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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Sparschwein am 05.03.2025 11:55
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Hallo,
folgendes Problem: Ich habe eine BEM-Anfrage gestellt. Ich habe dabei eine E-Mail geschrieben, wo ich um Zusendung der Unterlagen mit Frist ODER Stellungnahme gebeten habe. Andererseits drohte ich zur Behördenleitung zu gehen.
Nun hat sich die Behördenleitung bei mir gemeldet und mittgeteilt, dass meine BEM-Anfrage lächerlich ist, weil ich die erst kürzlich noch abgelehnt habe.
Ich hätte kein Recht auf das Setzen von Fristen oder Anfordern von Stellungnahmen. Ebenso rechtfertig eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes keine sofortige Reaktion. Das ganze unverschlüsselt und in einen Verteiler mit allen anderen Führungskräften der internen Ebene.
Ich habe dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten, weil ich momentan psychische Probleme habe. Ich habe die Bentragung des BEM abgebrochen.
Habe nun die BFDI eine Seitenlange Stellungnahme geschrieben. Mit der Bitte tätig zu werden. Ich will sowieso nicht in die Dienststelle zurück. Es handelt sich um eine bundesweit tätige Sozialbehörde.
Meint ihr, dass der BFDI "ein scharfes Schwert" ist? Ich habe die Befürchtung, dass man einfach nur eine Stellungnahme angibt und ein bisschen "Dudu" hört und dann ist alles wieder gut.
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Hallo,
folgendes Problem: Ich habe eine BEM-Anfrage gestellt. Ich habe dabei eine E-Mail geschrieben, wo ich um Zusendung der Unterlagen mit Frist ODER Stellungnahme gebeten habe. Andererseits drohte ich zur Behördenleitung zu gehen.
Nun hat sich die Behördenleitung bei mir gemeldet und mittgeteilt, dass meine BEM-Anfrage lächerlich ist, weil ich die erst kürzlich noch abgelehnt habe.
Ich hätte kein Recht auf das Setzen von Fristen oder Anfordern von Stellungnahmen. Ebenso rechtfertig eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes keine sofortige Reaktion. Das ganze unverschlüsselt und in einen Verteiler mit allen anderen Führungskräften der internen Ebene.
Ich habe dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten, weil ich momentan psychische Probleme habe. Ich habe die Bentragung des BEM abgebrochen.
Habe nun die BFDI eine Seitenlange Stellungnahme geschrieben. Mit der Bitte tätig zu werden. Ich will sowieso nicht in die Dienststelle zurück. Es handelt sich um eine bundesweit tätige Sozialbehörde.
Meint ihr, dass der BFDI "ein scharfes Schwert" ist? Ich habe die Befürchtung, dass man einfach nur eine Stellungnahme angibt und ein bisschen "Dudu" hört und dann ist alles wieder gut.
Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. Stellungnahme? Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.
An wen hast du denn deine Mail-Anfrage geschrieben? Wurde in dem gleichen Verteiler geantwortet? Und wodurch genau hast du einen gesundheitsschaden erlitten? Durch die Beantwortung deiner Mail in einem größeren Verteiler, oder durch den Inhalt der Antwort?
Wenn du eh nicht mehr in diese Behörde willst, warum hast du dann eine BEM-Anfrage gestellt?
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Neben dem gesagten, wäre noch zu prüfen, ob die BFDI oder die zuständige „Landesversion“ hier zuständig wäre.
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>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme? Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.
Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.
>An wen hast du denn deine Mail-Anfrage geschrieben? Wurde in dem gleichen Verteiler geantwortet? Und >wodurch genau hast du einen gesundheitsschaden erlitten? Durch die Beantwortung deiner Mail in einem >größeren Verteiler, oder durch den Inhalt der Antwort?
An ein spezielles Teampostfach. Es wurden Leute in der Rückantwort in den Verteiler aufgenommen, die definitiv nichts mit dem Verfahren zu tun haben. Behördenleiter etc. Auch die Behördenleitung von einer Dienststelle wo ich nicht mehr tätig bin. CC waren auch Verteiler mit vielen Personen, die hunderprozentig nichts mit dem BEM zu tun haben. Es ging bloß darum mich durch eine möglichst hohe Personenzahl unter Druck zu setzen.
Der Gesundheitsschaden ist durch das unkontrollierte in die Fläche geben meines Anliegens entstanden.
Wenn du eh nicht mehr in diese Behörde willst, warum hast du dann eine BEM-Anfrage gestellt?
Ich bin abgeordnet. Organisatorisch läuft die BEM-Abwicklung immer noch über die alte Dienststelle. Deswegen habe ich dort nichts mehr zu verlieren.
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Und Krankheit B hat zu 6 Wochen Ausfall geführt?
