Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Rentenonkel am 27.01.2025 11:24
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Mein Dienstherr hat das Ruhen des Widerspruches für das Jahr 2022 aufgehoben und mir für das Jahr 2022 einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen. Allerdings bisher nur für das eine Jahr.
Haben noch andere Beamte in NRW einen ablehnenden Bescheid für 2022 bekommen?
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Dienstherr ist demnach nicht das Land NRW?
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Nein, ich diene (Nomen est Omen ;D) bei einer rechtsfähigen Körperschaft des Öffentlichen Rechtes mit Selbstverwaltung
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Da haben sie sich ja den richtigen Gegner gewählt! Viel Erfolg bei den nächsten Schritten!
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Klage vor dem Verwaltungsgericht beabsichtigt? Mit gewerkschaftlicher Unterstützung?
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Klage vor dem Verwaltungsgericht beabsichtigt? Mit gewerkschaftlicher Unterstützung?
Ja, aber ohne Gewerkschaft. Die haben mich mal so sehr verärgert, dass ich aus dem Verein ausgetreten bin ;)
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Auf Landesebene gibt es aktuell ein ähnliches Vorhaben: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3142.pdf
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Dann hat also die Überprüfung der Besoldung fürs Jahr 2022 endgültig stattgefunden.
Ich werde allein aus dem Grund der Streichung der Stufen 1 und 2 und der nicht erfolgten Anrechnung bereits vorzuweisender Erfahrung klagen. Dies hatte nämlich zur Folge, dass Neu verbeamtete nach der Ausbildung genau so in Stufe 3 eingegliedert wurden und meine fast 4 Jahre Berufserfahrung somit quasi gestrichen wurden.
Dürfte ein leichtes sein.
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Außer der pauschalen Aussage des Finanzministers, dass 2022 amtsangemessen alimentiert wurde, gibt es keine Berechnungsnachweise? Bin da mal gespannt, was da den Gewerkschaften erzählt wird.
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Hier mal ein aktueller Stand der Dinge aus einer "Kleinen Anfrage"!
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-12611.pdf
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also es ist ja ganz einfach: man bescheinigt sich selbst dass man verfassungsgemäss besoldet und schon sind die Bedenken eines ehemaligen Verfassungsrichters vollständig obsolet. Ach wie ist das schön.
Die Welt kann so rosarot und einfach sein. Naja auch die nächste Entscheidung des BVerfG wird hier für Erheiterung sorgen.
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https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Seite 33 ff.
Minister Dr. Marcus Optendrenk (FM):
Ich fange mit dem Punkt an, den sowohl Kollege
Witzel als auch Kollege Beucker gebracht haben, nämlich der Frage nach dem
Verfahren zu 2022. Tatsächlich ist es so, dass wir im Februar 2025 die Bescheide
durch das LBV versenden lassen und damit innerhalb weniger Wochen die Bescheide
zu diesen gut 54.000 Fällen die Empfänger erreichen werden.
Wir hatten – auch parlamentarisch – zugesagt, dass wir Sie informieren, wenn eine
Überprüfung auf der Grundlage vollständiger Daten stattgefunden hat – uns fehlten
insbesondere Daten aus der PKV –, sodass wir rechtssicher bescheiden können. Deshalb
haben wir Ihnen seinerzeit diese Vorlage geschickt, und deshalb ist auch völlig
klar, dass wir das in der Umsetzung so zeitnah wie möglich machen, damit Klarheit für
die betreffenden Personen besteht.
Der Sachverhalt, den Kollege Witzel eben versucht hat darzustellen, ist schon zwei-,
drei- oder wievielmal geklärt und auch erklärt. Ich weiß nicht, ob wir uns einen Gefallen
damit tun, wenn wir permanent in Wiederholungsschleifen kommen, vielleicht in der
Hoffnung, dass ich über andere Themen zwischenzeitlich vergessen habe, was ich vor
einem Jahr gesagt habe.
Ich habe nicht vergessen, dass ich bereits öffentlich erklärt habe, dass wir aufgrund
der Tatsache, dass wir im Zusammenhang mit den Besoldungsgesprächen 2024 mit
den Gewerkschaften im April letzten Jahres Unklarheit darüber hatten, ob das, was
sich in dem Gesamtkontext von Bürgergeld, Inflation und Tarifabschluss abspielt, den
Anforderungen der verfassungskonformen Alimentation entspricht. Wir haben uns im
Besoldungsgespräch mit den Spitzenverbänden verständigt, dass wir diese Frage
über Musterverfahren klären. Das war ein richtiger Punkt, weil uns die neue Sachlage
zu der Erkenntnis geführt hat, dass es ein legitimes Anliegen ist, zu klären, ob es Fälle
gibt, in denen eine Verfassungskonformität aus unserer Sicht zweifelhaft sein könnte.
Da haben wir gesagt, wir machen das für die Zukunft.
Für die Vergangenheit haben wir gesagt, werden wir das nicht mehr tun. Wir werden
hoffentlich bald von der PKV die Zahlen für 2023 haben, die es uns ermöglichen, die
Bescheide für 2023 zu erstellen. Wann das der Fall ist, hängt nicht an uns. Aber ich
habe Ihnen schon gesagt, ich glaube, sogar in der Plenarrede, nach allem, was wir
wissen, ist auch für 2023 zu erwarten, dass, wenn die Zahlenwerte nicht noch grundlegend
grob abweichen, von einer verfassungskonformen Alimentation auszugehen ist
und es deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis ist für eine Ruhendstellung gibt. Insofern
sind die Sachverhalte vollständig unterschiedlich.
Wenn Sie das aus Sicht der Interessenverbände und Gewerkschaften betrachten,
dann war das auch deshalb für die wichtig, weil wir ihnen über die Gesetzeseinbringung
eines fiktiven Partnereinkommens – wir haben ja angekündigt, dass wir das im
Gesetzentwurf haben – eine weitere Veränderung der Parameter vorgeschlagen haben.
Deshalb war es für die Zukunft völlig nachvollziehbar, dass wir gesagt haben,
dann sollen Musterverfahren möglich sein, um die Dinge vernünftig zu klären
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Gibt es in diesem Zusammenhang für 2022 Berechnungen der Mindestbesoldung, z.B. von Sven?
Gibt es eventuell schon Vorlage für eine Musterklage für NRW irgendwo?
Danke
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https://www.finanzverwaltung.nrw.de/wiederaufgreifen-der-widerspruchsverfahren-sachen-amtsangemessene-alimentation-fuer-2022
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Gibt es in diesem Zusammenhang für 2022 Berechnungen der Mindestbesoldung, z.B. von Sven?
Gibt es eventuell schon Vorlage für eine Musterklage für NRW irgendwo?
Danke
Die Gewerkschaft der Polizei NRW hat dazu heute eine Musterklage herausgebracht:
https://www.gdp.de/Nordrhein-Westfalen/fester%20Inhalt/Themen/Musterklage_2022_GdP-Formular.docx
Der Artikel dazu: https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2025/02/12022025_amtsangemessene-besoldung-2022?fbclid=IwY2xjawIZabRleHRuA2FlbQIxMQABHSQYr-2X67GLZMCoc7DtBg-OHiT29ZXXlRuQ79OfHQI4mDMgnnk4-BVnEA_aem_Jz6EaNjiaAbff-jDNxrKfg
Die GdP NRW wird hierfür keinen Rechtsschutz leisten.
Hat schon jemand einen Bescheid und plant entsprechende Klage? Gibt es Interessenten für eine Sammelklage, ähnlich der Bundesbeamten?
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Auf jeden Fall werde ich den Klageweg bestreiten.
Aufgrund einer hohen Besoldungsgrzppe halte ich eine umfassende Berechnung des Grades der Verletzung der Mindestalimentation für geboten, um zu belegen, dass das Besoldungssystem als Ganzes nicht verfassungsgemäss ist. Vielleicht kann man sich hierzu austauschen und verfügbare Berechnungsparameter zusammentragen.
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Heute wurden die Dienststellen des Landes vom Landesamt für Besoldung und Versorgung gem. Anlage wie folgt informiert.
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Ich würde mich wohl auch einer Sammelklage anschließen.
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Ich würde mich wohl auch einer Sammelklage anschließen.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Jeder einzelne muss klagen und kann darum bitten, die Klage ruhend zu stellen, wenn in diesem Bereich bereits weitere Klagen ansässig sind.
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Gibt es in NRW eine profilierte Anwaltskanzlei in dieser Sache?
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Gibt es in NRW eine profilierte Anwaltskanzlei in dieser Sache?
Vielleicht hilft dieser Beitrag
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123175.msg349073.html#msg349073
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Gibt es in NRW eine profilierte Anwaltskanzlei in dieser Sache?
Vielleicht hilft dieser Beitrag
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123175.msg349073.html#msg349073
Vielleicht findet sich hier im Forum ja auch eine Gruppe zusammen, die basierend auf den bayerischen und thüringischen Klagen ein Muster erstellt. Die Gewerkschaften tun zur Zeit ja wieder nichts.
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Wie der Kollege weiter oben im Thread geschrieben hat, hat die GdP NRW ein Muster bereitgestellt.
https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2025/02/12022025_amtsangemessene-besoldung-2022
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Gibt es in diesem Zusammenhang für 2022 Berechnungen der Mindestbesoldung, z.B. von Sven?
Gibt es eventuell schon Vorlage für eine Musterklage für NRW irgendwo?
Danke
Ich habe gerade hier ein paar Zeilen geschrieben:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg392780.html#msg392780
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Kann mir jemand sagen, wie die Sache bei Kommunalbeamten aussieht? Mit dem LBV habe ich nichts zu tun. Alles besoldungsrelevante läuft über meinen Dienstherren. Werden die kommunalen Dienstherren auch die Widersprüche zurückweisen? Kann das LBV entsprechende Anweisungen geben?
