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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: taube24 am 29.03.2025 20:16

Titel: Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: taube24 am 29.03.2025 20:16
Hallo miteinander,

ich wollte schon länger in Teilzeit gehen. Aktuell arbeite ich 5 Tage mit 39 Std. Vollzeit und würde gerne auf entweder 4 volle Tage zu gleicher Tages-Sollzeit wechseln oder in 5 Tage mit geringerer Stundenzahl.

Man begrüßt meine Teilzeitabsicht. Allerdings wurde mein Antrag ab 1.4. nicht genehmigt. Grund ist, dass ich zum Übergang 0 Überstunden haben muss und auch der Urlaub zu dem Zeitpunkt auf 0 stehen muss. Also hätte ich in den Monaten Jan./Feb./März die angefallenen 50 Überstunden und 7,5 Urlaubstage abbauen müssen, um dann ab 1.4. neu zu starten. Zu mir sagte man aber vorher, dass dies nicht nötig ist.

Da ich im August drei Wochen Urlaub benötige, ist es immer komplizierter, vorher jetzt alle Urlaubstage zu nehmen und macht alles viel unflexibler.

Ist das so rechtens oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Ich würde ja zb auch 4 volle Tage arbeiten, dann dürften ja die bisher angefallenen Urlaubsttage stundentechnisch dasselbe sein und Überstd. würde ich so abbauen, dass ich zumindest ab 1.7. auf 0 bin.

Danke für Eure Beiträge und ich hoffe, ich bin verständich.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: Umlauf am 29.03.2025 21:26
Da täte mich interessieren, was dein AG als Rechtsgrundlage angibt.
Vermutlich wird er keine finden.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 29.03.2025 22:45
Ist absolut Schwachsinn.

Der Urlaubsanspruch ändert sich, das ist wahr, aber er darf nicht für dieses Jahr gekürzt werden. Schau mal hier

Zitat
Orientierungssätze
1. In Vollzeit erworbene Urlaubsansprüche sind beim Übergang in ein Teilzeitarbeitsverhältnis nicht an die neue Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit anzupassen, sondern ungekürzt zu gewähren.2. Tarifnormen wie § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD, die eine Anpassung anordnen, sind unwirksam, soweit sie die bereits erworbenen Urlaubstage verringern.

Gericht
Bundesarbeitsgericht vom 10.02.2015
Aktenzeichen
9 AZR 53/14 (F)


Auch deine Mehrarbeit wird nicht gekürzt.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: Tagelöhner am 30.03.2025 08:22
Da hat dein AG Willkür walten lassen und möchte dich übervorteilen. Seine Forderung kann er sicherlich wünschen und auf dein Mitwirken hoffen, aber nicht als Voraussetzung für eine Zustimmung zum Teilzeitbegehren anführen.

Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BAT am 30.03.2025 11:19
Völliger Unfug vom Arbeitgeber.

Was steht in Eurer Dienstvereinbarung zu Tagen an Zeitausgleich? Habt Ihr Gleitzeit?

Du könntest also auf z.B. 32 Stunden runten, machst das in fünf Tagen mit 7,5 Stunden von Mo-Do und Freitags zwei Stunden. Dann kannst den Freitag zur Not 20 Mal im Jahr auf Stunden frei nehmen und hast den Urlaubsanspruch einer Fünf-Tage-Woche.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: VFA West am 30.03.2025 12:48
Ich bin mal wieder sprachlos. ...

Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst und du noch Urlaubstage aus der Vollzeit hast, welche du in der Teilzeit nimmst, dann muss dir ein Differenzbetrag gezahlt werden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass deine Personalabteilung mit dieser Berechnung überfordert ist und deshalb möchte, dass du keine Urlaubstage "mitnimmst".
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: NinjaFlo am 30.03.2025 16:00
Ich bin letztes Jahr von 1.10.24 für 7Monate von 39h auf 30,5h gewechselt.
Musste nix Urlaub oder Überstunden auf 0 oder so.
Urlaub wurde im Oktober neu ausgerechnet und hatte den 29Urlaubstage für 2024 anstatt 30Tage.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BAT am 30.03.2025 16:27
Ich bin mal wieder sprachlos. ...

Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst und du noch Urlaubstage aus der Vollzeit hast, welche du in der Teilzeit nimmst, dann muss dir ein Differenzbetrag gezahlt werden.