Da hätte man wahrscheinlich mit mehr Informationen auf Augenhöhe sich verständigen müssen.
Es hört sich grad nach der sprichwörtlichen Tür an, mit der da eingefallen wurde.
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Und Krankheit B hat zu 6 Wochen Ausfall geführt?
Da hätte man wahrscheinlich mit mehr Informationen auf Augenhöhe sich verständigen müssen.
Es hört sich grad nach der sprichwörtlichen Tür an, mit der da eingefallen wurde.
Ja. Genau.
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Neben dem gesagten, wäre noch zu prüfen, ob die BFDI oder die zuständige „Landesversion“ hier zuständig wäre.
BFDI ist definitiv zuständig. Das weiß ich in dem Fall.
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Klingt für mich nach einem schweren Datenschutzverstoß und einen Fall für den Datenschutzbeauftragten, bzw. Schadenersatzforderung
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>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme? Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.
Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.
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So wie du es zunächst dargestellt hast, hätte ich dein Vorgehen für dreist empfunden. Daher fragte ich nach dem Sachverhalt. Nun stellt sich das etwas anders dar und daher keinesfalls dreist. Dennoch scheint mir hier einiges bereits im Vorfeld auf beiden Seiten im argen gewesen zu sein. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du gesundest und woanders deinen beruflichen Weg fortsetzen kannst.
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Psychische Störungen können auch dreistes Verhalten erklären und legitimieren.
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Die Frage wäre in meinen Augen, was Du durch ein BEM erreichen möchtest.
Auch stellt sich mir die Frage, ob Beamtenrecht oder Tarifrecht Anwendung findet.
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>Um den Sachverhalt erstmal zu klären: Du hast vor kurzem ein BEM-Gespräch, welches dir angeboten wurde, >abgelehnt. Kurz darauf schickst du dann doch ne BEM-Anfrage und bittest unter Fristsetzung um Antwort, bzw. >Stellungnahme? Wie dreist kann man eigentlich sein? Aber egal.
Das BEM-Verfahren wurde wegen Krankheit A abgelehnt. Nun ist Krankheit B aufgetreten. Letztere ist dringlich und schwer. Was ist daran dreist nun ein BEM zu anfordern?
Stellungnahme und Fristsetzung erfolgt erst nachdem über 3 Wochen keinerlei Reaktion erfolgte.
So wie du es zunächst dargestellt hast, hätte ich dein Vorgehen für dreist empfunden. Daher fragte ich nach dem Sachverhalt. Nun stellt sich das etwas anders dar und daher keinesfalls dreist. Dennoch scheint mir hier einiges bereits im Vorfeld auf beiden Seiten im argen gewesen zu sein. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du gesundest und woanders deinen beruflichen Weg fortsetzen kannst.
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Vielen Dank!
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Die Frage wäre in meinen Augen, was Du durch ein BEM erreichen möchtest.
Auch stellt sich mir die Frage, ob Beamtenrecht oder Tarifrecht Anwendung findet.
Es geht um Tarifrecht. Wahrscheinlich kann ich nun mit dem BEM nichts mehr erreichen. Der PR ist mittlerweile auch eingeschaltet. Ich werde anfragen, ob es Sinn macht das Verfahren auszusetzen bzw. nun doch abzulehnen, weil keine Vertraulichkeit gewährt wird. Die entsprechende E-Mail mit den großen Verteilern bzw. eine potentielle Stellungnahme durch den Datenschutz/BFDI würde ich dann zur Akte nehmen lassen. Wäre meine erste Idee. Aber nun muss ich erstmal sowieso die Prüfungen abwarten.
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Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?
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Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?
Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.
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Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, setzen sich alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch
- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Weitere Informationen finden sich auf der Website der Integrationsämter)
erforderlich,
die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Die ersten beiden Leistungen müssen in der Regel bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Wenn also zu der Erkrankung A eine weitere Erkrankung B hinzugetreten ist, und bei Erkrankung A eine zeitnahe Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz wenig möglich erschien, scheint durch die Verschlechterung durch die Erkrankung B das noch weiter in die Ferne zu rücken. Wie soll ein BEM da helfen?
Man könnte aus meiner Sicht den behandelnden Arzt folgende Fragen stellen, um zu sehen, wie es in Zukunft vorangehen könnte:
1.) Glauben Sie, dass ich in meinem bisherigen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Kann mir eine medizinische Rehamaßnahme helfen?
Falls eine medizinische Reha helfen kann, eine solche bei der RV beantragen
Falls es für eine medizinische Reha zu früh ist, nach Alternativen wie Tagesklinik fragen.
