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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: NrwLehrerin am 08.02.2025 18:22

Titel: Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 08.02.2025 18:22
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage, auf die leider trotz intensiver Suche noch keine Antwort gefunden habe. Ich habe auch hier gesucht. Also bitte nicht direkt schlachten, wenn ich was übersehen habe ;)

Mir droht aufgrund von massivem Mobbing die Dienstunfähigkeit. Ich bin noch keine 50 und habe spät angefangen, so dass ich wohl nur etwas mehr als die Mindestversorgung hätte, was aufgrund von Miete etc. nicht reichen würde. Nehmen wir an, die Dienstunfähigkeit ist unvermeidbar und tritt tatsächlich einen. Nehmen wir weiter an, ich habe vor meinem Lehrer Dasein einen anderen Job gelernt, z.B. Krankenschwester. Dürfte ich dann Vollzeit in diesem Beruf arbeiten? Was ich bereits verstanden habe ist, dass finanziell alles oberhalb der fiktiven Maximalpension verrechnet wird. Das finde ich auch völlig in Ordnung, schließlich geht es mir nicht darum mich zu bereichern und ich habe das ja auch nicht so geplant. Was ich hingegen nicht verstanden habe, wie es dann mit der Sozialversicherung aussieht in einem eigentlich sozialversicherungspflichtigen Job? Ich finde die Vorstellung schrecklich am Ende unverschuldet den Job nicht mehr ausüben zu können und dann die nächsten 20 Jahre zwangsweise spazieren zu gehen und finanziell keine Möglichkeit mehr zu haben, mir beruflich woanders etwas Neues auszubauen.
Für eure Hilfe danke ich euch sehr !
Herzliche Grüße
Nicole
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Casa am 08.02.2025 18:35
Ist eine andere Schule keine Option? Schulamt? Lehrerfortbildung? Uni?

Nebentätigkeiten bis 8h / Woche sind unproblematisch. Bei mehr müsste ich nachlesen, mache dir aber jetzt schonmal wenig Hoffnung auf eine positive Antwort.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 08.02.2025 18:58
Besten Dank. Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
Es geht mir um die von mir beschriebene Fragestellung. Dass eine geringfügige Nebentätigkeit wie von Dir beschrieben analog zur Nebentätigkeit bei Aktiven ist, weiß ich.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: clarion am 09.02.2025 08:35
Du scheinst laut Nick Lehrerin zu sein.  Kannst Du nicht an eine andere Schule?
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 09.02.2025 09:27
Du scheinst laut Nick Lehrerin zu sein.  Kannst Du nicht an eine andere Schule?

Vielen Dank für Deine Antwort. Lehrerin ist richtig. Natürlich ist vorrangiges Ziel im Dienst zu bleiben.
Aus therapeutischer Sicht, muss ich mich aber auch mit dieser Option beschäftigen. Daher wünsche ich mir (auch zu meiner Beruhigung) sehr eine Antwort auf meine Frage.
Herzlichen Dank!
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Casa am 09.02.2025 10:12
Zitat
Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.

In dem Falle mache ich das nicht.


Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.

Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 09.02.2025 15:27
Zitat
Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.

In dem Falle mache ich das nicht.


Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.

😂 ist das eine Forumskrankheit? Wenn man die Frage nicht beantworten kann oder will, könnte man sich ja auch einfach gar nicht äußern … 😂 trotzdem danke für Deinen Input 👌🏻
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: clarion am 10.02.2025 06:50
Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.

Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 10.02.2025 09:04
Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.

Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.

Vielen Dank! Es geht nicht ums Geld !
Also, falls irgendwer eine Antwort auf meine Frage geben kann, wäre ich ihm wirklich sehr sehr dankbar!
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Rentenonkel am 10.02.2025 09:55
Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).

Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung über­sandt.

Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähig­keiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.

Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.

Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.

Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 10.02.2025 12:07
Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).

Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung über­sandt.

Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähig­keiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.

Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.

Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.

Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.