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Nein, kann es nicht. Wie die jeweilige Kommune / Kreis / Landschaftsverband damit umgeht, bleibt ihm / ihr selbst überlassen...
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Ich würde mich wohl auch einer Sammelklage anschließen.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Jeder einzelne muss klagen und kann darum bitten, die Klage ruhend zu stellen, wenn in diesem Bereich bereits weitere Klagen ansässig sind.
Ok, Danke. Wieder was gelernt.
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Wie hoch werden die Gerichtsgebühren angesetzt, wenn ich klagen sollte? Was ist bei solchen Verfahren der Streitwert?
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Der Streitwert wird typischerweise auf 5.000 EUR festgelegt und die zunächst fällige Gebühr beträgt dann 483 EUR.
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Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs.
Keine Berechnung, nur: wir haben alles geprüft, alles okay.
Es ist frustrierend
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Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs.
Keine Berechnung, nur: wir haben alles geprüft, alles okay.
Es ist frustrierend
Hier ebenso. Ist bei euch das Bescheiddatum des Widerspruchsbescheids auch das Datum aus dem Jahr 2022, an dem der Widerspruch beim LBV eingegangen ist? Zumindest trägt mein Widerspruchsbescheid ein Datum aus Dezember 2022 :o In der Rechtsbehelfsbelehrung ist dann plötzlich vom 16.02.2025 als Bescheiddatum die Rede…
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Hallo zusammen,
hab bisher die letzten Jahre still mitgelesen, da ich eher weniger beitragen konnte.
Hab den Bescheid heute ebenfalls bekommen.
@Sauerland Ja, das Bescheiddatum ist bei mir genauso wie bei dir von 2022. Im Rechtsbehelf hab ich auch den 16.02.2025.
Ich hätte jetzt als technischer Beamte gesagt, das ist nicht korrekt, aber hat das irgendwelche Auswirkungen? Rechtsbehelf ist ja grundsätzlich richtig, aber passt nicht mit dem Bescheiddatum überein.
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Bei mir sind diese beiden Daten ebenfalls im Bescheid aufgeführt "Ihre Widersprüche, eingegangen am 15.12.2022, 15.12.2022" und der 16.02.2025.
Wie werdet ihr weiter vorgehen?
LG :)
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Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs.
Keine Berechnung, nur: wir haben alles geprüft, alles okay.
Es ist frustrierend
Es ist einfach super frech. Bisher konnte ich damit leben, dass ich Widerspruch einlege und irgendwann die Gerichte entscheiden. Für die Rechtslage 2022 wurde meines Wissens nach aber noch nichts entschieden.
Ich hoffe, dass mein Dienstherr die Vorgehensweise des LBV nicht übernimmt.
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Die GEW hat einen Musterklagetext veröffentlicht. Damit sollte es zumindest, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, möglich sein in der ersten Instanz relativ günstig zu klagen.
Wie würde es denn weitergehen, wenn man Klage eingereicht hat? Es werden doch wohl kaum alle Verfahren in die 2 Instanz gehen?
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Auf der Seite der GdP NRW steht folgender Hinweis:
1.
Ich habe eine private Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Gerichtskosten?
Das ist durchaus möglich. Bitte kläre die Kostenübernahme rechtzeitig mit deiner privaten Rechtsschutzversicherung ab.
2.
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Das steht noch nicht ganz fest. Das Gericht stellt nach Eingang der Klage den Streitwert fest, nachdem die tatsächlichen Gerichtskosten berechnet werden.
Es spricht vieles dafür, dass der sogenannte Auffangstreitwert im Verwaltungsrecht zugrunde gelegt wird. Der beträgt pauschal 5.000,- €. Die sich daraus ergebenen Gerichtskosten betragen nach dem Gerichtskostengesetz dann 483,- €.
Hat von euch evtl. schon jemand seine private Rechtsschutzversicherung diesbezüglich kontaktiert und eine Rückmeldung erhalten?
Sollte man sich bei Kostenübernahme der Versicherung direkt anwaltschaftlich vertreten lassen, auch wenn dieses in der 1. Instanz wohl nicht zwingend notwendig ist? Als Laie kann ich leider nicht absehen, was so eine Klage mit sich bringt und was auf einen zukommen kann. :-\
Liebe Grüße
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Habe bei meiner Rechtsschutz (Allianz) sowie bei einer Kanzlei angefragt, werde berichten, wie sich das entwickelt
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Super vielen Dank! Ich werde mich auch schlau machen und berichten (HUK Coburg). :)
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Habe aus der Familie heute auch die Rückmeldung bekommen, dass der Ablehnungsbescheid (in dem Fall bzgl. Versorgung) per Postzustellungsurkunde zugestellt wurde.
Könnte jemand den anonymisierten Bescheid oder zumindest die Begründung hier einstellen? Würde gerne schauen, ob die mehr Gehalt hat, als jene, die wir in der FHB erhalten haben. Dort hat man sehr schnell ablehnend beschieden und das extrem dünn begründet.
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Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.
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Vielen Dank für das Teilen dieser Erfahrung.
Wie bist Du konkret vorgegangen bei der Anfrage?
Wie detailliert musstest Du den Sachverhalt schildern?
Viele Grüße
Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.
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Also ich habe mich in den letzten Tagen nach Erhalt des gelben Briefs im Bayern-Forum hier umgeschaut.
Für mich/uns gäbe es ja aktuell drei Möglichkeiten:
• Widerspruchsbescheid akzeptieren, damit wäre das Jahr 2022 verloren
• Klage ohne Anwalt einreichen, voraussichtlich 483 € kosten für die erste Instanz
• Klage mit Anwalt
Würde die Klage vermutlich allein einreichen.
Meiner Vermutung nach ist es gut möglich, dass die Verfahren erst mal ruhend gestellt werden, falls beantragt. Wie ich auch im Bayern-Forum von den Kollegen gelernt habe, kann es wohl auch mal 3-4 Jahre dauern, bis überhaupt mal verhandelt wird.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Wie ich dem verlinkten Ausschussprotokoll entnehmen kann, wird es wohl auch für 2023 ablehnende Bescheide geben, was die Klage nochmals attraktiver macht.
Allerdings wurde auch gesagt, dass für die Zukunft (für wann das auch immer gilt) Musterprozesse geführt werden sollen.
Da ich mit dem Ablauf von so einer Klage überhaupt keine Erfahrung habe, habe ich noch ein paar Fragen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten:
• Was für Auswirkungen hätten diese Musterverfahren für die Zukunft auf unsere Klage für 2022 und womöglich auch für 2023 bei ablehnenden Bescheid?
• Die erste Instanz ist für mich persönlich absehbar, was an Kosten auf mich zu kommt. Da ab der zweiten Instanz ja eine Anwaltspflicht besteht. Wäre meine Frage, wie überhaupt ein Verfahren mit einer hoffentlich hohen Zahl von Klagenden abläuft? Vermutlich werden da wohl wenige Musterprozesse geführt. Egal wie das Urteil ausgehen würde. Für uns dann würde vermutlich das LBV in die zweite Instanz gehen. Gegen uns dann müssten wir in die zweite Instanz gehen. Hat da mal jemand einen Überblick, wie sowas ablaufen könnte?
Die erste Instanz kann ich finanziell verschmerzen und mir ist auch klar das, wenn niemand dagegen vorgeht, sich nichts ändern wird. Von daher bin ich bereit, den Weg zu gehen. Muss allerdings natürlich auch realistisch die Kostenseite im Blick haben. Wenn das ganze über mehre Instanzen mit höher werdenden Streitwert und Anwaltskosten geht. Sind bei den Verfahrenszeiten auch nicht gerade unbedeutenden Summen an Kapital für womöglich Jahrzehnte gebunden. Das ich zwischendrin aussteigen kann, ist mir klar.
Vielen Dank und viele Grüße
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Also ich habe mich in den letzten Tagen nach Erhalt des gelben Briefs im Bayern-Forum hier umgeschaut.
Für mich/uns gäbe es ja aktuell drei Möglichkeiten:
• Widerspruchsbescheid akzeptieren, damit wäre das Jahr 2022 verloren
• Klage ohne Anwalt einreichen, voraussichtlich 483 € kosten für die erste Instanz
• Klage mit Anwalt
Würde die Klage vermutlich allein einreichen.
Meiner Vermutung nach ist es gut möglich, dass die Verfahren erst mal ruhend gestellt werden, falls beantragt. Wie ich auch im Bayern-Forum von den Kollegen gelernt habe, kann es wohl auch mal 3-4 Jahre dauern, bis überhaupt mal verhandelt wird.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Wie ich dem verlinkten Ausschussprotokoll entnehmen kann, wird es wohl auch für 2023 ablehnende Bescheide geben, was die Klage nochmals attraktiver macht.
Allerdings wurde auch gesagt, dass für die Zukunft (für wann das auch immer gilt) Musterprozesse geführt werden sollen.
Da ich mit dem Ablauf von so einer Klage überhaupt keine Erfahrung habe, habe ich noch ein paar Fragen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten:
• Was für Auswirkungen hätten diese Musterverfahren für die Zukunft auf unsere Klage für 2022 und womöglich auch für 2023 bei ablehnenden Bescheid?
• Die erste Instanz ist für mich persönlich absehbar, was an Kosten auf mich zu kommt. Da ab der zweiten Instanz ja eine Anwaltspflicht besteht. Wäre meine Frage, wie überhaupt ein Verfahren mit einer hoffentlich hohen Zahl von Klagenden abläuft? Vermutlich werden da wohl wenige Musterprozesse geführt. Egal wie das Urteil ausgehen würde. Für uns dann würde vermutlich das LBV in die zweite Instanz gehen. Gegen uns dann müssten wir in die zweite Instanz gehen. Hat da mal jemand einen Überblick, wie sowas ablaufen könnte?