Auf welcher Rechtsgrundlage?
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: taube24 am 30.03.2025 21:53
Danke für eure Anregungen. Weiß nur eben nicht, wie ich das jetzt angehen kann. Bräuchte da wsl eine rechtliche Handhabe
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: VFA West am 30.03.2025 23:23
Ich bin mal wieder sprachlos. ...

Wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst und du noch Urlaubstage aus der Vollzeit hast, welche du in der Teilzeit nimmst, dann muss dir ein Differenzbetrag gezahlt werden.


Auf welcher Rechtsgrundlage?

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/teilzeit/themen/beitrag/ansicht/teilzeit/wie-werden-alte-urlaubsansprueche-berechnet-wenn-ich-meine-arbeitszeit-aendere/details/anzeige/?type=999&cHash=9e9eb552cac3756df5c2e9fd20035f6a

Beispiel 2 würde in diesem Fall zutreffend sein.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BAT am 31.03.2025 17:30
Also gibt es eine Auszahlung zusätzlich zum Urlaub?

Und vice versa? Muss ich dem AG etwas zahlen?
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: taube24 am 31.03.2025 18:58
Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: Umlauf am 31.03.2025 22:50
Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?

Rechtliche Grundlage einfordern.

Wenn es diese nicht gibt, dein Anliegen nachdrücklich einfordern.
Wenn Frau, dann unbedingt die Gleichstellungsbeauftragte einbeziehen. Ansonsten Personalrat.

Zum Schluss bleibt nur sein Recht juristisch erkämpfen.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: amks am 01.04.2025 06:32
Frag die Personalabteilung nach der Rechtsgrundlage.


https://buildnowgg.online/de (https://buildnowgg.online/de)
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2025 07:28
Also gibt es eine Auszahlung zusätzlich zum Urlaub?
Eher es gibt die korrekte Lohnfortzahlung für den Urlaubstag.
Zitat
Und vice versa? Muss ich dem AG etwas zahlen?
Steht doch im Artikel:
Wechsel von Teilzeit (fünf-Tage-Woche) in Vollzeit
Beispiel 3:
Neumann arbeitet bei der Bundesagentur für Arbeit. Er ist zunächst in Teilzeit beschäftigt, kann aber innerhalb des Jahres auf Vollzeit aufstocken. Er nimmt nach der Aufstockung Urlaub, auch solchen, der während der Beschäftigung in Teilzeit entstanden ist.
Im Ergebnis will die Bundesagentur die Urlaubstage aus der Teilzeitbeschäftigung niedriger vergüten. Sie hat sie zuerst voll vergütet und verlangt dann Teile zurück.

Urlaub ist mit Vollzeitvergütung zu bezahlen
Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 20.11.2018 (9 AzR 349/18) die bei der Bundesagentur geltende tarifliche Regelung ausgelegt. Sie gehe wie das Bundesurlaubsgesetz vom Entgeltausfallprinzip aus. Dieses Prinzip besagt, dass auch Neumann weder schlechter noch besser gestellt werden soll, als er stehen würde, wenn er gearbeitet hätte.

Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2025 07:32
Und ich würde gern wissen, wie ich weiter verfahren kann?
Verweise auf das TzBfG §8 Absatz 4:
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Und lass dir erklären, wo die betrieblichen Gründe zu finden sind.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BAT am 01.04.2025 19:05

Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.[/i]

Mmmh, ich halte das für Unfug. Entstandene Urlaubstage haben doch ständig durch Tariferhöhung, Stufengewinn und Höhergruppierungen andere Wertigkeiten.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2025 22:12

Der Arbeitgeber hat danach das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Diesem Prinzip kann nur gerecht werden, wenn der während der Vollzeittätigkeit genommene Urlaub auch mit Vollzeitvergütung bezahlt wird.[/i]

Mmmh, ich halte das für Unfug. Entstandene Urlaubstage haben doch ständig durch Tariferhöhung, Stufengewinn und Höhergruppierungen andere Wertigkeiten.
Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.

Ob es mit dem Vollzeitlohn beim entstehen oder mit dem Vollzeitlohn beim nehmen gezahlt werden muss, ist gerichtlich mW noch nicht abschließend geklärt, man geht aber davon aus mit dem Vollzeitlohn beim nehmen.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: 2strong am 01.04.2025 23:57
Hallo miteinander,

ich wollte schon länger in Teilzeit gehen. Aktuell arbeite ich 5 Tage mit 39 Std. Vollzeit und würde gerne auf entweder 4 volle Tage zu gleicher Tages-Sollzeit wechseln oder in 5 Tage mit geringerer Stundenzahl.

