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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: SVANrw am 17.02.2025 19:53
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Hallo zusammen,
ich bin seit knapp 2 Jahren SVA an einem Berufskolleg und würde gerne wissen, ob die Verwaltung der Personalangelegenheiten in dem Aufgabenbereich der Schulsekretärin oder der SVA liegt. Derzeit liegt es an meiner Schule im Aufgabenbereich der Sekretärin. Diese möchte diesen Aufgabenbereich auch nicht an mich abgeben. Ich bin der Meinung, dass das doch die Aufgabe der SVA ist, oder nicht? Was kann ich hier tun, wenn ich der richtigen Ansicht bin?
Viele Grüße!
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Frag deinen Arbeitgeber. Er wird sich im Rahmen seiner Organisationshoheit Gedanken darüber gemacht haben.
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Soweit mir bekannt (man berichtige mich, sollte ich falsch liegen), ist das bewusst den individuellen Schulen überlassen, wie diese SVAs einsetzen möchten.Ein Blick in den SVA Erlass (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html) führt zwar beispielhaft unter möglichen übertragenen Aufgaben folgendes auf:
Angelegenheiten des Personals:
- Unterstützung bei der Personalverwaltung– Ermittlung und Controlling der mtl. Mehrarbeitsstunden der Lehrkräfte, Fertigung des Änderungsdienstes
- Betreuung von Hilfskräften
Es heißt dort aber auch weiter:
Bei dem Katalog der Aufgaben handelt es sich nicht um eine verbindliche Beschreibung des Arbeitsplatzes der Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten. Die Aufgabenwahrnehmung wird maßgeblich bestimmt von den individuellen schulischen Verhältnissen und den Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Schulverwaltungsassistentin oder des einzelnen Schulverwaltungsassistenten. Insoweit besteht derzeit kein einheitliches festgeschriebenes Aufgabenprofil.
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Die Stadt (also ihr Arbeitgeber) wurde schon eingeschaltet und ist auch der Ansicht, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Sie hat jetzt den Personalrat eingeschaltet.
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Ich verstehe Dich so, dass der Arbeitgeber Dir eine Aufgabe übertragen will, die derzeit jemand anderes macht. Und diese Person will diese Aufgabe nicht abgeben?
Wenn das so ist, dann ist der Sachverhalt vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.
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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.
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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.
Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.
Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.
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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.
Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.
Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.
Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.
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@clarion: Die Stadt sagt, dass es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Die Schulleitung steht wie immer hinter der Kollegin. Meine Sorge ist jetzt, dass der Personalrat ihr Recht gibt.
Wie sich dein Arbeitgeber intern organisiert und welche Aufgaben er dir überträgt oder nicht steht in seinem Ermessen. Daher auch der Begriff Arbeitgeber. Er gibt dir die Arbeit, die er gerne möchte.
Insoweit braucht du da gar keine Sorgen zu haben.
Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.
Aber das ist ja nicht die Sorge des Mitarbeiters. Der bekommt die Aufgaben von seinem Arbeitgeber resepektive der Pesonalstelle übertragen und kann sich sicher sein, dann von der befugten Stelle die Aufgaben bekommen zu haben.
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@Organisator: Nein andersrum. Ich hätte gerne diese Aufgabe, aber die Kollegin will sie nicht abgeben und der Schulleiter gibt ihr recht.
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Die Frage ist aber doch, wo in der Kette runter bis zum AN diese Entscheidung getroffen wird. Mein AG ist auch das Land Bayern, aber über meine konkreten Aufgaben entscheiden meine mittel- und unmittelbaren Vorgesetzten einige Ebenen unter der Landesregierung. Also hier die Frage, ob jetzt die Stadt befugt/willens/etc. ist, das zu entscheiden oder die Schulleitung.
Aber das ist ja nicht die Sorge des Mitarbeiters. Der bekommt die Aufgaben von seinem Arbeitgeber resepektive der Pesonalstelle übertragen und kann sich sicher sein, dann von der befugten Stelle die Aufgaben bekommen zu haben.
