Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Koa am 26.12.2024 23:37
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Hallo,
Ich (w, 44 Jahre alt, nicht verheiratet, keine Kinder, 50% Beihilfe) wurde gerade in Berlin verbeamtet und bin am überlegen, ob ein Wechsel zur Debeka oder ein Verbleib in der GKV langfristig sinnvoller wäre.
Eine anonyme Risikoanfrage hat ergeben, dass ich nur bei der Debeka ohne Risikozuschlag und ohne Öffnungsklausel genommen werden würde. Daher scheiden die anderen PKV bei mir aus.
Allerdings liest man im Internet viel negatives über die Debeka hinsichtlich Leistungsausschlüsse und Beitragserhöhungen und der Tarif ist von Anfang an auch ziemlich hoch.
B30 246,82 Euro
B20K 113,12 Euro
BC 26,94 Euro
WL100 39.99
PVB 46,21 Euro
Gesamt: 470 Euro
Ich bin in A13, Stufe 5 (Aufstieg in Stufe 6 Anfang 2026) eingeteilt. Brutto hatte ich bis jetzt als angestellter Lehrer um die 6282 Euro verdient (netto ca. 4600 Euro). Laut Besoldungstabelle müsste es jetzt bei 5186 Euro liegen.
Die derzeitige Anwartschaft auf eine Betriebsrente wegen Alters (VBL) liegt bei mir bei 460 Euro.
Meine bislang erreichte Rentenanwartschaft würde 968 Euro betragen, sollte bis zur Rente ähnliche Beiträge geleistet werden, wären es 2757 Euro.
Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste der PKV Beitrag mit 75 Jahren bei ca 776 Euro liegen (wenn ich von einer jährlichen Erhöhung um 3,5% ausgehe) und steigt dann ja noch weiter. Dadurch mache ich mir dann doch Sorgen, ob es langfristig gerechnet die richtige Entscheidung ist. Die GKV wäre zumindest im Alter dann preisgünstiger.
Ich hatte noch die Berliner Beihilfe mit den Leistungen der GKV verglichen, da sich beide Leistungen in Zukunft ja aber auch ändern können, weiß ich nicht wie sinnvoll das ist.
Vielleicht hat jemand von euch ja mehr Ahnung als ich. Ist das eine "realistische" Beitragseinschätzung? Hat vielleicht noch jemand Mitte 40 zur PKV gewechselt bzw sich für die pauschale Beihilfe und GKV entschieden? Die Makler, die ich kontaktiert hatte, gaben unterschiedliche Empfehlungen ab (1x Verbleib in GKV, 1x Wechsel zur GKV, das war daher auch nicht hilfreich...).
Danke für eure Hilfe.
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Hallo,
Du bist knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen auch steigen wird. Vielleicht rechnest Du die Kosten der PKV noch einmal durch.
Dann solltest du überlegen, ob WL wirklich 40 Euro im Monat wert ist.
Du kommst bei der Pensionierung auch im Fall der pauschalen Beihilfe nicht in die Krankenversicherung der Rentner, so dass Du in der Pension auch GKV Beiträge auf Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen entrichten musst.
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Die Beitragshöhe klingt realistisch, mit Pensionierung sinkt sie aber, da du dann 70 % Beihilfe erhalten wirst.
Solange es in Berlin keine pauschale Beihilfe gibt, bist du finanziell günstiger mit der PKV gestellt. GKV (inkl. GPV) wär ein Monatsbeitrag von gut 1.000 €.
In dem Zusammenhang frage ich mich auch: Als angestellter Lehrer hast du 4.600 € netto verdient. Als Beamter wären es nur 4.150 minus KV = ca. 3.700,-- €. Warum verzichtest du auf 900,-- € Monatseinkommen?
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Da stimmt was nicht mit Berlin A13/5. Das ist der hD mit Zuschlag. Der öffentliche Dienst für Angestellte hat die Tarife schon übernommen, die Beamten stehen noch aus. Aber ab Februar 25 sind es fast 5900€ Brutto als Beamter. 5900€ - (Steuerklasse I + Kirchensteuer + pkv) = 3800€.