Die erste Instanz kann ich finanziell verschmerzen und mir ist auch klar das, wenn niemand dagegen vorgeht, sich nichts ändern wird. Von daher bin ich bereit, den Weg zu gehen. Muss allerdings natürlich auch realistisch die Kostenseite im Blick haben. Wenn das ganze über mehre Instanzen mit höher werdenden Streitwert und Anwaltskosten geht. Sind bei den Verfahrenszeiten auch nicht gerade unbedeutenden Summen an Kapital für womöglich Jahrzehnte gebunden. Das ich zwischendrin aussteigen kann, ist mir klar.
Vielen Dank und viele Grüße
Bezüglich der Verfahrensdauer kann ich dir sagen, dass die vermutlich deutlich länger ist.
Ich bin seit 2021 am Klagen wegen der Anerkennung eines Dienstunfalls, das VG Köln hat auf Nachfrage angegeben, dass bislang noch nicht absehbar ist, wann überhaupt auch nur an einen Verhandlungstermin gedacht werden könnte...
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Ich hab tatsächlich nur eine relativ kurze Nachricht geschickt. Hab kurz erläutert, dass ich 2022 den Widerspruch eingelegt hatte, das LBV den zunächst ruhendgestellt hat und jetzt die Ablehnung angekündigt hat. Angehängt hab ich dann mein Widerspruchschreiben, die Ruhendstellung vom LBV und dann die Internetseite vom LBV über die bevorstehende Ablehnung. Das war’s schon.
Paar Tage später hat man mich dann angerufen, mir gesagt dass der Sachverhalt von meiner Versicherung abgedeckt ist (außer natürlich die Selbstbeteiligung) und mir schonmal die Schadensnummer für zukünftige Kontaktaufnahme mitgeteilt.
Das war Alles.
Vielen Dank für das Teilen dieser Erfahrung.
Wie bist Du konkret vorgegangen bei der Anfrage?
Wie detailliert musstest Du den Sachverhalt schildern?
Viele Grüße
Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.
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Guten Morgen,
ich habe vom LBV ebenfalls einen Widerspruchsbescheid mit falschem Datum und einer dürftigen Begründung erhalten und überlege, ob eine Klage sinnvoll ist. Auch schon aus Prinzip, weil ich das Vorgehen des LBV für bemerkenswert halte. Daher habe ich versucht, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren. Von dem schon genannten RA Lenders habe ich bislang keine Rückmeldung, RAin Dr. Schroeder(Köln) hat abgelehnt, weil sie in laufende Verfahren nicht einsteigen möchte. Da eine Klage ja begründet werden muss (ja, die Begründung der GdP ist zunächst gut verwendbar, aber geht nicht in die Tiefe und möglicherweise auch nicht dahin, wo ein Gericht im Einzelfall anfangen könnte, intensiver nachzudenken - was von der GdP ja auch nicht verlangt werden kann) und ich selbst keine zeitlichen Kapazitäten habe, mich in die Tiefen der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG einzuarbeiten (auch wenn ich selbst Jurist bin),finde ich ein mit Fachanwälten abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Hat jemand Einblick, ob es eine Kanzlei gibt, die Klagen ggf. gebündelt bearbeitet?
Beste Grüße
buchwu
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besser spät als nie: 21. Februar 2025 Landesregierung fordert Beamte heraus - Bescheidung der Besoldungswidersprüche für 2022 angekündigt
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/landesregierung-fordert-beamte-heraus/
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Guten Morgen,
ich habe vom LBV ebenfalls einen Widerspruchsbescheid mit falschem Datum und einer dürftigen Begründung erhalten und überlege, ob eine Klage sinnvoll ist. Auch schon aus Prinzip, weil ich das Vorgehen des LBV für bemerkenswert halte. Daher habe ich versucht, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren. Von dem schon genannten RA Lenders habe ich bislang keine Rückmeldung, RAin Dr. Schroeder(Köln) hat abgelehnt, weil sie in laufende Verfahren nicht einsteigen möchte. Da eine Klage ja begründet werden muss (ja, die Begründung der GdP ist zunächst gut verwendbar, aber geht nicht in die Tiefe und möglicherweise auch nicht dahin, wo ein Gericht im Einzelfall anfangen könnte, intensiver nachzudenken - was von der GdP ja auch nicht verlangt werden kann) und ich selbst keine zeitlichen Kapazitäten habe, mich in die Tiefen der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG einzuarbeiten (auch wenn ich selbst Jurist bin),finde ich ein mit Fachanwälten abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Hat jemand Einblick, ob es eine Kanzlei gibt, die Klagen ggf. gebündelt bearbeitet?
Beste Grüße
buchwu
Ich warte noch auf die Zusage meiner RSV, wäre aber an einer Kanzlei, welche die Klagen bündelt auch sehr interessiert. Die Höhe der Selbstbeteiligung meiner RSV ist mir bekannt, jedoch tue ich mich momentan sehr schwer damit die Höhe einer möglichen Nachzahlung im Falle eines -irgendwann- positiven Urteils zu prognostizieren. Es geht um: A11, kinderlos in einer Stadt mit der Mietstufe III :o
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Mir ist ebenfalls der Widerspruchsbescheid für 2022 zugegangen. Ich werde den Klageweg beschreiten. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Ich werde es wohl ohne Anwalt versuchen und das Muster der GdP nutzen.
Ein von mir konsultierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht rechnet 275,- € / Std. netto ab. Auf einem Großteil davon bliebe ich sitzen. Eine etwaige Nachzahlung für 2022 o.ä. würde dann durch die Anwaltskosten aufgezehrt werden...
Sollten die Erfahrungen zeigen, dass ein Anwalt benötigt wird, könnte dieser ja für die Jahre 2021, 2023, 2024 ... beauftragt werden.
Auch für die 2. Instanz wird eine Anwalt benötigt, vermutlich würden beide Seiten ja Rechtsmittel einlegen...
Das sind meine Gedanken :)
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Klage habe ich selbständig eingereicht und das Muster der GdP verwendet. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
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Das habe ich auch gemacht.
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Wenn ich von der RSV nichts höre oder keine Zusage bekomme werde ich auch den Vordruck für die Klage von der GdP nehmen. 8) Berichtet mal bitte ob die Klage bei euch ruhend gestellt wird. :)
Wie ist euer Eindruck hinsichtlich der Klage? Bei uns bestreiten nicht viele Kollegen/-innen diesen Weg obwohl sie damals Widerspruch eingelegt haben. Es scheint an fehlenden RSV zu liegen und den selbst zu tragenden Kosten……. :-\
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Damit erreicht das LBV bzw. die Landesregierung natürlich, was sie sich erhofft. Insbesondere mit Blick auf die Folgejahre. Funktioniert wie ein Trichter:
Bewusst nicht amtsangemessene Besoldung einführen -> nur ein Teil der Bediensteten legt Widerspruch ein -> man prüft und verkündet Angebliches -> noch weniger Bedienstete klagen -> den Klagenden vielleicht wie in RLP einen Deal anbieten -> noch weniger klagen weiterhin -> Klagende erhalten Recht und man muss nur einen Bruchteil zahlen.
Insbesondere deshalb müsste meiner Meinung nach gelten: stellt das BVerfG eine nicht amtsangemessene Besoldung fest, erhalten ALLE Bediensteten eine Nachzahlung, ganz automatisch.
Macht man das nicht, ist es doch fast nur nachvollziehbar, dass die Besoldungsgeber immer wieder dieses Spiel spielen.
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Ich hatte 2022 einen Familienzuschlag für 2 Kinder. Bin mir daher unsicher, wie sinnvoll / aussichtsreich eine Klage wäre...
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Da dies mich als auch meine Frau als Beamte des Landes NRW betrifft, kann man beide Widersprüche gemeinsam beklagen oder muss jeder für sich Klage einreichen?
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Da dies mich als auch meine Frau als Beamte des Landes NRW betrifft, kann man beide Widersprüche gemeinsam beklagen oder muss jeder für sich Klage einreichen?
Es bestehen doch auch - trotz Ehe - 2 Dienstverhältnisse ;)
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Ich hatte 2022 einen Familienzuschlag für 2 Kinder. Bin mir daher unsicher, wie sinnvoll / aussichtsreich eine Klage wäre...
Genau zu dieser Frage suche ich rechtsanwaltlichen Rat! Im Übrigen empfinde ich die im Jahr 2022 vorgenommene Umstrukturierung der Besoldung im Hinblick auf die Orts-/Familienzuschläge in ihrer Grundkonstruktion problematisch. Davon kommt bei Kinderlosen und Versorgungsempfängern nichts an.
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In Vorbereitung einer eigenen Klagebegründung möchte ich einmal in die Runde fragen, ob jemand für NRW und das Jahr 2022
- Berechnungen für ein Realitätsgerechtes Grundsicherungsniveau und eine Mindestalimentation und daraus abgeleitet
- die Anzahl Besoldungsgruppen bzw. -stufen, welche unterhalb der Mindestalimentation liegen.
publiziert hat.
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In Vorbereitung einer eigenen Klagebegründung möchte ich einmal in die Runde fragen, ob jemand für NRW und das Jahr 2022
- Berechnungen für ein Realitätsgerechtes Grundsicherungsniveau und eine Mindestalimentation und daraus abgeleitet
- die Anzahl Besoldungsgruppen bzw. -stufen, welche unterhalb der Mindestalimentation liegen.
publiziert hat.
Ich versuche mich nämlich an einer Aufstellung für 2022 analog zu
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/10/Betrachtungen-zur-Stellungnahme-des-ehemaligen-BVR-Huber-23.09.24-1.pdf
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Da dies mich als auch meine Frau als Beamte des Landes NRW betrifft, kann man beide Widersprüche gemeinsam beklagen oder muss jeder für sich Klage einreichen?