Vielen. Dank! Das weiß ich alles … Scheinbar wird meine Frage nicht ganz klar, daher versuche ich es nocheinmal:

Wie geht ein potentiell anderer AG mit dem Status Dienstunfähigkeit rein formal juristisch um? Er kann ja den Betreffenden nicht einfach sozialversicherungspflichtig nebenher beschäftigen oder? Es gibt ja nunmal Fälle von Dienstunfähigkeit und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die erste Person bin, die diese Frage hat….
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Rentenonkel am 10.02.2025 13:08
Eine vorhandene Dienstunfähigkeit steht einem sozialversicherungspflichtigem Job nicht entgegen. Selbstverständlich darf jeder Arbeitgeber auch Arbeitnehmer einstellen, die dienstunfähig sind. Er kann im Zweifel die Einstellung von einer Untersuchung des Werksarztes bzw. Amtsarztes abhängig machen, der dann feststellt, ob der künftige Arbeitnehmer den quantitativen (also zeitlichen) und qualitativen Anforderungen (also zum Beispiel körperliche Zwangshaltung, Heben und Tragen von Lasten, usw.) gewachsen ist.

Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Das ist am ehesten mit "Berufsunfähig" zu vergleichen. Auch Menschen, die berufsunfähig sind, dürfen im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten in schlechter bezahlten Jobs unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes noch arbeiten.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Agrotom am 10.02.2025 21:05
Ich habe das alles schon hinter mir.  Einer neuen Tätigkeit im Ruhestand im angemessenen Umfang steht nichts entgegen. Zu beachten wäre die Hinzuverdienstgrenze und die drohende Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen. Der Minijob oder die Selbstständigkeit sind da zumeist die bessere Alternative.  Du kannst mir gerne eine PN schreiben.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 10.02.2025 23:37
Ich habe das alles schon hinter mir.  Einer neuen Tätigkeit im Ruhestand im angemessenen Umfang steht nichts entgegen. Zu beachten wäre die Hinzuverdienstgrenze und die drohende Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen. Der Minijob oder die Selbstständigkeit sind da zumeist die bessere Alternative.  Du kannst mir gerne eine PN schreiben.

Vielen Dank! Ich kann hier niemanden anschreiben, weiß aber leider nicht warum. Wenn ich auf ein Profil gehe, steht da, dass das nicht angezeigt werden kann…? Kannst Du mir schreiben :)? Lieben Dank und Gruß
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Agrotom am 11.02.2025 10:01
Ich kann leider auch keine  Mitteilungen versenden.  Vielleicht muss diese Funktion für neue Mitglieder noch freigegeben werden.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Thomber am 11.02.2025 10:04
Nachrichten werden vom eigenen Profil aus verschickt und nicht durch Anklicken eines anderen Profils. 

NEUE MITTEILUNG SENDEN......  Namen/Adressat eingeben....und ab die Luzi  ;D
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: clarion am 11.02.2025 22:56
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Agrotom am 12.02.2025 09:50
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 23.02.2025 19:55
Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.

Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.

Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt,  wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.
Entschuldige bitte, aber es geht weder um eine nicht genehmigte Nebentätigkeit, noch darum eine Reha abzulehnen.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 23.02.2025 19:58
Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen  neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.
Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.
Trotzdem lieben Dank an alle.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: BergerA am 16.05.2025 14:46
Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 25.07.2025 20:21
Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NWB am 25.07.2025 20:38
Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 25.07.2025 20:40
Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!  :)

Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 25.07.2025 20:44
Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?

Der Fall ist "speziell". Man hat gezielt, massiv und vll. unheilbar das Selbstvertrauen in die Unterrichtsfhähigkeit bzw den Schülerkontakt zerstört, außerdem scheint es als wolle man mich von Seiten der zuständigen Bzrg systematisch loswerden. Daher besteht die Gefahr, dass es an einer anderen Schule nicht geheilt werden kann...
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: clarion am 27.07.2025 08:55
Hallo,

die Dienstunfähigkeit stellt doch der Amtsarzt fest und nicht die Bezirksregierung. Außerdem gilt doch der Grundsatz Verwendung vor Pensionierung.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: MoinMoin am 27.07.2025 09:36
Und es gibt bestimmt eine Verwendung in der Verwaltung, bei der es keine Schülerkontakte gibt bzw. eine Unterrichtsfähigkeit benötigt wird.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Rentenonkel am 28.07.2025 08:10

Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.