Mit A13/6 werden es dann ca. 3855€. Die Differenz ist riesig und ich verstehe den Wechsel auch nicht, es sei denn Beförderungen sind "geplant".
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Ein Land, welches noch Beamtenverhältnisse mit 44 jährigen Angestellten begründen will, hängt wahrlich am süßen Honigtopf namens Länderfinanzausgleich. Absolut verantwortungslos im Umgang mit Steuereinnahmen, die andere erwirtschaften müssen...just my 2 cents.
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Ein Land, welches noch Beamtenverhältnisse mit 44 jährigen Angestellten begründen will, hängt wahrlich am süßen Honigtopf namens Länderfinanzausgleich. Absolut verantwortungslos im Umgang mit Steuereinnahmen, die andere erwirtschaften müssen...just my 2 cents.
Die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich ergeben sich doch nicht anhand der Beamten, oder?
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Hallo,
Entschuldigung, ich hatte mich bei meinem früheren Netto vertippt. Es waren 4196 (Tabellenentgelt war 5861 plus noch 2 Berliner Zulagen mit je 150 Euro, die ich auch weiterhin gezahlt bekomme). Die Unterschiede zum Gehalt eines Beamten dürften daher dann nicht ganz so groß sein.
Berlin bietet die pauschale Beihilfe an. Daher auch meine Überlegung in der GKV zu bleiben. Bei dem möglichen errechneten Beitrag mit 75 hatte ich die Beihilfe mit 70% schon eingerechnet.
Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen habe ich nicht und ich rechne auch nicht damit, sie bis Pensionseintritt zu haben.
Meine Sorge ist bei der PKV, dass ich durch den bereits hohen Einstiegstarif mit 470 Euro sehr schnell auf einen sehr hohen Beitrag komme. Zudem waren viele Meinungen zur Debeka und ihren Leistungen, die ich im Internet finde konnte, eher schlecht. Daher der Gedanke in der GKV zu bleiben und dort den Beitragsdeckel dann wenigstens später zu haben.
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Die Überlegunge mit der PKV vs. GKV sind nachvollziehbar. Bei der GKV ist der Beitrag vorhersehbar, bei der PKV immer etwas Spekulation. Ich würde es davon abhängig machen, wie wichtig mir eine PKV mit den damit verbundenen besseren Leistungen ist.
Nochmal zum Einkommen.
Als Angestellter hast du 4.200 € netto verdient, als Beamter dürften es 500,-- € weniger sein. Warum verzichtest Du auf 500,-- € Monatseinkommen?
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Vielleicht weil man dann die Vorteile voller Fortzahlung der Bezüge auch bei längerer Krankheit genießen kann?
Vielleicht weil man sich die Option, sich mit 50+ aufgrund psychischer Leiden in Frühpension verabschieden zu können, sichern will?
Vielleicht weil man einfach ein Mensch mit zu stark ausgeprägter Vollkaskomentalität ist, die man als Angestellter mit nur guter "Teilkasko" im ÖD nicht befriedigen kann?
Vielleicht weil man sich auf das besondere Dienstverhältnis dann etwas einbilden und sich für etwas besseres halten kann?
usw.
Jeder hat da so seine eigene Motivation ;D, oftmals ist es aber nicht gerade die beste Intention, die heutzutage Menschen ins Beamtenverhältnis lockt, Stichwort "Negativauslese". Der Dienstherr und die Beamtenschaft als Ganzes wird es dann jedenfalls irgendwann zu spüren bekommen. Das System schafft sich so auf Dauer selber ab, und verliert noch weiter an Akzeptanz.
Und nein die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich ergeben sich nicht anhand der Beamten, sondern bemessen sich eher am Grad der Dysfunktionalität und des wirtschaftlich/finanziell schlechten Zustandes eines Bundeslandes. ;D Ein Zustand, in dem sich ein Bundesland aber gerne einzurichten scheint, wenn es am Ende nur dazu führt, dass die Schmerzen von anderen starken Schultern als Dauerzustand abgenommen werden.