Man begrüßt meine Teilzeitabsicht. Allerdings wurde mein Antrag ab 1.4. nicht genehmigt. Grund ist, dass ich zum Übergang 0 Überstunden haben muss und auch der Urlaub zu dem Zeitpunkt auf 0 stehen muss. Also hätte ich in den Monaten Jan./Feb./März die angefallenen 50 Überstunden und 7,5 Urlaubstage abbauen müssen, um dann ab 1.4. neu zu starten. Zu mir sagte man aber vorher, dass dies nicht nötig ist.

Da ich im August drei Wochen Urlaub benötige, ist es immer komplizierter, vorher jetzt alle Urlaubstage zu nehmen und macht alles viel unflexibler.

Ist das so rechtens oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Ich würde ja zb auch 4 volle Tage arbeiten, dann dürften ja die bisher angefallenen Urlaubsttage stundentechnisch dasselbe sein und Überstd. würde ich so abbauen, dass ich zumindest ab 1.7. auf 0 bin.

Danke für Eure Beiträge und ich hoffe, ich bin verständich.
In meinen Augen liegt das Problem bei der Notwendigkeit, Deinen Urlaubsanspruch abschnittsweise zu berechnen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Anzahl der freien Tage als auch - und das ist vorliegend wohl die Krux - hinsichtlich des Vergütungsanspruchs.

Aufgrund der Reduzierung von einer fünd-Tage-Woche auf eine vier-Tage-Woche reduziert sich einerseits die Anzahl an Urlaubstagen, die Dir zusteht. Das ist an und für sich eher unproblematisch. Gleichzeitig reduziert sich für Tage, an denen Du Urlaub nimmst, auch Deine "Lohnfortzahlung". Allerdings nur für solche Urlaubstage (und Gleitzeitstunden), die während der Teilzeitphase erarbeitet wurden. Alter Urlaub aus Deiner Zeit in Vollzeit, ist auch voll zu bezahlen. Diese Zeiten jedoch auseianderzuhalten, kann Arbeitgebern technisch Schwierigkeiten bereiten. Manche Personalsoftware kann das nicht abbilden. Daher wird oft verlangt, alten Urlaub etc. vor der Teilzeitphase abzubauen (ebenso bei Aufstockung). Einen Rechtsanspruch darauf hat der AG meines Wissens zwar nicht, aber wenn Du keinen Anspeuch auf Reduzierung hast, bist Du halt auf seinen good will angewiesen.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 14:45
Mmmh, ich halte das für Unfug.

Ich bin kein Teilzeit-Experte, aber ist es nicht so, dass man z.B. bei einer Reduzierung auf 50% während der Teilzeit-Phase nur 15 statt 30 Urlaubstage pro Jahr bekommt, aber im Gegenzug für jeden freien Tag auch nur einen halben Urlaubstag nehmen muss (so dass man als Ergebnis ebenfalls auf 30 freie Tage im Jahr kommt)?

Somit müsste man also für jeden Urlaubstag, den man aus der Vollzeit-Phase mit in die Teilzeit-Phase nimmt, zwei Tage in der Teilzeit-Phase frei nehmen können, oder? Das wäre in meinen Augen auch logisch, schließlich wurde der entsprechende Urlaubsanspruch ja auch in der Vollzeit-Phase (mit "doppeltem" Gehalt) erarbeitet.


Wenn es jetzt jedoch darüber hinaus zusätzlich auch noch einen Eurobetrag als Zuschlag für diese Tage gibt, erscheint es auch mir in der Tat ein wenig unlogisch. Aber hey, ich bin der Letzte, der sich über eine arbeitnehmerfreundliche Regelung beschwert..  :)
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 02.04.2025 14:51
Mmmh, ich halte das für Unfug.

Ich bin kein Teilzeit-Experte, aber ist es nicht so, dass man z.B. bei einer Reduzierung auf 50% während der Teilzeit-Phase nur 15 statt 30 Urlaubstage pro Jahr bekommt, aber im Gegenzug für jeden freien Tag auch nur einen halben Urlaubstag nehmen muss (so dass man als Ergebnis ebenfalls auf 30 freie Tage im Jahr kommt)?

