hier von einem auslernenden Auszubildenden, d.h. er hat einen Beruf erlernt und ihm müssen dann auch Aufgaben übertragen werden, die eine Ausbildung voraussetzen. Hilfstätigkeiten oder Anlerntätigkeiten entsprechen diesem nicht - und es sind ja entsprechende Tätigkeiten vorhanden.

Vielleicht sich mal lieber Gedanken machen, wie ein ordentlicher Umgang mit Beschäftigten aussehen sollte, als Ideen zu entwickeln wie gegen Gesetz und Tarifvertrag verstoßen werden kann. Solche Arbeitgeber haben keine Mitarbeiter verdient!
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: tv-landschaft am 28.11.2024 10:51
Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.

Ganz schön wenig Ahnung für soviel Meinung!
Wir reden hier von einem auslernenden Auszubildenden, d.h. er hat einen Beruf erlernt und ihm müssen dann auch Aufgaben übertragen werden, die eine Ausbildung voraussetzen. Hilfstätigkeiten oder Anlerntätigkeiten entsprechen diesem nicht - und es sind ja entsprechende Tätigkeiten vorhanden.

Vielleicht sich mal lieber Gedanken machen, wie ein ordentlicher Umgang mit Beschäftigten aussehen sollte, als Ideen zu entwickeln wie gegen Gesetz und Tarifvertrag verstoßen werden kann. Solche Arbeitgeber haben keine Mitarbeiter verdient!

achja?

Zitat
Der Arbeitgeber muss einem Jugend- und Auszubildendenvertreter, der rechtzeitig seine Übernahme verlangt, auch eine andere als die erlernte Beschäftigung anbieten. Ist eine Übernahme im Ausbildungsberuf nicht möglich, muss er prüfen, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Quelle:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-muss-JAV-Uebernahme-bestmoeglich-pruefen~.html

Im Fall von OP ist der "vakante" Arbeitsplatz aktuell sogar von einem frisch ausgelernten Facharbeiter belegt, zumindest lese ich das so raus. Und nochmal: was bringt es wenn man gezwungen wird einen Azubi unbefristet zu übernehmen, mit dem man als AG unzufrieden ist? Und Ausbildung gilt idR ab EG5, wo soll also das Problem sein Tätigkeiten der EG5 anzubieten? Post sortieren oder Pforte wäre ansonsten vermutlich eher EG3, die Aufwertung findet also statt. Und es war nur ein Beispiel!
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Albeles am 28.11.2024 10:53
Ich finde es auch etwas befremdlich, dass sich Leute in einem Forum schlau machen, wie sie ihren Mitarbeiter am besten los werden können. Ein AG sollte schon selbst wissen, welche tariflichen Gegebenheiten er beachten muss um Gesetzeskonform zu agieren!

But just my two cents  ;)
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: troubleshooting am 28.11.2024 12:17
Ich finde es auch etwas befremdlich, dass sich Leute in einem Forum schlau machen, wie sie ihren Mitarbeiter am besten los werden können. ...

Das war ja auch nicht die Frage. Dem Azubi soll ja nicht gekündigt werden. Es wurde statt dessen gezielt gefragt, welche Möglichkeit es gäbe, die Stelle mit dem den "Wunschkandidaten" zu besetzen?

Dazu bin ich wiederum der Meinung, dies Forum ist nicht auf Arbeitnehmer(rechte) beschränkt. Oder, habe ich in den Forenregeln etwas übersehen?
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Maggus am 28.11.2024 12:40
Ich finde es auch etwas befremdlich, dass sich Leute in einem Forum schlau machen, wie sie ihren Mitarbeiter am besten los werden können. ...

Das war ja auch nicht die Frage. Dem Azubi soll ja nicht gekündigt werden. Es wurde statt dessen gezielt gefragt, welche Möglichkeit es gäbe, die Stelle mit dem den "Wunschkandidaten" zu besetzen?

Dazu bin ich wiederum der Meinung, dies Forum ist nicht auf Arbeitnehmer(rechte) beschränkt. Oder, habe ich in den Forenregeln etwas übersehen?

Titel: Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Daraus ist m.E. schon ersichtlich, dass es darum geht einem Auszubildenden der einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme hat diesen gesetzlichen Anspruch zu verwehren.
In den weiteren Threads wird ausgeführt, dass es aktuell nur eine freie Stelle (auch auf absehbare Zeit) gibt.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: tv-landschaft am 28.11.2024 14:05
Die Lösung für die Zukunft: Unter 5 Azubis gleichzeitig beschäftigen, dann gibt es diesen Fall nicht mehr. Ach man will, dass viel ausgebildet wird? Tja.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 28.11.2024 19:27
Vielen Dank erstmal für die vielen Infos.
Leider ist das ein Punkt im öffentlichen Dienst, den es zu reformieren gilt. Es gibt wenig auszusetzen bei dem Azubi. Dennoch gibt es bessere. In dem speziellen Fall geht es einfach um Interesse am Beruf, welches leider nicht vorhanden ist.
Wir müssen uns wahrscheinlich damit abfinden.
Es ist dann so, daß es wieder einen mehr gibt der mittelmäßig ist, obwohl man jemand haben könnte der besser geeignet ist.

Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Strictum am 29.11.2024 20:21
Schade daß es so viele Vorwürfe gibt die ich ungerechtfertigt finde. Ich wollte mir nur Infos holen was möglich ist und was nicht. Ich bin Ausbilder in dem Beruf und möchte für meinen Bereich die fähigsten und interessiertesten Mitarbeiter haben. Ich finde daran nichts schlimmes.
An diesem Zwang krankt der ÖD und das ist schade. Wir bilden über Bedarf aus, das kann man kritisieren. Ich weiß aber das in diesem Beruf bundesweit Mitarbeitende gesucht werden und sehe es als Aufgabe diesen Bedarf ein Stück weit zu decken.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: clarion am 30.11.2024 09:07
I h finde es löblich über Bedarf auszubilden. Und diese Mühe sollte auch damit belohnt werden, dass man die besten Azubis selbst als Mitarbeiter übernehmen darf.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: egotrip am 01.12.2024 10:09
Schade daß es so viele Vorwürfe gibt die ich ungerechtfertigt finde. Ich wollte mir nur Infos holen was möglich ist und was nicht. Ich bin Ausbilder in dem Beruf und möchte für meinen Bereich die fähigsten und interessiertesten Mitarbeiter haben. Ich finde daran nichts schlimmes.
An diesem Zwang krankt der ÖD und das ist schade. Wir bilden über Bedarf aus, das kann man kritisieren. Ich weiß aber das in diesem Beruf bundesweit Mitarbeitende gesucht werden und sehe es als Aufgabe diesen Bedarf ein Stück weit zu decken.

Wenn es Dinge gibt, die DU ungerechtfertigt findest, ist ja vielleicht gar nicht der Azubi oder das System schuld, sondern DU.
Und wenn du bei einem Azubi mangelndes Interesse am Beruf erkennst, hast du eventuall als Ausbilder ja auch versagt, wenn du es nicht richtig vermittelt hast.

Nur mal, um drüber nachzudenken.

Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: 2strong am 01.12.2024 12:21
Schade, dass es hier kaum möglich ist, dass jemandem eine Frage schlicht und einfach beantwortet wird - im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Handlungsoptionen. Dieses permanente Politisierung und Moralisierung nervt echt gehörig. Als ob hier noch niemand nen nutzlosen Azubi, Kollegen oder Vorgesetzten erlebt hätte. Und als ob JAV zwingend gleichzusetzen sei mit Highperformace. Dass man vernünftige Kollegen und Mitarbeiter haben will, ist doch ein völlig legitimes Ansinnen.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Quodlibet am 02.12.2024 08:48

Wenn es Dinge gibt, die DU ungerechtfertigt findest, ist ja vielleicht gar nicht der Azubi oder das System schuld, sondern DU.
Und wenn du bei einem Azubi mangelndes Interesse am Beruf erkennst, hast du eventuall als Ausbilder ja auch versagt, wenn du es nicht richtig vermittelt hast.

Nur mal, um drüber nachzudenken.

Also diesen Beitrag finde ich jetzt sehr unangemessen, nachdem sich der Threadersteller mit seiner Motivation noch einmal erklärt hat und einige eventuell mißverständliche Aussagen vom Anfang relativiert hat.

Bis zu den persönlichen Vorwürfen war das eigentlich eine ganz spannende Frage. Aber natürlich gibt es Leute, die immer alles kaputt machen müssen.
Titel: Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Beitrag von: Fragmon am 02.12.2024 09:22
Vielen Dank erstmal für die vielen Infos.
Leider ist das ein Punkt im öffentlichen Dienst, den es zu reformieren gilt. Es gibt wenig auszusetzen bei dem Azubi. Dennoch gibt es bessere. In dem speziellen Fall geht es einfach um Interesse am Beruf, welches leider nicht vorhanden ist.
Wir müssen uns wahrscheinlich damit abfinden.
Es ist dann so, dass es wieder einen mehr gibt der mittelmäßig ist, obwohl man jemand haben könnte der besser geeignet ist.

Das ist kein Punkt des öffentlichen Dienstes. Die Regelung gibt es auch im Betriebsverfassungsgesetz, betrifft also auch alle privaten Unternehmen.

Einzige Möglichkeit die euch bleibt ist ein Auflösungsvertrag mit Abfindung zu schließen. Wenn der Arbeitgeber so eine Meinung von seinem Azubi hat, dann wird er es vermutlich schon mitbekommen haben und eventuell auch kein Interesse haben dort weiterzuarbeiten.

Legt einfach die Karten auf den Tisch und ladet den Azubi ein. Sagt, dass aufgrund der Leistung eine Weiterbeschäftigung nicht gewollt ist, er aber einen rechtlichen Anspruch hat. Ihr bietet jedoch im Sinne eines Kompromisses einen Auflösungsvertrag an und zahlt dem Facharbeiter dann einfach x Monatsbeträge aus.