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Wie kommt man überhaupt auf diese hohen Nettogehälter als Angestellte?
Laut TV-L Rechner wirft selbst E15 Stufe 6 keine 4.200€ netto / Monat ab?!?
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Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.
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Ein Land, welches noch Beamtenverhältnisse mit 44 jährigen Angestellten begründen will, hängt wahrlich am süßen Honigtopf namens Länderfinanzausgleich. Absolut verantwortungslos im Umgang mit Steuereinnahmen, die andere erwirtschaften müssen...just my 2 cents.
Schon mal daran gedacht, dass der ÖD auch etwas für seine Attraktivität tun muss und dieser nicht viel mehr Möglichkeiten, als die Verbeamtung hat ? Als Dienstherr würde ich genauso handeln, wenn ich gutes Personal halten will
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Das hohe netto als Angestellte wird wahrscheinlich daran liegen, dass sie mit der Summe freiwillig gesetzlich versichert ist. Bei meiner Mutter war das auch so, dass der gesamte GKV Beitrag vom eigenen Konto wegging und der Zuschuss vom AG mit aufs Gehaltskonto überwiesen wurde.
Ist aber nur eine Vermutung und keine Garantie für Richtigkeit.
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Die Überlegunge mit der PKV vs. GKV sind nachvollziehbar. Bei der GKV ist der Beitrag vorhersehbar, bei der PKV immer etwas Spekulation. Ich würde es davon abhängig machen, wie wichtig mir eine PKV mit den damit verbundenen besseren Leistungen ist.
Nochmal zum Einkommen.
Als Angestellter hast du 4.200 € netto verdient, als Beamter dürften es 500,-- € weniger sein. Warum verzichtest Du auf 500,-- € Monatseinkommen?
Wenn du als Beamter 500€ weniger verdienst, würde ich Angestellter bleiben. Durch den späteren Einstieg und mit einem PKV Betrag von jetzt 470€ (tendenz steigend) würde ich in der PKV verbleiben. Bedenke das die PKV auch im Pensionsalter trotz Altersrückstellungen stärker steigen wird als die GKV. Unser pensionierter Nachbar 70Jahre hat trotz 70% Beihilfe und Altersrückstellungen eine Beitragsanpassung von 72€ für das neue Jahr bekommen.
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ich kann dir sagen ,das ich 2006 in deine PKV bin und 50 % versichert bin und damals 188 EUR inkl. Wahlleistungen zahlte.
Zum 1.1.25 stieg dies dann von 331 EUR auf 426 EUR, nun hab ich Wahlleistungen PKV und auch bei der Beihilfe abgewählt und zahle 343 EUR...aber alter Bisextarif, welcher Dir ja nicht mehr angeboten wird.
Von daher finde ich bei Neueintritt in deinem Alter mit 470 einerseits ok, andererseits bin ich ja 55 und die weit jünger - was dazu führt, dass ich doch keine echte Aussage tätigen kann. Ich habe länger Altersrückstellungen angesammelt als Du es je wirst, aber die reduzieren vor dem Ruhestand ja nicht den Beitrag...
Sinnvoll ist die PKV für dich grds. wenn Du das Ersparte im Vergleich zur GKV und Beitragsrückerstattungen immer schon anlegst, um ggf im Alter höhere Beiträge abzufedern.
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Ich komme hier auch auf ganz andere Werte:
In der A 13 Stufe 5 erhält man in Berlin ab dem 1.2.2025 5.783,61 €. Hinzu kommen müssten dann noch eine allgemeine Stellenzulage i.H.v. 107,54 € sowie die Hauptstadtzulage i.H.v. 150 €. Macht insgesamt 6.041,15 € brutto bzw. 4.497,59 € netto. Die jährliche Sonderzahlung von 900 € habe ich außen vorgelassen.
