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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lunaya am 29.01.2025 17:21
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Hallo zusammen, leider läuft mein AV zum 30.06. aus und wird nicht entfristet.
Mein Kollege hat die Möglichkeit zu bleiben (Vitamin B)
Ich bin unendlich traurig und auch sprachlos, da ich eine wirklich gute Mitarbeiterin bin.
Hab auch hierzu Feedback bekommen.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich traue mich so nicht mehr auf die Arbeit und kann den anderen Kollegen
nicht in die Augen schauen. Ich schäme mich und fühle mich total übergangen und denke, dass ich nicht gut genug gewesen bin..
Kann ich ein Antrag auf Freistellung stellen? Kennt sich hiermit jemand aus? Oder sollte ich mit anwaltlichen beraten lassen?
Viele Grüße
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Da ist wohl eher ein Auflösungsvertrag das probate Mittel. Allerdings solltest du dich auch beim Jobcenter beraten lassen, ob das so ohne Folgeanstellung ratsam ist.
Wäre eine psychologische Beratung nicht sinnvoller als eine anwaltliche?
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Das ist sehr schade und wird manchmal mit Leuten gemacht. Das ist richtig ärgerlich und zwischenmenschlich zuweilen unfein.
Ich würde jetzt erstmal nichts übers Knie brechen. Prinzipiell kannst du deine Führungskraft bitten sich umzuhören nach einer anderen Stelle, die du dann besetzen kannst.
Grundsätzlich würde ich mich eher aus Arbeit bewerben denn aus Arbeitslosigkeit.
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Vielleicht hast Du einfach nur Pech, und es konnte nur einer entfristet werden. Lass Dir umgehend ein gutes Zeugnis ausstellen und dann bewirbst Du Dich. Gute Kräfte werden doch überall gesucht. Ich würde durchaus auch Iniativbewerbungen schreiben.
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Geh doch am 1.7. zur Arbeit und biete deine Arbeit an. Eventuell geben sie dir ja was, weil sie es vor lauter Urlaubsphase nicht mitkriegen.
Schwupps, bist du unbefristet angestellt.
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(...)
Wäre eine psychologische Beratung nicht sinnvoller als eine anwaltliche?
Das wäre ratsam.
Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Dir war von Anfang an klar, dass dein AV zum 30.06. auslaufen wird. Daran ändert grundsätzlich auch eine gute oder deutlich hervorragende Leistung nichts, denn für jede Befristung gibt es einen Grund. Wenn dich das jetzt so aus der Bahn wirft, solltest du dir Hilfe suchen.
Aus rechtlicher Sicht könnte man noch auf die Entfristung/Verlängerung des Kollegen schauen. War er aus demselben Grund befristet wie du? Waren bzw. sind es identische Stellen? Gab es eine Ausschreibung oder wurde einfach so ein neuer Vertrag unterschrieben? Was sagt die Personalvertretung? Mit der Darstellung, es wäre einzig auf "Vitamin B" zurückzuführen, kommen wir nicht sehr weit.
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Geh doch am 1.7. zur Arbeit und biete deine Arbeit an. Eventuell geben sie dir ja was, weil sie es vor lauter Urlaubsphase nicht mitkriegen.
Schwupps, bist du unbefristet angestellt.
Was dann die kollegiale Zusammenarbeit natürlich noch mehr verbessern würde, wenn du diese Art Mittel nutzt.
Der Bumerang der Personalstelle wird bestimmt sehr freundlich geworfen werden.
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Okay, ich soll zum Psychotherapeuten, weil ich meine Arbeit verloren habe? Ich bin überzeugt, dass ich traurig und enttäuscht sein darf, ohne eine Therapie durchlaufen zu müssen. Wobei die Wartezeit auch sicher 10 Monate betragen wird :) Sorgt euch nicht, ich bin einfach nur traurig.
Natürlich kann nur einer weiterbeschäftigt werden. Wenn mann noch in diesem Fall mit dem Fachdienstleiter verwandt ist, passiert genau das, was passiert ist. So ist das Leben.
Wir waren komplett gleich in Arbeit und Befristung, beide ohne Sachgrund. Gleiche Aufgaben, gleich gut erledigt. Weil eben noch die Frage aufkam.
Deswegen wollte ich jetzt einfach nur noch raus dort. Und meine Frage hier war einfach nur, ob evtl. eine Freistellung möglich wäre.
Außerdem wollte ich meinen Resturlaub aus 2024 im Juni nehmen (Ende der Beschäftigung) - darf ich leider auch nicht. Heißt jetzt wenigstens im HO arbeiten.
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... Schwupps, bist du unbefristet angestellt.
Nein
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Kann ich ein Antrag auf Freistellung stellen?
Was soll das denn sein?
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@lunaya Du sollst nicht zum Psychotherapeuten, weil du deine Arbeit verloren hast. Diese Verkürzung passt nicht zusammen mit deiner ursprünglichen Schilderung, wonach dich die Nichtverlängerung deines befristeten Arbeitsverhältnisses anscheinend derart mitgenommen hat, dass du dich vor Scham und Betroffenheit außerstande siehst, deinen Arbeitsvertrag für das restliche halbe Jahr zu erfüllen.
Wie dem auch sei, kommen wir kurz auf die Gesamtumstände zurück. Zwar wissen wir jetzt vom Verwandtschaftsverhältnis des Kollegen mit dem Fachdienstleiter, jedoch bringt uns das kaum weiter. Wie genau kam der Kollege an seine Weiterbeschäftigung? Gab es eine Ausschreibung/Interessenbekundung, an der ihr euch beide beteiligt habt? Wie lief das ab?