Somit müsste man also für jeden Urlaubstag, den man aus der Vollzeit-Phase mit in die Teilzeit-Phase nimmt, zwei Tage in der Teilzeit-Phase frei nehmen können, oder? Das wäre in meinen Augen auch logisch, schließlich wurde der entsprechende Urlaubsanspruch ja auch in der Vollzeit-Phase (mit "doppeltem" Gehalt) erarbeitet.


Wenn es jetzt jedoch darüber hinaus zusätzlich auch noch einen Eurobetrag als Zuschlag für diese Tage gibt, erscheint es auch mir in der Tat ein wenig unlogisch. Aber hey, ich bin der Letzte, der sich über eine arbeitnehmerfreundliche Regelung beschwert..  :)

Nicht ganz.

Der Urlaub berechnet sich so, das man insgesamt 6Wochen Urlaub hat. D.h. bei 5-Tage Woche 30Tage. Da ist es auch egal, wieviel Stunden man pro Tag arbeitet ,ob 8 oder 5.  Dies rechnet sich auch bei 4-Tage Woche , 3- TageWoche so. D.h. bei 4 Tagen 24Tage Urlaub. Bei 3 Tagen 18 usw.Es zählt nur die Anzahl der Tage, nicht die Wochenstunden.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 14:56
Danke für die Klarstellung.

Aber das ändert nichts an meinem Argument. Wenn ich z.B. auf Teilzeit mit einer Drei-Tage-Woche wechsele, dann reichen drei Urlaubstage, die ich aus meiner Vollzeit-Phase mitgenommen habe, für eine ganze freie Woche, oder?
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2025 15:55
Danke für die Klarstellung.

Aber das ändert nichts an meinem Argument. Wenn ich z.B. auf Teilzeit mit einer Drei-Tage-Woche wechsele, dann reichen drei Urlaubstage, die ich aus meiner Vollzeit-Phase mitgenommen habe, für eine ganze freie Woche, oder?
Jain, aber bei Beamten ist das ganze nochmals anders geregelt.
Die müssen nämlich die in Vollzeit erarbeiteten Tage nehmen, da diese ansonsten "die überschüssigen" dann beim TZ Wechsel verfallen, so dass man nur noch soviel Urlaubstage hat, dass man auf 6 Wochen kommt.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 16:53
Deine Antwort hat nichts mit meinem Argument zu tun.

1.) Wenn ein Angestellter von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, bekommt er nach meinem Verständnis für seine mitgenommenen Urlaubstage mehr freie Tage als unter Vollzeit-Bedingungen (z.B. fünf freie Tage für drei mitgenommene Urlaubstage, falls er auf eine Drei-Tage-Woche gewechselt hat).

2.) Wenn er darüber hinaus zusätzlich noch eine Geldzahlung für die mitgenommenen Tage erhält, wird er aus meiner Sicht definitiv bevorteilt, womit ich aber wie erwähnt kein Problem habe.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2025 19:40
Hast du die Erläuterungen vom verlinktem Text gelesen?
Es geht um die Entgeltfortzahlung.
Wenn ich für mich einen 8h Tag als Urlaub erworben habe, dann bekomme ich auch einen 8h bezahlt, wenn ich Urlaub mache, auch wenn ich nur noch 4 h zu diesem Zeitpunkt arbeite.
und ebenso
Egal ob ich eine 5 oder 3 Tage Woche habe.
Da kommt es nicht auf die Anzahl der Urlaubwochen, die ich frei habe an, sondern es kommt auf die korrekte Lohnfortzahlung des freien Arbeitstages an.
(und der ist bei einer TZ Kraft die 8h arbeitet genauso hoch wie bei einer VZ Kraft die 8h arbeitet, denn der Stunden/Tageslohn ist der selbe)
Das andere ist halt die Frage: Wieviel Urlaubsanspruch in Tagen erwerbe ich (weil man salopp gesagt nur für 6 Wochen Urlaub einen Urlaub erwirtschaftet). Aber der vorher erwirtschaftete Urlaubsanspruch in  8h Tagen verfällt halt nicht, obwohl ich weniger Tage pro Woche arbeite.
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
Jetzt verständlicher ? (obwohl mir persönlich da auch immer der Kopp schwirrt)

Gilt aber alles nur für Angestellte. Denn (darum mein Hinweis) die Beamten sind da angearschter, dass sie in der Tat beim Wechsel es glatt ziehen müssen oder Verluste haben.
Sorry, das ich das erwähnte, obwohl es nichts mit deinem Argument zu tun hat, ich denke halt global und für alle und Teile meine Erfahrungen.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BAT am 02.04.2025 19:42

Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.


