Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022  (Read 34142 times)

Sauerland

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #30 am: 21.02.2025 16:28 »
Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs.
Keine Berechnung, nur: wir haben alles geprüft, alles okay.

Es ist frustrierend

Hier ebenso. Ist bei euch das Bescheiddatum des Widerspruchsbescheids auch das Datum aus dem Jahr 2022, an dem der Widerspruch beim LBV eingegangen ist? Zumindest trägt mein Widerspruchsbescheid ein Datum aus Dezember 2022 :o In der Rechtsbehelfsbelehrung ist dann plötzlich vom 16.02.2025 als Bescheiddatum die Rede…

domi

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #31 am: 21.02.2025 17:06 »
Hallo zusammen,

hab bisher die letzten Jahre still mitgelesen, da ich eher weniger beitragen konnte.

Hab den Bescheid heute ebenfalls bekommen.

@Sauerland Ja, das Bescheiddatum ist bei mir genauso wie bei dir von 2022. Im Rechtsbehelf hab ich auch den 16.02.2025.

Ich hätte jetzt als technischer Beamte gesagt, das ist nicht korrekt, aber hat das irgendwelche Auswirkungen? Rechtsbehelf ist ja grundsätzlich richtig, aber passt nicht mit dem Bescheiddatum überein.

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #32 am: 21.02.2025 18:17 »
Bei mir sind diese beiden Daten ebenfalls im Bescheid aufgeführt "Ihre Widersprüche, eingegangen am 15.12.2022, 15.12.2022" und der 16.02.2025.

Wie werdet ihr weiter vorgehen?

LG  :)

nero

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #33 am: 21.02.2025 18:43 »
Heute kam die Ablehnung des Widerspruchs.
Keine Berechnung, nur: wir haben alles geprüft, alles okay.

Es ist frustrierend
Es ist einfach super frech. Bisher konnte ich damit leben, dass ich Widerspruch einlege und irgendwann die Gerichte entscheiden. Für  die Rechtslage 2022 wurde meines Wissens nach aber noch nichts entschieden.
Ich hoffe, dass mein Dienstherr die Vorgehensweise des LBV nicht übernimmt.

LehrerInNRW

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #34 am: 21.02.2025 20:11 »
Die GEW hat einen Musterklagetext veröffentlicht. Damit sollte es zumindest, wenn ich das bisher richtig verstanden habe, möglich sein in der ersten Instanz relativ günstig zu klagen.

Wie würde es denn weitergehen, wenn man Klage eingereicht hat? Es werden doch wohl kaum alle Verfahren in die 2 Instanz gehen?

Glückauf

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #35 am: 22.02.2025 10:21 »
Auf der Seite der GdP NRW steht folgender Hinweis:

1.
Ich habe eine private Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Gerichtskosten?
Das ist durchaus möglich. Bitte kläre die Kostenübernahme rechtzeitig mit deiner privaten Rechtsschutzversicherung ab.

2.
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Das steht noch nicht ganz fest. Das Gericht stellt nach Eingang der Klage den Streitwert fest, nachdem die tatsächlichen Gerichtskosten berechnet werden.

Es spricht vieles dafür, dass der sogenannte Auffangstreitwert im Verwaltungsrecht zugrunde gelegt wird. Der beträgt pauschal 5.000,- €.  Die sich daraus ergebenen Gerichtskosten betragen nach dem Gerichtskostengesetz dann 483,- €.

Hat von euch evtl. schon jemand seine private Rechtsschutzversicherung diesbezüglich kontaktiert und eine Rückmeldung erhalten?

Sollte man sich bei Kostenübernahme der Versicherung direkt anwaltschaftlich vertreten lassen, auch wenn dieses in der 1. Instanz wohl nicht zwingend notwendig ist? Als Laie kann ich leider nicht absehen, was so eine Klage mit sich bringt und was auf einen zukommen kann.  :-\

Liebe Grüße

PhSe

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #36 am: 22.02.2025 11:37 »
Habe bei meiner Rechtsschutz (Allianz) sowie bei einer Kanzlei angefragt, werde berichten, wie sich das entwickelt

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #37 am: 22.02.2025 11:50 »
Super vielen Dank! Ich werde mich auch schlau machen und berichten (HUK Coburg).  :)

Joulupukki

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #38 am: 22.02.2025 22:02 »
Habe aus der Familie heute auch die Rückmeldung bekommen, dass der Ablehnungsbescheid (in dem Fall bzgl. Versorgung) per Postzustellungsurkunde zugestellt wurde.