Die Frage habe ich, so denke ich, bereits beantwortet. Ich versuche es nochmal etwas anders. 

Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.

Unter einer Nebenbeschäftigung versteht man gemeinhin einfach eine Tätigkeit neben dem Beamtenverhältnis. Während sie bei einer aktiven Beamtentätigkeit nur eingeschränkt möglich ist, weil man sich ja mit vollem Herzen seinen Dienstpflichten widmen soll, ist es als Versorgungsbezieher doch anders.

Eine zeitliche Limitierung gibt es nur aus den Gesetzen des Arbeitsschutzes. Mehr als 48 Wochenstunden sind regelmäßig nicht erlaubt. Auch kann sich eine zeitliche Limitierung aus medizinischen Gründen ergeben. Man muss sich als dienstunfähiger Beamter bemühen, seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Sollte man also auf Kosten der Gesundheit arbeiten, wäre das problematisch.

Es gibt grundsätzlich auch keine finanzielle Limitierung der Nebenbeschäftigung. Sobald die Nebentätigkeit den obigen Rahmen verlässt, ist die Nebenbeschäftigung nicht mehr anrechnungsfrei. Bei sehr hohen Nebeneinkünften kann die Pension bis auf "0" gekürzt werden.

Sollte der Dienstherr allerdings aufgrund des zeitlichen oder finanziellen Umfangs der Nebentätigkeit berechtigte Zweifel an der DU haben, kann er den Amtsarzt unabhängig von den Folgen auf die Höhe der Versorgung bitten, die DU zu überprüfen. Sollte der amtsärztliche Dienst dann feststellen, dass sich Dein Gesundheitszustand erfreulicherweise wieder gebessert hat, kann er Dich dann ganz oder teilweise wieder in den Dienst stellen.

Dann müsstest Du entweder den von der Bezirksregierung zugewiesenen Dienst wieder aufnehmen oder man müsste das Beamtenverhältnis ohne Anspruch auf Versorgung verlassen.

Falls das die Frage immer noch nicht beantwortet, bitte ich darum, die Frage noch etwas zu präzisieren.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 12.09.2025 10:30

Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.

Die Frage habe ich, so denke ich, bereits beantwortet. Ich versuche es nochmal etwas anders. 

Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.

Unter einer Nebenbeschäftigung versteht man gemeinhin einfach eine Tätigkeit neben dem Beamtenverhältnis. Während sie bei einer aktiven Beamtentätigkeit nur eingeschränkt möglich ist, weil man sich ja mit vollem Herzen seinen Dienstpflichten widmen soll, ist es als Versorgungsbezieher doch anders.

Eine zeitliche Limitierung gibt es nur aus den Gesetzen des Arbeitsschutzes. Mehr als 48 Wochenstunden sind regelmäßig nicht erlaubt. Auch kann sich eine zeitliche Limitierung aus medizinischen Gründen ergeben. Man muss sich als dienstunfähiger Beamter bemühen, seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Sollte man also auf Kosten der Gesundheit arbeiten, wäre das problematisch.

Es gibt grundsätzlich auch keine finanzielle Limitierung der Nebenbeschäftigung. Sobald die Nebentätigkeit den obigen Rahmen verlässt, ist die Nebenbeschäftigung nicht mehr anrechnungsfrei. Bei sehr hohen Nebeneinkünften kann die Pension bis auf "0" gekürzt werden.

Sollte der Dienstherr allerdings aufgrund des zeitlichen oder finanziellen Umfangs der Nebentätigkeit berechtigte Zweifel an der DU haben, kann er den Amtsarzt unabhängig von den Folgen auf die Höhe der Versorgung bitten, die DU zu überprüfen. Sollte der amtsärztliche Dienst dann feststellen, dass sich Dein Gesundheitszustand erfreulicherweise wieder gebessert hat, kann er Dich dann ganz oder teilweise wieder in den Dienst stellen.

