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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sali am 20.03.2025 16:15
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Hallo zusammen,
ich habe bei der Stadtverwaltung meine 3 jährige Ausbildung gemacht und bin nun seit Mitte September im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Zählen die 3 Jahre der Ausbildung zur Beschäftigungszeit bei der Kündigung.
Ich möchte zum 31.08.2025 kündigen. Wenn die Ausbildung dazuzählt hätte ich eine viel längere Kündigungsfrist, 6 Wochen zum Quartalsende. Ansonsten wäre es nur 1 Monat zum Monatsende.
Ich hab schon beides als richtig gelesen, deshalb jetzt die Frage: Was stimmt denn nun?
Schon mal Danke ;)
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... Ich hab schon beides als richtig gelesen...
Dann hast Du eines davon falsch gelesen
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Ausbildungszeit zählt nicht mit.