Es bestehen doch auch - trotz Ehe - 2 Dienstverhältnisse ;)
Hatte ich mir schon gedacht, also zweimal Gerichtskostenvorschuss für 2022, demnächst für 2023. Ich wundere mich nur, dass die Widersprüche vor 2022 weiterhin ruhen und noch nicht beschieden worden sind.
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Hallo zusammen,
ich bin selbst vom Widerspruchsbescheid zur amtsangemessenen Alimentation in NRW betroffen und werde das Ganze über meine Rechtsschutzversicherung angehen. Da es sicher einige gibt, die ebenfalls den Klageweg beschreiten möchten, habe ich einen nicht öffentlichen Telegram-Kanal eingerichtet – ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich klagen wollen.
Der Kanal dient dazu, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei den nächsten Schritten zu unterstützen. Aktuell sind noch keine Beiträge drin, aber die Idee ist, eine Plattform für diejenigen zu schaffen, die das Thema wirklich aktiv weiterverfolgen.
Falls jemand Interesse hat, einfach melden.
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
ich bin selbst vom Widerspruchsbescheid zur amtsangemessenen Alimentation in NRW betroffen und werde das Ganze über meine Rechtsschutzversicherung angehen. Da es sicher einige gibt, die ebenfalls den Klageweg beschreiten möchten, habe ich einen nicht öffentlichen Telegram-Kanal eingerichtet – ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich klagen wollen.
Der Kanal dient dazu, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei den nächsten Schritten zu unterstützen. Aktuell sind noch keine Beiträge drin, aber die Idee ist, eine Plattform für diejenigen zu schaffen, die das Thema wirklich aktiv weiterverfolgen.
Falls jemand Interesse hat, einfach melden.
Viele Grüße
Ich habe Interesse daran.
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Hallo zusammen,
ich bin selbst vom Widerspruchsbescheid zur amtsangemessenen Alimentation in NRW betroffen und werde das Ganze über meine Rechtsschutzversicherung angehen. Da es sicher einige gibt, die ebenfalls den Klageweg beschreiten möchten, habe ich einen nicht öffentlichen Telegram-Kanal eingerichtet – ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich klagen wollen.
Der Kanal dient dazu, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei den nächsten Schritten zu unterstützen. Aktuell sind noch keine Beiträge drin, aber die Idee ist, eine Plattform für diejenigen zu schaffen, die das Thema wirklich aktiv weiterverfolgen.
Falls jemand Interesse hat, einfach melden.
Viele Grüße
Ich habe Interesse daran.
Dito.
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Hallo zusammen, ich habe euch eine private Nachricht geschickt. :)
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Mir bitte auch, danke!
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Hallo zusammen,
ich bin selbst vom Widerspruchsbescheid zur amtsangemessenen Alimentation in NRW betroffen und werde das Ganze über meine Rechtsschutzversicherung angehen. Da es sicher einige gibt, die ebenfalls den Klageweg beschreiten möchten, habe ich einen nicht öffentlichen Telegram-Kanal eingerichtet – ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich klagen wollen.
Der Kanal dient dazu, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei den nächsten Schritten zu unterstützen. Aktuell sind noch keine Beiträge drin, aber die Idee ist, eine Plattform für diejenigen zu schaffen, die das Thema wirklich aktiv weiterverfolgen.
Falls jemand Interesse hat, einfach melden.
Viele Grüße
Ich hätte auch Interesse! :)
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Guten Morgen,
ich habe euch beiden ebenfalls eine Nachricht geschickt.
Viele Grüße
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Hätte ebenfalls Interesse :)
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Ich schließe mich der Interessenbekundung an.
Die GEW hat für ihre Mitglieder eine Mustervorlage. Ist sie abweichend von der Musterklage der GdP?
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Ich habe auch Interesse und gerade eine private Nachricht geschickt
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Bezüglich der Verfahrensdauer kann ich dir sagen, dass die vermutlich deutlich länger ist.
Ich bin seit 2021 am Klagen wegen der Anerkennung eines Dienstunfalls, das VG Köln hat auf Nachfrage angegeben, dass bislang noch nicht absehbar ist, wann überhaupt auch nur an einen Verhandlungstermin gedacht werden könnte...
Dabei hat doch neulich die Oliver (Präsidentin i.V. des OVG) behauptet, dass die Verfahrenslaufzeiten in Hauptsacheverfahren fast auf 14 Monaten (von 17 auf 15 in Vorjahren) bei VGs gedrückt worden sind.
Welche unterschwellige Botschaft sendet das VG Köln an alle Dienstunfaller aus? Ist diese Haltung zu allen wehrwilligen Alimentierten nicht schon längst übertragen worden?
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Guten Morgen,
ich habe euch beiden ebenfalls eine Nachricht geschickt.
Viele Grüße
Hallo,
ich hätte auch Interesse. :)
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Hallo,
ich habe euch eine Nachricht geschickt.
Viele Grüße
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Hi,
ich würde mich auch über einen link zum telegram kanal freuen.
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Hallo,
ich würde gerne auch in den Verteiler.
Habe bisher immer still mitgelesen und nun nun extra angemeldet.
Vielen Dank
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Hallo,
ich würde gerne auch in den Verteiler.
Habe bisher immer still mitgelesen und nun nun extra angemeldet.
Vielen Dank
Hallo,
Ich hab dir eine Nachricht geschickt.
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
ich würde auch gerne in den Verteiler aufgenommen werden.
Viele Grüße
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Auch ich würde mich dem anschließen. Meine Dokumente sind soweit vorbereitet. Morgen wollte ich es meiner Rechtsschutz vorlegen.
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Ich wäre auch gern dabei. Und danke schonmal im Voraus. :)
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Ich habe in der vergangenen Woche Klage eingereicht und wäre ebenfalls gerne mit dabei! :)
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Warum die Löschung, Alonsatra? :o
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Hallo, zwar noch nicht aktuell betroffen, da in einer Kommune, aber informativfür den Fall der Fäller, wäre ich auch gern dabei. Vielen Dank.
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In Vorbereitung meiner Klage habe ich auch Interesse an dem Kanal.
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Hallo,
hab euch allen eine Nachricht geschickt.
Viele Grüße
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Hi!
Ich würde mich im Auftrag meiner Frau auch dafür interessieren.
Viele Grüße
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"schnell ein paar Tausend Euro Kosten zukommen" für ein langsaaaames Gerichtsverfahren, heißt es beim https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-widerspruchbescheide-fuer-2022 (01.03.25)
Für diejenigen, die die Frist ausreizen können:
"Aktuell stehen wir mit Rechtsanwälten in Kontakt und werden eine Mustervorlage für die persönliche Klageerhebung zur Verfügung stellen "
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Noch habe ich Zeit, da nicht abhängig vom LBV. Mein Dienstherr hat sich zu den Widersprüchen 2022 noch nicht geäußert.
Wäre aber dankbar, wenn die Ergebnisse bzw. relevanten Zwischenstände auch hier gepostet würden.
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Da es sicher einige gibt, die ebenfalls den Klageweg beschreiten möchten, habe ich einen nicht öffentlichen Telegram-Kanal eingerichtet – ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich klagen wollen.
Ich würde auch gerne beitreten!
Habe heute die Deckungszusage meiner RSV erhalten und überlege nun, ob ich mit oder ohne Anwalt Klage einreichen soll. Wie macht ihr das? Habt ihr vielleicht sogar eine Empfehlung für eine bestimmte Kanzlei?
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"schnell ein paar Tausend Euro Kosten zukommen" für ein langsaaaames Gerichtsverfahren, heißt es beim https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-widerspruchbescheide-fuer-2022 (01.03.25)
Die paar Tausend Euro sehe ich nur für diejenigen, die als Musterverfahren bis zum BVerfG kommen und da zusätzliche Anwaltskosten haben. Die Drohkulisse wird allerdings einige davon abhalten, zu klagen.
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"schnell ein paar Tausend Euro Kosten zukommen" für ein langsaaaames Gerichtsverfahren, heißt es beim https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-widerspruchbescheide-fuer-2022 (01.03.25)
Die paar Tausend Euro sehe ich nur für diejenigen, die als Musterverfahren bis zum BVerfG kommen und da zusätzliche Anwaltskosten haben. Die Drohkulisse wird allerdings einige davon abhalten, zu klagen.
Die Richtervorlage zur Durchführung eines Normenkontrollverfahrens wird von VG erlassen und ist mit keinen weiteren Kosten für den Kläger verbunden.
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Ich hätte auch Interesse an einer Aufnahme in die Gruppe. Danke schon mal!
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Ich wäre auch gern dabei. Anfrage bei RSV ging auch raus
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Anfragen zur telegram Gruppe können gerne bei AANW oder bei mir gerne per PN gestellt werden.
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In Vorbereitung meiner Klagebegründung habe ich einige Berechnungen angestellt, vielleicht möchte diese jemand kommentieren:
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez. 2022)
Grundgehalt: 2621,19 €
Familienzuschlag Ehe: + 148,94 €
Kind, Mietenst. I: + 136,13 €
Kind, Mietenst. I: + 363,68 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind: + 7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind: + 7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III): - 269,33 €
Priv. Krankenvers./Pflegev. - 627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe + 12,50 €
Kindergeld + 438,00 €
Alimentation 2839,11 €
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez 2022)
Grundgehalt: 2621,19 €
Familienzuschlag Ehe: + 148,94 €
1. Kind, Mietenst. VI: + 549,69 €
2. Kind, Mietenst. VI: + 647,20 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind: + 7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind: + 7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III): - 450,50 €
Priv. Krankenvers./Pflegev. - 627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe + 12,50 €
Kindergeld + 438,00 €
Alimentation 3355,02 €
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, keine Kinder, ledig (Dez 2022)
Grundgehalt: 2621,19 €
Lohnsteuer (Klasse I): - 381,41 €
Priv. Krankenvers./Pflegev. - 256,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe + 12,50 €
Alimentation 1996,28 €
Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf: 1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.): + 1000,00 €
Bedarf Heizung: + 186,28 €
Bildung und Teilhabe: + 118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife: + 156,51 €
Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf: 2902,35 €
Mindestalimentation (115%): 3337,70 €
Quellen:
- NW-Drucksache 17/1632 vom 21.01.2022 (Gesetzesbegründung)
- NW-Drucksache 18/928 vom 16.09.2022 (REZ)
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2023
- Dr. Torsten Schwan: Besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 und vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18. (https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf)
- Bundesagentur für Arbeit, Aktualisierung der Auswertung zum Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesbesoldungsgesetzes (Vorgang 2 BvL 4/18), Erstellungsdatum: 18.05.2021
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Hallo, ich habe auch Klage eingereicht, auch wenn die Anfrage bei meiner RSV noch läuft.