Könnte jemand den anonymisierten Bescheid oder zumindest die Begründung hier einstellen? Würde gerne schauen, ob die mehr Gehalt hat, als jene, die wir in der FHB erhalten haben. Dort hat man sehr schnell ablehnend beschieden und das extrem dünn begründet.

Navigator

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #39 am: 22.02.2025 23:33 »
Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob  ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.

MrBeam

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #40 am: 23.02.2025 20:00 »
Vielen Dank für das Teilen dieser Erfahrung.
Wie bist Du konkret vorgegangen bei der Anfrage?
Wie detailliert musstest Du den Sachverhalt schildern?

Viele Grüße



Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob  ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.

domi

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #41 am: 23.02.2025 20:01 »
Also ich habe mich in den letzten Tagen nach Erhalt des gelben Briefs im Bayern-Forum hier umgeschaut.

Für mich/uns gäbe es ja aktuell drei Möglichkeiten:

•   Widerspruchsbescheid akzeptieren, damit wäre das Jahr 2022 verloren
•   Klage ohne Anwalt einreichen, voraussichtlich 483 € kosten für die erste Instanz
•   Klage mit Anwalt

Würde die Klage vermutlich allein einreichen.

Meiner Vermutung nach ist es gut möglich, dass die Verfahren erst mal ruhend gestellt werden, falls beantragt. Wie ich auch im Bayern-Forum von den Kollegen gelernt habe, kann es wohl auch mal 3-4 Jahre dauern, bis überhaupt mal verhandelt wird.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Wie ich dem verlinkten Ausschussprotokoll entnehmen kann, wird es wohl auch für 2023 ablehnende Bescheide geben, was die Klage nochmals attraktiver macht.

Allerdings wurde auch gesagt, dass für die Zukunft (für wann das auch immer gilt) Musterprozesse geführt werden sollen.

Da ich mit dem Ablauf von so einer Klage überhaupt keine Erfahrung habe, habe ich noch ein paar Fragen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten:

•   Was für Auswirkungen hätten diese Musterverfahren für die Zukunft auf unsere Klage für 2022 und womöglich auch für 2023 bei ablehnenden Bescheid?
•   Die erste Instanz ist für mich persönlich absehbar, was an Kosten auf mich zu kommt. Da ab der zweiten Instanz ja eine Anwaltspflicht besteht. Wäre meine Frage, wie überhaupt ein Verfahren mit einer hoffentlich hohen Zahl von Klagenden abläuft? Vermutlich werden da wohl wenige Musterprozesse geführt. Egal wie das Urteil ausgehen würde. Für uns dann würde vermutlich das LBV in die zweite Instanz gehen. Gegen uns dann müssten wir in die zweite Instanz gehen. Hat da mal jemand einen Überblick, wie sowas ablaufen könnte?

Die erste Instanz kann ich finanziell verschmerzen und mir ist auch klar das, wenn niemand dagegen vorgeht, sich nichts ändern wird. Von daher bin ich bereit, den Weg zu gehen. Muss allerdings natürlich auch realistisch die Kostenseite im Blick haben. Wenn das ganze über mehre Instanzen mit höher werdenden Streitwert und Anwaltskosten geht. Sind bei den Verfahrenszeiten auch nicht gerade unbedeutenden Summen an Kapital für womöglich Jahrzehnte gebunden. Das ich zwischendrin aussteigen kann, ist mir klar.

Vielen Dank und viele Grüße

PhSe

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« Antwort #42 am: 24.02.2025 20:03 »
Also ich habe mich in den letzten Tagen nach Erhalt des gelben Briefs im Bayern-Forum hier umgeschaut.

Für mich/uns gäbe es ja aktuell drei Möglichkeiten:

•   Widerspruchsbescheid akzeptieren, damit wäre das Jahr 2022 verloren
•   Klage ohne Anwalt einreichen, voraussichtlich 483 € kosten für die erste Instanz
•   Klage mit Anwalt

Würde die Klage vermutlich allein einreichen.

Meiner Vermutung nach ist es gut möglich, dass die Verfahren erst mal ruhend gestellt werden, falls beantragt. Wie ich auch im Bayern-Forum von den Kollegen gelernt habe, kann es wohl auch mal 3-4 Jahre dauern, bis überhaupt mal verhandelt wird.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-818.pdf
Wie ich dem verlinkten Ausschussprotokoll entnehmen kann, wird es wohl auch für 2023 ablehnende Bescheide geben, was die Klage nochmals attraktiver macht.

Allerdings wurde auch gesagt, dass für die Zukunft (für wann das auch immer gilt) Musterprozesse geführt werden sollen.