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Kann ich ein Antrag auf Freistellung stellen?
Was soll das denn sein?
Volles Entgelt bekommen und nicht mehr arbeiten müssen.
Wenn jemand weiß, wie das geht, bitte bei mir melden.
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In 2023 ist die Stelle ausgeschrieben worden. Ich habe mich damals beworben und wurde eingestellt. Zeitgleich hat die Arbeitgeberin eben auch die Kollegin eingestellt, die sich auch auf die Stelle beworben hat.
Ich habe jetzt tatsächlich eine Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung bekommen und werde mich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen.
Ja, ich möchte nicht mehr arbeiten. Wenn meine Arbeitskraft anscheinend nicht benötigt wird und nur einer weiterbeschäftigt werden soll, dann sollen die mal machen. Der Grund, dass der Kollege um Nuancen bessere Arbeit leistet ist ja auch nicht korrekt gewesen. Wir machen zusammen die gleiche Arbeit. Keiner hat Altfälle oder irgendwas, wo man besser oder schlechter ist. Der einzige Unterschied ist minimal, dass ich mich mehr gekümmert habe. Also um Weihnachtsfeier, Geschenke usw. aber nun, das habe ich gerne gemacht.
Und ich fühle mich echt ungerecht behandelt und ich fühle mich schlecht dabei. Weiterzumachen und zu wissen, dass ich nicht gebracht werde anscheinend und ja ich habe eben ein Schamgefühl, wenn ich jeden Tag den gesamten Fachdienst über den Weg laufen werde.
Wenn die Freistellung nicht durchgeht, ja dann ist das so.
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... Schwupps, bist du unbefristet angestellt.
Nein
Das Gesetz ist da relativ klar:
§ 15 Abs. 6 TzBfG
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Aber ich glaube nicht, dass OP die Eier dafür hat.
Was dann die kollegiale Zusammenarbeit natürlich noch mehr verbessern würde, wenn du diese Art Mittel nutzt.
Der Bumerang der Personalstelle wird bestimmt sehr freundlich geworfen werden.
Ich habe auch mit keinem Wort behauptet, dass dies die feine englische Art ist oder das nicht zu einer massiven Kontroverse führt.
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Weichst du absichtlich aus?
Wie gestaltete sich die Entfristung/Verlängerung der Kollegin? Ihr hattet beide einen befristeten Vertrag. Deiner wurde nicht verlängert/entfristet, der deiner Kollegin schon. Dazwischen muss doch etwas passiert sein. Hat sie im Hinterzimmer einen neuen Vertrag unterschrieben oder gab es ein offizielles Auswahlverfahren, in dem sich die Kollegin durchgesetzt hat?
Davon abgesehen ist man als Betroffene nicht in der besten Position, eine objektive Einschätzung im Vergleich der Arbeitsleistungen zu treffen. Du hast dich seinerzeit vertraglich dazu verpflichtet, für eine befristete Dauer deine Arbeitsleistung zu erbringen. Daran bist du gebunden. Du wusstest von Anfang an, dass du nur eine begrenzte Zeit gebraucht wirst. Das geht Millionen von Beschäftigten so.
Und beim besten Willen: Weihnachtsfeier, Geschenke....Ernsthaft? ::)
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Entschuldige! Warum soll ich ausweichen?
Aber ich dachte das ist klar: beide starten gleichzeitig. Beide Verträge laufen am 30.06.2025 aus.
Es ist nichts passiert? Was meinst du damit? Am Montag bekam ich einen Anruf (ich bin zur Zeit AU bis morgen). Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass mein Vertrag nicht verlängert wird. Nach mir hat meine Kollegin ein pers. Gespräch bekommen: Sie werden entfristet.
Ich weiche nicht aus. Ich dachte, dass das klar ist. Ich wüsste nicht, wie es anders laufen soll?
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Bitte werde nicht UNNETT! Ich habe das mit der Orga meinerseits nur erzählt,‘weil das der einzige Grund zwischen uns ist, was uns unterschiedlich macht. Natürlich ist es nicht der Rede wert. Bitte komm doch mal runter.
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Die Frage kam deshalb auf, weil es in solchen Fällen üblicherweise so gehandhabt wird, dass eine (neue) unbefristete Stelle ausgeschrieben wird, sodass sich alle interessierten Mitarbeiter bewerben können. Wer sich in dem Auswahlverfahren durchsetzt, bekommt dann einen unbefristeten Vertrag. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen. Wenn wir tatsächlich identische Vorbedingungen haben, wäre es interessant zu erfahren, wie der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung begründet.
Und ich bin nicht unnett, nur sachlich.
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Das Gesetz ist da relativ klar:
...
Das Gesetz im Gesamtkontext ja, Deine getätigte Aussage nicht.
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Das Gesetz ist da relativ klar:
...
Das Gesetz im Gesamtkontext ja, Deine getätigte Aussage nicht.
::)
Als wenn man immer bierernst zu schreiben hätte... War eben salopp, vollkommen unproblematisch. Und dein "nein" war eben schlicht falsch, so einfach.
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Oh okay! Es wird eine neue unbefristete Stelle ausgeschrieben? Das werde ich auch mit dem
Anwalt mal klären. Ich weiß solche Dinge nicht. Ich komme aus der freien Wirtschaft.
Es ist begründet damit, dass es hieß, dass der Kollege „um Nuancen bessere Arbeit leistet“ - zumindest ist mir das am Telefon so begründet worden. Aber am Ende ist mein Vertrag eh unbefristet. Die
können ja sagen, was sie wollen.