Den Kostenbescheid habe ich ebenfalls bereits in Höhe von 483€ erhalten und selbst wenn die RSV zunächst nicht mitspielen würde, wäre mir es das wert….allerdings zunächst ohne Anwalt.
Ich würde auch gerne in die Gruppe aufgenommen werden und Danke auch schon mal im voraus.
Gerade für alle ohne Anwalt (wie mich) wäre ein Austausch ja sehr sinnvoll.
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In Vorbereitung meiner Klagebegründung habe ich einige Berechnungen angestellt, vielleicht möchte diese jemand kommentieren:
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez. 2022)
Grundgehalt: 2621,19 €
Familienzuschlag Ehe: + 148,94 €
Kind, Mietenst. I: + 136,13 €
Kind, Mietenst. I: + 363,68 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind: + 7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind: + 7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III): - 269,33 €
Priv. Krankenvers./Pflegev. - 627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe + 12,50 €
Kindergeld + 438,00 €
Alimentation 2839,11 €
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, 2 Kinder, verheiratet (Dez 2022)
Grundgehalt: 2621,19 €
Familienzuschlag Ehe: + 148,94 €
1. Kind, Mietenst. VI: + 549,69 €
2. Kind, Mietenst. VI: + 647,20 €
Erhöhungsbetrag A5 1. Kind: + 7,50 €
Erhöhungsbetrag A5 2. Kind: + 7,50 €
Lohnsteuer (Klasse III): - 450,50 €
Priv. Krankenvers./Pflegev. - 627,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe + 12,50 €
Kindergeld + 438,00 €
Alimentation 3355,02 €
Besoldungsgruppe A 5, Stufe 3, keine Kinder, ledig (Dez 2022)
Grundgehalt: 2621,19 €
Lohnsteuer (Klasse I): - 381,41 €
Priv. Krankenvers./Pflegev. - 256,00 €
Erstattungsbetrag Beihilfe + 12,50 €
Alimentation 1996,28 €
Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf: 1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.): + 1000,00 €
Bedarf Heizung: + 186,28 €
Bildung und Teilhabe: + 118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife: + 156,51 €
Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf: 2902,35 €
Mindestalimentation (115%): 3337,70 €
Quellen:
- NW-Drucksache 17/1632 vom 21.01.2022 (Gesetzesbegründung)
- NW-Drucksache 18/928 vom 16.09.2022 (REZ)
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw/a?id=beamte-nrw-2023
- Dr. Torsten Schwan: Besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung 2 BvL 4/18 und vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18. (https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf)
- Bundesagentur für Arbeit, Aktualisierung der Auswertung zum Verfahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundesbesoldungsgesetzes (Vorgang 2 BvL 4/18), Erstellungsdatum: 18.05.2021
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass die Grundsicherung zu niedrig angesetzt ist. Aus der Erinnerung raus: in einem Aufsatz zur Betrachtung der Besoldung von Dr. Torsten Schwan wurde zu NRW erwähnt, dass durch das Land anstatt des 95% Perzentils Werte aus der Wohngeldtabelle übernommen worden seinen und die Wohnkosten so um 400 € zu niedrig angesetzt worden seinen. Demnach kann eigentlich deine Berechnung so nicht korrekt sein.
Sollte dem so sein, könnte jemand evtl. die korrekten Werte zur Berechnung der Grundsicherung einer vierköpfigen Familie hier einstellen?
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Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.
Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf: 1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.): + 1000,00 €
Bedarf Heizung: + 186,28 €
Bildung und Teilhabe: + 118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife: + 156,51 €
Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf: 2902,35 €
Mindestalimentation (115%): 3337,70 €
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Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.
Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf: 1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.): + 1000,00 €
Bedarf Heizung: + 186,28 €
Bildung und Teilhabe: + 118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife: + 156,51 €
Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf: 2902,35 €
Mindestalimentation (115%): 3337,70 €
Das hatte ich gesehen, umso mehr verwundert mich der Wert, da die Besoldung so eigentlich auch in der neuen Variante unter der Mindestalimentation liegen müsste…
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Es sieht aus meiner Sicht ja so aus, als wären 1000€ Wohnkosten wie in dem Artikel von Herrn Schwan aufgeführt angekommen worden für die Wohnkosten. Ansonsten sind es wohl die Zahlen aus dem Gesetzentwurf. Vielleicht kann das jemand mal checken, der tiefer in der Materie ist.
Berechnung der Mindestalimentation (2022)
Regelbedarf: 1441,56 €
Unterkunft (95% Perz.): + 1000,00 €
Bedarf Heizung: + 186,28 €
Bildung und Teilhabe: + 118,00 €
Vergünstigte Sozialtarife: + 156,51 €
Grundsicherungsrechtl.
Gesamtbedarf: 2902,35 €
Mindestalimentation (115%): 3337,70 €
Das hatte ich gesehen, umso mehr verwundert mich der Wert, da die Besoldung so eigentlich auch in der neuen Variante unter der Mindestalimentation liegen müsste…
So, ich habe nochmals nachgelesen: es ging darum, dass grundsätzlich das 95%Perzentil anzusetzen ist, was ja in den unteren Wohngeldtabellen deutlich unterschritten wird. Die Grundsicherung als Maßstab gilt für alle und nicht nach Mietenspiegel.
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Interessant zu sehen, dass eine 4K-Familie in der höchsten NRW Wohngeldstufe somit ziemlich genau 115% der Grundversorgung erreicht! Wenn das mal kein Zufall ist... Der Unterschied zum ledigen Beamten ohne Kinder ist es spannend, um die ganze Schräglage des Besoldungssystem zu dokumentieren, das sollte ja dann locker hoch bis A10 gehen - von Anwärtern gar nicht zu sprechen. Auch sind die prozentualen Anteile der familienbezogenen Besoldungsbestandteile (die ja sicher mit Absicht in NRW "regional" statt "familiär" genannt werden) dann eine wichtige Kenngröße.
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Hier die Musterklage des DRB NRW
https://www.drb-nrw.de/positionen-und-leistungen/formulare
https://www.drb-nrw.de/fileadmin/Landesverband-Nordrhein-Westfalen/Dokumente/Musterwidersprueche/Muster_Klageschrift.docx
Nach meinem Kenntnisstand wird unter Begleitung des DRB NRW - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nordrhein- Westfalen e.V. die Führung von Musterverfahren zur Klärung der Frage der Amtsangemessenheit der Richteralimentation im Jahre 2022 angestrebt. Da die Vielzahl, der für das Besoldungsjahr 2022 anhängigen Widersprüche von dem LBV NRW erst sukzessive beschieden wird, kann gegenwärtig noch nicht benannt werden, welche Klageverfahren vorrangig als Musterverfahren geführt werden sollen und ob diese Klageverfahren bereits anhängig sind. Ich werde die Gerichte, bei denen die als Musterklagen vorgesehenen Klageverfahren anhängig sind, unter Angabe des Aktenzeichens des jeweiligen Klageverfahrens mitteilen, sobald mir hierzu Näheres bekannt wird, und rege bereits jetzt an, das vorliegende Klageverfahren bis zum Abschluss der noch zu benennenden Verfahren ruhend zu stellen.
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https://www.finanzverwaltung.nrw.de/wiederaufgreifen-der-widerspruchsverfahren-sachen-amtsangemessene-alimentation-fuer-2022
Selbst das Datum des Bescheides ist falsch
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Ich dachte eigentlich, das mit dem Datum hätte einen für mich nicht ersichtlichen verwaltungsrechtlichen Hintergrund. Es ist also schlicht falsch. :(
Ich habe meine Klage vor einigen Tagen in den schicken Briefkasten des VG Düsseldorf eingeworfen. Ich habe für die Klageschrift dankbar das Muster der GdP NRW genommen. Ich nehme an, ich erhalte für die Gerichtskosten eine Zahlungsaufforderung per Post?
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https://www.gdp.de/Nordrhein-Westfalen/Stories/2025/03/20250306_Offener_Brief_MP_Wuest.pdf
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https://www.gdp.de/Nordrhein-Westfalen/Stories/2025/03/20250306_Offener_Brief_MP_Wuest.pdf
Mal schauen wann ein Antwortschreiben zurück kommt und mit welchem Inhalt. ;D
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Hier das Klagemuster des bdk
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-2022-klage-mustervorlage
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Habe nun ebenfalls die Klage eingetütet und per Einschreiben rausgeschickt. Habe mich dabei am Klagemuster der GDP bedient (https://gdp-prod.ext.neusta-hosting.de/nrw/de/themen/beamte/amtsangemessene-alimentation). Nun heißts wohl mal wieder abwarten und Tee trinken.
Eine Nachricht an AANW wg. der Telegramgruppe ist ebenfalls raus. :)
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Ich bin auch gerade dabei die Klage fertig zu machen (ohne Anwalt/RSV) und würde mich auch über eine Aufnahme in die Telegram Gruppe freuen.
