Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Zauberberg am 01.04.2025 12:42
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Hallo in die Runde,
nachdem ich mir den Vorschlag der Schlichtungskommission angesehen habe, befürchte ich, dass die Kluft zwischen TVÖD und TVL bzw. unserer Besoldung noch größer wird.
Herr Lühr hat mit den Verhandlern der Arbeitnehmerseite aus meiner Sicht eine tolles Ergebnis erzielt.
Die prozentuale Anhebung halte ich für angmessen und habe ich in der Höhe erwartet.
ABER ich befürchte, dass sich die Ergebnisse, wie höhere Sonderzahlung, mehr Urlaub und erhöhte Arbeitszeit, in der Ländern nicht umsetzen lassen.
Wer glaubrt daran, dass die Sonderzahlung erhöht bzw. in den höhreren Besoldungsstufen eingeführt wird ?
Wer glaubt daran das die Länder es zulassen, dass die Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöht wird, wo gerade z.B. die Polizei einen Berg an Überstunden vor sich herschiebt oder soll die Zahl dadurch reduziert werden ?
Wer glaubt daran, dass es ab 2027 eine Urlaubstag mehr gibt ?
Gerade meinem Bundesland (HB), woher Herr Lühr bekanntlich kommt, wird es schwer haben einen solchen Abschluss zu tragen und ich befürchte, Leidttragende werden die Beamten sein, denn alles was den Angestellten, neben den Prozenten, zugestanden wird, werden die Beamten nicht bekommen.
Ein Übertrag 1:1 von Angestellte auf Beamte wird es nicht geben.
Was meint Ihr ?
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Ich habe auch Zweifel, dass der Schlichterspruch, sofern er denn überhaupt von beiden Seiten angenommen wird, wirklich 1 : 1 auch für Beamte (v.a. Landesbeamte) kommt. Also neben den % auch Erhöhung der JSZ usw.
Aber für ausgeschlossen halte ich es auch nicht.
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...da der Abschluß TVöD nur mittelbar etwas mit der Besoldungserhöhung für Bundesbeamte zu tun hat und rein gar nichts mit der Besoldung der Landesbeamten, erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Frage, da die Tarifverhandlungen TV-L erst im nächsten jahr dran sind und dann eine mittelbare Verbindung zu den Besoldungen der Landesbeamten entsteht...
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Natürlich entsteht nur eine mittelbaren Verbindung zu der Besoldung der Landesbeamten, aber es ist immer ein Indikator gewesen, was im TVL zu erwarten ist und daraus ergibt sich dann die Besoldung der Landesbeamten.
Meine Frage ist nur, ob neben einer Annährung der prozentualen Höhe des Abschlusses erwartet wird, dass wir evtl. von den "Randabschlüssen", welche ich dieses Mal für durchaus erwähnenswert halte, es evtl. welche bis zur späteren Übertragung des TVL Abschlusses auf dier Landesbeamten im nächsten Jahr "durchhalten". Ich fände z.B. eine (höhere) Sonderzuwendung schon nett.
Also von rein gar nichts würde ich so rein gar nicht sprechen. 8)
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Bitte mal ne URL mit den Infos einstellen. Das hilft dabei nachzuvollziehen, was du schreibst.
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/schlichtung-tarifstreit-oeffentlicher-dienst-100.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/tvoed-tarifrunde-2025-aktueller-stand_144_623026.html
Hier etwas kritischer betrachtet:
https://perspektive-online.net/2025/03/tvoed-schlichtungskommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-massive-reallohnsenkung/
Ich bin eher konsensorientiert und vertrete auch eher vermittelnde Ansichten. Der Einigungsvorschlag erscheint mir aber als eine Frechheit und tendenziös in Richtung Arbeitgeber.
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Aus den Kreisen des BMI ist zu hören, dass der Tarifabschluss gar nicht auf die Bundesbeamten übertragen werden soll. Da rechnet man ohnehin damit, dass man durch das noch zu beschließende Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung spürbare Nachzahlungen und Erhöhungen zahlen muss und deswegen will man die Bundesbeamten von der Tarifübernahme aussparen.
Das ist übrigens kein Aprilscherz.
Wenn das Schule macht, dürfte es für die Beamten der Länder auch düster aussehen.
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Hier etwas kritischer betrachtet:
https://perspektive-online.net/2025/03/tvoed-schlichtungskommission-veroeffentlicht-vorschlag-fuer-massive-reallohnsenkung/
Treffend formulierter Artikel....
Ob den die "Interessensvertretungen" lesen?
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Wurde die JSZ nicht in vielen Ländern bereits vor Jahren in die monatliche Besoldung aufgenommen?
Als den Landesangestellten die JSZ gekürzt wurde, wurde bei uns Beamten nicht gekürzt.
Ich denke unsere Verhandlungen, dieses oder Anfang nächstes Jahr, werden wie schon bei den letzten, das ziemlich gleiche Ergebnis wie das der TVÖD Verhandlungen haben.
Aber dann wird es halt keine inhaltsgleiche Übertragung geben…müssen die Politiker dann halt gerade den Kollegen im eD erklären.