Falls eine medizinische Reha nicht hilft, fragen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Die müsste dann ggf. bei der KK beantragt werden und kann auch im Rahmen eines BEM ein Thema sein.
bei nein zu Frage 1 weiter zu Frage 2:
2.) Glauben Sie, dass ich in einem anderen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Leistungen zur Teilhabe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, schauen ob man im Rahmen von BEM eine innerbetriebliche Lösung finden kann.
bei nein: Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, um Zeit zu gewinnen, sich um seine Gesundheit zu kümmern
Solange nicht klar ist, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie genau der Arbeitgeber helfen soll, erscheint ein BEM Gespräch mit dem Ziel der Rückkehr an den Arbeitsplatz wenig sinnvoll. Mehr als das, was ich geschrieben habe, kann der Arbeitgeber solange nicht zu einer Lösung beitragen, wie eine Erwerbsfähigkeit nicht in eine greifbare Nähe rückt. Damit will ich die Art und Weise, wie mit Dir umgegangen wird, jedoch nicht gut heißen.
Klopf mal mit deinem Arzt ab, ob eine der obigen Lösungen Dir helfen kann. Gute Besserung, viel Glück und halt uns mal auf dem laufenden.
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Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?
Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.
Dann war die Kommunikation an sich sehr wahrscheinlich verschlüsselt, was bei einer privaten E-Mail in der Regel nicht gegeben ist. Bleibt natürlich noch der im Zweifel zu große Adressatenkreis, aber ich glaube nicht, dass da viel von Seiten des Datenschutzes kommt. Ein "scharfes Schwert" gibt es da, zumindest gegenüber Behörden, ohnehin nicht. Im Ergebnis wird es deinem Vorgesetzten also nur ein müdes Lächeln entlocken...
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Da die Funktion des BfDI gegen Dienststellen keine Geldbußen o.ä. sondern maximal eine Rüge aussprechen darf ist der Wirkkreis auf ein böses "Du Du Du" faktisch beschränkt.
Unabhängig davon möchte ich hier nicht bewerten, ob der Verteiler korrekt gewählt war oder nicht, aber Hoffnungen auf eine Verbesserung durch die Einschaltung kann man hier keine machen.
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Um noch auf deine Ausgangsfrage einzugehen: ging deine Anfrage von einer dienstlichen E-Mail aus oder von einer privaten (weil du im Krankenstand bist) und ging die Antwort mit dem größeren Verteiler an deine Absenderadresse zurück?
Ich habe meine dienstliche E-Mail genommen. Ging auch an die dienstliche Absendeadresse zurück mit dem größeren Verteiler.
Dann war die Kommunikation an sich sehr wahrscheinlich verschlüsselt, was bei einer privaten E-Mail in der Regel nicht gegeben ist. Bleibt natürlich noch der im Zweifel zu große Adressatenkreis, aber ich glaube nicht, dass da viel von Seiten des Datenschutzes kommt. Ein "scharfes Schwert" gibt es da, zumindest gegenüber Behörden, ohnehin nicht. Im Ergebnis wird es deinem Vorgesetzten also nur ein müdes Lächeln entlocken...
Es gibt eine interne Weisung, dass alle E-Mails über Outlook nochmal zusätzlich mit der Dienstkarte verschlüsselt werden müssen. Insbesondere wenn Gesundheitsdaten verwendet werden. Das bedeutet ja dann im Umkehrschluss, dass man die Kommunikation nicht als datenschutzrechtlich sicher anerkannt.
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Da die Funktion des BfDI gegen Dienststellen keine Geldbußen o.ä. sondern maximal eine Rüge aussprechen darf ist der Wirkkreis auf ein böses "Du Du Du" faktisch beschränkt.
Unabhängig davon möchte ich hier nicht bewerten, ob der Verteiler korrekt gewählt war oder nicht, aber Hoffnungen auf eine Verbesserung durch die Einschaltung kann man hier keine machen.
Wo würdest du effektivere Angriffspunkte sehen? Alternativ sehe ich noch im BFDI die Möglichkeit eine neutrale Prüfung zu erhalten und das als Basis für eine Schmerzensgeldklage zu nehmen, weil man Gesundheitszustand sich hier durch verschlechtert hat. Somit hätte ich zumindest schriftlich, wenn das ganze ein DSGVO Verstoß war.
Ärztliche Nachweise werde ich erhalten.
Ich denke mal, dass der PR dann auch kein sonderlich scharfes Schwert ist.
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Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.