PN an AANW bzw. Rentenonkel ist raus.
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Ich bin auch gerade dabei die Klage fertig zu machen (ohne Anwalt/RSV) und würde mich auch über eine Aufnahme in die Telegram Gruppe freuen.
PN an AANW bzw. Rentenonkel ist raus.
Ah, ok…die beiden sind Zuständig. Dann schreibe ich einen der beiden auch mal an.
Ich wurde mittlerweile angeschrieben, dass meine Besoldungsakte bei Gericht eingegangen ist. Ich habe da mal um Einsicht gebeten.
Meine RSV lässt weiter auf sich warten….
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Hallo Miteinander,
habe bisher bisher nur mitgelesen und mich jetzt auch registriert.
Habe nun auch Klage erhoben (VG Arnsberg). Verwendet habe ich die Vorlage der GdP.
Bisher sollte ich nur meinen dienstlichen Wohnsitz mitteilen. Anderweite Rückmeldung habe ich bisher noch nicht bekommen.
Eine Nachricht an AANW wg. der Telegramgruppe ist ebenfalls raus
Warten wir mal ab, was da auf uns zu kommt. ;D
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Hallo zusammen,
ich habe euch eine Einladung zur Telegram-Gruppe geschickt.
Viele Grüße
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Guten Morgen,
ich habe zwischenzeitlich meine Eingangsbestätigung vom Verwaltungsgericht Köln (19.Kammer). Demnach wird die Klageschrift erstmal dem Land zur Kenntnisnahme zugestellt.
Wie schaut es bei Euch aus? Ist jemand schon weiter oder hat Infos?
Danke!
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Gleicher Sachstand bisher 8)
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Derzeit wird wohl in vielen Verfahren der dienstliche Wohnsitz abgefragt, weil sich danach die Zuständigkeit orientiert. Hier scheinen die Rechtsbehelfsbelehrungen, was das richtige Verwaltungsgericht sein soll, in vielen Fällen fehlerhaft sein. Offenbar hat sich das LBV bezüglich der Zuständigkeit an dem Wohnsitz orientiert und nicht an dem dienstlichen Wohnsitz (also der regelmäßige Arbeitsort des Beamten).
Es ist zu unterstellen, dass zunächst einmal die Klagen an die richtigen Gerichte verwiesen werden, und dann Bilanz gezogen wird, um wie viele Fälle es sich handelt. Je nach Umfang dürfte den Verwaltungsgerichten auch daran gelegen sein, Musterprozesse zu führen.
Diese können sich über mehrere Jahre ziehen.
Es dürfte auch in dem Interesse der meisten Beamten sein, sich diesen Musterverfahren anzuschließen, um nicht selbst bis Karlsruhe klagen zu müssen.
Daher ist Geduld gefragt ... Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig ;)
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Hat schon jemand, der nicht in die Zuständigkeit des LBV fällt, einen Bescheid bekommen?
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ja
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Hallo,
ich würde auch gerne an der Telegram-Gruppe teilhaben.
Vielen Dank,
buchwu
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Hat schon jemand, der nicht in die Zuständigkeit des LBV fällt, einen Bescheid bekommen?
Bislang nicht, dem Flurfunk ist auch nicht zu entnehmen, dass mit einem Bescheid in naher Zukunft zu rechnen ist
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Einem Zeitungsbericht zur Folge haben von 55.000 Widersprüchen in NRW 1900 Landesbeamte geklagt. Demnach geht ganz unabhängig davon, ob das Land nun gesetzeskonform agiert oder nicht, die Idee, Geld einzusparen total auf und das Risiko ist nun drastisch reduziert.
Bisher ist nichts passiert außer, dass das LBV über meine Klage informiert wird und der Hinweis kam, dass die Akte elektronisch geführt wird und natürlich Aufforderung die Rechnung zu begleichen.
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Hat schon jemand, der nicht in die Zuständigkeit des LBV fällt, einen Bescheid bekommen?
Bin Beamter in der Kommunalverwaltung und habe bisher auch noch kein Ablehnungsbescheid meines Dienstherrn bzgl. meines Widerspruchs erhalten.
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Am 25.03.2025 beschloss der Landesvorstand des BDK NRW, dass eine aktuell eingereichte Klage eines Mitglieds des BDK gegen die Alimentation 2022 bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung unterstützt wird:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-2022-klage
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Ich habe bislang noch keine Klagebegründung formuliert und möchte Eure Meinung zu meinen Entwürfen für die Bereiche Familienzuschläge (1) und Mindestalimentation (2) einholen. Vieles stammt inhaltlich aus dem Forum, ich habe es versucht zusammenzuführen:
1.
Der Beklagte begegnet dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 mit dem „Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2022 Nr. 17 vom 12.4.2022 Seite 375 bis 410) und dem „Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sowie des Landesreisekostengesetzes“ (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2022 Nr. 41 vom 21.11.2022 Seite 967 bis 986) durch Einführung stark erhöhter Familienzuschläge, die regional und nach Besoldungsgruppen differenziert werden, wobei die Differenzierung nur zu marginalen Unterschieden zwischen den Besoldungsgruppen führt.
Während die Familienzuschläge in 2021 in der ersten Stufe noch 143,16 € bis 148,52 € und in der zweiten und dritten Stufe 129,32 € bis 132,42 € betrugen (NW-Drs. 17/6681 vom 27.06.2019, Anhang 29 Anlage 13, S. 55.), sieht die getroffene Neuregelung in 2022 Erhöhungen in der ersten Stufe auf 147,18 € bis 152,68 € unabhängig vom Wohnort vor, in der zweiten Stufe um mehr als 132,32 € (Mietenstufe I) bis 687,92 € (Mietenstufe VII), sowie in der dritten Stufe um mehr als 360,49 € (Mietenstufe I) bis 674,59 € (Mietenstufe VII) vor. Somit ergeben sich für einen verheirateten Beamten mit 2 Kindern aller Besoldungsgruppen außer A 5 bis A 8 durch die Neuregelung folgende familienspezifische Zuschläge (vgl. auch https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage13_Beispiele.pdf):
2021 2022
Mietenstufe I Mietenstufe III Mietenstufe VII
Familiärer Zuschlag Betrag Betrag Änderung Betrag Änderung Betrag Änderung
verheiratet 148,52 € 152,68 € +2,8% 152,68 € +2,8% 152,68 € +2,8%
1.Kind 129,32 € 132,94 € +2,8% 176,33 € +36,4% 687,92 € +432,0%
2.Kind 129,32 € 360,49 € +178,8% 573,04 € +343,1% 674,59 € +421,6%
Summe 407,16 € 646,11 € +58,7% 902,05 € +121,5% 1.515,19 € +272,1%
Tabelle 1: Vergleich familiärer Besoldungszuschläge in den Jahren 2021 und 2022
Bei Mietenstufe I entspricht die Erhöhung bis zur zweiten Familienstufe der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst in 2022 von +2,8%, während die dritte Familienstufe um 179% steigt. In Mietenstufe III und VII betragen die Erhöhungen bei der dritten Stufe 343% bzw. 422%.
Der Gesetzentwurf (NW-Drucksache 17/1632 vom 21.01.2022) liefert keine sachliche Begründung für die Erhöhungen einzelner Kinder in bestimmten Wohnorten. Vor allem die ungleiche Behandlung des zweiten Kindes gegenüber dem ersten hätte differenziert gerechtfertigt werden müssen, da ein systemischer Wechsel vorliegt, der besonderer prozeduraler Sorgfalt gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bedarf, zumal bis 2021 für das erste und zweite Kind Zuschläge in gleicher Höhe gewährt wurden.
Die Regelungen führen dazu, dass verheiratete Beamte mit zwei Kindern in Regionen der Mietenstufe VII Familienzuschläge von 1.515,19 € erhalten. Dies stellt eine faktische Nebenbesoldung dar, die mit dem Leistungsprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist. Eine Gleichbehandlung nach dem Leistungsprinzip findet offenkundig nicht statt. Das Bundesverfassungsgericht geht zudem davon aus, dass der Kindesunterhalt überwiegend aus „familienneutralen“ Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann. Die geplanten Zuschläge übersteigen jedoch deutlich die als angemessen erachteten Regelsätze und sind daher verfassungsrechtlich problematisch (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. März 1977 – 2 BvR 1039/75 –, Rn. 65).
Besonders auffällig ist dies bei den hohen Zuschlägen ab dem dritten Kind in Zusammenspiel mit den regionalen Ergänzungszuschlägen, die nur für Familien mit Kindern gewährt werden. So machen in Mietenstufe VI (z. B. Düsseldorf) die familienbezogenen Anteile der Besoldung in den Besoldungsgruppen A, W und R bei drei Kindern zwischen 21,6 % und 45,9 % der Gesamtbesoldung aus [Anlage hier nicht aufgeführt, es findet sich eine Tabelle im Forum]. Dies führt dazu, dass die kindbezogenen Zuschläge eine höhere Besoldung bewirken als eine Beförderung in ein höheres Amt.
Zudem widerspricht diese Regelung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Amtsbezogenheit der Besoldung. Während familienbezogene Bestandteile eine Ergänzung darstellen, dürfen sie nicht das grundlegende Prinzip der statusbezogenen Alimentierung unterlaufen. Es ist fraglich, ob die Grundbesoldung noch als angemessen gelten kann, wenn zusätzliche familienbezogene Bestandteile teils über 30 % der Amtsbesoldung ausmachen. Ebenso zweifelhaft ist, ob das Leistungsprinzip gewahrt bleibt, wenn z.B. ein Beamter der Besoldungsgruppe A 5 (verheiratet, 3 Kinder, Mietenstufe VI) eine höhere Besoldung erhält als ein lediger Richter ohne Kinder (R1, Stufe 1) am gleichen Wohnort.