Nö, lateral denken. Nicht weniger Arbeitgeber bestehen seitdem auf Urlaubsnahme im Anspruchszeitraum. Solch Urteile sind entgegen allgemeiner Denke eher Anti-AN - Entscheidungen.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2025 20:01

Tja, du nennst es Unfug und andere nennen es Vollzeit Urlaub ist mit Vollzeitlohn zu bezahlen.


Nö, lateral denken. Nicht weniger Arbeitgeber bestehen seitdem auf Urlaubsnahme im Anspruchszeitraum. Solch Urteile sind entgegen allgemeiner Denke eher Anti-AN - Entscheidungen.
Nö vollumfänglich denke. Man bekommt das was man vereinbart.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BAT am 02.04.2025 20:13
Bei mir war es der BAT ;)
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 20:31
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung

Doch, es gibt eine Bevorteilung.

Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.

1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.

2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.

So weit, so fair.


Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.

Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 03.04.2025 02:24
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung

Doch, es gibt eine Bevorteilung.

Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.

1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.

2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.

So weit, so fair.


Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.

Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..

Ne, soweit ich weiß geht es wirklich um Tage nicht um Gegenwerte.

Also das ein AG nicht sagen kann. Deine 15Tage Resturlaub aus 2024 kürzen wir jetzt auf 9 Tage. Sondern das du Trotzdem noch 15 freinehmen kannst. Mit Gegenwert in Geld hat das gar nichts zu tun.

Du musst auch bei dem Gegenteil (Urlaubsanspruch in TZ erworben und nach VZ mitgenommen) als AN nicht draufzahlen.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2025 09:08
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung

Doch, es gibt eine Bevorteilung.

Stell dir vor, du bist dieses Jahr in Vollzeit und hast noch 15 Urlaubstage übrig (weil du im Februar schon drei Wochen in der Karibik warst). Außerdem planst du, ab Januar 2026 auf 60% Teilzeit in einer Drei-Tage-Woche zu wechseln.

1.) Wenn du die 15 Urlaubstage dieses Jahr nimmst, bekommst du dafür drei weitere Wochen Urlaub, in denen du dein normales Vollzeit-Gehalt bekommst.

2.) Wenn du die 15 Tage hingegen ins nächste Jahr überträgst und erst 2026 nimmst, bekommst du dafür stattdessen fünf Wochen Urlaub, in denen du zunächst mal dein Teilzeit-Gehalt bekommst, also 60% deines Vollzeit-Gehalts.

So weit, so fair.


Aufgrund des BAG-Urteils scheint es jetzt jedoch so zu sein, dass du während der fünf Urlaubswochen unter 2.) nicht Anspruch auf 60%, sondern stattdessen auf 100% deines Vollzeit-Gehalts hast. Du bekommst also mehr Geld, als dir eigentlich zusteht.

Insofern kann ich das Argument von BAT nachvollziehen, dass Arbeitgeber dies unterbinden und dich zwingen, deinen Urlaubsanspruch für 2025 vollständig in diesem Jahr zu nehmen. Somit stehst du am Ende schlechter da als ohne das Urteil..
Nein, du vermischt da etwas.
Die Lohnumrechnung  des BAG-Urteils findet statt, wenn man seine Stunden reduziert bei 5 Tage Woche.

Eine Lohnumrechnung findet hier nicht statt da beide 8 h am Tag arbeiten und jeder Tag gleich viel Wert ist.