Und wie gesagt, wir beide sind wirklich gleich gut, es gibt keine Unterschiede.
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Es ist begründet damit, dass es hieß, dass der Kollege „um Nuancen bessere Arbeit leistet“ - zumindest ist mir das am Telefon so begründet worden. Aber am Ende ist mein Vertrag eh unbefristet. Die
können ja sagen, was sie wollen.
Warum denn jetzt "unbefristet"? Freudscher Versprecher? Ansonsten komme ich bei deinen Beiträgen nicht mehr mit.
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... Und dein "nein" war eben falsch, so einfach.
und wieder "Nein" 🤷♂️
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Befristet natürlich! Entschuldigung. Ich bin krank, das Kind auch. Bin total durch. Von Anfang an befristet. Und dann ist es ja auch egal, wie begründet wird oder nicht?
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Sorry, dass du bei meinen Beiträge nicht mehr mitkommt. Eigentlich ist alles einfach geschildert.
Aber ich hab ja jetzt die Möglichkeit mich einmal kurz anwaltlich beraten zu lassen.
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... Und dein "nein" war eben falsch, so einfach.
und wieder "Nein" 🤷♂️
Lassen wir das. Du warst in meinen Thread schon so aufdringlich falsch. Schönen Tag noch.
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Du hast einen befristeten Vertrag, sie müssen dir theoretisch gar nichts sagen. Denn, wie gesagt, du weißt von Anfang an, dass der Vertrag am 30.06. endet. Insofern braucht es keine Begründung für eine unterbliebene Verlängerung.
Begründung ist darauf bezogen, wie der AG den unbefristeten Vertrag für die Kollegin rechtfertigt, wenn er zur Besetzung der unbefristeten Stelle mit dem am besten geeigneten Mitarbeiter kein Auswahlverfahren durchführt, das die Chancengleichheit aller Kollegen sicherstellt.
Was sagt die Personalvertretung dazu? Gibt es Dienstvereinbarungen, die Regelungen zur Stellenbesetzung treffen?
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Genau, da mein Vertrag befristet ist, läuft der einfach aus. Ich persönlich habe eben ein „Problem“ damit, dass der andere befristete Kollege übernommen wurde und ich nicht. Obwohl alles gleich. Deswegen die Frage, dann kann ich ja jetzt auch raus mit einer Freistellung.
Aber das kläre ich grad ab mit einem Anwalt.
Alles andere ist mir neu. Es gab auf keinen Fall eine Stellenausschreibung oder ein Auswahlverfahren. Kann ich darüber im Netz was lesen? Das wird der Anwalt ja auch wissen!
Eine DV ist mir nicht bekannt. Den PR habe ich nicht kontaktiert
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Aber mal im Ernst. Mich wundert gar nichts. Ich habe noch nicht mal eine Stellenbeschreibung und keine Auflistung der Tätigkeiten im Arbeitsvertrag. Die VZ Kräfte im Team sind alle in EG 8 und wir TZ Kräfte in EG 6 eingruppiert.
Das muss man sich mal reinziehen 🫣
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Genau, da mein Vertrag befristet ist, läuft der einfach aus. Ich persönlich habe eben ein „Problem“ damit, dass der andere befristete Kollege übernommen wurde und ich nicht. Obwohl alles gleich. Deswegen die Frage, dann kann ich ja jetzt auch raus mit einer Freistellung.
Aber das kläre ich grad ab mit einem Anwalt.
Alles andere ist mir neu. Es gab auf keinen Fall eine Stellenausschreibung oder ein Auswahlverfahren. Kann ich darüber im Netz was lesen? Das wird der Anwalt ja auch wissen!
Eine DV ist mir nicht bekannt. Den PR habe ich nicht kontaktiert
Ich würde die ganze Energie, die du da jetzt reinsteckst lieber in meine Zukunft reinstecken.
1. Bis zum 30.06. makellose Arbeit machen. Urlaub gegebenenfalls auszahlen lassen. Warum? Für ein perfektes Arbeitszeugnis.
2. Zwischenzeugnis holen.
3. Bewerbungen schreiben, intern und extern.
Mit jedem anderen "Trotz"verhalten schadest du dir am Ende nur selbst - den so ein Verhalten schlägt sich im Arbeitszeugnis wieder, welches du für deine zukünftige Beschäftigung benötigst.
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Okay, danke. Also wieder die Klappe halten und machen. Ich suche nicht nach meinem Recht.
Die Arbeitgeberin hat mich auch nicht über die unbefristete Stelle informiert. Also so läuft das anscheinend nicht.
Das Zwischenzeugnis hab ich bereits. Ist ganz normal sehr gut ausgefallen. Also nix wildes
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Ausgangspunkt ist hier Art. 33 Abs 2 GG . Demnach hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Das gilt neben Beamtenstellen auch für Tarifbeschäftigte.
Die Besetzung einer Stelle hat nach dem Leistungsprinzip zu erfolgen, d.h. der AG hat eine Bestenauslese vorzunehmen, die sich nach den o.g. Kriterien richtet (Eignung, Befähigung, Leistung). So soll sichergestellt werden, dass für jede Stelle stets der am besten geeignetste Bewerber berücksichtigt wird.
Eine allgemeine Ausschreibungspflicht für Stellen ergibt sich daraus für den Bereich der Angestellten jedoch nicht unmittelbar. Die Verpflichtung kann sich aber aus gesetzlichen Vorschriften, Dienstvereinbarungen (deshalb die Frage) und betrieblicher Übung (wie wurde/wird es sonst gehandhabt) ergeben.