Dürfen tun sie es…wir haben ja auch schon ne höhere Arbeitszeit.
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Das bundeseinheitlich geregelte Sonderzahlungsrecht ist 2003 - also noch vor der Föderalismusreform I, durch die 2006 die Länder die konkurrenzlose Gesetzgebungskompetenz u.a. für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten auf ihrem jeweiligen Landesgebiet erhalten haben - aufgehoben und für landesrechtliche Sonderzahlungsregelungen geöffnet worden. Zweck war in beiden Fällen die Entlastung der Landeshaushalte. Entsprechend finden wir heute in den 16 Rechtskreisen der Länder eine je eigene Sonderzahlungsregelung vor. Einige haben eine in allen Besoldungsgruppen einheitliche Regelung vollzogen, andere haben eine soziale Staffelung mit unterschiedlichen Sonderzahlungshöhen in unterschiedlichen Besoldungsgruppen geregelt. In einem Rechtskreis ist die Sonderzahlung im Grundgehalt integriert, in anderen ist das nicht der Fall. Wer es genauer wissen will, findet hier einen schlüssigen Überblick:
https://www.staatklar.org/artikel/jahressonderzahlung-im-oeffentlichen-dienst-wer-bekommt-was.html
Die in den 16 Rechtskreisen unterschiedlichen Regelungen dürften es unwahrscheinlich machen, dass, sofern die Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L in der nächsten Tarifeinigung mit der TdL verändert werden würde, hier eine einheitliche Übertragung auf die Landesbeamten erfolgte. Derzeit beträgt die jährliche Sonderzahlung für die Entgeltgruppen 1-4 87,43%, für die Entgeltgruppen 5-8 88,14%, 74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11 74,35%, für die Entgeltgruppen 12-13 46,47% und für die Entgeltgruppen 14-15 32,53% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Sie liegt damit insbesondere in den Entgeltgruppen bis E 11 i.d.R. deutlich höher als die den Landesbeamten in den jeweiligen Rechtskreisen gewährte Jahressonderzahlung.
Auch wegen dieser komplexen Gemengelage habe ich vor ein paar Tagen das zur Sonderzahlung geschrieben, was ich geschrieben habe.
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Hast du einen Link zu dem, was du verfasst hast?
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... ab den 23.03. ging es mit Blick auf die derzeitgen Tarifverhandlungen im Bund auch um ggf. vorhandene Zusammenhänge mit den alsbald anstehenden in den Ländern. Es waren m.E. mehrere Beiträge:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.1005.html
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Und was ist denn das Maß für eine Vollzeitstelle? Die maximal möglichen 42 Stunden? In Bezug auf Renten und Pensionansprüche im Fall einer Übertragung auf Beamte ist dass auch nicht unwesentlich.
Ich glaube auch, das der Schlichterspruch negativ für die Arbeitnehmer ist. In der aktuellen Lage sind aber die Gewerkschaften nicht in einer guten Verhandlungsposition, weil gefühlt alle - auch die in der PW - Abstriche machen müssen.
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...da der Abschluß TVöD nur mittelbar etwas mit der Besoldungserhöhung für Bundesbeamte zu tun hat und rein gar nichts mit der Besoldung der Landesbeamten, erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Frage, da die Tarifverhandlungen TV-L erst im nächsten jahr dran sind und dann eine mittelbare Verbindung zu den Besoldungen der Landesbeamten entsteht...
Endet die Laufzeit nicht am 31.10.2025?
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...da der Abschluß TVöD nur mittelbar etwas mit der Besoldungserhöhung für Bundesbeamte zu tun hat und rein gar nichts mit der Besoldung der Landesbeamten, erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Frage, da die Tarifverhandlungen TV-L erst im nächsten jahr dran sind und dann eine mittelbare Verbindung zu den Besoldungen der Landesbeamten entsteht...
Endet die Laufzeit nicht am 31.10.2025?
Ja…wundert mich bissle, dass die Termine für die Verhandlungen noch nicht terminiert sind. Kann gut sein, dass sie noch vor Weihnachten beendet werden.
Ich denke, es wird in etwa das gleiche Ergebnis sein wie der Schlichterspruch jetzt.
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Beenden der Tarifverhandlungen vor Weihnachten ? Das glaube ich weniger ! Ich rechne mit Februar / März im frühesten Fall.
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So, wie das bisher lief, ist Weihnachten eher unwahrscheinlich.
Da ist Mitte Januar deutlich realistischer.
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...selbst wenn die Tarifverhandlungen TV-L schon zum Jahresende beendet sein sollten (was ich nicht glaube), erfolgt die landesgesetzliche "Umsetzung" frühestens im Frühling 2026 mit einer Zahlbarmachung zum vielleicht 01.06.2026 (dann natürlich mit Nachzahlung, falls keine gegenteilige beamtenrechtliche Verschiebung um mehrere Monate erfolgt - was in der Vergangenheit ja schon oft passiert ist)....
