Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: NrwLehrerin am 08.02.2025 18:22
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Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage, auf die leider trotz intensiver Suche noch keine Antwort gefunden habe. Ich habe auch hier gesucht. Also bitte nicht direkt schlachten, wenn ich was übersehen habe ;)
Mir droht aufgrund von massivem Mobbing die Dienstunfähigkeit. Ich bin noch keine 50 und habe spät angefangen, so dass ich wohl nur etwas mehr als die Mindestversorgung hätte, was aufgrund von Miete etc. nicht reichen würde. Nehmen wir an, die Dienstunfähigkeit ist unvermeidbar und tritt tatsächlich einen. Nehmen wir weiter an, ich habe vor meinem Lehrer Dasein einen anderen Job gelernt, z.B. Krankenschwester. Dürfte ich dann Vollzeit in diesem Beruf arbeiten? Was ich bereits verstanden habe ist, dass finanziell alles oberhalb der fiktiven Maximalpension verrechnet wird. Das finde ich auch völlig in Ordnung, schließlich geht es mir nicht darum mich zu bereichern und ich habe das ja auch nicht so geplant. Was ich hingegen nicht verstanden habe, wie es dann mit der Sozialversicherung aussieht in einem eigentlich sozialversicherungspflichtigen Job? Ich finde die Vorstellung schrecklich am Ende unverschuldet den Job nicht mehr ausüben zu können und dann die nächsten 20 Jahre zwangsweise spazieren zu gehen und finanziell keine Möglichkeit mehr zu haben, mir beruflich woanders etwas Neues auszubauen.
Für eure Hilfe danke ich euch sehr !
Herzliche Grüße
Nicole
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Ist eine andere Schule keine Option? Schulamt? Lehrerfortbildung? Uni?
Nebentätigkeiten bis 8h / Woche sind unproblematisch. Bei mehr müsste ich nachlesen, mache dir aber jetzt schonmal wenig Hoffnung auf eine positive Antwort.
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Besten Dank. Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
Es geht mir um die von mir beschriebene Fragestellung. Dass eine geringfügige Nebentätigkeit wie von Dir beschrieben analog zur Nebentätigkeit bei Aktiven ist, weiß ich.
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Du scheinst laut Nick Lehrerin zu sein. Kannst Du nicht an eine andere Schule?
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Du scheinst laut Nick Lehrerin zu sein. Kannst Du nicht an eine andere Schule?
Vielen Dank für Deine Antwort. Lehrerin ist richtig. Natürlich ist vorrangiges Ziel im Dienst zu bleiben.
Aus therapeutischer Sicht, muss ich mich aber auch mit dieser Option beschäftigen. Daher wünsche ich mir (auch zu meiner Beruhigung) sehr eine Antwort auf meine Frage.
Herzlichen Dank!
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Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
In dem Falle mache ich das nicht.
Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.
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Es wäre nett, wenn Du es nachschauen könntest, bzw. mir die Quelle nennen könntest.
In dem Falle mache ich das nicht.
Mobbing an einer bestimmten Einrichtung ist nichts, was zu einer Dienstunfähigkeit führt. Eine DU ist hier derart unwahrscheinlich, dass die Informationsbeschaffung keinerlei Zweck hat.
Wenn du als Krankenschwester arbeiten kannst, kannst du auch in der Laufbahn der Lehrerin arbeiten.
😂 ist das eine Forumskrankheit? Wenn man die Frage nicht beantworten kann oder will, könnte man sich ja auch einfach gar nicht äußern … 😂 trotzdem danke für Deinen Input 👌🏻
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Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.
Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.
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Ich habe keine Ahnung, ob Du als Frühpensionierte in einem anderen Beruf Vollzeit oder mit signifikanter Teilzeit arbeiten dürftest.
Wie auch immer, Du wirst auch ohne zusätzliche Arbeit über die Runden kommen. Da gibt es Zurechnungszeiten etc. Hol Dir mal eine Versorgungsauskunft ein. Jüngere Beamte werden bei entsprechenden Krankheitsbildern zudem auch befristet DU geschrieben und müssen regelmäßigzum Amtsarzt, und werden durchaus später reaktiviert. Mir sind zwei solche Fälle bekannt, wo das nach zwei, drei Jahren passiert ist.
Vielen Dank! Es geht nicht ums Geld !
Also, falls irgendwer eine Antwort auf meine Frage geben kann, wäre ich ihm wirklich sehr sehr dankbar!
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Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).
Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung übersandt.
Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähigkeiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.
Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.
Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.
Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.
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Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen. Nach Abschluss einer solchen kann es sein, dass eine Weiterbeschäftigung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht in Frage kommt. Dann hat der Dienstherr andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts wie beispielsweise Schule), sondern die gesamte Landes- oder Bezirksverwaltung (Stichwort: BEM Verfahren).
Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das LaFin NRW, Fachgebiet Z42 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung übersandt.
Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähigkeiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.
Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten. Sofern eine andere Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, kommt eine (vollständige) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht in Betracht. Stattdessen wird man dann auf einen anderen Posten umgesetzt.
Sollte jemand zunächst wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein und dann daneben eine Vollzeitstelle unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, wäre wiederum zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit überhaupt noch weiter vorliegt. Sollte man zu dem wahrscheinlichen Ergebnis kommen, dass die Beamtin nicht mehr dienstunfähig ist, würde das obige Verfahren auch greifen.
Um die Frage trotz berechtigter Zweifel, dass dieser Zustand aufgrund der obigen Ausführungen überhaupt in Frage kommt, dennoch zu beantworten: Rein theoretisch darf die Summe aus Versorgung und Hinzuverdienst nicht mehr sein als die jeweilige Höchstversorgungsgrenze. Andernfalls wird die Versorgung entsprechend gekürzt.
Vielen. Dank! Das weiß ich alles … Scheinbar wird meine Frage nicht ganz klar, daher versuche ich es nocheinmal:
Wie geht ein potentiell anderer AG mit dem Status Dienstunfähigkeit rein formal juristisch um? Er kann ja den Betreffenden nicht einfach sozialversicherungspflichtig nebenher beschäftigen oder? Es gibt ja nunmal Fälle von Dienstunfähigkeit und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die erste Person bin, die diese Frage hat….
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Eine vorhandene Dienstunfähigkeit steht einem sozialversicherungspflichtigem Job nicht entgegen. Selbstverständlich darf jeder Arbeitgeber auch Arbeitnehmer einstellen, die dienstunfähig sind. Er kann im Zweifel die Einstellung von einer Untersuchung des Werksarztes bzw. Amtsarztes abhängig machen, der dann feststellt, ob der künftige Arbeitnehmer den quantitativen (also zeitlichen) und qualitativen Anforderungen (also zum Beispiel körperliche Zwangshaltung, Heben und Tragen von Lasten, usw.) gewachsen ist.
Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Das ist am ehesten mit "Berufsunfähig" zu vergleichen. Auch Menschen, die berufsunfähig sind, dürfen im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten in schlechter bezahlten Jobs unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes noch arbeiten.
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Ich habe das alles schon hinter mir. Einer neuen Tätigkeit im Ruhestand im angemessenen Umfang steht nichts entgegen. Zu beachten wäre die Hinzuverdienstgrenze und die drohende Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen. Der Minijob oder die Selbstständigkeit sind da zumeist die bessere Alternative. Du kannst mir gerne eine PN schreiben.
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Ich habe das alles schon hinter mir. Einer neuen Tätigkeit im Ruhestand im angemessenen Umfang steht nichts entgegen. Zu beachten wäre die Hinzuverdienstgrenze und die drohende Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen. Der Minijob oder die Selbstständigkeit sind da zumeist die bessere Alternative. Du kannst mir gerne eine PN schreiben.
Vielen Dank! Ich kann hier niemanden anschreiben, weiß aber leider nicht warum. Wenn ich auf ein Profil gehe, steht da, dass das nicht angezeigt werden kann…? Kannst Du mir schreiben :)? Lieben Dank und Gruß
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Ich kann leider auch keine Mitteilungen versenden. Vielleicht muss diese Funktion für neue Mitglieder noch freigegeben werden.
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Nachrichten werden vom eigenen Profil aus verschickt und nicht durch Anklicken eines anderen Profils.
NEUE MITTEILUNG SENDEN...... Namen/Adressat eingeben....und ab die Luzi ;D
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Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.
Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.
Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt, wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.
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Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.
Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.
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Hallo ich habe heute eine Zeitschrift "Recht im Amt", Ausgabe 6/2024 gelesen.
Dort wurde über ein Urteil gegen einen Polizisten berichtet, der wegen einer posttraumatische Belastungsstörung zunächst länger krank und später DU geschrieben wurde. Er hat sich geweigert, eine angeordnete stationäre Reha anzutreten und stattdessen eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeführt. Die Folge war ein Disziplinarverfahren mit Aberkennung der Pension. Als ich das gelesen habe, musste ich an Dich denken.