Sollte sich aus einem der Gründe das Erfordernis zur Ausschreibung ergeben, hätten wir hier auf jeden Fall einen Verstoß. Ungeachtet dessen muss die Auswahlentscheidung aber den genannten Kriterien gerecht werden.
Das zu den allgemeinen Grundsätzen.
Über deine konkreten individuellen Rechte und Ansprüche berät dich dein Rechtsanwalt, nachdem er sich ein Bild vom Sachverhalt gemacht hat ;)
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Danke
Bisher sind alle befristeten Verträge „einfach so“ entfristet worden. Mit einem „herzlichen Glückwunsch, hier ist Ihr unbefristeter Vertrag“. Vor drei Jahren und vor zwei Jahren auch. Dieses Jahr ist eine mit Sachgrund verlängert worden. Und jetzt mitte des Jahres sind es quasi zwei, die gleichzeitig befristet sind. Erstmalig. Und jetzt soll auch nur einer entfristet werden.
Ende des Jahres wird evtl. dann der andere, letzte Kollege entfristet. Dann steht das Team.
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Okay, danke. Also wieder die Klappe halten und machen. Ich suche nicht nach meinem Recht.
Die Arbeitgeberin hat mich auch nicht über die unbefristete Stelle informiert. Also so läuft das anscheinend nicht.
Das Zwischenzeugnis hab ich bereits. Ist ganz normal sehr gut ausgefallen. Also nix wildes
Nein, nicht die KLappe halten und machen. Aber der 1. Schritt wäre dann doch das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen. Was du nach deinen Schilderungen ja nicht gemacht hast.
Hat auch was mit "Self-worth" zu tun. Zu wissen, was man selber wert ist und nicht dem Arbeitgeber, der das nicht schätzt hinterher rennen. Du hast einen befristeten Vertrag unterschrieben. Jetzt die Arbeit zu verweigern, weil dieser Vertrag ausläuft, macht keinen besonders guten Eindruck.
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Kann ich ein Antrag auf Freistellung stellen?
Was soll das denn sein?
Da fällt mir nur unbezahlter Sonderurlaub ein.
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Du solltest in dich gehen und mit dir über eins kommen, was du willst.
Dein bisheriger Vortrag beißt sich gewaltig: Einen normalen arbeitsrechtlichen Vorgang (einer wird entfristet, ein Vertrag läuft aus), nimmst du als Anlass, deine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu wollen, begründet mit "ich traue mich nicht mehr unter die Kollegen" oder "ich schäme mich", gleichzeitig willst du einen Anwalt hinzunehmen, weil der andere bitte schön auch nicht entfristet werden soll.
Entschuldigung, das ist eine Neiddebatte und nichts. Hast du dem AG mal deine Bereitschaft aufgezeigt, dass du länger dort bleiben möchtest? Vielleicht hatte der Kollege das längst getan...
Klar darfst du traurig sein, aber deine Konsequenz/Reaktion ist überzogen. Wer sagt denn, dass du Stand jetzt nicht gebraucht wirst, wenn dein Vertrag zum 30.06. (wie vereinbart) ändert? Bereitschaft
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Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden? Warum soll ich in mich gehen? Und warum soll der Kollege denn nicht unbefristet übernommen werden? Mir ist das egal.
Natürlich habe ich Bereitschaft gezeigt? Puh ich muss mich dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Wenn du nicht auf eine einfache Frage antworten kannst, dann musst du das ja auch nicht. Es ist OK.
Und bitte net die Tatsachen verdrehen 😂😂 Warum soll ich denn einen Anwalt nehmen, damit der andere nicht entfristet wird? Hä? Merkst du selber gel :)
Aber danke, also du weißt auch nicht, ob Freistellung möglich ist.
Ich werde mich hier auf das Spielchen / Hin und Her auch nicht mehr einlassen und leider auch nicht mehr antworten.
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Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
Ja sicher. Wenn ein Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag merkt, dass sein Vertrag befristet ist, darf er umgehend einen Antrag stellen, schon vorher nichts mehr leisten zu müssen, aber weiter bezahlt zu werden. Wichtig ist nur, dass der Antrag auf rosarotem Papier geschrieben wird, und Verdi eine Durchschrift erhält.
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Bezahlte Freistellung gibt es nicht. Es gibt unbezahlten Sonderurlaub (§ 28 TVÖD) oder die Arbeitsbefreiung unter den Voraussetzungen, die im § 29 TVÖD aufgeführt sind. Bei letzterem fällst dein SV nicht drunter.
Wurde hier aber bereits angedeutet. Hättest nur @Schmittis Frage beantworten müssen.
Du reagierst dünnhäutig auf ernsthafte Tipps und Nachfragen.
"Ich persönlich habe eben ein „Problem“ damit, dass der andere befristete Kollege übernommen wurde und ich nicht." Deine Worte, schwarz auf weiß. Sorry, wenn das kein Neid ist.
Warum willst denn zum Anwalt? Tut mir leid für dich, deine Probleme liegen woanders -> siehe deinen Ausgangspost und meinen ersten Rat an dich. Wenn dich so eine alltägliche Situation derart fertigmacht und dein Selbstvertrauen kickt...
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Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
Es kann sein, dass Dein Arbeitgeber aus haushaltsrechtlichen Gründen daran gehindert ist. Ich sehe auch nicht, was er davon hat, Dich für Nichtstun zu bezahlen.
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@lunaya, man kann es natürlich als Zurückweisung empfinden, wenn der Kollege entfristet wird und du gehen sollst, warum auch immer Dein Vertrag nicht verlängert wird. Warst Du eigentlich oft krank geschrieben?