Dann müsstest Du entweder den von der Bezirksregierung zugewiesenen Dienst wieder aufnehmen oder man müsste das Beamtenverhältnis ohne Anspruch auf Versorgung verlassen.

Falls das die Frage immer noch nicht beantwortet, bitte ich darum, die Frage noch etwas zu präzisieren.

Lieber Rentenonkel, erstmal vielen Dank!

Die Verrechnung mit dem Zuverdienst habe ich verstanden, scheint mir aber nach den mir vorliegenden Informationen unkritisch zu sein, weil es sich ja zunächst einmal nur um eine Formalie handelt.

Die Frage wann, ob und wie der Dienstherr dann bei möglicherweise hohem Hinzuverdienst (das steht ja in den Sternen) die DU in Frage stellt ist ja erstmal unkritisch, denn er hat ja immer das Recht dazu. Wie das dann im konkreten Fall genau ablaufen würde ist wahrscheinlich spekulativ. Es könnte ja sein, dass ich mit wenig Aufwand viel verdiene und/ oder eine Tätigkeit ausübe die einfach wenig bis keine Parallelen mit einer Beamtentätigkeit hat und damit keine sachliche Argumentation für eine Reaktivierung hergeleitet werden kann.

Da Du es anbietest, muß ich leider sagen, dass ich einen Punkt leider immer noch nicht verstanden habe und versuche ihn daher nochmal zu konkretisieren: Wäre im Status der DU die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überhaupt möglich oder würde das wegen des Beamtenstatus formal nicht funktionieren?

Herzlichen Dank und viele Grüße!
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: NrwLehrerin am 12.09.2025 10:32
Und es gibt bestimmt eine Verwendung in der Verwaltung, bei der es keine Schülerkontakte gibt bzw. eine Unterrichtsfähigkeit benötigt wird.

Genau das scheint mir nicht der Fall/ die Regel zu sein. Mein Eindruck ist, dass es diese Verwendung vll geben würde, man aber keine "Präzedenzfälle" schaffen möchte, die andere dann vll auch nutzen möchten/ klagen, um dem Schuldienst zu entfliehen.
Titel: Antw:Dienstunfähigkeit - anderer Job
Beitrag von: Rentenonkel am 12.09.2025 11:34

Da Du es anbietest, muß ich leider sagen, dass ich einen Punkt leider immer noch nicht verstanden habe und versuche ihn daher nochmal zu konkretisieren: Wäre im Status der DU die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überhaupt möglich oder würde das wegen des Beamtenstatus formal nicht funktionieren?

Herzlichen Dank und viele Grüße!

Eine vorhandene Dienstunfähigkeit steht einem sozialversicherungspflichtigem Job nicht grundsätzlich entgegen. Selbstverständlich darf jeder Arbeitgeber (also der neue, nicht der bisherige Dienstherr) auch Arbeitnehmer einstellen, die dienstunfähig sind oder eine Pension wegen DU erhalten.

Er kann im Zweifel die Einstellung von einer Untersuchung seines Werksarztes abhängig machen, der dann feststellt, ob der künftige Arbeitnehmer den quantitativen (also zeitlichen) und qualitativen Anforderungen (also zum Beispiel körperliche Zwangshaltung, Heben und Tragen von Lasten, usw.) des Jobs, den man anstrebt, gewachsen ist. Diese Untersuchung muss dann allerdings der neue Arbeitgeber bezahlen.

Sollte der Werksarzt des neuen Arbeitgebers grünes Licht geben, kann ein solcher Arbeitsvertrag geschlossen werden und man kann die Arbeit aufnehmen. Man wird dann üblicherweise in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, kann aber bei der gesetzlichen Krankenkasse aufgrund der Beihilfe und privaten KV der Versicherungspflicht in der KV und PV widersprechen. Für die AV und RV gibt es keine Befreiungsmöglichkeit. Von dem Gehalt des neuen Arbeitgebers würden dann Beiträge für die beiden Zweige fällig und vermutlich würde der Job auch dann nach Steuerklasse VI versteuert, da die andere Steuerklasse ja schon bei der Pension hinterlegt wurde.

Beantwortet das Deine Frage?