Wenn du als Angestellter zuvor 4.196 € netto verdient hast, hast Du doch nun 300 € netto mehr? Ja, hiervon würde noch die PKV abgehen. Aber: die recht hohen Kosten der PKV kannst Du steuerlich absetzen (sogar schon direkt in der monatlichen Berücksichtigung), sodass Dein netto auch entsprechend höher sein müsste. Zudem steigt die GKV doch zum Januar beim Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 2,5 % und auch die Pflegeversicherung um 0,2 %. Ist das schon berücksichtigt?
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Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.
Ich glaube, dass das jeder für sich beurteilen muss. Mit deinen 36 Jahren bist du eigentlich halbwegs im Rahmen und nicht Spitz auf Kopf.
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Von daher finde ich bei Neueintritt in deinem Alter mit 470 einerseits ok,
470 ist aber auch verdammt alt
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okay jetzt ist hier was doppelt
wie zur Hölle kann man Beiträge löschen?
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Hallo,
Du bist knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze, die im Übrigen auch steigen wird. Vielleicht rechnest Du die Kosten der PKV noch einmal durch.
Dann solltest du überlegen, ob WL wirklich 40 Euro im Monat wert ist.
Du kommst bei der Pensionierung auch im Fall der pauschalen Beihilfe nicht in die Krankenversicherung der Rentner, so dass Du in der Pension auch GKV Beiträge auf Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen entrichten musst.
Sorry, aber soviel Bullshit in einer Antwort.
1. Gerade knapp unter der BBG sollte man die GKV in Betracht ziehen, da für jede weitere Lohnsteigerung über die BBG hinaus keine KV Beiträge mehr abgeführt werden müssen. Im Übrigen steigen die Löhne im ö.D. seit vielen Jahren deutlich stärker an als die BBG.
2. Natürlich würde die Schreiberin in die KVdR kommen, wenn sie in der GKV verbleibt. Wer ein Leben lang oder wenigsten 9/10 in der 2 Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert war, wird immer in die KVdR kommen.
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Mein Tipp: Verbleiben Sie in der GKV, der Einstiegszeitpunkt für die PKV ist einfach zu spät. Sie werden nicht genügend Altersrückstellungen mehr bilden können, welche den Beitragsanstieg im Alter abfedern würden. Zudem möchte man als Lehrer in der heutigen Zeit sicherlich auch die letzten Jahre in Teilzeit arbeiten. Jedoch sinkt nur der GKV Beitrag bei sinkenden Einkommen durch Teilzeit. Sie bleiben in der GKV flexibler.
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Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.
Ich glaube, dass das jeder für sich beurteilen muss. Mit deinen 36 Jahren bist du eigentlich halbwegs im Rahmen und nicht Spitz auf Kopf.
Sehe ich auch so, man muss es durchrechnen. Ich bin mit 38 in die PKV gestartet (da ist noch keine pauschale Beihilfe möglich), einfach aus Kostengründen, und selbst jetzt spare ich mit 3 versicherten Kindern noch über 100 Euro gegenüber der GKV mit pauschaler Beihilfe. Das sind auch mit nur 30 Restjahren schnell mal 50-80k, wenn man es anlegt, und ist nutzbar gegen die höheren Beträge im Alter.
Für 470 Euro wäre ich allerdings nicht eingestiegen, und es gibt bestimmt auch gründe, warum man ohne Zuschlag nur in die Debeka kommt, die sich nicht förderlich auf den zukünftigen Beitragsverlauf auswirken.
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Also nichts für Ungut, aber in eine PKV mit 44 einzutreten ergibt für mich keinen Sinn. Wie hier schon bereits vorgezeichnet worden ist, wäre mir das Beitragsrisiko in der PKV viel zu unsicher und Rückstellungen gibt es dann nicht mehr wirklich. Ich selbst bin mit 36 verbeamtet worden und da war die Rechnung schon Spitz auf Knopf. Da Gesagte steht natürlich immer unter der Prämisse der pauschalen Beihilfe, die es ja aber in Berlin gibt.