Dein Ansinnen freigestellt zu werden, ist aber auch bei mir merkwürdig rüber gekommen. Dein Arbeitsgeber will doch augenscheinlich seinen Part erfüllen und Dich bis zum Enddatum des Vertrages beschäftigen.
Du hast einen Vertrag zu erfüllen. Wenn Du dort nicht mehr arbeiten willst, musst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten.
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Ich hab ja so meine Theorie warum die andere behalten wurde und lunaya nicht, wenn ich mir die Kommunikation hier im Thread so ansehe...
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Befristet natürlich! Entschuldigung. Ich bin krank, das Kind auch. Bin total durch. Von Anfang an befristet. Und dann ist es ja auch egal, wie begründet wird oder nicht?
Also wenn du öfter AU warst (selbst oder wegen Kind), wird das sicherlich auch ein Grund sein. Dieser Grund würde selbstverständlich nie offen benannt werden - aber spielt doch oft dann eine große Rolle. Auch würde dir der VG wohl nicht sagen "Du arbeitest erheblich schlechter."
Diese Phrase mit Nuancen ist grundsätzlich immer gern genommen, um die Kränkung möglichst klein zu halten. Steht auch bei fast jeder Absage, die man mal im Bewerbungsverfahren erhalten hatten "bitte nicht als Abwertung Ihrer Qualifikationen verstehen. Am Ende sind nur Nuancen entscheidend."
Oder so ähnlich stand es da immer ::)
Immer diese gespielte Nettigkeit
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Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden? Warum soll ich in mich gehen? Und warum soll der Kollege denn nicht unbefristet übernommen werden? Mir ist das egal.
Natürlich habe ich Bereitschaft gezeigt? Puh ich muss mich dir gegenüber doch nicht rechtfertigen. Wenn du nicht auf eine einfache Frage antworten kannst, dann musst du das ja auch nicht. Es ist OK.
Und bitte net die Tatsachen verdrehen 😂😂 Warum soll ich denn einen Anwalt nehmen, damit der andere nicht entfristet wird? Hä? Merkst du selber gel :)
Aber danke, also du weißt auch nicht, ob Freistellung möglich ist.
Ich werde mich hier auf das Spielchen / Hin und Her auch nicht mehr einlassen und leider auch nicht mehr antworten.
Was möchtest du denn eigentlich erreichen? Eine bezahlte Freistellung bis Vertragsende? Warum sollte dein AG das denn bewilligen? Ihr habt einen beidseitig wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen, wenn auch befristet. Somit bist du verpflichtet diesen zu erfüllen, oder eben zu kündigen. entweder ordentlich und fristgerecht, oder via Auflösungsvertrag.
Du bist mit der Entscheidung der Vorgesetzten/des Arbeitgebers nicht einverstanden. Das ist legitim und nachvollziehbar. Eine anwaltliche Beratung kannst du wahrnehmen. Diese wird jedoch nichts bringen. Denn: Du wirst keinen Arbeitsplatz einklagen können. Auch der Arbeitgeber wird begründen können, warum eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgen wird.
IM eigenen Interesse solltest du das Arbeitsverhältnis ordentlich zuende bringen.
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Meine Ausgangsfrage ist: Darf ich bezahlt freigestellt werden?
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Du hast nur die Möglichkeit einer Kündigung/eines Auflösungsvertrages, wenn du deinen Arbeiten beim aktuellem AG nicht mehr nachkommen kannst.
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@Brownyy
Der Arbeitgeber wird keine Begründung liefern, schließlich hat er den vereinbarten Arbeitsvertrag eingehalten und die Beschäftigte sogar rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Beschäftigung nicht beabsichtigt ist.
Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Klagegrund, denn wenn die Arbeitsleistung wie von lunaya beschrieben genau gleich war und beide die Voraussetzungen für die 1 freie Stelle erfüllen, obliegt es doch dem Arbeitgeber für wen er sich entscheidet. Somit hätte wohl auch eine offene Ausschreibung kein anderes Ergebnis gebracht.
@Moinmoin +1
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@Brownyy
Der Arbeitgeber wird keine Begründung liefern, schließlich hat er den vereinbarten Arbeitsvertrag eingehalten und die Beschäftigte sogar rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Beschäftigung nicht beabsichtigt ist.
Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Klagegrund, denn wenn die Arbeitsleistung wie von lunaya beschrieben genau gleich war und beide die Voraussetzungen für die 1 freie Stelle erfüllen, obliegt es doch dem Arbeitgeber für wen er sich entscheidet. Somit hätte wohl auch eine offene Ausschreibung kein anderes Ergebnis gebracht.
@Moinmoin +1
Begründung war doch (offiziell zumindest), dass der andere um Nuancen besser war
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@Brownyy
Der Arbeitgeber wird keine Begründung liefern, schließlich hat er den vereinbarten Arbeitsvertrag eingehalten und die Beschäftigte sogar rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Beschäftigung nicht beabsichtigt ist.
Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Klagegrund, denn wenn die Arbeitsleistung wie von lunaya beschrieben genau gleich war und beide die Voraussetzungen für die 1 freie Stelle erfüllen, obliegt es doch dem Arbeitgeber für wen er sich entscheidet. Somit hätte wohl auch eine offene Ausschreibung kein anderes Ergebnis gebracht.
@Moinmoin +1
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Der Arbeitgeber hat wie du sagst seine Gründe, und hat nicht wilkürlich entschieden. Somit ist auch alles rechtens.