Stimmt natürlich, und so sollte es idealerweise laufen. Aber ich habe die TE im konkreten Fall so (vllt auch falsch, wer weiß) folgendermaßen verstanden:
- Die Sekretärin übernimmt aktuell die Aufgaben der Personalverwaltung. Sie hält dies für ihren Aufgabenbereich oder will die Aufgaben zumindest nicht abgeben.
- Die TE ist der Ansicht, dass sie als SVA diese Aufgaben übernehmen sollte.
- Die Schulleitung teilt die Ansicht der Sekretärin, die Stadt tut dies nicht.
Irgendwo ist da also ein inhaltliches und/oder kommunikatives Problem in der Übertragung der Aufgaben.
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@Rohwin: Genau so meinte ich das und ich finde du hast Recht.
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Irgendwo ist da also ein inhaltliches und/oder kommunikatives Problem in der Übertragung der Aufgaben.
Aber was hat das mit dem Mitarbeiter zu tun? Es gibt nur eine offizielle Stelle die Aufgaben überträgt und diese Aufgaben nimmt man dann wahr.
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Vielleicht sollte ich mal etwas weiter ausholen, um das Problem verständlicher zu machen. Wir haben 2 Sekretärinnen. Die eine arbeitet Teilzeit (30%) und die andere Vollzeit (die, die Personal macht). Weil die, die Personal macht, ihre eigentlichen Aufgaben als Sekretärin nicht machen kann, da sie die Zeit dazu nicht hat, muss die andere Kollegin (die in Teilzeit arbeitet), das alles auffangen und macht Überstunden ohne Ende. Dann wäre es doch besser, wenn ich (SVA) die Aufgabe der Personalangelegenheiten übernehme. So ist es einfach nur logisch. Da sie sich aber mit dem Posten brüstet, tut sie alles, um diesen behalten zu können.
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Vielleicht sollte ich mal etwas weiter ausholen, um das Problem verständlicher zu machen. Wir haben 2 Sekretärinnen. Die eine arbeitet Teilzeit (30%) und die andere Vollzeit (die, die Personal macht). Weil die, die Personal macht, ihre eigentlichen Aufgaben als Sekretärin nicht machen kann, da sie die Zeit dazu nicht hat, muss die andere Kollegin (die in Teilzeit arbeitet), das alles auffangen und macht Überstunden ohne Ende. Dann wäre es doch besser, wenn ich (SVA) die Aufgabe der Personalangelegenheiten übernehme. So ist es einfach nur logisch. Da sie sich aber mit dem Posten brüstet, tut sie alles, um diesen behalten zu können.
Das klingt nachvollziehbar. Allerdings ist es allein Aufgabe des Arbeitgeber sich zu organisieren und die Arbeit entsprechend zu verteilen. Es liegt also weder im Ermessen eines Mitarbeiters noch ist es seine Aufgabe, mehr zu machen, als darauf hinzuweisen.
Will sagen - mit deinem Hinweis hast du deine Schuldigkeit getan und musst dir keine weiteren Gedanken dazu machen oder sonstige Mühe investieren.
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SVANrw, was genau erhoffst Du Dir denn im Erfolgsfall von der Umsetzung Deiner Forderung? Dass Du höhergruppiert wirst? Dass die 1. Sekretärin heruntergruppiert wird (sehr unwahrscheinlich)? Dass die 1. Sekretärin von ihrem hohen Ross heruntergeholt wird? Dass die 2. Sekretärin entlastet wird? Dass Schulleiter und 1. Sekretärin nicht mehr mit Dir reden? (t.b.c.)
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Was für Personalfälle und Angelegenheiten macht die "Sekretärin" denn? Die des Schulpersonals/Land, oder die des (zahlenmäßig wohl kleineren) kommunalen Personals, oder was genau? Und was machen die jeweiligen Personalverwaltungen im Hintergrund dann noch? Wie sind die Sekretärinnen eingruppiert, wie die SVA? Und was änderte sich daran bei entsprechender Änderung der Aufgabenverteilung? Und machen die dann zu beteiligenden Stellen das auch alle mit?