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Aus den Kreisen des BMI ist zu hören, dass der Tarifabschluss gar nicht auf die Bundesbeamten übertragen werden soll. Da rechnet man ohnehin damit, dass man durch das noch zu beschließende Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung spürbare Nachzahlungen und Erhöhungen zahlen muss und deswegen will man die Bundesbeamten von der Tarifübernahme aussparen.
Das ist übrigens kein Aprilscherz.
Wenn das Schule macht, dürfte es für die Beamten der Länder auch düster aussehen.
Das gilt aber doch nur für den Bund? Die Besoldung der Landesbeamten ist ja in Ordnung. Daher sollte hier die Übertragung erfolgen oder?
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Erstmal gilt es nur für den Bund, weil die ja jetzt gerade erst die Tarifverhandlungen hatten.
In den Ländern stehen die Verhandlungen Ende des Jahres an. Vor Anfang 2026 rechne ich nicht mit einem Ergebnis. Bis dahin sollten einige Verfahren in Karlsruhe durch Urteil abgeschlossen sein, so dass sich auch die Länder Gedanken machen müssen, ob die Besoldung tatsächlich in Ordnung ist oder vielmehr auch hier die Beamten verfassungsrechtlich unteralimentiert wurden.
Davon ausgehend, dass die Besoldung in den Ländern nicht in Ordnung ist, gibt es auch bei den Landesbeamten Anpassungsbedarf. Und wenn dieser Anpassungsbedarf einschließlich der Nachzahlung für die Vergangenheit schon den Haushalt sprengt, wird man dann auch im Jahre 2026 sehr wahrscheinlich auf die Idee kommen, das Tarifergebnis der Länder aus der Runde 2025/2026/2027 nicht auf die Beamten zu übertragen, weil man ja erstmal ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz basteln muss.
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2026 wird gewählt in:
BW, RP, ST, BE und MV. Wenn man die Wahlen (zumindest in den östlichen BL) nicht vollends in den Sand setzen möchte, sollte man diese treue Wählergruppe nicht durch ein schlechtes/verspätetes/aufBeamtenichtübertragenes Tarifergebnis vergraulen.
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2026 wird gewählt in:
BW, RP, ST, BE und MV. Wenn man die Wahlen (zumindest in den östlichen BL) nicht vollends in den Sand setzen möchte, sollte man diese treue Wählergruppe nicht durch ein schlechtes/verspätetes/aufBeamtenichtübertragenes Tarifergebnis vergraulen.
Bist du echt so naiv und glaubst, dass die öffentliche Verwaltung mittlerweile nicht das ganze Spektrum der Parteienlandschaft abbildet? Wenn nicht, dann unterhalte dich mal mit deinen Kolleginnen. Vielleicht sieht es auf Landesebene "noch" etwas besser aus, aber suche mal den Kontakt mit Kommunalmitarbeitern, die "an der Front" stehen und befrage diese über ihre politische Ausrichtung.
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Es gibt keine Partei, die die Interessen der Beamten vertritt. Beamte sind als Wähler irrelevant.
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Es gibt keine Partei, die die Interessen der Beamten vertritt. Beamte sind als Wähler irrelevant.
Richtig. Der Wettbewerb geht eher nach unten, welche Partei prügelt am meisten auf den Öffentliche Dienst ein? Welche Partei möchte aufgrund ihrer Neo-Liberalen Verwirrungen den Staat weiter aushöhlen?
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Konsequenzen aus der TVöD-Schlichtung für den TVL und dann auch noch für die Beamten sehe ich insofern nur darin, dass die tariflichen Einigungen zunehmend komplexer werden. Das werden die Besoldungsgesetzgeber nutzen wollen, um die Übertragung nicht pauschal prozentual messbarer Ergebnisse (freiwillige Arbeitszeiterhöhung, Angleichung von Jahressonderzahlungstarifen) auf die Beamten zu ungunsten der Beamten durchzuführen.
Vorhersagen für den Herbst zu treffen ist ansonsten aktuell schwierig. Es ist aktuell nicht absehbar, ob wir im Herbst eine hohe zollgetriebene Inflation oder weltweiten Freihandel und tendenziell sinkende Preise haben werden. Das politische Chaos ist derzeit groß.
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Aus den Kreisen des BMI ist zu hören, dass der Tarifabschluss gar nicht auf die Bundesbeamten übertragen werden soll. Da rechnet man ohnehin damit, dass man durch das noch zu beschließende Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung spürbare Nachzahlungen und Erhöhungen zahlen muss und deswegen will man die Bundesbeamten von der Tarifübernahme aussparen.
Das ist übrigens kein Aprilscherz.
Wenn das Schule macht, dürfte es für die Beamten der Länder auch düster aussehen.
genau das sehe ich auch. Dabei geht es den Bundesbehörden ja noch vergleichsweise wirtschaftlich gut. Wie der TE, komme ich aus Bremen und wir rechnen damit, dass die Haushaltsaufstellung noch nicht einmal bis weit in das Jahr 2026 gelingen wird. Damit erübrigt sich die Frage, ob man Beamte nicht lieber eine Nullrunde fahren lässt.