Bei meinem Arbeitgeber gab es aber tatsächlich den Fall, dass ein Mitarbeiter zumindest kurzzeitig keine "Anwesenheitspflicht" mehr hatte.
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Was genau möchtest Du denn den Anwalt fragen oder durchsetzen?
Bezahlte Freistellung für das restliche halbe Jahr: kein Anspruch; finde allein den Gedanken dreist ..
Unbezahlte Freistellung / Aufhebungsvertrag: frag den Arbeitgeber einfach mal?
Die Auswahlentscheidung des AG überprüfen lassen: denkbar, vermutlich wird die Kollegin aber halt in Ihrer Arbeit irgendwie "um Nuancen" besser gewesen sein oder es wird vom Vorgesetzten zumindest so dokumentiert worden sein. Frag doch mal beim Personalrat nach?
Ich würde das Gespräch mit der Arbeitgeber und dem Personalrat suchen, bevor ich einen Termin beim Anwalt mache. Der Anwalt wird dir nichts davon beantworten können, ob der Arbeitgeber Lust hat dich bezahlt oder unbezahlt freizustellen oder Dir einen Aufhebungsvertrag anzubieten ..
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Hat was von bockigem kleinen Kind.
Das sinnvollste ist schlichtweg, sich einen neuen Job zu suchen, und das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Man sollte nicht vergessen, dass Behörden auch untereinander zusammenarbeiten. Und mit zugeknallten Türen das Arbeitsverhältnis zu beenden, wird nicht von Vorteil sein.
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Hallo zusammen, ich wünsche euch allen, dass wenigstens ihr gerecht behandelt werdet und alles immer zu eurem Besten ist. Falls nicht, lasst einfach alles mit euch machen.
Mit dem Anwalt ist alles geklärt, es wird jetzt ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
Ich war auch mal AU, klar. Keine Frage. Aber andere waren länger AU.
Außerdem hat der AG die Stelle nicht ausgeschrieben, laut TZ- und Befristungsgesetz. Das ist alles nicht fair. Mein Kollege und ich haben beide sehr gute Arbeit abgeliefert und natürlich habe ich ein Problem damit, dass er weitermachen darf.
Der Unterschied zum Kollege ist natürlich, dass ich kein Jasager bin. Ich habe im Dezember meine Stellenbeschreibung angefordert, diese nicht bekommen. Sowas existiert bei uns nicht. Auf meine Frage hin, wieso ich in EG 6 bin mit allen TZ Kräften und die VZ alle in EG8, konnte man mir auch nicht beantworten.
Ich denke, dass dies auch der Grund war, dass eben bei gleich guter Arbeit meim
Kollege übernommen wurde, der sich für solche Dinge nicht interessiert.
Ich werde nicht mehr bei der Stadt arbeiten, also zurück in die freie Wirtschaft. Und für so einen AG brauche ich meinen Vertrag auch nicht mehr erfüllen. Ich bin mit meinem Aufhebungsvertrag glücklich. Die Leistungsstelle der Agentur für Arbeit ist involviert. Bevor mich hier wieder jemand angreift.
Euch noch ein schönes Leben
Herzliche Grüße, kein JA Sager :))
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Tja, die Gründe weswegen der andere ausgewählt wurde, liegen in der Tat auf der Hand, und sie sind wohl eher nicht verwandtschaftlicher Natur. Ich gebe Dir nur den heißen Tip, dass man in der PW auch lieber mit sogenannten"Jasagern" arbeitet.
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@ TE: Ich wünsch dir alles Gute, hier und da etwas Selbstreflexion. Lass dich nicht von profanen Gegebenheiten derart aus der Bahn werfen.
Und sie es mal so: Letztendlich hast du doch auch für dich erkannt, dass der AG nicht zu dir passt. Von daher...
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Wenn man zwischen den Zeilen liest, dann ist der TE in Teilzeit angestellt, der Kollege vermutlich in Vollzeit. Könnte eines der Gründe sein, warum der Kollege übernommen wurde.
In vielen Kommunen ist es nicht unüblich, gewisse Stellen für 1-2 Jahre durch "Neulinge" zu besetzen und nach Ablauf des Vertrages zu ersetzen. So spart man Kosten ein.
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Hallo zusammen, ich wünsche euch allen, dass wenigstens ihr gerecht behandelt werdet und alles immer zu eurem Besten ist. Falls nicht, lasst einfach alles mit euch machen.
Mit dem Anwalt ist alles geklärt, es wird jetzt ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
Ich war auch mal AU, klar. Keine Frage. Aber andere waren länger AU.
Außerdem hat der AG die Stelle nicht ausgeschrieben, laut TZ- und Befristungsgesetz. Das ist alles nicht fair. Mein Kollege und ich haben beide sehr gute Arbeit abgeliefert und natürlich habe ich ein Problem damit, dass er weitermachen darf.
Der Unterschied zum Kollege ist natürlich, dass ich kein Jasager bin. Ich habe im Dezember meine Stellenbeschreibung angefordert, diese nicht bekommen. Sowas existiert bei uns nicht. Auf meine Frage hin, wieso ich in EG 6 bin mit allen TZ Kräften und die VZ alle in EG8, konnte man mir auch nicht beantworten.
Ich denke, dass dies auch der Grund war, dass eben bei gleich guter Arbeit meim
Kollege übernommen wurde, der sich für solche Dinge nicht interessiert.
Ich werde nicht mehr bei der Stadt arbeiten, also zurück in die freie Wirtschaft. Und für so einen AG brauche ich meinen Vertrag auch nicht mehr erfüllen. Ich bin mit meinem Aufhebungsvertrag glücklich. Die Leistungsstelle der Agentur für Arbeit ist involviert. Bevor mich hier wieder jemand angreift.