Eine Bezahlung des Urlaubstage nach VZ findet statt, wenn man weiterhin in TZ 5 Tage aber nur 6 h arbeiten würde.
Aber wenn man das so machen "müsste" (auch wenn man nicht die Stunden reduziert) dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
Du bekommst für die 15 Tage (5 Wochen in TZ) die du Frei hast nicht dein VZ Monats-Gehalt.
Sondern 15x dein VZ Tagesgehalt anstelle des 15x TZ Gehaltes (wenn es denn reduziert wäre).
Das heißt, dass du in dem Monat, den du komplett Urlaub hast bekommst du eben nicht dein volles TZ Gehalt und auch nicht dein volles VZ Gehalt.
Nehmen wir einfach mal den 4 Wochen Monat du machst 4 Wochen Urlaub auf 60% TZ bekommst und bekommst das als Lohnfortzahlung.
Jetzt nimmst du aber deine VZ Urlaubstage dafür (12 Stück an der Zahl anstelle der 18 die du in VZ dafür nehmen müsstest), die auch VZ entlohnt werden müssen (so das Urteil)
Bei EG8 3834 VZ Lohn und 2300 (60%) TZ Lohn im Monat
der TZ macht den Monat frei 12 Tage (bei dem 28 Tage Monat Februar) bekommt 2300€ Lohn

Wenn er diese Tage aus einer VZ erworben hat: müssen die Tage umgerechnet werden also 12x VZ Tageslohn = 12x 176,36 (§24 Abs 3) = 2116€
oh shit wäre ja weniger also alles fein und fair und keinerlei Benachteiligung.
(logisch die Wochenarbeitszeit wird ja auch aus Monatslohn geteilt durch 4,348 errechnet und man braucht in der Regel ~13 Tage für einen Monat frei als TZ und dann kommt man auch auf sein Monatslohn)


Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: BVerfGBeliever am 03.04.2025 10:14
OK, wenn man in meinem zweiten Beispiel nur für neun der fünfzehn Urlaubstage Vollzeit-Gehalt erhält, dann passt es natürlich.


ABER dann gibt es dennoch eine Bevorteilung an anderer Stelle:

1.) Wenn jemand seine tägliche Arbeitszeit von 100% auf 80% reduziert, bekommt er trotzdem 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Vollzeit-Phase, die er in Teilzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/ (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/)

2.) Wenn er anschließend seine Arbeitszeit wieder von 80% auf 100% erhöht, bekommt er lustigerweise ebenfalls 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Teilzeit-Phase, die er in Vollzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-349-18/ (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-349-18/)

Du wirst mir ja wohl zustimmen, dass Punkt 2.) definitiv eine Bevorteilung darstellt.
Titel: Antw:Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2025 13:28
OK, wenn man in meinem zweiten Beispiel nur für neun der fünfzehn Urlaubstage Vollzeit-Gehalt erhält, dann passt es natürlich.
Nicht ganz, du bekommst für jeden der 15 Vollzeiturlaubstage auch dein Vollzeitgehalt bezahlt, so wie der TZ auch eben den 8h Tag als 8h Tag vergütet bekommt.
Kannst aber daraus mehr freie Wochen generieren.

Oder noch besser gesagt: Wenn ich als VZ meine 30 Tage Urlaub mit in eine 20% (also 1 Tag die Woche) TZ mitnehme, dann kann ich damit auch 30 Wochen freimachen. Bekommen dadurch aber nicht mehr Geld. Sondern pro Urlaubstag die 176€, so wie die TZ Kraft.  8)

Zitat
ABER dann gibt es dennoch eine Bevorteilung an anderer Stelle:

1.) Wenn jemand seine tägliche Arbeitszeit von 100% auf 80% reduziert, bekommt er trotzdem 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Vollzeit-Phase, die er in Teilzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/ (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-486-17/)

2.) Wenn er anschließend seine Arbeitszeit wieder von 80% auf 100% erhöht, bekommt er lustigerweise ebenfalls 100% Gehalt auf seine mitgenommenen Urlaubstage aus der Teilzeit-Phase, die er in Vollzeit nimmt, siehe https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-349-18/ (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-349-18/)

Du wirst mir ja wohl zustimmen, dass Punkt 2.) definitiv eine Bevorteilung darstellt.
Ja, da ist eine Benachteiligung des AGs, dass er hier nicht kürzen darf und damit der Urlaubstag höher entlohnt wird. Hat er halt so tariflich festgelegt, also eine selbstgewählte Benachteiigung.  8)

Eine weitere "Benachteiligung"  ist, dass wenn man aus einer TZ mit reduzierte Tageszahl Resturlaub mit nimmt (3 Tage aus der 3 Tages TZ also eine Woche Urlaub), dann wird dies nicht aufgestockt und man hat in VZ (5 Tage Woche) weiterhin nur 3 Tage Urlaub und damit nur noch 60% der Woche Urlaub.
 ::)  EuGH Urteil vom 11.11.2015 (C-219/14)