Ich glaube, dass das jeder für sich beurteilen muss. Mit deinen 36 Jahren bist du eigentlich halbwegs im Rahmen und nicht Spitz auf Kopf.
naja, die Kosten für die GKV und PKV waren bei mir schon annähernd gleich hoch bei pauschaler Beilhilfe. Da ist mir die Entscheidung für die GKV trotz A14 gar nicht mehr so schwer gefallen
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2. Natürlich würde die Schreiberin in die KVdR kommen, wenn sie in der GKV verbleibt. Wer ein Leben lang oder wenigsten 9/10 in der 2 Hälfte des Erwerbslebens in der GKV versichert war, wird immer in die KVdR kommen.
Nein.
Solange der Beamtenstatus besteht, ist kein Eintritt in die Krankenversicherung der Renter*innen (KVdR) vorgesehen.
Warum hält sich dieser Mythos, der zu einer Misinformation führt?
Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) für aktive Beamte und
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) für Beamte im Ruhestand.
Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.
Das wird hier auch gerade für die KVdR durch § 6 Abs. 3 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) verdeutlicht.
Man sollte die Normen schon auch ganz lesen und die Seiten davor und danach und nicht da aufhören, wo es vermeintlich "passt". Anderes Ausgedrückt: Beamte haben im Gegensatz zu den anderen Beteiligten die "hauptberuflich Selbständig" nach § 5 Abs. 5 SGB V oder denen die in § 6 SGB V genannt sind, deren Status ja dann bei Beendigung der jeweiligen Tätigkeit dann aufgehoben ist, ZWEI Fälle und zwar für die aktive Zeit und den Ruhestand. Hier wäre theoretisch die einzige Möglichkeit nur den Beamtenstatus aufzugeben und die damit verbundenen erheblichen massiven Nachteile in Kauf zu nehmen (Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos + keine Beiträge zur Zusatzversorgung).
Sofern man sich dafür entscheidet als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, verbleibt man das auch im Ruhestand als Beamter. Man wird, auch wenn man wie erwähnt die Voraussetzungen erfüllt, kein Pflichtmitglied in der KVdR. Die pauschale Beihilfe zahlt ja auch im Ruhestand weiterhin den "AG-Anteil" zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsbemessung ist daher als freiwilliges Mitglied die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf)" heranzuziehen" und nicht nur gewisse Einkunftsarten wie in der KVdR. Siehe hierzu auch den entsprechenden Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtlichen Bewertung (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf).
Sofern man einen (anteiligen) Anspruch die gesetzliche Rentenversicherung hat, erhält man auf Antrag einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Freiwilligen oder Privaten Krankenversicherung und zwar mit der Hälfte des jeweilig derzeit geltenden Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente. Das erhält man nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Mein Tipp: Verbleiben Sie in der GKV, der Einstiegszeitpunkt für die PKV ist einfach zu spät. Sie werden nicht genügend Altersrückstellungen mehr bilden können, welche den Beitragsanstieg im Alter abfedern würden. Zudem möchte man als Lehrer in der heutigen Zeit sicherlich auch die letzten Jahre in Teilzeit arbeiten. Jedoch sinkt nur der GKV Beitrag bei sinkenden Einkommen durch Teilzeit. Sie bleiben in der GKV flexibler.
Hier auch eine Richtigstellung meinerseits, auch jemand der "später" in die Private Krankenversicherung einsteigt, wird entsprechende Altersrückstellungen aufbauen. Dieser Umstand wird ja dadurch berücksichtigt, dass man im späteren Eintrittsalter eben einen entsprechend höheren Beitrag zu errichten hat, um die "fehlenden Jahren" zu aufholen.
Da gesetzlich Versicherte in der Regel Zusatzversicherungen (Krankenhaus, Zahn, Auslandskrankenschutz, etc.) mit dazu leisten, sollte man diese auch entsprechend mit einkalkulieren, wenn man schon einen Kostenvergleich vornehmen möchte oder monetär anderes: Nur den Grundtarif der Privaten Krankenversicherung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen.
Das hier soll nicht gegen die pauschale Beihilfe oder die Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse sprechen, das muss jeder für sich individuell Entscheiden und ein "falsch" gibt es nie. Mir ist nur primär wichtig, dass man auch richtig informiert ist.
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WENN schon PKV, dann vergleiche bitte die Debeka mit anderen PKV!