Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mika1909 am 20.02.2025 22:34
-
Hallo zusammen,
ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
-
Hallo zusammen,
ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Rosenmontag ist in keinem Bundesland Feiertag, daher auch kein Zuschlag.
-
Stimmt kein Feiertag, jedoch offiziell „dienstfrei“ am Rosenmontag, so hat es die Verwaltung beschlossen.
-
Stimmt kein Feiertag, jedoch offiziell „dienstfrei“ am Rosenmontag, so hat es die Verwaltung beschlossen.
Ja gut, du kriegst doch den Ausgleichstag. Zu einem gesetzlichen Feiertag mit Zuschlag wird es dadurch trotzdem nicht.
-
Hallo zusammen,
ich bin im im ÖD angestellt und bei uns ist Rosenmontag ein Feiertag. Ich werde an diesem Tag arbeiten und erhalte lediglich nur einen Ausgleichstag. Meine Frage ist nun, steht mir laut TVÖD gesetzlich ein Feiertagszuschlag zu? Ich bin Sozialpädagogin und arbeiten an Feiertagen ist in meinem Bereich eher unüblich, aber ich helfe nun im Jugendamt an diesem Tag aus. Auf welcher Grundlage kann ich hier gegenüber der Personalabteilung argumentieren?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Kannst gerne an Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein denken, dort ist es auch kein Feiertag, hier wird auch normal gearbeitet, weil Karneval hier niemanden interessiert.
Aber ein offizieller Feiertag ist es ohnehin nirgendwo, daher keine Zuschläge
-
Nanana, wir haben im Emsland in Niedersachsen auch Altweiber dienstfrei und früher auch Fronleichnam, halber Tag.
Aber es führt nie zu Zuschlägen, zumal ja auch die anderen im Dienst waren, wenn auch nicht nüchtern. ;)
-
Was hat eigentlich bei der Tatsache, dass man einen Ausgleichstag erhält, das Wort "lediglich" verloren?
-
Was hat eigentlich bei der Tatsache, dass man einen Ausgleichstag erhält, das Wort "lediglich" verloren?
Tja, bei uns fallen faktisch zwei Tage weg: Altweiber (Anwesend in Trunkenheit mit Zeitgutschrift für ebendiese "Leistung"), sowie der Rosenmontag als Brauchtumstag (mit Zeitgutschrift für diejenigen, die arbeiten).
Ja, is schön hier im Rheinland ;)
-
Das erinnert mich an meine Zeit in einem Bundesministerium, in der die Bonner Kollegen am Rosenmontag dienstfrei hatten und die Berliner nicht.
Als dann in der Corona-Zeit die Rosenmontagsumzüge wegfielen und der dienstfreie Tag für ein Jahr gestrichen wurde, waren die stingsauer...
-
Nanana, wir haben im Emsland in Niedersachsen auch Altweiber dienstfrei und früher auch Fronleichnam, halber Tag.
Aber es führt nie zu Zuschlägen, zumal ja auch die anderen im Dienst waren, wenn auch nicht nüchtern. ;)
Die einzige Hochburg neben Braunschweig, soweit ich weiß.
Oldenburgsche Ecke, Lübeburgsche Ecke, "Bremische" Ecke (also alles was Bremen umschließt), interessiert es niemanden und gibt es auch nichts für.