Die Neuregelungen führen somit zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und einer Verzerrung des Besoldungssystems.
2.
Die Mindestalimentation ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, Beamte und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren. Dies folgt aus Art. 33 Abs. 5 GG sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Berechnung der Mindestalimentation basiert auf einer vierköpfigen Familie, die als Referenzgröße für die Bewertung der Besoldungshöhe herangezogen wird.
Trotz dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben verzichtet der Besoldungsgesetzgeber in der Gesetzesbegründung auf eine verpflichtende Gegenüberstellung zwischen der Mindestalimentation und der tatsächlich gewährten Netto-Alimentation. Eine solche Gegenüberstellung ist jedoch unerlässlich, um die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu prüfen und eine systematische Unteralimentation auszuschließen.
Der Beklagte verkennt die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 04.05.2020 – 2 BvL 4/18, Rn. 55 ff.) aufgestellten Maßgaben zur Berechnung des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs, insbesondere im Hinblick auf die Unterkunftskosten. Maßgeblich ist das 95 %-Perzentil der Unterkunftskosten, das in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 bei 1.000 € lag (Bundesagentur für Arbeit, 18.05.2021).
Zwar kann der Gesetzgeber regionale Unterschiede anhand der Mietenstufen des Wohngeldgesetzes berücksichtigen. Dies setzt jedoch eine realitätsgerechte Grundlage für die Unterkunftskosten voraus. Die derzeitige Regelung genügt diesen Anforderungen nicht, da sie keine sachgerechte Berechnung der Unterkunftskosten vornimmt, sondern sich pauschal auf die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes stützt. Dies führt insbesondere in den unteren Mietenstufen zu erheblichen Unterschreitungen der tatsächlichen Wohnkosten. So beträgt der Höchstbetrag für eine vierköpfige Familie in Mietenstufe I lediglich 568 € (vgl. Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG, BGBl. I 2019 S. 1881), was mehr als 40 % unterhalb des maßgeblichen Referenzwertes liegt.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich für 2022 folgender monatlicher grundsicherungsrechtlicher Gesamtbedarf in Höhe von 2902,35€ (Regelbedarf 1.441,56 €, Bedarf Unterkunft (95 %-Perzentil) 1.000,00 €, Bedarf Heizung 186,28 €, Bedarf Bildung und Teilhabe 118,00 €, Vergünstigte Sozialtarife 156,51 €) und somit eine Mindestalimentation (115 % des Gesamtbedarfs) in Höhe von 3.337,70 €.
Diese so berechnete Mindestalimentation stellt aber nur eine untere Grenze der realitätsgerechten Mindestalimentation, da die in der Gesetzesbegründung angegebenen Beträge sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung bedingt durch die Inflation im Jahr 2022 noch höher gelegen haben dürften.
Vergleicht man die Netto-Alimentation für eine vierköpfige Familie in Mietenstufe I mit der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation, zeigt sich, dass zahlreiche Besoldungsgruppen systematisch unterhalb dieser Schwelle liegen [Anlage auch hier nicht aufgeführt, es findet sich eine passende Tabelle im Forum]:
• A5: 2.839,11 € bis 3.167,60 €, max. Unterschreitung 498,59 €, betroffen 8 Stufen
• A6: 2.912,46 € bis 3.271,53 €, max. Unterschreitung 425,24 €, betroffen 8 Stufen
• A7: 2.968,45 € bis 3.358,94 €, max. Unterschreitung 369,25 €, betroffen 7 Stufen
• A8: 3.024,04 € bis 3.563,91 €, max. Unterschreitung 313,66 €, betroffen 4 Stufen
• A9: 3.137,01 € bis 3.709,97 €, max. Unterschreitung 200,69 €, betroffen 3 Stufen
• A10: 3.309,30 € bis 4.029,46 €, max. Unterschreitung 28,40 €, betroffen 1 Stufe
Insgesamt liegen 31 von 80 Felder der Besoldungstabelle (39 %) unterhalb der Mindestalimentation. Nur durch das Streichen von 10 Feldern in den Besoldungsgruppen A5 bis A10 in 2022 konnte eine noch gravierendere Schieflage vermieden werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass eine Besoldung unterhalb der Mindestalimentation verfassungswidrig ist. Die Besoldungsgruppen A5 bis A9 unterschreiten diese Grenze sogar in erheblichem Maße.
Laut fünften Leitsatzes der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2 BvL 4/18 wirkt sich ein Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot auf das gesamte Besoldungsgefüge aus, wenn der vom Gesetzgeber gesetzte Ausgangspunkt sich als fehlerhaft erweist. Je näher eine Besoldungsgruppe an der Mindestgrenze liegt und je stärker die Unterschreitung ausfällt, desto größer ist das Gewicht dieses Indizes für die Feststellung einer verfassungswidrigen Besoldung.
Dies gilt laut sechstem Leitsatz der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 selbst dann, wenn keine weiteren Parameter der ersten Prüfungsstufe für eine Unteralimentation sprechen. Die indizielle Bedeutung ist im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen und gewinnt mit dem Umfang und der Deutlichkeit des Verstoßes an Gewicht, denn bereits bei Vorliegen eines oder zweier Parameter verlangt das Bundesverfassungsgericht eine umfassende Würdigung aller relevanten Kriterien der ersten und zweiten Prüfungsstufe.
Die Besoldung des Klägers ist daher evident verfassungswidrig und bedarf einer entsprechenden Anpassung.
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[sorry, gelöscht weil Doppelposting]
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Ich finde es sehr gut, bin aber auch nicht der Fachmann 8)
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Bist du denn aufgefordert worden, eine Begründung abzugeben?
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Bist du denn aufgefordert worden, eine Begründung abzugeben?
Nein, ich hatte über die Feiertage etwas Zeit, mich darum zu kümmern und möchte vorbereitet sein. Persönlich empfinde ich die Muster der Gewerkschaften schon sehr geeignet, da sie die wesentlichen Punkte thematisieren. Für eine individuelle Klagebegründung (falls diese einverlangt würde), erscheinen Sie mir aber zu vage., insbesondere für höhere Besoldungsgruppen. Und da bin ich inzwischen unsicher ,ob da ein Verwaltungsgericht nicht einfach der Gesetzesbegründung blind folgt oder wirklich ermittelt
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Der Deutsche Richterbund, die Verwaltungsgerichte und das Land haben oder werden sich auf Musterverfahren einigen.
Da die Begründungen über viele Seiten gehen werden, ist es für einen juristischen Laien sicherlich schlau, dem Ruhen des Verfahrens zuzustimmen, bis die Musterverfahren ihr Ende gefunden haben.
Bis dahin wird es noch Monate dauern.
Daher werde ich dem Ruhen zustimmen, mich entspannt zurück lehnen und abwarten, wie gut sich der Deutsche Richterbund mit der Materie auseinander setzen wird. Das sind in meinen Augen Vollprofis, die alleine auch aus eigenem Interesse versuchen werden, das bestmögliche Ergebnis auch für den höheren Dienst zu erzielen.
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abwarten, wie gut sich der Deutsche Richterbund mit der Materie auseinander setzen wird. Das sind in meinen Augen Vollprofis, die alleine auch aus eigenem Interesse versuchen werden, das bestmögliche Ergebnis auch für den höheren Dienst zu erzielen.
was mit den Urteilen 12 K 4318/23 und 21 B 151/24 z. T. widerlegt worden ist.
Daher könnten die Musterklagen (Besoldungsanpassung 24/25) auch vor die Wand gefahren werden. Und wieso sollten diese Musterklagen den Massenklagen zu den Vorjahren vorgezogen werden?
(Aber laut Proff. STuß ist das vor die Wand laufen lassen zielgerichtete Absicht. Wenn der unterlegene Kläger sich wieder berappelt hat und durch die ihm gezeigte Tür weiter rechts geht, dann bekommt der Klagende und der klageabweisende Richter ihr (wie mit der Abweisung beabsichtigt) amtsangemessenes Recht in weiteren Instanzen zuerkannt. Ob der Richter den Kläger dazu konspirativ betreut oder ob der Kläger von alleine die Begründung mit einem mehrfachen Umfang der Perry Rhodan Reihe vorlegen muss?)
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Ich habe nun einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu meinem Widerspruch aus 2020 bekommen. Meine Widersprüche aus den Jahren 2021 -2024 sind bisher nicht beschieden.
Ich werde kein Klageverfahren einleiten, da meine A13-Besoldung wohl nicht unter "Minderalimentation" fällt und eine solche sich wahrscheinlich auch nur mittelbar aufgrund eines nicht eingehaltenen Abstandsgebotes begründen ließe, wenn letztendlich festgestellt werden sollte, dass untere Besoldungsgruppen nicht verfassungskonform sind.
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Durch das Abstandsgebot kommt das gesamte Gefüge der Besoldung ins Wanken. Die Urteile, die es gab, gab es ja auch im Bereich der Richterbesoldung unter anderem aufgrund des Abstandsgebotes.
Diese Haltung, nicht zu klagen, hilft am Ende tendenziell eher den Dienstherrn. Es geht um etwa 400 bis 600 EUR netto pro Monat, auch bei A 13. Für das relativ kleine Kostenrisiko kann ich nur jeden ermuntern, zu klagen. Andernfalls profitiert voraussichtlich nur der Haushalt des Landes NRW und man ärgert sich hinterher, wenn man es nicht getan hat.
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Hier eine aktuelle Tabelle der Klagen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-anzahl-und-verteilung-der-besoldungsklagen-in-nrw-betreffend-die-besoldung-2022/
Bemerkenswert daran ist aus meiner Sicht, dass sehr viele Richter und Mitarbeiter im höheren Dienst geklagt haben.