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Zur Info: Die Angelegenheit wurde abschließend geklärt. Die Aufgabe der Personalangelegenheiten ist der SVA zu übertragen. Ging ja doch schneller als ich dachte.
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Meine Fragen würde ich dann trotzdem aufrecht halten. Stand jetzt könnte man das so verstehen: Die Landesbedienstete, deren Stelle erfunden wurde um Schulleitung und Lehrer zu entlasten, übernimmt teils kommunale, teils Landesaufgaben reiner Verwaltungsarbeit von der Kommunalbeschäftigten. ???
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Sie hat bisher die Personalangelegenheiten der städtischen Mitarbeiter und die Landesangestellten gekümmert. Sie ist in E8 und ich in 9a eingruppiert. Es wird sich ändern, dass meine Kollegin, die in Teilzeit arbeitet, entlastet werden würde, da die andere Sekretärin nun mehr Zeit hat, sich um ihre eigentlichen Aufgaben zu kümmern. Was sonst noch im Hintergrund läuft, kann ich dir nicht sagen.
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Und wie entlastet das Lehrer oder Schulleitung?
Ich würde das Konstrukt jedenfalls gegenüber dem Land nicht zu sehr bewerben, sonst könnte man da schnell Einsparpotential erkennen.
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Damit wir eine Vorstellung davon haben: Was sind das für Personalangelegenheiten, um die du dich nun kümmerst?
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Vielleicht wird das Sekretariat ja dauernd mit Beförderungsanträgen der Lehrer bombardiert... Ansonsten gilt natürlich auch hier: Arbeit in der öffentlichen Verwaltung wächst immer automatisch in genau dem Maße an, in welchem Arbeitskraft für sie zur Verfügung gestellt wird.
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Ich hab SVA vorher noch nie gehört und musste mich erstmal schlau machen, was das nun schon wieder ist..
Jetzt weiß ich, was die Abkürzung bedeutet - mir ist aber immer noch nicht klar, wo der Unterschied zur Sekretärin ist und warum es dafür noch eine Berufsbezeichnung braucht?
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Ich hab SVA vorher noch nie gehört und musste mich erstmal schlau machen, was das nun schon wieder ist..
Jetzt weiß ich, was die Abkürzung bedeutet - mir ist aber immer noch nicht klar, wo der Unterschied zur Sekretärin ist und warum es dafür noch eine Berufsbezeichnung braucht?
Weil Sekretärinnen typischerweise keine Verwaltungsausbildung haben und deren Tätigkeiten sich eher im Assistenzbereich befinden.
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Also als SVA ist man eigentlich Angestellter des Landes und im TV-L angesiedelt und nicht bei einer Kommune. Zudem Unterscheidet man zwischen SVA Büro, Verwaltung und Technik. Des weiteren dürfen SVA keine Tätigkeiten der Kommunalen Angestellten ausführen. Sprich weder Sekretärin noch Hausmeister oder ähnlichen Stellen. Die SL ist einem Weisungsbefugt, aber nicht der direkte Vorgesetzte. Was er aber in der Praxis eigentlich schon ist ;-)
Was für einen SVA Posten hast Du denn und in welcher Schulform?
Zudem werden die einzelnen SVA unterschiedlich entlohnt. Büro EG8, Verwaltung EG9b, Technik E10.
Zumindest in NRW!
Eine Sekretärin kümmert sich hauptsächlich um Schüler und deren Angelegenheiten. An kleinen Schulen sicherlich auch Dinge, die ein SVA Verwaltung machen würde. Schulkonto führen usw. Wenn allerdings ein SVA da ist, müssen ihm diese Aufgaben auch übertragen werden, was nur von der Bezirksregierung möglich ist. Und diese wird den SL einfach überstimmen, wie auch in diesem Fall geschehen ist.
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Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn der Arbeitgeber nichts anderes bestimmt, kannst du da nichts machen.
Und bloß weil eine Maßnahme sinnvoll ist heißt das noch lange nicht, dass sie auch umgesetzt wird - da könnte ja jeder kommen…