Stimmt der betroffene Mitarbeiter der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu, setzen sich alle Akteure an einen Tisch und besprechen Sie die notwendigen Schritte. In einigen Fällen wird es bereits ausreichen, den Arbeitsplatz organisatorisch und/oder räumlich umzugestalten. Möglicherweise sind aber auch
- Leistungen zur Teilhabe, das sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und/oder
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher „Berufsfördernde Leistungen“) oder
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Weitere Informationen finden sich auf der Website der Integrationsämter)
erforderlich,
die beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden müssen. Die ersten beiden Leistungen müssen in der Regel bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Wenn also zu der Erkrankung A eine weitere Erkrankung B hinzugetreten ist, und bei Erkrankung A eine zeitnahe Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz wenig möglich erschien, scheint durch die Verschlechterung durch die Erkrankung B das noch weiter in die Ferne zu rücken. Wie soll ein BEM da helfen?
Man könnte aus meiner Sicht den behandelnden Arzt folgende Fragen stellen, um zu sehen, wie es in Zukunft vorangehen könnte:
1.) Glauben Sie, dass ich in meinem bisherigen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Kann mir eine medizinische Rehamaßnahme helfen?
Falls eine medizinische Reha helfen kann, eine solche bei der RV beantragen
Falls es für eine medizinische Reha zu früh ist, nach Alternativen wie Tagesklinik fragen.
Falls eine medizinische Reha nicht hilft, fragen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Die müsste dann ggf. bei der KK beantragt werden und kann auch im Rahmen eines BEM ein Thema sein.
bei nein zu Frage 1 weiter zu Frage 2:
2.) Glauben Sie, dass ich in einem anderen Beruf noch arbeiten kann?
bei ja: Leistungen zur Teilhabe beantragen. Sofern diese bewilligt wird, schauen ob man im Rahmen von BEM eine innerbetriebliche Lösung finden kann.
bei nein: Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, um Zeit zu gewinnen, sich um seine Gesundheit zu kümmern
Solange nicht klar ist, welche Einschränkungen vorhanden sind und wie genau der Arbeitgeber helfen soll, erscheint ein BEM Gespräch mit dem Ziel der Rückkehr an den Arbeitsplatz wenig sinnvoll. Mehr als das, was ich geschrieben habe, kann der Arbeitgeber solange nicht zu einer Lösung beitragen, wie eine Erwerbsfähigkeit nicht in eine greifbare Nähe rückt. Damit will ich die Art und Weise, wie mit Dir umgegangen wird, jedoch nicht gut heißen.
Klopf mal mit deinem Arzt ab, ob eine der obigen Lösungen Dir helfen kann. Gute Besserung, viel Glück und halt uns mal auf dem laufenden.
Dankeschön. Ich werde auch auf dem Laufenden halten.
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Ganz klar ist der Sachverhalt aber noch nicht.
Wie lange hat denn Krankheit A für einen Ausfall gesorgt?
Die 6 Wochen gelten 12 Monate zurück. Das heißt 6 mal eine Woche erkältet innerhalb von 12 Monaten führt auch automatisch zur BEM-Anfrage.
Das man die ablehnt ist -wenn z.B. wirklich nur Erkältung die Hauptursache war- klar.
Wenn dann Krankheit B kommt müsste theoretisch eine neue Anfrage kommen, bin mir aber nicht sicher -der Arbeitgeber weiß ja nicht was einem fehlt- ob es da irgendwelche "Abklingzeiten" gibt.
Das BEM-Verfahren zu verlangen obwohl man eigentlich nicht zurück will ist aber auch komisch.
Je nach Dauer des Ganzen und Prognose vom Arzt wäre ein Antrag auf EM-Rente das Richtige.
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Die Krankheit A für 6 Wochen.
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BFDI hat sich bei mir nach ein paar Tagen gemeldet. Er nimmt sich der Sache an und prüft eine Verhängung von Maßnahmen. Er hat jedoch nicht die Behördenleitung in meiner lokalen Dienststelle kontaktiert. Er hat sich an die oberste Behördenleitung auf Bundesebene gewandt. Ist aber wohl ein normales Vorgehen.
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Der Arbeitgeber weiß gar nicht, weshalb die Mitarbeiter krank geschrieben sind, solange die Mitarbeiter es nicht selbst mitteilen. Und selbst wenn die Mitarbeiter die Krankheit mitteilen, wird das vermutlich nicht dokumentiert und ist dann x Wochen später nicht mehr nachvollziehbar. Bei uns erhalten alle Mitarbeiter ein Angebot für ein BEM Verfahren, wenn 6 Wochen in 12 Monate überschritten ist. Es ist den Mitarbeitern schließlich freigestellt, ob sie an einem BEM teilnehmen.
Ich finde den Vorgang, der hier geschildert wird, ziemlich schräg und vermute eine Vorgeschichte.
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Ich finde den Vorgang, der hier geschildert wird, ziemlich schräg und vermute eine Vorgeschichte.
dito
hier gibt es definitiv auch eine emotionale/unsachliche Ebene