Da ich mit dem Ablauf von so einer Klage überhaupt keine Erfahrung habe, habe ich noch ein paar Fragen, vielleicht kann Sie mir jemand beantworten:

•   Was für Auswirkungen hätten diese Musterverfahren für die Zukunft auf unsere Klage für 2022 und womöglich auch für 2023 bei ablehnenden Bescheid?
•   Die erste Instanz ist für mich persönlich absehbar, was an Kosten auf mich zu kommt. Da ab der zweiten Instanz ja eine Anwaltspflicht besteht. Wäre meine Frage, wie überhaupt ein Verfahren mit einer hoffentlich hohen Zahl von Klagenden abläuft? Vermutlich werden da wohl wenige Musterprozesse geführt. Egal wie das Urteil ausgehen würde. Für uns dann würde vermutlich das LBV in die zweite Instanz gehen. Gegen uns dann müssten wir in die zweite Instanz gehen. Hat da mal jemand einen Überblick, wie sowas ablaufen könnte?

Die erste Instanz kann ich finanziell verschmerzen und mir ist auch klar das, wenn niemand dagegen vorgeht, sich nichts ändern wird. Von daher bin ich bereit, den Weg zu gehen. Muss allerdings natürlich auch realistisch die Kostenseite im Blick haben. Wenn das ganze über mehre Instanzen mit höher werdenden Streitwert und Anwaltskosten geht. Sind bei den Verfahrenszeiten auch nicht gerade unbedeutenden Summen an Kapital für womöglich Jahrzehnte gebunden. Das ich zwischendrin aussteigen kann, ist mir klar.

Vielen Dank und viele Grüße



Bezüglich der Verfahrensdauer kann ich dir sagen, dass die vermutlich deutlich länger ist.
Ich bin seit 2021 am Klagen wegen der Anerkennung eines Dienstunfalls, das VG Köln hat auf Nachfrage angegeben, dass bislang noch nicht absehbar ist, wann überhaupt auch nur an einen Verhandlungstermin gedacht werden könnte...

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #43 am: 24.02.2025 23:10 »
Ich hab tatsächlich nur eine relativ kurze Nachricht geschickt. Hab kurz erläutert, dass ich 2022 den Widerspruch eingelegt hatte, das LBV den zunächst ruhendgestellt hat und jetzt die Ablehnung angekündigt hat. Angehängt hab ich dann mein Widerspruchschreiben, die Ruhendstellung vom LBV und dann die Internetseite vom LBV über die bevorstehende Ablehnung. Das war’s schon.

Paar Tage später hat man mich dann angerufen, mir gesagt dass der Sachverhalt von meiner Versicherung abgedeckt ist (außer natürlich die Selbstbeteiligung) und mir schonmal die Schadensnummer für zukünftige Kontaktaufnahme mitgeteilt.

Das war Alles.

Vielen Dank für das Teilen dieser Erfahrung.
Wie bist Du konkret vorgegangen bei der Anfrage?
Wie detailliert musstest Du den Sachverhalt schildern?

Viele Grüße



Zur Frage mit der Rechtsschutzversicherung:
Meine Rechtsschutzversicherung (Roland) hat mir bereits zugesagt, das Verfahren zu übernehmen. Ob  ich mit oder ohne Anwalt starte hab ich noch nicht entschieden.
Die Ablehnung des Widerspruchs hab ich noch nicht erhalten, daher bleibt noch etwas Zeit.

buchwu437

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Antw:Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022
« Antwort #44 am: 25.02.2025 10:23 »
Guten Morgen,
ich habe vom LBV ebenfalls einen Widerspruchsbescheid mit falschem Datum und einer dürftigen Begründung erhalten und überlege, ob eine Klage sinnvoll ist. Auch schon aus Prinzip, weil ich das Vorgehen des LBV für bemerkenswert halte. Daher habe ich versucht, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren. Von dem schon genannten RA Lenders habe ich bislang keine Rückmeldung, RAin Dr. Schroeder(Köln) hat abgelehnt, weil sie in laufende Verfahren nicht einsteigen möchte. Da eine Klage ja begründet werden muss (ja, die Begründung der GdP ist zunächst gut verwendbar, aber geht nicht in die Tiefe und möglicherweise auch nicht dahin, wo ein Gericht im Einzelfall anfangen könnte, intensiver nachzudenken - was von der GdP ja auch nicht verlangt werden kann) und ich selbst keine zeitlichen Kapazitäten habe, mich in die Tiefen der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG einzuarbeiten (auch wenn ich selbst Jurist bin),finde ich ein mit Fachanwälten abgestimmtes Vorgehen sinnvoll. Hat jemand Einblick, ob es eine Kanzlei gibt, die Klagen ggf. gebündelt bearbeitet?

Beste Grüße

buchwu