Solltest Du DU geschrieben werden, müsstest Du eine Nebentätigkeit anmelden. Sobald diese aber signifikante Ausmaße annimmt, wird man vermutlich schließen, dass Du eben nicht DU bist.
Entschuldige bitte, aber es geht weder um eine nicht genehmigte Nebentätigkeit, noch darum eine Reha abzulehnen.
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Ich denke hier gilt es genau zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor der Versetzung in den Ruhestand oder nachher ausgeführt wird.
Bei aktiven Beamt*innen ist in der Regel eine Genehmigung der Nebentätigkeit erforderlich. Bei längerer Dienstunfähigkeit während der aktiven Phase sollte auch die Nebentätigkeit ruhen, um sich mit vollem Umfang auf die Genesung zu fokussieren. Verstöße können hier zu erheblichen diziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.
Bei Beamt*innen im Ruhestand (aufgrund einer Dienstunfähigkeit) sind "Nebentätigkeiten" (hier spricht man von Erwerbseinkommen neben den Versorgungsbezügen) genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich der Versorgungsstelle angezeigt werden. Sollte die Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit im aktiven Dienst stehen, so muss diese auch dem DH gemeldet werden. Zu beachten sind hier die Hinzuverdienstgrenzen! Bei einem zu hohen Einkommen können bis zu 80% der Pension einbehalten werden.
Vielen Dank, es geht nicht ums Geld, ich bin gerne dabei auf die Pension zu verzichten, wenn ich anderswo genug verdiene. Die Frage ist halt, bis wann es eine Nebentätigkeit ist.
Mir scheint so richtig kann mir niemand meine Frage beantworten.
Trotzdem lieben Dank an alle.
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Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen! :)
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Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…
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Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?
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Ich bin in der Personalverwaltung tätig (zwar nicht für Lehrer, aber für andere Beamtengruppen) und wenn jemand bei uns dienstunfähig wird und in den Ruhestand versetzt wird, dann würden wir in regelmäßigen Abständen prüfen, ob wir dich "reaktivieren" können, das heißt, dass wir dich wieder in den Dienst einsetzen. Zuvor würden wir eine amtsärztliche Untersuchung einleiten, um deinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. Sofern wir die Mitteilung erhalten (wenn nicht von dir direkt, dann finden solche Informationen meist über das Umfeld den Weg irgendwann zu uns), dass du einer Tätigkeit nachgehst, wäre dies in jedem Fall als eine nicht genehmigte Nebentätigkeit anzusehen. Sofern du um Genehmigung bitten würdest, müsste man das wohl ablehnen und zuvor prüfen, ob du reaktiviert werden kannst. Zwar schreibst du, dass dir deine Pension egal ist, aber ich weiß nicht, ob du dir den Stress mit Disziplinarverfahren geben möchtest, vor allem wenn dein gesundheitlicher Zustand nicht gut ist. Hab jetzt auf die Schnelle nur einen Artikel zu Steuerhinterziehung gefunden (https://gloeckle.law/steuerhinterziehung-von-beamten-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet/), aber allein wie bei Disziplinarverfahren ermittelt wird, klingt wirklich nebenaufreibend. Alles Gute dir in jedem Fall und ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen! :)
Vielen Dank. Mir ist der Zusammenhang mit meiner Fragestellung nicht ganz klar. Ich plane nicht Steuern zu hinterziehen, warum sollte ich das tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, benötige ich bei DU keine Genehmigung einer Tätigkeit, ich muss lediglich die Einkünfte anzeigen. Ich habe nicht vor, mich in irgendeiner Weise regelwidrig zu verhalten. Daher frage ich ja auch hier nach. Vielleicht kannst Du mir ja Deinem Beitrag noch etwas erläutern, falls ich da was falsch verstanden habe…
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Wenn die DU wegen Mobbing droht, wäre dann nicht ein Wechsel der Dienststelle das vorrangige Mittel der Wahl?
Der Fall ist "speziell". Man hat gezielt, massiv und vll. unheilbar das Selbstvertrauen in die Unterrichtsfhähigkeit bzw den Schülerkontakt zerstört, außerdem scheint es als wolle man mich von Seiten der zuständigen Bzrg systematisch loswerden. Daher besteht die Gefahr, dass es an einer anderen Schule nicht geheilt werden kann...