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Hier eine aktuelle Tabelle der Klagen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-anzahl-und-verteilung-der-besoldungsklagen-in-nrw-betreffend-die-besoldung-2022/
Bemerkenswert daran ist aus meiner Sicht, dass sehr viele Richter und Mitarbeiter im höheren Dienst geklagt haben.
Man beachte in diesem Zusammenhang: "988 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" in NRW! Also extreme Mobilisierung!
(https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/justizaufbau/generalstaatsanwaltschaften)
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Ja, plus die Zahl der Richter dürfte es im Bereich der R-Besoldung eine Widerspruchs- und anschließende Klagequote von über 95% geben. Ebenso stammen mehr als 2/3 aller Klagen nur aus dem Bereich Justiz. Das spricht für sich. In meinem Bereich beim VG Münster sind die Klagen meiner Frau und meiner die einzigen.
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Insgesamt finde ich es jedoch schade, wie wenige Klagen insgesamt erhoben worden sind. Insbesondere im Hinblick auf die Stimmung und das große vorab ankündigen und echauffieren aus dem Kollegium. Es scheint manchmal eine "Beamtenkrankheit" zu sein, dass viel (berechtigterweise) gemeckert wird, aber wenn es drauf ankommt lieber zurücklehnen und hoffen, dass es sich in Wohlgefallen auflöst.
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Insgesamt finde ich es jedoch schade, wie wenige Klagen insgesamt erhoben worden sind. Insbesondere im Hinblick auf die Stimmung und das große vorab ankündigen und echauffieren aus dem Kollegium. Es scheint manchmal eine "Beamtenkrankheit" zu sein, dass viel (berechtigterweise) gemeckert wird, aber wenn es drauf ankommt lieber zurücklehnen und hoffen, dass es sich in Wohlgefallen auflöst.
Ich bin nicht minder enttäuscht ob der geringen Gesamtzahl, dennoch aber für den Bereich "Justiz" beeindruckt vom dortigen Mobilisierungsgrad. Insgesamt aber auch kein Wunder, wenn mehrere Verbände die Erfolgsaussichten einer Klage vorab schon als gering vermelden. Ich konnte z.B. ca. 10 Personen aus meinem Umfeld zum Widerspruch motivieren, bei der Klage bin ich aber alleine - insofern kann ich da auch nur eine große Lethargie feststellen.
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oder Frustration - wie man es nimmt
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wie Rentenonkel "prophezeit" hat:
Gestern ein Schreiben bekommen mit der Bitte um Mitteilung des Dienstsitzes.
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Ich habe von meinem kommunalen Dienstherren nun auch einen ablehnenden Bescheid für das Jahr 2022 erhalten und überlege derzeit ebenfalls Klage einzureichen, auch wenn meine gesamten Kollegen eher der Meinung sind, das Thema dann nun auf sich beruhen zu lassen.
ich würde die erste Instanz dann ohne Rechtsbeistand beschreiten und hoffen, dass das Verfahren bis zum Abschluss von Musterklagen ruhend gestellt wird.
Hat jemand Erfahrung ob ggf. eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung die Gerichtskosten übernimmt? Wie kann hier die Begründung für eine entsprechende Anfrage aufgebaut werden? Oder hat vielleicht jemand eine Muster für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung?
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Es gibt mittlerweile folgende Musterverfahren:
VG Düsseldorf, 26 K 2716/25 sowie 26 K 4278/25
VG Gelsenkirchen, 12 K 1468/25
VG Köln, 19 K 1950/25 sowie 19 K 2127/25
VG Münster, 5 K 1031/25 sowie 5 K 1077/25
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Es gibt mittlerweile folgende Musterverfahren:
VG Düsseldorf, 26 K 2716/25 sowie 26 K 4278/25
VG Gelsenkirchen, 12 K 1468/25
VG Köln, 19 K 1950/25 sowie 19 K 2127/25
VG Münster, 5 K 1031/25 sowie 5 K 1077/25
Woher hast Du die Infos bzw. Aktenzeichen? Gab es dazu weitere Stellungnahmen bzw. Anmerkungen der jeweiligen Gerichte? Ich habe dazu leider selber nichts finden können.
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Die Quelle ist vertraulich 8)
Außer der Anregung, im Hinblick auf die Musterverfahren das eigene Verfahren ruhend zu stellen, habe ich keine weiteren Infos zu den Verfahren. Ich gehe aber davon aus, dass mit diesen Verfahren alle Fallkonstellationen abgedeckt worden sind.
Was offizielles kommt bestimmt noch irgendwann.
Die Aktenzeichen dienen lediglich dazu, diejenigen, die noch klagen wollen oder ihre Klage noch begründen müssen, in die Lage zu versetzen, die Musterklage / Musterbegründung (bspw des Deutschen Richterbundes NRW) entsprechend zu ergänzen oder anzupassen.
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Die Quelle ist vertraulich 8)
Außer der Anregung, im Hinblick auf die Musterverfahren das eigene Verfahren ruhend zu stellen, habe ich keine weiteren Infos zu den Verfahren. Ich gehe aber davon aus, dass mit diesen Verfahren alle Fallkonstellationen abgedeckt worden sind.
Was offizielles kommt bestimmt noch irgendwann.
Die Aktenzeichen dienen lediglich dazu, diejenigen, die noch klagen wollen oder ihre Klage noch begründen müssen, in die Lage zu versetzen, die Musterklage / Musterbegründung (bspw des Deutschen Richterbundes NRW) entsprechend zu ergänzen oder anzupassen.
Danke! Immerhin war ich (noch) nicht zu blöd selber etwas zu finden.
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Hallo zusammen,
in der Rheinischen Post wird auf 45.000 fehlerhafte Widerspruchsbescheide hingewiesen. Artikel hinter der Paywall: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/45000-bescheide-fuer-nrw-beamte-fehlerhaft_aid-127262287 (https://rp-online.de/nrw/landespolitik/45000-bescheide-fuer-nrw-beamte-fehlerhaft_aid-127262287)
Dadurch verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr. Ein Datum in diesen Bescheiden soll wohl fehlerhaft sein. Jetzt habe ich mir meinen Bescheid nochmal angeschaut. Ist es das eigentliche Bescheiddatum (rechts über dem Aktenzeichen und den Kontaktdaten)? Bei mir steht da der 20.Dezember 2022.
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Dadurch verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr. Ein Datum in diesen Bescheiden soll wohl fehlerhaft sein. Jetzt habe ich mir meinen Bescheid nochmal angeschaut. Ist es das eigentliche Bescheiddatum (rechts über dem Aktenzeichen und den Kontaktdaten)? Bei mir steht da der 20.Dezember 2022.
Bei dem Bescheiddatum handelt es sich um das Datum, an dem der ursprüngliche Widerspruch eingelegt wurde. Somit ist Dein Widerspruch gegen die Besoldung 2022 wohl am 20. Dezember 2022 in Düsseldorf eingegangen.
Neben dem fehlerhaften Datum ist wohl auch in über 6.000 Fällen das falsche Verwaltungsgericht im Rechtsbehelf genannt worden. Daher kommen (wie Floki auch bestätigt hat) die zahlreichen Nachfragen nach dem dienstlichen Wohnsitz.
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Danke für die Antwort. Aber weiß denn jemand welches das falsche Datum "bei 45.633 maschinell erstellten Bescheiden" ist?
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Näheres ist dem Link des LBV NRW zu entnehmen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/wiederaufgreifen-der-widerspruchsverfahren-sachen-amtsangemessene-alimentation-fuer-2022
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Danke schön. Also doch das Bescheiddatum. Lustig wieder auch die gegensprüchlichen Meinungen über die Auswirkungen auf die Verlängerung der Klagefrist. Mal beobachten wie es weitergeht.
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Näheres ist dem Link des LBV NRW zu entnehmen:
... nein ist es nicht, sondern (erstmal?) nur hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13748.pdf
Erste Reaktion:
Überlastung durch Klagen heißt es aufstöhnend beim Richterbund...
Tja, wo kein Kläger, da ist der zufrieden alimentierte Richter zu finden.
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Näheres ist dem Link des LBV NRW zu entnehmen:
... nein ist es nicht, sondern (erstmal?) nur hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13748.pdf
Erste Reaktion:
Überlastung durch Klagen heißt es aufstöhnend beim Richterbund...
Tja, wo kein Kläger, da ist der zufrieden alimentierte Richter zu finden.
Schuld sind ja wohl nicht die Kläger und Widerspruchsführer, auch nicht die zusätzlichen Kläger, Schuld an der ganzen Misere ist der Gesetzgeber, der durch eine bewusst herbeigeführte verfassungswidrige Alimentation seiner Beamten diese Flut an Rechtsbehelfen auslöst. Man erkennt aber, dass der Verwaltungsaufwand, der durch die eingelegten Rechtsbehelfe ausgelöst wird, durchaus ein Faktor ist, der den Gesetzgeber irgendwann zum Einlenken bringen könnte, zumindest zum Nachdenken. Vielleicht wird es auch dem BVerfG irgendwann bewusst, dass es einer klaren Rechtsprechung bedarf, um diesen Wahnsinn zu beenden. Ansonsten muss man in der Beamtenschaft weiter und besser publik machen, dass sich Rechtsbehelfe gegen die Besoldung und Versorgung rentieren.
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Die RP hat wohl gefallen an dem Thema gefunden:
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/prozessflut-befuerchtet-1604-beamte-in-nrw-klagen-wegen-besoldungshoehe_aid-127578743
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https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/
Sehr interessant und es sind sehr viele Parallelen zum Besoldungsrecht NRW erkennbar.
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Hallo zusammen,
Ich habe heute ein Schreiben vom LBV bekommen, die das Ruhen aller Verfahren bezüglich der Alimentation am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorschlagen. Werde dem zustimmen und hoffe auf einen positiven Verlauf des Musterverfahren.
@AANW Kannst du mich bitte auch in die Telegram Gruppe einladen?