Euch noch ein schönes Leben
Herzliche Grüße, kein JA Sager :))
Man muss nicht ein Ja-Sager sein, sondern Dinge geschickt ansprechen und angehen. Zum Beispiel hätte ich mit der Einstufung gewartet, bis ich einen festen Vertrag habe - vor allem nicht nach vielleicht 1 1/2 Jahren. Die Frage ist auch, hast du vorsichtig mal über den PR nachgefragt oder hast du direkt eingefordert?
Man muss am Ende des Tages Diplomatie walten lassen, damit man niemanden vor den Kopf stoßt. Man kann ein Elefant im Porzellanladen sein, oder Fingerspitzengefühl zeigen. Mit Version 2 erreicht man viel mehr.
Bestes Beispiel, du bist nicht zum PR gegangen, hast nicht beim AG nach einem Aufhebungsvertrag gefragt, sondern bist direkt zum Anwalt. Das wäre ein Beispiel für Elefant.
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In vielen Kommunen ist es nicht unüblich, gewisse Stellen für 1-2 Jahre durch "Neulinge" zu besetzen und nach Ablauf des Vertrages zu ersetzen. So spart man Kosten ein.
Wie spart man dabei denn Kosten ein? Man hat Kosten für Recruiting und Onboarding, Neue sind mangels Routine noch nicht so effizient, die Einarbeitung bindet Zeit bei Bestandspersonal. Klingt für mich insgesamt nicht nach einem Sparmodell.
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Wie spart man dabei denn Kosten ein? Man hat Kosten für Recruiting und Onboarding, Neue sind mangels Routine noch nicht so effizient, die Einarbeitung bindet Zeit bei Bestandspersonal. Klingt für mich insgesamt nicht nach einem Sparmodell.
Du kannst doch hier im öD nicht so wirtschaftlich denken, wo kommen wir denn da hin ;D
Vermutlich sieht man erstmal, dass keine Dauerstelle im Haushaltsplan hinterlegt werden muss und denkt sich, dass die Leute ja dann immer in Erfahrungsstufe 1 und 2 der jeweiligen EG sind und dass das billiger sein muss, als jemand, der irgendwann Stufe 6 erreicht ;)
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In vielen Kommunen ist es nicht unüblich, gewisse Stellen für 1-2 Jahre durch "Neulinge" zu besetzen und nach Ablauf des Vertrages zu ersetzen. So spart man Kosten ein.
Wie spart man dabei denn Kosten ein? Man hat Kosten für Recruiting und Onboarding, Neue sind mangels Routine noch nicht so effizient, die Einarbeitung bindet Zeit bei Bestandspersonal. Klingt für mich insgesamt nicht nach einem Sparmodell.
Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
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Hallo zusammen, ich wünsche euch allen, dass wenigstens ihr gerecht behandelt werdet und alles immer zu eurem Besten ist. Falls nicht, lasst einfach alles mit euch machen.
Mit dem Anwalt ist alles geklärt, es wird jetzt ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
Ich war auch mal AU, klar. Keine Frage. Aber andere waren länger AU.
Außerdem hat der AG die Stelle nicht ausgeschrieben, laut TZ- und Befristungsgesetz. Das ist alles nicht fair. Mein Kollege und ich haben beide sehr gute Arbeit abgeliefert und natürlich habe ich ein Problem damit, dass er weitermachen darf.
Der Unterschied zum Kollege ist natürlich, dass ich kein Jasager bin. Ich habe im Dezember meine Stellenbeschreibung angefordert, diese nicht bekommen. Sowas existiert bei uns nicht. Auf meine Frage hin, wieso ich in EG 6 bin mit allen TZ Kräften und die VZ alle in EG8, konnte man mir auch nicht beantworten.
Ich denke, dass dies auch der Grund war, dass eben bei gleich guter Arbeit meim
Kollege übernommen wurde, der sich für solche Dinge nicht interessiert.
Ich werde nicht mehr bei der Stadt arbeiten, also zurück in die freie Wirtschaft. Und für so einen AG brauche ich meinen Vertrag auch nicht mehr erfüllen. Ich bin mit meinem Aufhebungsvertrag glücklich. Die Leistungsstelle der Agentur für Arbeit ist involviert. Bevor mich hier wieder jemand angreift.
Euch noch ein schönes Leben
Herzliche Grüße, kein JA Sager :))
Du hast also als befristete Kraft von Anfang an an deiner Eingruppierung herumgemeckert, Unterlagen eingefordert weil du dich ungerecht behandelt fühlst und bezeichnest deine direkten Kollegen als Ja-Sager und wirfst ihnen Mauschelei vor.
Also mir ist schleierhaft, welche Nuancen es sein könnten, die den AG dazu bewogen haben, den Vertrag nicht zu entfristen...
Ich verstehe nur nicht, wieso du einen Anwalt brauchtest um nach einem Aufhebungsvertrag zu fragen. Mir schwant, den hättest du auch so bekommen.
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In vielen Kommunen ist es nicht unüblich, gewisse Stellen für 1-2 Jahre durch "Neulinge" zu besetzen und nach Ablauf des Vertrages zu ersetzen. So spart man Kosten ein.
Wie spart man dabei denn Kosten ein? Man hat Kosten für Recruiting und Onboarding, Neue sind mangels Routine noch nicht so effizient, die Einarbeitung bindet Zeit bei Bestandspersonal. Klingt für mich insgesamt nicht nach einem Sparmodell.
Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
Sie werden jedoch in der Kosten Leistungsrechnung nicht als solche erfasst, sondern fallen und dem eh da posten.
Pfusch halt.
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
Sie werden jedoch in der Kosten Leistungsrechnung nicht als solche erfasst, sondern fallen und dem eh da posten.
Pfusch halt.
Pfusch sollte man jedoch nicht als Grundlage für (Verwaltungs-) Handeln sehen. Im Zweifel könnte man das auch ordentlich machen.
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
Sie werden jedoch in der Kosten Leistungsrechnung nicht als solche erfasst, sondern fallen und dem eh da posten.
Pfusch halt.
Pfusch sollte man jedoch nicht als Grundlage für (Verwaltungs-) Handeln sehen. Im Zweifel könnte man das auch ordentlich machen.
Grundsätzlich ist es ja immer so:
Gegenüber den Gremien hat mir nie Probleme damit, irgendetwas zu rechtfertigen. Außer es geht um Personalkosten, dann heißt es "Pfui, verschwendet mal keine Steuergelder!"
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
Sie werden jedoch in der Kosten Leistungsrechnung nicht als solche erfasst, sondern fallen und dem eh da posten.
Pfusch halt.
Pfusch sollte man jedoch nicht als Grundlage für (Verwaltungs-) Handeln sehen. Im Zweifel könnte man das auch ordentlich machen.
Grundsätzlich ist es ja immer so:
Gegenüber den Gremien hat mir nie Probleme damit, irgendetwas zu rechtfertigen. Außer es geht um Personalkosten, dann heißt es "Pfui, verschwendet mal keine Steuergelder!"
Und genau um Personalkosten geht es ja. Was möchstest du mir daher sagen?
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
Sie werden jedoch in der Kosten Leistungsrechnung nicht als solche erfasst, sondern fallen und dem eh da posten.
Pfusch halt.
Pfusch sollte man jedoch nicht als Grundlage für (Verwaltungs-) Handeln sehen. Im Zweifel könnte man das auch ordentlich machen.
Grundsätzlich ist es ja immer so:
Gegenüber den Gremien hat mir nie Probleme damit, irgendetwas zu rechtfertigen. Außer es geht um Personalkosten, dann heißt es "Pfui, verschwendet mal keine Steuergelder!"
Und genau um Personalkosten geht es ja. Was möchstest du mir daher sagen?
Siehe Antwort 59.
Diese Kosten tauchen so direkt nicht in der externen Buchhaltung?!
Ich kann es nur für Niedersachsen sagen:
Aber Kosten, die durch Personaleinstellungen anfallen (beispielsweise wenn durch ein externes Institut erfolg, erfolgt die Verbuchung nicht im Bereich Bereich "Personalaufwendungen", sondern als Unterkonto in den "Sonstigen ordentlichen Aufwendungen". Stellenausschreibungen auf externen Plattformen oder - falls es noch so gemacht wird - in Zeitungen werden als Geschäftsaufwendungen (auch in sonstige ordentliche Aufwendungen) erfasst.
Somit taucht Recruiting schon einmal nicht in den Personalkosten auf außer die Personalkosten für den Recruiter. Aber die würden ja so oder so anfallen.
Und Onboarding zeigt sich je nachdem, wie es genau ausgestaltet wird, auch oftmals nicht in den "Personalaufwendungen", sondern auch in anderen Bereichen
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Kosten für Recruiting und Onboarding werden bei solchen Prozessen gerne übersehen.
Die gehören halt einfach nicht zu den Personalkosten, somit spart man ja bei den Personalkosten.
Erfolgt Recruiting und Onboarding nicht durch Personal und verursacht dadurch Personalkosten?
Sie werden jedoch in der Kosten Leistungsrechnung nicht als solche erfasst, sondern fallen und dem eh da posten.
Pfusch halt.
Pfusch sollte man jedoch nicht als Grundlage für (Verwaltungs-) Handeln sehen. Im Zweifel könnte man das auch ordentlich machen.
Grundsätzlich ist es ja immer so:
Gegenüber den Gremien hat mir nie Probleme damit, irgendetwas zu rechtfertigen. Außer es geht um Personalkosten, dann heißt es "Pfui, verschwendet mal keine Steuergelder!"
Und genau um Personalkosten geht es ja. Was möchstest du mir daher sagen?
Siehe Antwort 59.
Diese Kosten tauchen so direkt nicht in der externen Buchhaltung?!
Ich kann es nur für Niedersachsen sagen:
Aber Kosten, die durch Personaleinstellungen anfallen (beispielsweise wenn durch ein externes Institut erfolg, erfolgt die Verbuchung nicht im Bereich Bereich "Personalaufwendungen", sondern als Unterkonto in den "Sonstigen ordentlichen Aufwendungen". Stellenausschreibungen auf externen Plattformen oder - falls es noch so gemacht wird - in Zeitungen werden als Geschäftsaufwendungen (auch in sonstige ordentliche Aufwendungen) erfasst.
Somit taucht Recruiting schon einmal nicht in den Personalkosten auf außer die Personalkosten für den Recruiter. Aber die würden ja so oder so anfallen.
Und Onboarding zeigt sich je nachdem, wie es genau ausgestaltet wird, auch oftmals nicht in den "Personalaufwendungen", sondern auch in anderen Bereichen
Verstehe, danke für die Erläuterungen. In meinem Bereich fallen Personalkosten für Personalgewinnung intern an, da die Personalgewinnung als auch das Onboarding von eigenem Personal gemacht wird.